Die GOÄ-Ziffer 4545 regelt die Abrechnung einfacher Keimidentifizierungen. Erfahren Sie, wie Sie Katalase-, Oxidase- und Optochintests rechtssicher abrechnen.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4545
Die Gebührenordnung für Ärzte beschreibt die Leistung unter der Ziffer 4545 wie folgt:
Orientierende Identifizierung, Untersuchung von angezüchteten Bakterien mit einfachen Verfahren (z. B. Katalase- , Optochin- , Oxidase- , Galle- , Klumpungstest je Test und Keim
Diese Ziffer deckt einfache, manuelle Laboruntersuchungen ab, die der ersten orientierenden Differenzierung von Bakterien dienen. Die Tests zeichnen sich durch einen geringen apparativen und zeitlichen Aufwand aus. Sie liefern meist innerhalb von Sekunden oder nach einer kurzen Stand-alone-Inkubation ein visuell ablesbares Ergebnis.
GOÄ 4545 in der Praxis: Schnelle Keimdifferenzierung im Labor
In der täglichen Laborroutine spielen einfache Identifizierungsreaktionen eine tragende Rolle. Sie ermöglichen es, direkt nach der Anzucht eine erste klinisch relevante Eingrenzung des Erregers vorzunehmen. So lässt sich beispielsweise mittels Katalase-Test sofort entscheiden, ob grampositive Kokken als Staphylokokken oder Streptokokken einzustufen sind.
Die Abrechnung erfolgt explizit je Test und Keim. Dies bedeutet, dass bei Vorliegen mehrerer unterschiedlicher Keime oder bei der Anwendung verschiedener Testverfahren auf denselben Keim die Ziffer mehrfach angesetzt werden darf. Das diagnostische Vorgehen muss sich jedoch an medizinisch anerkannten Algorithmen orientieren.
Tipp: Nutzen Sie die Ziffer 4545 gezielt für die schnelle Vordifferenzierung. Die Ergebnisse weisen den Weg für die nachfolgende, definitive Identifizierung und sichern ein ökonomisches Laborverfahren.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4545
Fallbeispiel 1: Differenzierung von grampositiven Kokken
Bei einer Wundinfektion zeigt die Kultur grampositive Kokken. Zur weiteren Differenzierung wird ein Katalase-Test durchgeführt, der positiv ausfällt und somit auf Staphylokokken hinweist. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 4545 einfach für diesen Test.
Fallbeispiel 2: Verdacht auf Pneumokokken bei Atemwegsinfekt
Aus einem Sputum werden alpha-hämolysierende Streptokokken isoliert. Zum Nachweis von Pneumokokken erfolgen ein Optochin-Test sowie ein Gallelöslichkeits-Test. Da zwei unterschiedliche Verfahren an demselben Keim angewandt wurden, ist die GOÄ 4545 zweifach berechnungsfähig.
Fallbeispiel 3: Abgrenzung von Nonfermentern
In einer Urinkultur wachsen gramnegative Stäbchen. Zur schnellen Abgrenzung von Enterobacteriaceae gegenüber Nonfermentern wird ein Oxidase-Test angesetzt. Der Test verläuft positiv, was für Pseudomonas spp. spricht. Die Abrechnung erfolgt über die Ziffer 4545.
Häufige Fehler bei der GOÄ 4545: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler ist die Abrechnung der Ziffer 4545 ohne das Vorliegen einer echten Reinkultur. Die orientierende Identifizierung setzt voraus, dass der Keim bereits isoliert wurde. Eine Anwendung direkt auf Primärmaterial oder Mischkulturen ist nicht zulässig.
Ein weiterer Streitpunkt mit privaten Krankenversicherungen ist die Kombination mit der sogenannten Bunten Reihe (Ziffern 4548 und 4549). Versicherer behaupten fälschlicherweise oft, die einfachen Tests seien in diesen komplexeren Identifizierungsverfahren enthalten. Dies ist unzutreffend, da die orientierenden Tests erst die Auswahl der passenden Bunten Reihe ermöglichen.
Achtung: Achten Sie darauf, die Anzahl der Tests pro Keim nicht beliebig zu erhöhen. Eine unbegründete Testbatterie ohne klaren Algorithmus verstößt gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot nach § 1 Abs. 2 GOÄ.
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Dokumentation der GOÄ 4545: Praxisbewährte Hinweise
Für eine beanstandungsfreie Abrechnung ist eine präzise Dokumentation im Laborbuch oder der Patientenakte unerlässlich. Es muss klar hervorgehen, welcher spezifische Keim untersucht wurde und welches Testverfahren zum Einsatz kam. Auch das Testergebnis (positiv oder negativ) muss dokumentiert werden.
Dokumentation: Keim 1 (grampositive Kokken aus Wundabstrich): Katalase-Test positiv. Verdacht auf Staphylococcus aureus. Abrechnung: 1x GOÄ 4545.
Durch diese lückenlose Erfassung können Rückfragen von Kostenträgern schnell und rechtssicher abgewehrt werden.
GOÄ 4545: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Da es sich bei der Ziffer 4545 um eine Leistung des Abschnitts M (Labor) handelt, ist der Gebührenrahmen eingeschränkt. Der Regelhöchstsatz liegt beim 1,15-fachen Satz. Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 1,3 ist nur bei besonderem Aufwand, wie beispielsweise extrem langsam wachsenden Keimen oder schwierigen Ablesebedingungen, mit entsprechender Begründung möglich.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ 4545 wird typischerweise neben den Ziffern für die Erregeranzucht (z. B. GOÄ 4530 oder 4538) abgerechnet. Zudem ist sie, wie oben beschrieben, vollumfänglich neben den Ziffern für die Bunte Reihe (GOÄ 4548/4549) ansetzbar, sofern sie der Indikationsstellung für diese weiterführenden Tests diente.
Ziffer 4545 in der neuen GOÄ
Die orientierende Identifizierung angezüchteter Bakterien mit einfachen Verfahren (Katalase-, Optochin-, Oxidase-, Galle-, Klumpungstest) je Test und Keim wird zur neuen Nummer 12421 — „Bacterium-Identifizierung II, je Reinkultur und Test; orientierendes kulturelles und/oder biochemisches Einzelverfahren (z. B. Katalase-Reaktion, Oxidase-Reaktion, Gallelöslichkeit, Clumpingfaktor, Optochin-Test)". Festpreis: 4,57 € je Test und Reinkultur, bis zu 5× pro Reinkultur (heute beim 2,3-fachen Satz: 4,02 €). Das Bacterium und der/die Tests sind in der Rechnung anzugeben.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4545
Was hat nicht gestimmt?