GOÄ 4584: Blutkultur & Erregeridentifikation abrechnen

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GOÄ 4584
Untersuchung zum Nachweis und zur Identifizierung von Bakterien durch Anzüchtung in Flüssigmedien und Nachweis von Substratverbrauch oder Reaktionsprodukten durch photometrische, spektrometrische oder elektrochemische Messung (z. B. teil- oder vollmechanisierte Geräte für Blutkulturen ), je Untersuchung
Punktzahl 250  
Einfachsatz 14,57 € 1,0x
Regelhöchstsatz 16,76 € 1,1x
Höchstsatz 18,94 € 1,3x

Die GOÄ-Ziffer 4584 ist essenziell für die automatisierte Blutkulturdiagnostik. Erfahren Sie alles zu Abrechnung, Fallbeispielen und typischen Fehlern.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4584

Untersuchung zum Nachweis und zur Identifizierung von Bakterien durch Anzüchtung in Flüssigmedien und Nachweis von Substratverbrauch oder Reaktionsprodukten durch photometrische, spektrometrische oder elektrochemische Messung (z. B. teil- oder vollmechanisierte Geräte für Blutkulturen ), je Untersuchung

Die GOÄ-Ziffer 4584 beschreibt eine hochgradig automatisierte Laborleistung zur Erregerdiagnostik. Sie umfasst im Wesentlichen zwei Hauptbereiche: den Nachweis von Bakterien in Blutkulturflaschen und die Identifizierung von Bakterien aus einer Reinkultur. Die Messung erfolgt dabei kontinuierlich über moderne, EDV-gestützte Gerätesysteme.

Der manuelle Aufwand beschränkt sich bei dieser Ziffer auf die Vorbereitung und Beschickung der Systeme. Die eigentliche Bebrütung, Überwachung und Auswertung erfolgt voll- oder teilmechanisiert. Durch diese Automatisierung können präzise Ergebnisse in deutlich kürzerer Zeit als bei manuellen Verfahren erzielt werden.

GOÄ 4584 in der Praxis: Automatisierte Blutkulturdiagnostik und Erregeridentifikation

In der klinischen Praxis ist die Ziffer 4584 der Standard für den Nachweis einer Bakteriämie oder Sepsis. Hierbei werden Blutkulturflaschen mit flüssigem Nährmedium beimpft und in ein automatisiertes Inkubatorsystem gestellt. Das System misst in kurzen Abständen, meist fluorometrisch, die CO2-Konzentration oder den Druckanstieg als Indikator für Bakterienwachstum.

Ein zweiter wesentlicher Anwendungsbereich ist die Identifizierung bereits angezüchteter Erreger. Hierbei werden standardisierte Reagenzienträger (Panels) mit einer Bakteriensuspension beimpft. Die biochemischen Reaktionen in den Vertiefungen werden optisch erfasst und automatisch ausgewertet, um die genaue Spezies zu bestimmen.

Tipp: Die Herstellung der Bakteriensuspension für das Identifizierungspanel erfordert eine exakte Keimdichte, die mittels Nephelometrie kontrolliert wird. Dieser vorbereitende Schritt ist mit der Gebühr für die GOÄ 4584 bereits vollständig abgegolten.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4584

Fallbeispiel 1: Verdacht auf Sepsis

Bei einem Patienten mit hohem Fieber und Verdacht auf Sepsis erfolgt die Abnahme von venösem Blut. Es werden zwei Blutkultur-Sets (jeweils eine aerobe und eine anaerobe Flasche) aus zwei unterschiedlichen Venen beimpft. Die vier Flaschen werden im Automaten kontinuierlich überwacht. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 4584 viermal, da jede Flasche als eigene Untersuchung gilt.

Fallbeispiel 2: Identifizierung eines gramnegativen Stäbchens

Aus einer zuvor angelegten Kultur wird ein gramnegatives Stäbchenbakterium isoliert. Zur genauen Speziesbestimmung wird ein automatisiertes Identifizierungspanel (GN-Panel) beimpft und im Gerätesystem analysiert. Nach acht Stunden liegt das Ergebnis vor. Die Abrechnung erfolgt einfach über die GOÄ-Ziffer 4584 für das verwendete Identifizierungspanel.

Fallbeispiel 3: Positive Blutkultur mit Folgeuntersuchungen

Eine der beimpften Blutkulturflaschen zeigt nach 24 Stunden ein positives Signal. Der Laborarzt entnimmt steril einen Tropfen, führt eine Gram-Färbung durch und legt Subkulturen auf Festmedien an. Neben der viermaligen Abrechnung der GOÄ-Ziffer 4584 für die initiale Überwachung der Flaschen wird die Gram-Färbung nach GOÄ-Ziffer 4553 zusätzlich berechnet.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4584: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler ist die parallele Abrechnung von alternativen Identifizierungsverfahren. Werden neben der automatisierten Identifizierung nach GOÄ 4584 auch manuelle Verfahren wie die "Bunte Reihe" (GOÄ 4548 oder 4549) abgerechnet, führt dies regelmäßig zu Beanstandungen. Dies stellt einen Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot dar.

Zudem versuchen einige Labore, die Identifizierung mittels MALDI-TOF-MS über die GOÄ 4584 abzurechnen. Für dieses moderne massenspektrometrische Verfahren ist jedoch eine höher bewertete Analogabrechnung vorgesehen. Private Krankenversicherungen prüfen diese Abgrenzung zunehmend streng.

Achtung: Die rein manuelle Blutkulturdiagnostik darf nicht nach GOÄ 4584 berechnet werden. Da hierbei keine automatisierten Gerätesysteme zum Einsatz kommen, ist diese veraltete Methode betriebswirtschaftlich und gebührenrechtlich niedriger zu bewerten.

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Dokumentation der GOÄ 4584: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist essenziell, um Honorarkürzungen bei Prüfungen zu vermeiden. In der Patientenakte müssen die genaue Anzahl der beimpften Flaschen sowie die jeweiligen Entnahmezeiten und -orte dokumentiert werden. Auch das verwendete Gerätesystem und die Art des Identifizierungspanels sollten erfasst sein.

Bei positiven Befunden müssen zudem die Folgeprozesse wie die mikroskopische Differenzierung oder die Anlage von Subkulturen zeitlich nachvollziehbar dokumentiert werden. Dies belegt die medizinische Notwendigkeit der zusätzlich abgerechneten Ziffern und sichert den Abrechnungsanspruch.

Dokumentation: Abnahme von 2x2 Blutkulturen (aerob/anaerob) aus linker und rechter V. cubitalis bei V. a. Urosepsis. Kontinuierliche Überwachung im System X ab 14:30 Uhr. Flasche 1 (aerob, links) nach 18 Stunden positiv. Durchführung Gram-Färbung und Subkultur.

GOÄ 4584: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Als Leistung des Abschnitts M (Laboratoriumsuntersuchungen) unterliegt die GOÄ 4584 einem eingeschränkten Gebührenrahmen. Der Regelhöchstsatz liegt beim 1,15-fachen Satz, der Höchstsatz beim 1,3-fachen Satz. Eine Überschreitung des Schwellenwertes ist nur bei außergewöhnlich hohem Aufwand zulässig und erfordert eine detaillierte, patientenbezogene Begründung.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 4584 wird im klinischen Alltag häufig mit anderen mikrobiologischen Ziffern kombiniert. Erlaubt und medizinisch sinnvoll ist die Kombination mit der GOÄ-Ziffer 4553 für die Gram-Färbung bei positiven Kulturen. Auch die anschließende Anlage von Subkulturen zur Reinzucht auf Festmedien nach den entsprechenden Ziffern des Abschnitts M IV ist voll berechnungsfähig.

Ziffer 4584 in der neuen GOÄ

Die teil- oder vollmechanisierte Anzucht und Identifizierung von Bakterien in Flüssigmedien (z. B. Blutkulturgeräte) wird in der neuen GOÄ nach dem verwendeten System aufgeteilt:

  • 12631 Bacterium-Anzucht, Blutkultursystem automatisiert, je Flasche — bei beimpfter Blutkulturflasche, bis zu 6-mal je Blutentnahmezeitpunkt (14,27 €)
  • 12633 Bacterium-Nachweis/-Identifizierung, automatisiert, je Untersuchung — bei automatisiertem Nachweis oder Identifizierung ohne Blutkulturflasche (15,52 €)

Heute bringt die 4584 beim 2,3-fachen Satz 16,76 €. Das Probenmaterial und der nachgewiesene Keim sind in der Rechnung anzugeben.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4584

Die GOÄ-Ziffer 4584 wird für den automatisierten Nachweis von Bakterien in Flüssigmedien (wie Blutkulturflaschen) oder für die automatisierte Identifizierung von Bakterien aus Reinkulturen berechnet. Sie umfasst die kontinuierliche Überwachung mittels teil- oder vollmechanisierter Gerätesysteme.
Die Ziffer ist je Untersuchung, das heißt pro beimpfter und analysierter Blutkulturflasche oder pro Identifizierungspanel, abrechenbar. Bei einer leitliniengerechten Abnahme von aeroben und anaeroben Flaschen aus verschiedenen Venen ist eine bis zu sechsmalige Berechnung pro Sitzung üblich.
Ja, die direkt aus einer positiven Blutkulturflasche durchgeführte Gram-Färbung ist eine eigenständige Leistung. Sie kann separat nach der GOÄ-Ziffer 4553 abgerechnet werden.
Nein, für die rein manuelle Blutkulturdiagnostik ist die GOÄ 4584 nicht vorgesehen. In diesen selteneren Fällen ist eine analoge Bewertung mit einer niedriger bewerteten Ziffer wie der GOÄ 4538 angemessener.
Eine parallele Abrechnung von alternativen komplexen Identifizierungsverfahren wie der Bunten Reihe (GOÄ 4548/4549) oder MALDI-TOF-MS ist nicht zulässig. Dies würde gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot gemäß § 1 Abs. 2 GOÄ verstoßen.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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