GOÄ 450: Rauschnarkose abrechnen – Tipps & Fallstricke

6 Min. Lesezeit
GOÄ 450
Rauschnarkose – auch mit Lachgas –
Punktzahl 76  
Einfachsatz 4,43 € 1,0x
Regelhöchstsatz 10,19 € 2,3x
Höchstsatz 15,50 € 3,5x

Die GOÄ-Ziffer 450 für die Rauschnarkose gilt medizinisch als weitgehend obsolet. Dennoch wirft ihre Abrechnung in der Praxis und bei der Lachgassedierung Fragen auf.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 450

Die Gebührenordnung für Ärzte beschreibt die Leistung unter der Nummer 450 im Abschnitt D (Anästhesieleistungen) wie folgt:

Rauschnarkose – auch mit Lachgas –

Die Ziffer 450 bewertet eine oberflächliche Inhalationsanästhesie, bei der durch die Zufuhr von gasförmigen Anästhetika ein Zustand der Analgesie und leichten Somnolenz herbeigeführt wird. Der Patient verbleibt dabei in der Regel in einem ansprechbaren, aber schmerzgedämpften Zustand. Diese Form der Narkose zeichnet sich durch einen schnellen Wirkungseintritt und eine ebenso rasche Abklingphase aus.

Aus medizinischer Sicht gilt dieses Verfahren heute jedoch als weitgehend obsolet. Die moderne Anästhesiologie bevorzugt präziser steuerbare und sicherere Methoden der Analgosedierung oder Allgemeinanästhesie. Dennoch existiert die Ziffer weiterhin im Gebührenverzeichnis und wird in speziellen Nischen oder im Rahmen historischer Abrechnungskonstrukte diskutiert.

GOÄ 450 in der Praxis: Stellenwert eines obsoleten Verfahrens

In der modernen ambulanten und stationären Versorgung hat die klassische Rauschnarkose kaum noch einen aktiven Stellenwert. Die Durchführung entspricht in vielen Fällen nicht mehr dem aktuellen Facharztstandard, da modernere Pharmaka eine deutlich bessere Steuerbarkeit bei geringeren Nebenwirkungen bieten. Dennoch findet die Ziffer vereinzelt noch Anwendung bei ultrakurzen Interventionen, bei denen eine tiefe Narkose nicht gerechtfertigt oder kontraindiziert ist.

Ein typisches Einsatzgebiet war historisch die kurze Schmerzausschaltung bei schmerzhaften Verbandwechseln, kurzen Repositionen oder in der pädiatrischen Zahnheilkunde. Heute wird in diesen Fällen meist eine moderne Lachgassedierung oder eine intravenöse Kurznarkose durchgeführt. Die Abrechnung einer solchen modernen Lachgassedierung über die GOÄ 450 ist jedoch aufgrund des veralteten Leistungsbildes hochgradig umstritten.

Achtung: Da die Rauschnarkose als obsolet eingestuft wird, fordern viele private Krankenversicherungen für moderne Sedierungsverfahren eine analoge Abrechnung nach zeitgemäßen Ziffern anstelle der GOÄ 450.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 450

Fallbeispiel 1: Kurze Reposition eines Gelenks

Ein Patient stellt sich mit einer akuten Luxation eines Fingergelenks in der chirurgischen Praxis vor. Für die schmerzhafte, aber sehr kurze Reposition wird eine oberflächliche Inhalationsanästhesie mittels Lachgas durchgeführt. Nach erfolgreicher Reposition und kurzer Überwachung kann der Patient die Praxis wieder verlassen. Abgerechnet wird die Repositionsleistung zusammen mit der GOÄ 450 für die anästhesiologische Begleitung.

Fallbeispiel 2: Schmerzhafter Verbandwechsel bei Verbrennungen

Bei einem Kind ist ein großflächiger, extrem schmerzhafter Verbandwechsel bei Verbrennungen zweiten Grades notwendig. Zur Schmerzlinderung und Angstlösung wird eine kurze Rauschnarkose eingeleitet. Die Maßnahme dauert nur wenige Minuten und ermöglicht eine stressfreie Wundversorgung. Neben der Wundbehandlung wird die GOÄ 450 mit dem Regelsatz liquidiert.

Fallbeispiel 3: Ultrakurze Inzision eines oberflächlichen Abszesses

Für die schnelle Entlastung eines schmerzhaften Abszesses wird auf Wunsch des Patienten auf eine lokale Injektion verzichtet und stattdessen eine kurze Inhalationssedierung durchgeführt. Die Inzision erfolgt zügig während der maximalen Wirkung des Gases. Die Abrechnung erfolgt über die chirurgische Ziffer für die Inzision und die GOÄ 450 für die Narkoseleistung.

Häufige Fehler bei der GOÄ 450: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler liegt in der fehlerhaften Kombination mit anderen Anästhesieverfahren. Die GOÄ 450 darf nicht neben einer Vollnarkose nach den Ziffern 451 oder 452 für denselben Eingriff berechnet werden, da diese die oberflächliche Narkose als Vorstufe bereits beinhalten. Auch die gleichzeitige Abrechnung von lokalen Infiltrationsanästhesien im selben Operationsgebiet führt regelmäßig zu Beanstandungen durch Kostenträger.

Zudem rügen private Krankenversicherungen und Beihilfestellen vermehrt die Anwendung der Ziffer an sich, da sie auf den veralteten Charakter des Verfahrens verweisen. Wird eine moderne Lachgassedierung fälschlicherweise direkt als GOÄ 450 deklariert, kann dies als Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot gewertet werden. Hier ist eine präzise Abgrenzung und gegebenenfalls eine Analogbewertung nach § 6 Abs. 2 GOÄ erforderlich.

Tipp: Dokumentieren Sie bei der Anwendung von Lachgas genau, ob es sich um eine historische Rauschnarkose oder eine moderne, monitorüberwachte Sedierung handelt, um Erstattungskonflikte zu vermeiden.

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Dokumentation der GOÄ 450: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen die genauen Indikationen, die Aufklärung des Patienten sowie der detaillierte Ablauf der Narkose festgehalten werden. Dazu gehören insbesondere die verwendeten Gaskonzentrationen, die Dauer der Zufuhr sowie die lückenlose Überwachung der Vitalparameter.

Auch die Erholungsphase und der Zustand des Patienten bei der Entlassung aus der Praxis müssen dokumentiert werden. Ein standardisiertes Protokoll minimiert das Risiko von Rückfragen der privaten Krankenversicherungen erheblich. Besondere Vorkommnisse oder Abweichungen vom Standardverfahren sollten detailliert begründet werden.

Dokumentation: Indikation: Kurze schmerzhafte Reposition bei ausgeprägter Nadelphobie. Durchführung einer Rauschnarkose mit Lachgas/Sauerstoff-Gemisch (50/50) über Maske für 4 Minuten. Kontinuierliche Pulsoxymetrie ohne Besonderheiten. Patient nach 10 Minuten Überwachung voll orientiert und kreislaufstabil entlassen.

GOÄ 450: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Ein Überschreiten des Schwellenwertes von 2,3 bis hin zum Höchstsatz von 3,5 ist bei der GOÄ 450 nur unter Angabe von patientenbezogenen Besonderheiten zulässig. Typische Begründungen sind eine extreme Unruhe oder mangelnde Kooperationsfähigkeit des Patienten, insbesondere bei Kleinkindern oder Patienten mit geistigen Einschränkungen. Auch ein unerwartet verzögerter Wirkungseintritt oder anatomische Erschwernisse bei der Maskenbeatmung rechtfertigen eine Faktorerhöhung.

Die Begründung muss stets individuell und einzelfallbezogen auf der Rechnung formuliert werden. Pauschale Formulierungen wie "erhöhter Zeitaufwand" ohne nähere Erläuterung werden von den Prüfstellen meist nicht anerkannt. Eine detaillierte Schilderung der Erschwernisse sichert den erhöhten Honoraranspruch.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 450 wird typischerweise mit den Ziffern für die zugrundeliegende chirurgische oder diagnostische Leistung kombiniert. Erlaubt ist die Kombination mit kleinen operativen Eingriffen, Repositionen oder Fremdkörperentfernungen. Nicht zulässig ist die Nebeneinanderberechnung mit anderen systemischen Anästhesieverfahren für denselben Zeitraum. Die Überwachung nach der Narkose kann unter Umständen über entsprechende Beobachtungsziffern abgerechnet werden, sofern die Voraussetzungen der Leistungsbeschreibungen erfüllt sind.

Ziffer 450 in der neuen GOÄ

Die Rauschnarkose (auch mit Lachgas) war in der alten GOÄ bereits als weitgehend obsoletes Verfahren eingestuft. In der neuen GOÄ richtet sich die Zuordnung danach, wie das Lachgas eingesetzt wurde:

  • Wurde Lachgas als alleinige anästhesiologische Maßnahme zur Analgosedierung ohne Intubation eingesetzt, gilt die neue Nummer 1701 „Sedierung und/oder Analgosedierung ohne Intubation, bis 30 Minuten" mit 66,18 €.
  • War Lachgas Teil einer Kombinationsnarkose mit intravenösen Anästhetika, ist es Bestandteil der Allgemeinanästhesie und nicht gesondert berechnungsfähig.

Heute bringt die 450 beim 2,3-fachen Satz 10,19 €.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 450

Die Abrechnung der GOÄ 450 für eine moderne Lachgassedierung ist umstritten, da das Verfahren medizinisch als weitgehend obsolet gilt. Private Krankenversicherungen fordern häufig eine analoge Abrechnung nach moderneren Ziffern oder lehnen die Erstattung ab. Für eine rechtssichere Liquidation empfiehlt sich daher meist die Analogabrechnung einer zeitgemäßen Analgosedierung.
Die GOÄ-Ziffer 450 kann nicht neben höherwertigen Anästhesieverfahren wie der Vollnarkose nach den Ziffern 451 oder 452 für denselben Eingriff berechnet werden. Zudem sind lokale Betäubungsverfahren im selben Zielgebiet am selben Tag in der Regel nicht nebeneinander berechenbar, sofern sie integraler Bestandteil des Gesamteingriffs sind.
Der Höchstsatz der GOÄ-Ziffer 450 liegt beim 3,5-fachen Satz bei 15,50 €. Der Regelhöchstsatz mit dem Faktor 2,3 beträgt 10,19 €, während der einfache Gebührensatz bei 4,43 € liegt.
Die klassische Rauschnarkose entspricht nicht mehr dem aktuellen medizinischen Facharztstandard für Anästhesie. Moderne Verfahren wie die ultraschallgestützte Regionalanästhesie oder die balancierte Allgemeinanästhesie bieten eine deutlich höhere Patientensicherheit und Steuerbarkeit.
Ein Überschreiten des 2,3-fachen Regelsatzes kann durch einen ungewöhnlich langen Behandlungsverlauf oder extreme Unruhe des Patienten begründet werden. Auch anatomische Besonderheiten, die die Maskenbeatmung erschweren, rechtfertigen eine Steigerung bis zum 3,5-fachen Satz.
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