GOÄ 495: Retrobulbäre Leitungsanästhesie korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 495
Leitungsanästhesie, retrobulbär
Punktzahl 121  
Einfachsatz 7,05 € 1,0x
Regelhöchstsatz 16,21 € 2,3x
Höchstsatz 24,68 € 3,5x
Ausschlüsse

Die Abrechnung der retrobulbären Leitungsanästhesie nach GOÄ 495 wirft oft Fragen auf. Erfahren Sie alles zu Ausschlüssen, Steigerungen und Dokumentation.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 495

Die Gebührenordnung für Ärzte beschreibt die Leistung unter der Ziffer 495 wie folgt:

Leitungsanästhesie, retrobulbär

Diese Leistung umfasst die gezielte Ausschaltung der Schmerzleitung und die temporäre Akinesie des Augapfels. Das Lokalanästhetikum wird hierbei präzise in den retrobulbären Raum hinter den Augapfel injiziert. Dadurch werden die dort verlaufenden Ziliarnerven sowie die motorischen Hirnnerven blockiert. Diese anspruchsvolle Technik erfordert eine hohe anatomische Präzision des behandelnden Arztes.

GOÄ 495 in der Praxis: Indikation und klinische Anwendung

Die retrobulbäre Leitungsanästhesie stellt ein etabliertes Verfahren für anspruchsvolle ophthalmologische Eingriffe dar. Typische Indikationen umfassen größere Operationen am vorderen und hinteren Augensegment. Hierzu zählen insbesondere die operative Sanierung des grauen Stars oder komplexe Netzhautoperationen. Das Verfahren bietet gegenüber der reinen Tropfanästhesie den Vorteil einer vollständigen Schmerzfreiheit und einer temporären Ruhigstellung des Auges.

Für den Erfolg des Eingriffs ist die Ausschaltung der Augenbewegungen oft zwingend erforderlich. Dies schützt den Patienten vor unwillkürlichen Bewegungen während der mikrochirurgischen Phase. Die Durchführung der retrobulbären Blockade erfordert eine engmaschige Überwachung des Patienten. Mögliche Komplikationen wie retrobulbäre Blutungen müssen sofort erkannt und therapiert werden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 495

Fallbeispiel 1: Katarakt-Operation bei unruhigem Patienten

Ein älterer Patient stellt sich zur geplanten Katarakt-Operation vor. Aufgrund eines ausgeprägten Tremors und starker Nervosität ist eine reine Tropfanästhesie nicht ausreichend sicher. Der Operateur entscheidet sich für eine retrobulbäre Leitungsanästhesie zur Gewährleistung der Akinesie. Neben der operativen Leistung nach GOÄ 1375 wird die GOÄ-Ziffer 495 mit dem Regelsatz von 16,21 € liquidiert.

Fallbeispiel 2: Kombinierte Glaskörper- und Netzhautoperation

Bei einer Patientin mit einer rhegmatogenen Netzhautablösung erfolgt eine Vitrektomie. Der Eingriff erfordert absolute Schmerzfreiheit und Bewegungslosigkeit über einen längeren Zeitraum. Der anästhesierende Arzt führt die retrobulbäre Blockade erfolgreich durch. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ 495, da diese die spezifische anatomische Applikation exakt abbildet.

Fallbeispiel 3: Trabekulektomie bei fortgeschrittenem Glaukom

Zur Senkung des Augeninnendrucks wird eine filtrierende Glaukomoperation durchgeführt. Zur optimalen Schmerzausschaltung injiziert der Operateur das Anästhetikum retrobulbär. Die Dokumentation weist die Durchführung der Leitungsanästhesie lückenlos nach. Die Liquidation erfolgt regelkonform mit der GOÄ 495 neben der entsprechenden Operationsziffer.

Häufige Fehler bei der GOÄ 495: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die zusätzliche Berechnung von lokalen Infiltrationsanästhesien. Die GOÄ-Ziffern 490 und 491 dürfen keinesfalls neben der GOÄ 495 für dasselbe Operationsgebiet angesetzt werden. Auch die Kombination mit den kleineren oder größeren Leitungsanästhesien nach den Nummern 493 und 494 ist strikt ausgeschlossen. Diese Leistungen gelten mit der retrobulbären Blockade als abgegolten.

Achtung: Die Nebeneinanderberechnung von GOÄ 495 und lokalen Infiltrationsanästhesien (z. B. GOÄ 490/491) im selben Operationsgebiet ist ausgeschlossen und führt regelmäßig zu Kürzungen durch private Krankenversicherungen.

Ein weiterer Streitpunkt mit privaten Krankenversicherungen ist der Versuch, die retrobulbäre Injektion analog als peridurale Anästhesie nach den Nummern 470 bis 472 abzurechnen. Dies begründen Kostenträger mit dem Hinweis auf die anatomische Ähnlichkeit der Geweberäume. Die Rechtsprechung und die GOÄ-Kommentare stellen jedoch klar, dass die GOÄ 495 als Spezialziffer vorrangig anzuwenden ist.

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Dokumentation der GOÄ 495: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation schützt vor Honorarkürzungen bei Prüfungen durch Kostenträger. In der Patientenakte müssen die medizinische Indikation und die Aufklärung des Patienten explizit vermerkt sein. Zudem sind die genaue Injektionstechnik, die Nadellänge und das verwendete Lokalanästhetikum mit Konzentration und Milliliterangabe zu erfassen. Auch der Wirkeintritt sowie die Überprüfung der Akinesie gehören in den Bericht.

Dokumentationsbeispiel: Durchführung einer retrobulbären Leitungsanästhesie (GOÄ 495) am linken Auge. Desinfektion, Punktion retrobulbär mit stumpfer Nadel. Injektion von 3,5 ml Prilocain 1%. Vollständige Akinesie und Analgesie nach 6 Minuten dokumentiert. Keine Komplikationen aufgetreten.

Sollten während oder nach der Injektion Besonderheiten auftreten, müssen diese ebenfalls detailliert beschrieben werden. Dies gilt insbesondere für einen temporären Druckanstieg oder kleinere Hämatome. Eine präzise Dokumentation sichert nicht nur den Honoraranspruch, sondern dient auch der forensischen Absicherung des Arztes.

GOÄ 495: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Erhöhung des Steigerungsfaktors über den 2,3-fachen Regelsatz hinaus bis zum 3,5-fachen Höchstsatz erfordert eine individuelle Begründung. Typische Erschwernisse sind anatomische Besonderheiten wie eine extreme Achsenmyopie, die das Perforationsrisiko signifikant erhöht. Auch ausgeprägte Vernarbungen nach ophthalmologischen Voroperationen oder eine mangelnde Compliance des Patienten rechtfertigen eine Faktorerhöhung.

Tipp: Begründen Sie Schwellenwertüberschreitungen (über 2,3-fach) bei der GOÄ 495 stets patientenindividuell. Typische Begründungen sind ein erhöhtes Perforationsrisiko bei Achsenmyopie oder ausgeprägte Vernarbungen nach Voroperationen.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 495 wird regelhaft in Kombination mit den operativen Ziffern des Abschnitts L (Augenheilkunde) abgerechnet. Typische Kombinationspartner sind die GOÄ 1375 für die Katarakt-Operation oder die GOÄ 1315 bei Netzhautoperationen. Eine postoperative Schmerztherapie oder zusätzliche Überwachungsleistungen können unter Beachtung der jeweiligen Abrechnungsbestimmungen separat aufgeführt werden.

Ziffer 495 in der neuen GOÄ

Die Retrobulbäranästhesie wird zur neuen Nummer 1740 mit einem Festpreis von 41,35 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 16,21 €). Die neue Ziffer erweitert den Leistungsinhalt um peribulbäre und parabulbäre Techniken, einschließlich des Subtenonblocks — Techniken, die in der alten GOÄ nur analog abgerechnet werden konnten. Das Honorar steigt erheblich und trägt dem deutlich höheren methodischen Aufwand moderner okularer Regionalanästhesieverfahren Rechnung.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 495

Die GOÄ-Ziffer 495 hat eine Punktzahl von 121. Dies entspricht einem Einfachsatz von 7,05 Euro und einem Regelhöchstsatz (2,3-fach) von 16,21 Euro.
Neben der GOÄ 495 dürfen die Infiltrationsanästhesien nach den Nummern 490 und 491 sowie die Leitungsanästhesien nach den Nummern 493 und 494 nicht berechnet werden. Auch eine Abrechnung der Nummern 470 bis 472 ist ausgeschlossen.
Ja, die retrobulbäre Leitungsanästhesie nach GOÄ 495 ist bei chirurgischen Eingriffen am Auge wie der Katarakt-Operation berechnungsfähig. Voraussetzung ist die tatsächliche Durchführung dieser spezifischen Regionalanästhesie.
Eine Schwellenwertüberschreitung über den 2,3-fachen Satz ist bei erschwerten Bedingungen möglich. Typische Gründe sind eine extreme Achsenmyopie mit erhöhtem Perforationsrisiko oder starke Vernarbungen nach Voroperationen.
Die GOÄ 495 wird von demjenigen Arzt abgerechnet, der die retrobulbäre Blockade tatsächlich durchführt. Führt der Operateur die Anästhesie selbst durch, rechnet er diese ab; übernimmt dies ein Anästhesist, steht ihm die Gebühr zu.
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