Abschnitt D

Anästhesieleistungen

35 GOÄ-Ziffern
A482 Relaxometrie während und/oder nach einer Allgemeinanästhesie bei Vorliegen von die Wirkungsdauer von Muskelrelaxantien verändernden Vorerkrankungen (z. B. Acetylcholinesterase-Hemmer-Mangel) oder gravierenden pathophysiologischen Zuständen (z. B. Unterkühlung) Regelhöchstsatz 21,18 € A496 Drei-in-eins-Block, Knie- oder Fußblock Regelhöchstsatz 50,94 € 450 Rauschnarkose – auch mit Lachgas – Regelhöchstsatz 10,19 € 451 Intravenöse Kurznarkose Regelhöchstsatz 16,21 € 452 Intravenöse Narkose (mehrmalige Verabreichung des Narkotikums) Regelhöchstsatz 25,46 € 453 Vollnarkose Regelhöchstsatz 28,15 € 460 Kombinationsnarkose mit Maske, Gerät – auch Insufflationsnarkose – bis zu einer Stunde Regelhöchstsatz 54,16 € 461 Kombinationsnarkose mit Maske, Gerät – auch Insufflationsnarkose –, jede weitere angefangene halbe Stunde Regelhöchstsatz 27,07 € 462 Kombinationsnarkose mit endotrachealer Intubation , bis zu einer Stunde Dauer Regelhöchstsatz 68,38 € 463 Kombinationsnarkose mit endotrachealer Intubation, jede weitere angefangene halbe Stunde Regelhöchstsatz 46,64 € 469 Kaudalanästhesie Regelhöchstsatz 33,51 € 470 Einleitung und Überwachung einer einzeitigen subarachnoidalen Spinalanästhesie (Lumbalanästhesie) oder einzeitigen periduralen (epiduralen) Anästhesie bis zu einer Stunde Dauer Regelhöchstsatz 53,61 € 471 Einleitung und Überwachung einer einzeitigen subarachnoidalen Spinalanästhesie (Lumbalanästhesie) oder einzeitigen periduralen (epiduralen) Anästhesie, bis zu zwei Stunden Dauer Regelhöchstsatz 80,43 € 472 Einleitung und Überwachung einer einzeitigen subarachnoidalen Spinalanästhesie (Lumbalanästhesie) oder einzeitigen periduralen (epiduralen) Anästhesie, bei mehr als zwei Stunden Dauer Regelhöchstsatz 107,25 € 473 Einleitung und Überwachung einer kontinuierlichen subarachnoidalen Spinalanästhesie (Lumbalanästhesie) oder periduralen (epiduralen) Anästhesie mit Katheter , bis zu fünf Stunden Dauer Regelhöchstsatz 80,43 € 474 Einleitung und Überwachung einer kontinuierlichen subarachnoidalen Spinalanästhesie (Lumbalanästhesie) oder periduralen (epiduralen) Anästhesie mit Katheter, bei mehr als fünf Stunden Dauer Regelhöchstsatz 120,66 € 475 Überwachung einer kontinuierlichen subarachnoidalen Spinalanästhesie (Lumbalanästhesie) oder periduralen (epiduralen) Anästhesie mit Katheter, zusätzlich zur Leistung nach Nummer 474 für den zweiten und jeden weiteren Tag, je Tag Regelhöchstsatz 60,33 € 476 Einleitung und Überwachung einer supraklavikulären oder axillären Armplexus- oder Paravertebralanästhesie , bis zu einer Stunde Dauer Regelhöchstsatz 50,94 € 477 Überwachung einer supraklavikulären oder axillären Armplexus- oder Paravertebralanästhesie, jede weitere angefangene Stunde Regelhöchstsatz 25,46 € 478 Intravenöse Anästhesie einer Extremität bis zu einer Stunde Dauer Regelhöchstsatz 30,84 € 479 Intravenöse Anästhesie einer Extremi-tät, jede weitere angefangene Stunde Regelhöchstsatz 15,41 € 480 Kontrollierte Blutdrucksenkung während der Narkose Regelhöchstsatz 29,76 € 481 Kontrollierte Hypothermie während der Narkose Regelhöchstsatz 63,69 € 483 Lokalanästhesie der tieferen Nasenabschnitte – gegebenenfalls einschl. des Rachens –, auch beidseitig Regelhöchstsatz 6,16 € 484 Lokalanästhesie des Kehlkopfes Regelhöchstsatz 6,16 € 485 Lokalanästhesie des Trommelfells und/oder der Paukenhöhle Regelhöchstsatz 6,16 € 488 Lokalanästhesie der Harnröhre und/oder Harnblase Regelhöchstsatz 6,16 € 489 Lokalanästhesie des Bronchialgebietes – gegebenenfalls einschl. des Kehlkopfes und des Rachens – Regelhöchstsatz 19,43 € 490 Infiltrationsanästhesie kleiner Bezirke Regelhöchstsatz 8,19 € 491 Infiltrationsanästhesie großer Bezirke – auch Parazervikal-Anästhesie – Regelhöchstsatz 16,21 € 493 Leitungsanästhesie, perineural – auch nach Oberst – Regelhöchstsatz 8,19 € 494 Leitungsanästhesie, endoneural – auch Pudendus-Anästhesie – Regelhöchstsatz 16,21 € 495 Leitungsanästhesie, retrobulbär Regelhöchstsatz 16,21 € 497 Blockade des Truncus sympathicus (lumbaler Grenzstrang oder Ganglion stellatum) mittels Anästhetika Regelhöchstsatz 29,49 € 498 Blockade des Truncus sympathicus (thorakaler Grenzstrang oder Plexus solaris) mittels Anästhetika Regelhöchstsatz 40,23 €