GOÄ 4582: Phagentypisierung richtig abrechnen & steigern

5 Min. Lesezeit
GOÄ 4582
Untersuchung durch Phagentypisierung von angezüchteten Bakterien (Bacteriocine oder ähnliche Methoden), je Untersuchung -Untersuchungen mit ähnlichem methodischen Aufwand
Punktzahl 250  
Einfachsatz 14,57 € 1,0x
Regelhöchstsatz 16,76 € 1,1x
Höchstsatz 18,94 € 1,3x

Die untersuchten Keime sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4582

Untersuchung durch Phagentypisierung von angezüchteten Bakterien (Bacteriocine oder ähnliche Methoden), je Untersuchung - Untersuchungen mit ähnlichem methodischen Aufwand - Die untersuchten Keime sind in der Rechnung anzugeben.

Die Gebührenordnungsziffer 4582 beschreibt eine spezialisierte Laborleistung aus dem Bereich der Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie. Im Fokus steht hierbei die Differenzierung bereits angezüchteter Bakterienstämme, um feine Unterschiede innerhalb einer Spezies darzustellen. Diese Methode nutzt die spezifische Empfindlichkeit von Bakterien gegenüber bestimmten Bakteriophagen oder Bacteriocinen.

Die Leistung umfasst die Vorbereitung des Isolats, das Aufbringen der Phagen- oder Bacteriocinsätze sowie die anschließende Auswertung der Lysemuster. Da es sich um eine hochspezifische Typisierung handelt, ist die Erbringung meist an spezialisierte Labore oder hygienisch-mikrobiologische Fachabteilungen gebunden. Die Vorbemerkungen des Abschnitts M (Laboratoriumsuntersuchungen) sind hierbei strikt zu beachten.

GOÄ 4582 in der Praxis: Epidemiologische Relevanz und Indikationen

Die Anwendung der Phagentypisierung nach GOÄ 4582 ist in der modernen Labordiagnostik vor allem bei epidemiologischen Fragestellungen von Bedeutung. Wenn in einer Klinik oder Praxis gehäuft Infektionen mit jedem Erreger auftreten, hilft diese Methode, Infektionsketten präzise nachzuvollziehen. Typische Erreger für dieses Verfahren sind beispielsweise Staphylococcus aureus oder Pseudomonas aeruginosa.

Ein weiteres wichtiges Einsatzgebiet ist die Abklärung von Ausbrüchen in Gemeinschaftseinrichtungen. Durch die Bestimmung des spezifischen Phagentyps lässt sich feststellen, ob eine klonale Ausbreitung vorliegt oder ob es sich um voneinander unabhängige Einzelfälle handelt. Die Abrechnung setzt immer voraus, dass die Bakterien bereits in einer Vorkultur erfolgreich angezüchtet wurden.

Tipp: Die Phagentypisierung dient nicht der primären Erregeridentifikation, sondern der weiterführenden Subtypisierung. Sie sollte daher nur bei konkretem Verdacht auf epidemiologische Zusammenhänge veranlasst werden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4582

Fallbeispiel 1: Verdacht auf nosokomialen Ausbruch

In einer chirurgischen Station treten innerhalb weniger Tage drei Wundinfektionen mit Staphylococcus aureus auf. Zur Aufklärung einer möglichen Infektionsquelle wird eine Phagentypisierung der drei Isolate veranlasst. Die Begründung für die Untersuchung liegt in der Eindämmung eines potenziellen Ausbruchs. Abgerechnet wird die GOÄ 4582 dreimal, da drei separate Isolate untersucht wurden, unter Angabe des Keims auf der Rechnung.

Fallbeispiel 2: Differenzierung von Pseudomonas-Stämmen

Bei zwei Patienten mit Mukoviszidose werden Pseudomonas aeruginosa-Stämme isoliert. Um eine Kreuzinfektion auszuschließen, erfolgt die Typisierung mittels Bacteriocinen im Speziallabor. Die medizinische Notwendigkeit ergibt sich aus der Vermeidung von Erregerübertragungen bei vulnerablen Patientengruppen. Die Abrechnung erfolgt je untersuchtem Stamm über die Ziffer 4582.

Fallbeispiel 3: Abklärung einer Lebensmittelinfektion

Nach dem Verzehr von Lebensmitteln in einer Kantine erkranken mehrere Personen an einer Salmonellose. Zur Identifizierung der Infektionsquelle werden die Isolate der Patienten mit den Isolaten aus den Lebensmittelproben verglichen. Die Phagentypisierung sichert die Identität der Infektionsquelle wissenschaftlich ab. Die Abrechnung der GOÄ 4582 erfolgt für jedes patientenseitige Isolat separat.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4582: Was Prüfer beanstanden

Der häufigste Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 4582 ist das Fehlen der obligaten Keimangabe auf der Liquidation. Die Leistungsbeschreibung fordert explizit, dass die untersuchten Keime namentlich genannt werden müssen. Fehlt diese Angabe, führt dies bei privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen regelmäßig zur sofortigen Zurückweisung der Rechnung.

Ein weiterer Streitpunkt ist die Abgrenzung zu einfachen Identifizierungsverfahren. Die GOÄ 4582 darf nicht für die bloße Speziesdiagnostik (z. B. mittels einfacher biochemischer Tabellen oder MALDI-TOF) herangezogen werden. Hierfür existieren eigene, meist niedriger bewertete Ziffern wie die GOÄ 4538. Die Phagentypisierung stellt eine höherwertige Subtypisierung dar, die einen entsprechenden Mehraufwand erfordert.

Achtung: Die Nebeneinanderberechnung von einfacher Identifizierung und Phagentypisierung aus derselben Kolonie ist nur dann zulässig, wenn beide Schritte medizinisch begründet nacheinander erfolgen und dokumentiert sind.

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Dokumentation der GOÄ 4582: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament für eine erfolgreiche Honorardurchsetzung. Im Laborbuch und in der Patientenakte müssen das Ausgangsmaterial, das Ergebnis der Primärkultur sowie die spezifischen Testergebnisse der Typisierung exakt festgehalten werden. Auch das verwendete Phagenset oder die genutzte Bacteriocin-Methode sollte dokumentiert sein.

Für die Rechnungsstellung empfiehlt sich ein standardisierter Text, der die Anforderungen der GOÄ präzise erfüllt. Dies erleichtert den Erstattungsprozess für den Patienten erheblich und reduziert Rückfragen der Kostenträger.

Dokumentation: Phagentypisierung von Staphylococcus aureus aus Wundabstrich (Isolat Nr. 3) zur epidemiologischen Abklärung bei Verdacht auf Stations-Cluster. Verwendetes System: Standard-Phagensatz für S. aureus. Ergebnis: Phagentyp 80/81.

GOÄ 4582: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da die GOÄ 4582 dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) angehört, ist die Steigerungsfähigkeit über den 1,15-fachen Gebührensatz hinaus stark reglementiert. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes bis zum 1,3-fachen Satz erfordert eine besondere und patientenbezogene Begründung. Typische Begründungen sind ein ungewöhnlich hoher Aufwand bei schwer typisierbaren, mucoiden Stämmen oder das Erfordernis zusätzlicher, seltener Phagensätze.

Typische Ziffernkombinationen

Häufig wird die GOÄ 4582 in Kombination mit den Ziffern für die Primärkultur (z. B. GOÄ 4510 oder GOÄ 4520) abgerechnet. Auch die Kombination mit Resistenzbestimmungen nach GOÄ 4600 oder GOÄ 4610 gehört zu den typischen Ziffernkombinationen im klinischen Alltag. Wichtig ist, dass die Eigenständigkeit der Leistungen klar aus der Dokumentation hervorgeht, um den Vorwurf einer unzulässigen Doppelabrechnung zu entkräften.

Ziffer 4582 in der neuen GOÄ

Die Auffangziffer für Phagentypisierungen angezüchteter Bakterien mit ähnlichem methodischen Aufwand hat im Entwurf keine eigenständige Nachfolgeleistung. (Heute beim 2,3-fachen Satz: 16,76 €.)

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4582

Die GOÄ 4582 darf abgerechnet werden, wenn eine Phagentypisierung oder eine methodisch vergleichbare Untersuchung an bereits angezüchteten Bakterien durchgeführt wird. Dies dient in der Regel der epidemiologischen Differenzierung von Erregerstämmen. Eine bloße Erstidentifikation des Keims reicht für diese Ziffer nicht aus.
Auf der Rechnung müssen die konkret untersuchten Keime namentlich angegeben werden. Dies ist eine explizite formale Vorgabe des Leistungstextes der GOÄ. Fehlt diese Angabe, kann der Kostenträger die Erstattung der gesamten Leistung rechtmäßig verweigern.
Ja, eine Steigerung bis zum 1,3-fachen Höchstsatz ist unter Angabe einer plausiblen, patientenbezogenen Begründung möglich. Da es sich um eine Laborleistung handelt, liegt der Regelhöchstsatz bei 1,15-fach. Typische Gründe für eine Steigerung sind besonders schwer typisierbare Keime oder ein außergewöhnlicher methodischer Zusatzaufwand.
Die GOÄ 4538 rechnet die einfache Identifizierung eines angezüchteten Keims mittels biochemischer oder physikalischer Methoden ab. Die GOÄ 4582 hingegen kommt erst danach zum Einsatz, wenn eine tiefere Subtypisierung mittels Phagen oder Bacteriocinen zur epidemiologischen Aufklärung erfolgt. Beide Ziffern beschreiben somit unterschiedliche diagnostische Stufen.
Ja, die Abrechnung neben den Ziffern für die Erregeranzucht wie GOÄ 4510 oder GOÄ 4520 ist zulässig. Die Phagentypisierung setzt die erfolgreiche Anzucht des Erregers zwingend voraus. Beide Schritte stellen eigenständige, nacheinander ablaufende diagnostische Leistungen dar.
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