GOÄ 2055: Hand-Replantation korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 2055
Replantation einer Hand im Mittelhandbereich, Handwurzelbereich oder Unterarmbereich
Punktzahl 7000  
Einfachsatz 408,01 € 1,0x
Regelhöchstsatz 938,42 € 2,3x
Höchstsatz 1428,03 € 3,5x

Die Replantation einer Hand nach GOÄ 2055 erfordert höchste Präzision. Erfahren Sie alles zur korrekten Abrechnung, Dokumentation und Steigerungsfaktoren.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2055

Die Gebührenordnung für Ärzte beschreibt die Leistung unter der Ziffer 2055 wie folgt:

Replantation einer Hand im Mittelhandbereich, Handwurzelbereich oder Unterarmbereich

Diese hochkomplexe chirurgische Leistung umfasst die vollständige oder fast vollständige Wiederherstellung der Kontinuität einer amputierten Hand. Medizinisch inkludiert sind dabei alle Schritte zur Revaskularisation und Stabilisierung des betroffenen Gliedmaßes. Dazu gehören die Knochenfixation, die Sehnenrekonstruktion sowie die mikrochirurgische Readaptation von Nerven und Blutgefäßen. Die Leistung erfordert eine hohe mikrochirurgische Expertise und eine spezialisierte technische Ausstattung.

GOÄ 2055 in der Praxis: Indikation und mikrochirurgische Komplexität

Die Abrechnung der GOÄ 2055 setzt eine traumatische Amputation voraus, bei der eine mikrochirurgische Replantation medizinisch indiziert und erfolgversprechend ist. Typische Indikationen sind glatte oder unvollständige Amputationen durch Kreissägen, industrielle Schneidemaschinen oder schwere Quetschtraumata. Der Eingriff erfordert eine hochspezialisierte Infrastruktur und wird in der Regel in handchirurgischen Zentren durchgeführt.

Eine klare Abgrenzung muss zu den Ziffern für Fingerreplantationen (GOÄ 2056 und 2057) erfolgen. Die GOÄ 2055 darf nur dann herangezogen werden, wenn die Amputationsebene proximal der Metakarpophalangealgelenke liegt. Die anatomische Lokalisation ist somit das entscheidende Kriterium für die korrekte Ziffernauswahl.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2055

Fallbeispiel 1: Replantation nach Kreissägenverletzung

Ein Patient stellt sich mit einer kompletten Amputation der linken Hand im Bereich der Handwurzel nach einem Unfall mit einer Kreissäge vor. Nach der chirurgischen Wundreinigung erfolgt die Knochenstabilisierung mittels Kirschner-Drähten, gefolgt von der mikrochirurgischen Anastomosierung der Arteria radialis und ulnaris sowie der Nervennähte. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 2055 zum Regelsatz.

Fallbeispiel 2: Komplexe Replantation am distalen Unterarm

Bei einer schweren industriellen Quetschverletzung kommt es zur subtotalen Amputation der Hand im distalen Unterarmbereich. Aufgrund der starken Gewebeschädigung sind zusätzliche Veneninterponate zur Überbrückung von Gefäßdefekten notwendig. Neben der GOÄ 2055 wird ein erhöhter Steigerungsfaktor von 3,5 begründet, da der zeitliche und technische Aufwand die Norm weit überschreitet.

Fallbeispiel 3: Replantation im Mittelhandbereich

Nach einem landwirtschaftlichen Unfall erfolgt die Replantation der Hand im Bereich der Mittelhandknochen. Die Stabilisierung der Metakarpalia II-V wird durchgeführt, gefolgt von der Rekonstruktion der Beuge- und Strecksehnen sowie der Digitalnerven. Abgerechnet wird die GOÄ 2055 in Kombination mit dem Zuschlag für das Operationsmikroskop nach GOÄ 440.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2055: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 2055 ist die unzulässige Doppelberechnung von Einzelleistungen. Viele operative Teilschritte wie die Osteosynthese, die Sehnennaht oder die mikrochirurgische Gefäßnaht sind bereits abgeltender Bestandteil der Hauptziffer. Private Krankenversicherungen kürzen Rechnungen konsequent, wenn diese Leistungen separat nebeneinander aufgeführt werden.

Achtung: Die primäre Knochenstabilisierung und die Revaskularisation dürfen nicht über separate Ziffern wie die GOÄ 2006 (Osteosynthese) oder GOÄ 2215 (Nervennaht) im selben OP-Gebiet abgerechnet werden, da dies eine unzulässige Doppelabrechnung darstellt.

Zudem beanstanden Prüfstellen häufig die fehlerhafte Abgrenzung zur GOÄ 2050 (Replantation einer Extremität). Die GOÄ 2055 ist speziell für den Bereich der Hand und des distalen Unterarms reserviert. Eine Abrechnung der höher bewerteten GOÄ 2050 für eine Handreplantation ist gebührenrechtlich nicht zulässig und führt regelmäßig zu Regressen.

GOÄ-Updates per E-Mail

Neue Ziffern-Artikel & Abrechnungstipps, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Dokumentation der GOÄ 2055: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und detaillierte Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen durch Kostenträger. Im Operationsbericht müssen alle mikrochirurgischen Einzelschritte, die verwendeten Nahtmaterialien und die genauen Ischämiezeiten präzise festgehalten werden. Auch die Dokumentation der postoperativen Perfusion und des neurologischen Status ist essenziell.

Dokumentation: Replantation der linken Hand im Handwurzelbereich bei kompletter Amputation. Ischämiezeit: 4,5 Stunden. Osteosynthese der Handwurzelknochen mittels K-Drähten. Mikrochirurgische End-zu-End-Anastomose der A. radialis und A. ulnaris unter Verwendung des Operationsmikroskops. Readaptation des N. medianus und N. ulnaris mit Ethilon 9-0. Postoperativ prompte kapilläre Füllung und stabiler Puls.

Besonders bei der Verwendung von Steigerungsfaktoren über dem Regelsatz von 2,3 ist eine individuelle Begründung im Freitextfeld der Rechnung zwingend erforderlich. Allgemeine Floskeln reichen hierfür nicht aus; es müssen die konkreten anatomischen und operativen Erschwernisse genannt werden.

GOÄ 2055: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Aufgrund der extremen Variabilität von Traumata kann die Replantation einer Hand den normalen Schwierigkeitsgrad weit überschreiten. Ein Schwellenwertüberschreitung bis zum Höchstsatz von 3,5 ist gerechtfertigt bei stark verschmutzten Wunden, ausgedehnten Weichteildefekten oder der Notwendigkeit von Gefäßtransplantaten. Auch eine extrem lange Operationsdauer durch komplexe anatomische Verhältnisse stützt eine Erhöhung des Faktors.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 2055 wird regelmäßig mit Anästhesieleistungen und dem Zuschlag für das Operationsmikroskop kombiniert. Der Zuschlag GOÄ 440 ist für die mikrochirurgische Rekonstruktion von Gefäßen und Nerven unverzichtbar und voll berechnungsfähig. Ebenso können postoperative Überwachungsleistungen und spezielle Verbände in Ansatz gebracht werden.

Tipp: Achten Sie darauf, dass der Zuschlag GOÄ 440 (Operationsmikroskop) immer mit dem einfachen Satz abgerechnet wird, da Zuschläge in der GOÄ nicht gesteigert werden dürfen. Die Begründung für die Erhöhung der Hauptleistung GOÄ 2055 bleibt davon unberührt.

Ziffer 2055 in der neuen GOÄ

Je nach Befund und Vorgehen löst die Replantation einer Hand im Mittelhandbereich, Handwurzelbereich oder Unterarmbereich (heute 938,42 € beim 2,3-fachen Satz) in der neuen GOÄ unterschiedliche Leistungen aus:

  • Bei Amputation im Mittelhandbereich: 7305 (3.741,26 €)
  • Bei Amputation im Handwurzel- oder Handgelenksbereich: 7304 (3.378,48 €)
  • Bei Amputation im Unterarmschaft: 7303 (3.841,41 €)

Die Preisspanne reicht von 3.378,48 € bis 3.841,41 € — eine präzise Dokumentation entscheidet über den Ansatz.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2055

Nein, die primäre Knochenstabilisierung im Rahmen der Replantation ist mit der GOÄ 2055 abgegolten. Zusätzliche Osteosynthesen an anderen, nicht direkt betroffenen Knochensegmenten können jedoch unter Umständen gesondert liquidiert werden. Dies erfordert eine präzise Dokumentation der anatomischen Unabhängigkeit.
Ja, die Zuschlagsziffer GOÄ 440 für die Anwendung eines Operationsmikroskops ist neben der GOÄ 2055 berechnungsfähig. Dieser Zuschlag ist mit 400 Punkten bewertet und wird zum einfachen Gebührensatz abgerechnet. Er setzt die selbstständige Erbringung der mikrochirurgischen Leistung voraus.
Eine Überschreitung des 2,3-fachen Satzes wird durch einen außergewöhnlich hohen zeitlichen oder technischen Aufwand begründet. Typische Gründe sind eine fortgeschrittene Ischämiezeit, starke Gewebeverschmutzungen oder komplexe Gefäßrekonstruktionen mittels Interponaten. Diese Besonderheiten müssen detailliert im OP-Bericht dokumentiert werden.
Ja, die primären mikrochirurgischen Gefäß- und Nervenrekonstruktionen, die für das Überleben des Replantats zwingend notwendig sind, sind Bestandteil der GOÄ 2055. Eine separate Abrechnung von Ziffern für einzelne Nervennähte am selben Replantat ist in der Regel nicht zulässig. Nur zusätzliche, unabhängige Nervenrekonstruktionen außerhalb des Replantationsgebiets bilden eine Ausnahme.
Die GOÄ 2055 bezieht sich spezifisch auf die Replantation einer Hand im Mittelhand-, Handwurzel- oder Unterarmbereich, während die GOÄ 2050 die Replantation eines Arms oder Beins regelt. Die GOÄ 2050 ist mit 9000 Punkten höher bewertet und betrifft proximale Extremitätenabschnitte. Eine Verwechslung führt bei der Abrechnungsprüfung unweigerlich zu Beanstandungen.
War dieser Artikel hilfreich?

Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

Nächster Schritt

Dranbleiben oder direkt loslegen

GOÄ-Updates erhalten

Neue Artikel, Abrechnungstipps und GOÄ-Änderungen, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Kein Spam. Nur relevante Inhalte zur GOÄ-Abrechnung.

Doctario kennenlernen

In 30 Minuten zeigen wir Ihnen, wie Doctario Ihre privatärztliche Abrechnung automatisiert, persönlich und unverbindlich.

  • Automatische GOÄ-Erkennung
  • Transparente Abrechnung
  • Persönlicher Support
Erstgespräch buchen
30 Minuten Kostenlos Unverbindlich