Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 4548 wirft in der Praxis oft Fragen auf. Erfahren Sie, wie Sie die Bunte Reihe rechtssicher und vollständig abrechnen.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4548
Identifizierung, Untersuchung von aerob angezüchteten Bakterien mittels bunter Reihe (bis zu acht Reaktionen), je Keim - Punktzahl: 160
Die Leistung umfasst die Identifizierung einer unter aeroben Bedingungen angezüchteten Reinkultur. Hierbei kommt die sogenannte Bunte Reihe zum Einsatz, die sinnbildlich für das farbige Ergebnismuster parallel angesetzter biochemischer Reaktionen steht. Heutzutage werden hierfür meist kommerzielle, fest konfigurierte Identifizierungssysteme in Streifenform oder auf Mikrotiterplatten genutzt.
Nach einer Bebrütung von meist 18 bis 24 Stunden bei 37 °C werden die Reaktionen visuell oder teilautomatisiert ausgewertet. Das resultierende Ergebnismuster wird über ein Auswerteschema in einen Zahlencode übersetzt. Dieser Code ermöglicht durch den Abgleich mit einer Datenbank die präzise Bestimmung der Bakterienspezies.
GOÄ 4548 in der Praxis: Abrechnungslücke und Analogbewertung
In der modernen Labordiagnostik weisen die verwendeten Testpanels fast immer deutlich mehr als acht Reaktionen auf. Da die GOÄ-Ziffer 4548 explizit von "bis zu acht Reaktionen" spricht und die erweiterte Bunte Reihe nach GOÄ 4549 erst ab "mindestens 20 Reaktionen" greift, entsteht eine formale Abrechnungslücke für Systeme mit 9 bis 19 Reaktionen.
Um diese Lücke in der Praxis sachgerecht zu schließen, hat sich die analog Abrechnung etabliert. Panels mit 9 bis 13 Reaktionen werden analog nach der Ziffer 4548 liquidiert. Panels mit 14 bis 19 Reaktionen können analog nach der Ziffer 4549 abgerechnet werden. Dies sichert eine angemessene Vergütung der erbrachten Laborleistung.
Tipp: Bei der Verwendung moderner Identifizierungssysteme mit 9 bis 19 Reaktionen sollte die Rechnung stets den Hinweis auf eine Analogbewertung enthalten, um Rückfragen von Kostenträgern direkt zu vermeiden.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4548
Fallbeispiel 1: Identifizierung von Escherichia coli
Bei einer Patientin mit wiederkehrenden Harnwegsinfektionen wird eine Urinkultur angelegt. Nach dem Nachweis eines aeroben Wachstums erfolgt die Differenzierung des Erregers mittels einer Bunten Reihe mit sieben biochemischen Reaktionen. Der Keim wird eindeutig als Escherichia coli identifiziert.
Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 4548 zum Regelsatz, da der Leistungsumfang von bis zu acht Reaktionen eingehalten wurde. Die Reinkultur lag als Voraussetzung vor.
Fallbeispiel 2: Nachweis von Pseudomonas aeruginosa
Aus einer Wundabstrich-Kultur wird ein gramnegatives Stäbchenbakterium isoliert. Zur definitiven Bestimmung wird ein kommerzielles Identifizierungspanel mit 12 Reaktionen eingesetzt. Das Ergebnis sichert die Diagnose Pseudomonas aeruginosa.
Da das Panel 12 Reaktionen umfasst, greift die Analogabrechnung. Die Leistung wird als GOÄ 4548 analog liquidiert, da sie im Bereich von 9 bis 13 Reaktionen liegt.
Fallbeispiel 3: Mischinfektion mit zwei aeroben Keimen
Bei einer respiratorischen Infektion werden im Sputum zwei unterschiedliche aerobe Bakterienspezies isoliert. Für beide Keime wird jeweils eine separate Bunte Reihe mit je sechs Reaktionen zur Identifizierung durchgeführt.
Da die Ziffer 4548 je Keim berechnet wird, kann die Leistung in diesem Fall zweimal auf der Liquidation ausgewiesen werden. Eine Kürzung auf eine einmalige Berechnung ist unzulässig.
Häufige Fehler bei der GOÄ 4548: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Praxis ist die fehlerhafte Nebeneinanderberechnung von GOÄ 4548 und GOÄ 4549 für denselben Keim. Dies ist gemäß den Abrechnungsbestimmungen explizit ausgeschlossen. Die Entscheidung für die einfache oder die erweiterte Bunte Reihe schließt die jeweils andere Ziffer für diesen Untersuchungsgang aus.
Zudem versuchen private Krankenversicherungen gelegentlich, die Abrechnung zu kürzen, wenn teilautomatisierte Schritte zur Auswertung genutzt wurden. Die Ziffer 4584 für computergestützte Auswertungen darf jedoch nicht zusätzlich angesetzt werden, da diese Schritte bereits mit der Bewertung der Ziffer 4548 abgegolten sind.
Achtung: Achten Sie darauf, dass die Bunte Reihe nicht fälschlicherweise pro Testpanel, sondern immer bezogen auf den einzelnen, isolierten Keim abgerechnet wird. Mehrfachberechnungen ohne den Nachweis verschiedener Keime führen regelmäßig zu Beanstandungen.
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Dokumentation der GOÄ 4548: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist die beste Verteidigung gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte beziehungsweise im Laborbuch müssen das Ausgangsmaterial, der isolierte Keim sowie das konkret verwendete Identifizierungssystem dokumentiert werden. Auch die Anzahl der durchgeführten biochemischen Reaktionen muss klar ersichtlich sein.
Besonders bei der analogen Abrechnung im Bereich von 9 bis 19 Reaktionen ist die exakte Angabe der Reaktionsanzahl essenziell. Nur so kann der Prüfer nachvollziehen, warum eine Analogbewertung gewählt wurde.
Dokumentation: Urinkultur vom 12.10.2023. Isolierung einer aeroben Reinkultur (gramnegative Stäbchen). Identifizierung mittels Bunter Reihe (Enterotube, 8 biochemische Reaktionen). Ergebnis: Klebsiella pneumoniae. Abrechnung nach GOÄ 4548.
GOÄ 4548: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Der Gebührenrahmen für Laborleistungen im Abschnitt M ist eingeschränkt. Der Regelsatz liegt bei dem 1,15-fachen Satz, der maximale Steigerungssatz bei dem 1,3-fachen Satz. Eine Überschreitung des Schwellenwertes auf bis zu 1,3-fach ist nur mit einer schriftlichen, patientenbezogenen Begründung zulässig.
Typische Begründungen für eine Steigerung sind ein ungewöhnlich langsames Wachstum des Keims, schwierige Differenzierungsbedingungen oder atypische biochemische Verhaltensmuster, die eine zeitaufwendige Zusatzbeurteilung erfordern.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ 4548 ist uneingeschränkt neben den Ziffern für einfache Orientierungstests wie Katalase (GOÄ 4545), Oxidase (GOÄ 4546) oder Koagulase (GOÄ 4547) berechnungsfähig. Diese Vortests dienen der Auswahl der passenden Bunten Reihe und stellen keinen unzulässigen Leistungskomplex dar.
Nicht kombiniert werden darf die Ziffer hingegen mit der GOÄ 4549 für denselben Keim. Auch die Kombination mit allgemeinen mikrobiologischen Suchtests muss plausibel auf die Identifizierung des spezifischen Erregers abgestimmt sein.
Ziffer 4548 in der neuen GOÄ
Die Identifizierung aerob angezüchteter Bakterien mittels Bunter Reihe (bis zu acht Reaktionen) je Keim wird zur neuen Nummer 12416 — „Bacterium-Identifizierung I, je aerobe Reinkultur; Identifizierungssystem (bis zu 19 Reaktionskammern, sog. Bunte Reihe); Auswertung: z. B. visuell-codierend oder apparativ-codierend; Datenbank-gestützte taxonomische Einordnung". Festpreis: 11,12 € je aerobe Reinkultur (heute beim 2,3-fachen Satz: 10,73 €). Das Bacterium ist anzugeben. 12416 ist neben 12419 nicht berechnungsfähig.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4548
Was hat nicht gestimmt?