Die Abrechnung des Agardiffusionstests nach GOÄ 4610 birgt Fallstricke. Erfahren Sie alles über die Begründungspflicht ab der 17. Substanz und typische Fehler.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4610
Untersuchung zur Prüfung der Empfindlichkeit von Bakterien gegen Antibiotika und/oder Chemotherapeutika mittels semiquantitativem Agardiffusionstest und trägergebundenen Testsubstanzen (Plättchentest), je geprüfter Substanz
Die Gebührenordnungsziffer 4610 beschreibt eine klassische Methode der phänotypischen Empfindlichkeitstestung in der medizinischen Mikrobiologie. Leistungsinhalt ist die Bestimmung der Empfindlichkeit von zuvor in Reinkultur angezüchteten Bakterien gegenüber verschiedenen antimikrobiellen Substanzen. Die Durchführung erfolgt manuell mithilfe des sogenannten Agardiffusionstests, auch bekannt als Plättchentest.
Die Abrechnung dieser Ziffer erfolgt pro geprüfter Substanz, was eine präzise Kalkulation des diagnostischen Aufwands ermöglicht. Da moderne Antibiogramme oft eine Vielzahl von Antibiotika umfassen, multipliziert sich der Gebührensatz entsprechend der Anzahl der eingesetzten Testblättchen. Eine sorgfältige Dokumentation der getesteten Wirkstoffe ist daher für eine rechtssichere Abrechnung unerlässlich.
GOÄ 4610 in der Praxis: Indikation und Durchführung des Plättchentests
Der Agardiffusionstest nach GOÄ 4610 ist ein bewährtes, robustes und hochgradig flexibles Verfahren. Als Standard-Nährmedium dient der Mueller-Hinton-Agar mit einer exakt definierten Schichtdicke von vier Millimetern. Die Beimpfung der Agarplatte erfolgt gleichmäßig in drei Richtungen mit einem standardisierten Inokulum, um einen dichten Bakterienrasen zu erzielen.
Unmittelbar nach der Inokulation werden die mit Antibiotika imprägnierten Filterpapierblättchen auf der Agaroberfläche platziert. Während der anschließenden Inkubation bei 35 Grad Celsius diffundieren die Wirkstoffe in den Agar. Nach einer Bebrütungszeit von meist 18 Stunden wird der Hemmhofdurchmesser manuell ausgemessen und das Ergebnis in die Kategorien sensibel, intermediär oder resistent eingeteilt.
Dieses manuelle Verfahren eignet sich hervorragend für schnell wachsende aerobe Bakterien. Für anspruchsvollere Keime oder anaerobe Erreger sind hingegen oft spezialisierte Methoden wie der Gradientendiffusionstest nach GOÄ 4612 vorzuziehen. Die Flexibilität bei der Zusammenstellung der Testblättchen macht die GOÄ 4610 zu einer der am häufigsten genutzten Leistungen in der mikrobiologischen Diagnostik.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4610
Fallbeispiel 1: Unkomplizierter Harnwegsinfekt
Bei einer Patientin mit rezidivierender Zystitis wird eine Urinkultur angelegt und Escherichia coli isoliert. Zur gezielten Therapieplanung wird ein Standard-Antibiogramm mit 12 Antibiotika mittels Plättchentest durchgeführt. Die Abrechnung erfolgt über 12-mal die GOÄ 4610. Da die Grenze von 16 Testungen nicht überschritten wird, ist keine gesonderte Begründung auf der Rechnung erforderlich.
Fallbeispiel 2: Wundinfektion mit Pseudomonas aeruginosa
Aus einer chronischen Wundinfektion wird Pseudomonas aeruginosa isoliert. Aufgrund der bekannten Resistenzeigenschaften dieses Erregers ist eine erweiterte Testung von 18 Antibiotika notwendig. Abgerechnet werden 18-mal die GOÄ 4610. Für die zwei Testungen, die über die Freigrenze von 16 hinausgehen, wird in der Rechnung folgende Begründung angegeben: Erhöhter Testaufwand bei Nachweis von Pseudomonas aeruginosa zur Ermittlung wirksamer Therapieoptionen gemäß EUCAST-Vorgaben.
Fallbeispiel 3: Multiresistenter Erreger bei Osteomyelitis
Bei einem Patienten mit chronischer Osteomyelitis wird ein multiresistenter Erreger nachgewiesen. Um verbleibende therapeutische Optionen zu identifizieren, führt das Labor eine umfassende Resistenzprüfung mit 24 Substanzen durch. Die Abrechnung umfasst 24-mal die GOÄ 4610. Die Überschreitung der Höchstgrenze um acht Testungen wird detailliert mit dem Nachweis eines multiresistenten Keims und der Notwendigkeit einer erweiterten Reserveantibiotika-Testung begründet.
Häufige Fehler bei der GOÄ 4610: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 4610 ist das Fehlen einer medizinischen Begründung bei der Überschreitung von 16 Testungen je Keim. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen kürzen Rechnungen in diesen Fällen regelmäßig auf den Schwellenwert von 16 Einheiten. Die Begründung muss sich stets auf die Besonderheiten des Einzelfalls oder des nachgewiesenen Erregers beziehen.
Ein weiterer kritischer Punkt ist die unzulässige Doppelabrechnung. Es ist gebührenrechtlich nicht gestattet, die Empfindlichkeit eines Bakteriums gegenüber demselben Antibiotikum mit zwei unterschiedlichen Methoden parallel zu prüfen und abzurechnen. Dies verstößt direkt gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot der GOÄ.
Achtung: Wenn die Empfindlichkeitstestung laborseitig ausschließlich qualitative Ergebnisse liefert, darf nicht die höher bewertete GOÄ 4611 abgerechnet werden. In diesen Fällen ist zwingend die GOÄ 4610 anzusetzen.
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Dokumentation der GOÄ 4610: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament einer erfolgreichen Honorardurchsetzung. In der Patientenakte müssen der isolierte Erreger, die genaue Liste aller getesteten Substanzen sowie die gemessenen Hemmhofdurchmesser in Millimetern dokumentiert werden. Auch die finale Interpretation der Ergebnisse nach den aktuellen EUCAST-Richtlinien gehört in den Befundbericht.
Besonders bei Überschreitung der Grenze von 16 Testsubstanzen muss die medizinische Notwendigkeit der erweiterten Testung aus der Dokumentation klar hervorgehen. Dies erleichtert die Argumentation bei eventuellen Rückfragen oder Beanstandungen durch Kostenträger erheblich.
Dokumentation: Reinkultur Klebsiella pneumoniae aus Sputum isoliert. Durchführung des Agardiffusionstests nach GOÄ 4610 für 18 Substanzen. Hemmhöfe manuell vermessen und gemäß EUCAST bewertet. Erweiterte Testung wegen Verdacht auf ESBL-Bildner medizinisch notwendig.
GOÄ 4610: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Da es sich bei der GOÄ 4610 um eine Leistung des Abschnitts M (Laboratoriumsuntersuchungen) handelt, gelten besondere Regeln für die Steigerung. Der Regelhöchstsatz liegt beim 1,15-fachen Satz. Eine Steigerung bis zum 1,3-fachen Höchstsatz ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich, beispielsweise bei extrem langsam wachsenden Erregern oder bei erschwerter Ablesbarkeit durch untypische Hemmhofgrenzen.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ 4610 wird typischerweise im Komplex mit anderen mikrobiologischen Leistungen abgerechnet. Dazu gehören die Erregeranzucht (z. B. GOÄ 4530 oder 4538) sowie die anschließende Differenzierung und Identifizierung des Keims (z. B. GOÄ 4590). Eine Kombination mit der Ziffer 4611 für denselben Erreger und dieselbe Substanz ist jedoch ausgeschlossen.
Tipp: Die Begründungspflicht ab der 17. Substanz gilt je Bakterienspezies. Werden aus einer Patientenprobe zwei verschiedene relevante Erreger isoliert, kann die GOÄ 4610 für jeden Erreger bis zu 16-mal ohne Begründung abgerechnet werden.
Ziffer 4610 in der neuen GOÄ
Die Empfindlichkeitsprüfung von Bakterien mittels semiquantitativem Agardiffusionstest (Plättchentest) je geprüfter Substanz wird zur neuen Nummer 12481 — Agardiffusionsverfahren, je Keim und Testsubstanz. Festpreis 1,07 € je Keim und Testsubstanz (heute beim 2,3-fachen Satz: 1,35 €). Neu: Bei mehr als 16 Berechnungen je pathogenem Keim ist eine fallbezogene medizinische Begründung in der Rechnung erforderlich. Das untersuchte Bakterium und das Regelwerk (z. B. EUCAST) sind anzugeben. Achtung: 12481 ist neben der Break-Point-Methode nicht berechnungsfähig — in der alten GOÄ waren 4610 und 4611 noch kombinierbar.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4610
Was hat nicht gestimmt?