Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 489 für die Lokalanästhesie des Bronchialgebietes wirft in der Praxis oft Fragen auf. Erfahren Sie, wie Sie Fehler vermeiden.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 489
Lokalanästhesie des Bronchialgebietes – gegebenenfalls einschl. des Kehlkopfes und des Rachens –
Die Gebührenordnungsziffer 489 beschreibt die topische oder inhalative Lokalanästhesie des Bronchialtraktes. Diese Anästhesieform dient der Ausschaltung des Hustenreflexes und der Schmerzminimierung bei endoskopischen Eingriffen. Die Leistung umfasst explizit auch die Betäubung der vorgeschalteten Atemwege wie Kehlkopf und Rachen, sofern diese im Rahmen desselben Eingriffs anästhesiert werden.
Die Ziffer ist mit 145 Punkten bewertet, was im einfachen Gebührensatz einem Honorar von 8,45 € entspricht. Im Praxisalltag wird meist der 2,3-fache Regelhöchstsatz mit 19,43 € liquidiert. Höhere Sätze erfordern eine patientenindividuelle Begründung auf der Rechnung.
GOÄ 489 in der Praxis: Indikationen und klinischer Einsatz
Der klinische Haupteinsatzbereich der GOÄ-Ziffer 489 liegt in der Vorbereitung von diagnostischen und therapeutischen Bronchoskopien. Ohne eine suffiziente Lokalanästhesie des Bronchialbaums ist das Einführen eines flexiblen oder starren Bronchoskops aufgrund des starken physiologischen Hustenreizes kaum möglich. Auch für die Durchführung einer bronchoalveolären Lavage (BAL) ist diese Anästhesieform unerlässlich.
Die Applikation des Lokalanästhetikums erfolgt in der Regel durch fraktionierte Instillation über das Endoskop selbst oder vorab mittels Verneblung beziehungsweise gezielter Spray-Applikation. Da die Ziffer die Anästhesie des gesamten Bronchialgebietes abdeckt, ist die schrittweise Betäubung tieferer Abschnitte während des Vordringens mit dem Endoskop mit abgegolten.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 489
Fallbeispiel 1: Diagnostische flexible Bronchoskopie
Ein Patient stellt sich mit unklarem Lungenrundherd zur diagnostischen Abklärung vor. Zur Vorbereitung der flexiblen Bronchoskopie wird eine fraktionierte Lokalanästhesie des Rachens, des Kehlkopfes und des Bronchialbaums mit Lidocain durchgeführt. Anschließend erfolgt die endoskopische Untersuchung.
In der Abrechnung wird die GOÄ-Ziffer 489 für die Lokalanästhesie neben der Ziffer 684 für die Bronchoskopie angesetzt. Die Ziffer 483 für die Schleimhautanästhesie des Rachens darf wegen des Abrechnungsausschlusses nicht zusätzlich berechnet werden.
Fallbeispiel 2: Bronchoalveoläre Lavage bei interstitieller Lungenerkrankung
Bei Verdacht auf eine Alveolitis wird eine bronchoalveoläre Lavage durchgeführt. Hierzu ist eine tiefe endobronchiale Lokalanästhesie notwendig, um den Hustenreiz während der Spülung vollständig zu unterdrücken.
Neben der Ziffer 684 (Bronchoskopie) und dem Zuschlag für die Lavage wird die GOÄ 489 für die Lokalanästhesie des Bronchialgebietes abgerechnet. Die Dokumentation weist die Menge und Konzentration des verwendeten Anästhetikums präzise aus.
Fallbeispiel 3: Fremdkörperentfernung aus den Atemwegen
Ein Patient hat versehentlich einen Fremdkörper aspiriert, der mittels flexibler Bronchoskopie entfernt werden muss. Aufgrund der akuten Schleimhautirritation ist eine besonders sorgfältige Lokalanästhesie des Bronchialgebietes erforderlich.
Die Abrechnung erfolgt mit der Ziffer 489. Da die Schleimhaut stark entzündet und die Anästhesierung erschwert war, wird ein erhöhter Steigerungsfaktor von 2,8 gewählt und auf der Liquidation entsprechend begründet.
Häufige Fehler bei der GOÄ 489: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die Nebeneinanderberechnung der GOÄ-Ziffer 489 mit anderen Lokalanästhesieziffern. Die Ziffern 435 (Infiltrationsanästhesie), 483 (Schleimhautanästhesie) und 484 (Schleimhautanästhesie an Rachen/Kehlkopf) sind strikt ausgeschlossen, wenn sie dieselbe anatomische Region betreffen.
Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen Rechnungen vermehrt auf diese Ausschlüsse. Da der Leistungstext der GOÄ 489 die Anästhesie des Kehlkopfes und des Rachens explizit einschließt, ist eine zusätzliche Abrechnung der Ziffer 483 für die Rachensprühanästhesie unzulässig und führt regelmäßig zu Honorarkürzungen.
Achtung: Die Ziffer 483 darf keinesfalls neben der Ziffer 489 abgerechnet werden, selbst wenn die Rachenanästhesie zeitlich versetzt vor der eigentlichen Bronchoskopie stattgefunden hat. Der Ausschluss gilt für die gesamte Sitzung.
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Dokumentation der GOÄ 489: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das beste Mittel, um Rückfragen oder Kürzungen durch Kostenträger abzuwehren. Im OP- oder Untersuchungsbericht muss die Durchführung der Lokalanästhesie des Bronchialgebietes explizit erwähnt werden. Dabei sollten das verwendete Präparat, die Dosierung und die Applikationsart (z. B. Instillation über den Arbeitskanal) dokumentiert sein.
Auch der Erfolg der Anästhesie, wie das Sistieren des Hustenreizes, sollte kurz notiert werden. Dies dient nicht nur der forensischen Sicherheit, sondern stützt auch die medizinische Notwendigkeit der erbrachten Leistung im Falle einer Nachprüfung.
Dokumentationsbeispiel: Lokalanästhesie des Rachens, Kehlkopfes und des Bronchialbaums mittels fraktionierter Instillation von insgesamt 10 ml Lidocain 2% über das Bronchoskop. Hustenreflex erfolgreich unterdrückt, Patient stabil.
GOÄ 489: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die Erhöhung des Gebührensatzes über den 2,3-fachen Regelsatz hinaus bis zum 3,5-fachen Satz ist bei der GOÄ 489 unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Typische Begründungen sind ein überdurchschnittlich starker Hustenreiz des Patienten, der eine zeitaufwendige, mehrfache Nachanästhesierung während des Eingriffs erforderlich macht. Auch anatomische Besonderheiten wie ausgeprägte Stenosen oder starke Schleimhautschwellungen, die das gezielte Einbringen des Anästhetikums erschweren, rechtfertigen eine Steigerung.
Ebenso kann eine erhöhte Sekretion im Bronchialbaum, welche das Anästhetikum fortlaufend wegspült und somit die Einwirkzeit verlängert, als Begründung herangezogen werden. Die Begründung muss stets patientenbezogen und medizinisch nachvollziehbar auf der Rechnung formuliert sein.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ-Ziffer 489 wird regelhaft in Kombination mit endoskopischen Leistungen der Lunge abgerechnet. Dazu gehört primär die Ziffer 684 (Bronchoskopie, auch mit Biopsie). Werden im Rahmen der Untersuchung Gewebeproben entnommen, können die entsprechenden Zuschläge und histologischen Ziffern hinzutreten. Eine Kombination mit Ziffern für die physikalische Therapie oder die postoperative Überwachung ist ebenfalls denkbar, sofern die Leistungsvoraussetzungen erfüllt sind.
Tipp: Achten Sie darauf, dass bei einer Steigerung der GOÄ 489 die Begründung nicht wortgleich mit der Begründung für die Steigerung der Bronchoskopie (Ziffer 684) ist. Jede Leistung muss individuell begründet werden.
Ziffer 489 in der neuen GOÄ
Die Lokalanästhesie des Bronchialgebietes, ggf. einschließlich des Kehlkopfes und des Rachens, wird mit nahezu wortgleicher Legende zur neuen Nummer 1736 mit einem Festpreis von 13,04 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 19,43 €). Der typische klinische Kontext ist die Spray-Anästhesie vor einer Bronchoskopie. Wichtig: 1736 ist nur dann ansetzbar, wenn das Bronchialgebiet als Primärlokalisation anästhesiert wurde — der Kehlkopf und der Rachen sind nur fakultative Zusatzkomponenten.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 489
Was hat nicht gestimmt?