GOÄ 493: Leitungsanästhesie korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 493
Leitungsanästhesie, perineural – auch nach Oberst –
Punktzahl 61  
Einfachsatz 3,56 € 1,0x
Regelhöchstsatz 8,19 € 2,3x
Höchstsatz 12,46 € 3,5x

Erfahren Sie, wie Sie die perineurale Leitungsanästhesie nach GOÄ-Ziffer 493 rechtssicher und vollständig abrechnen – inklusive Besonderheiten bei Oberst.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 493

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) beschreibt die Leistung unter der Ziffer 493 wie folgt:

Leitungsanästhesie, perineural – auch nach Oberst –

Diese Leistung ist mit 61 Punkten bewertet. Im einfachen Gebührensatz entspricht dies einem Honorar von 3,56 €, während der 2,3-fache Regelhöchstsatz bei 8,19 € liegt. Die Ziffer beschreibt die gezielte Einbringung eines Lokalanästhetikums in die unmittelbare Umgebung eines Nervenstrangs, um die Schmerzweiterleitung vorübergehend zu blockieren.

Ein wesentlicher Aspekt dieser Ziffer ist die Erwähnung der Anästhesie nach Oberst. Hierbei handelt es sich um ein standardisiertes Verfahren zur Schmerzausschaltung an Fingern oder Zehen, bei dem das Anästhetikum an der Finger- oder Zehenwurzel eingebracht wird.

GOÄ 493 in der Praxis: Korrekte Anwendung und Indikation

Die perineurale Leitungsanästhesie findet breite Anwendung in der ambulanten Chirurgie, der Unfallchirurgie sowie der Dermatologie. Typische Indikationen sind Eingriffe an den Extremitäten, wie die Versorgung von Schnittwunden, Nagelkeilexzisionen oder die Reposition von Frakturen. Durch die gezielte Blockade wird eine vollständige Schmerzfreiheit im Versorgungsgebiet des betroffenen Nervs erreicht.

Im klinischen Alltag muss die GOÄ 493 sauber von der GOÄ 494 abgegrenzt werden. Während bei der Ziffer 493 das Anästhetikum perineural, also in die Umgebung des Nervs, injiziert wird, verlangt die Ziffer 494 eine endoneurale Injektion direkt in die Nervenscheide. Da letzteres ein deutlich höheres Risiko für Nervenschäden birgt und technisch anspruchsvoller ist, wird die GOÄ 494 in der Praxis seltener und nur unter spezifischen Voraussetzungen angewendet.

Tipp: Für die klassische Oberst-Anästhesie an Fingern und Zehen ist stets die GOÄ 493 heranzuziehen, da hierbei die perineurale Depotwirkung im Vordergrund steht.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 493

Fallbeispiel 1: Versorgung einer tiefen Schnittwunde am Zeigefinger

Ein Patient stellt sich mit einer tiefen Schnittwunde am linken Zeigefinger in der Praxis vor. Zur Wundreinigung und anschließenden Naht wird eine Leitungsanästhesie nach Oberst durchgeführt. Hierbei werden an beiden Seiten der Fingerwurzel jeweils ein Depot des Lokalanästhetikums perineural appliziert.

Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ 493. Da anatomisch zwei getrennte Injektionen an den beiden Seiten des Fingers notwendig sind, wird die GOÄ 493 zweifach abgerechnet. Die anschließende Wundversorgung wird mit der entsprechenden chirurgischen Ziffer kombiniert.

Fallbeispiel 2: Operative Entfernung eines eingewachsenen Zehennagels

Bei einer Patientin mit einem schmerzhaften Unguis incarnatus an der Großzehe soll eine Nagelkeilexzision durchgeführt werden. Zur Schmerzausschaltung erfolgt eine perineurale Leitungsanästhesie an der Zehenwurzel.

Auch in diesem Fall wird die Anästhesie nach Oberst angewendet. Die Abrechnung der GOÄ 493 erfolgt zweifach (einmal je Seite der Zehe). Die operative Leistung der Nagelkeilexzision wird separat nach GOÄ 2055 berechnet.

Fallbeispiel 3: Blockade des Nervus alveolaris inferior

Im Rahmen eines kieferchirurgischen Eingriffs im Unterkiefer wird eine Leitungsanästhesie des Nervus alveolaris inferior durchgeführt. Das Lokalanästhetikum wird gezielt in die Umgebung des Nervs am Foramen mandibulae injiziert.

Da es sich um eine einzelne, gezielte perineurale Blockade handelt, wird die GOÄ 493 einfach abgerechnet. Eine mehrfache Berechnung ist hier nicht zulässig, da nur ein Nervenstrang an einer Stelle anästhesiert wird.

Häufige Fehler bei der GOÄ 493: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Streitpunkt mit privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen ist die Multiplizität der Abrechnung bei der Oberst-Anästhesie. Obwohl ein Finger von vier Nervenästen versorgt wird, darf die GOÄ 493 nicht vierfach abgerechnet werden. Die Rechtsprechung und die medizinischen Kommentare betonen, dass der praktische Ablauf lediglich zwei getrennte Injektionen umfasst.

Ein weiterer Fehler ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung von Infiltrationsanästhesie und Leitungsanästhesie im selben Zielgebiet. Wenn eine Leitungsanästhesie durchgeführt wird, ist die zusätzliche Infiltration des Operationsgebiets in der Regel nicht gesondert berechnungsfähig, es sei denn, es liegen besondere medizinische Gründe vor.

Achtung: Die Abrechnung der GOÄ 493 ist auf maximal zweimal je Finger oder Zehe zu begrenzen. Eine vierfache Abrechnung wird von Prüfstellen regelmäßig gestrichen.

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Dokumentation der GOÄ 493: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte muss die Indikation für die Anästhesie sowie die genaue Durchführung dokumentiert werden. Dazu gehören Angaben zum verwendeten Lokalanästhetikum, der Dosierung und dem genauen Injektionsort.

Besonders bei der mehrfachen Abrechnung an einem Finger oder einer Zehe muss die beidseitige Durchführung explizit erwähnt werden. Auch eventuelle Besonderheiten, die eine Erhöhung des Steigerungssatzes rechtfertigen, müssen detailliert festgehalten werden.

Dokumentation: Durchführung einer perineuralen Leitungsanästhesie nach Oberst am Digitus II pedis links. Beidseitige Injektion von je 1,5 ml Mepivacain 1% an der Zehenwurzel. Vollständige Schmerzausschaltung nach 10 Minuten. Keine Komplikationen.

GOÄ 493: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die GOÄ 493 kann bei erhöhtem Aufwand über den Regelhöchstsatz von 2,3 gesteigert werden. Typische Begründungen für einen erhöhten Steigerungssatz (bis zum 3,5-fachen Satz) sind schwierige anatomische Verhältnisse, beispielsweise bei ausgeprägter Adipositas oder Vernarbungen im Injektionsgebiet. Auch eine akute, schmerzhafte Entzündung im Bereich der Einstichstelle, die ein besonders vorsichtiges Vorgehen erfordert, rechtfertigt die Steigerung.

Typische Ziffernkombinationen

Die Leitungsanästhesie nach GOÄ 493 wird regelhaft mit chirurgischen Leistungen kombiniert. Typische Kombinationen umfassen die Wundversorgung, die Eröffnung eines Abszesses oder die Nagelkeilexzision. Die Sachkosten für das verwendete Lokalanästhetikum können gemäß Paragraph 10 GOÄ als Auslagen gesondert in Rechnung gestellt werden, sofern sie die Bagatellgrenze überschreiten.

Ziffer 493 in der neuen GOÄ

Die Leitungsanästhesie kleiner peripherer Nerven (alt 2,3-fach: 8,19 €) verteilt sich in der neuen GOÄ auf vier Ziffern je nach Technik und Nerv:

  • 1739 Oberst-Anästhesie (Ringblock an Finger oder Zehe) oder Peniswurzelblockade: 13,44 €
  • 1737 Infiltrationsanästhesie kleiner Bezirke oder perineurale Leitungsanästhesie an kleinem peripheren Nerven (Auffangregel): 10,10 €
  • 1812 Intercostalnervblockade (Blockade der Intercostalnerven): 34,35 €
  • 1804 Anästhesie von einzelnen Nerven zur diagnostischen Testausschaltung, unabhängig von Nervenanzahl und -regionen, einmal je Sitzung: 24,66 €

Die alte GOÄ-Nr. 493 bildet die Oberst-Anästhesie als Abrechnungsgrundlage ab (Kommentar); diese erhält in der neuen GOÄ eine eigene Ziffer. Der Intercostalnervenblock wird mit 1812 eigenständig und deutlich höher bewertet.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 493

Die GOÄ-Ziffer 493 darf maximal zweimal pro Finger oder Zehe abgerechnet werden. Dies entspricht der anatomischen Durchführung mit je einer Injektion pro Seite (perineurale Applikation an beiden Seiten der Finger- oder Zehenwurzel).
Bei der GOÄ 493 erfolgt die Injektion perineural, also in die unmittelbare Umgebung des Nervs. Im Gegensatz dazu beschreibt die GOÄ 494 eine gezieltere, endoneurale Injektion direkt in die Nervenscheide.
Ja, die perineurale Leitungsanästhesie nach GOÄ 493 ist neben den meisten operativen Leistungen berechnungsfähig. Sie dient der Schmerzausschaltung für den nachfolgenden Eingriff und stellt eine eigenständige Leistung dar.
Die Oberst-Anästhesie wird über die GOÄ-Ziffer 493 abgerechnet. Da sie über zwei getrennte Einstiche an den Seiten des Fingers oder der Zehe erfolgt, kann die Ziffer hierfür zweimal in Ansatz gebracht werden.
Ein Überschreiten des 2,3-fachen Satzes kann durch erschwerte anatomische Verhältnisse, starke Adipositas oder Entzündungen im Injektionsgebiet begründet werden. Auch ein erhöhter Zeitaufwand bei unruhigen Patienten rechtfertigt einen höheren Steigerungssatz.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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