Die Abrechnung der Break-Point-Methode nach GOÄ-Ziffer 4611 wirft oft Fragen auf. Erfahren Sie alles über Mengenbegrenzungen, Indikationen und Fallstricke.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4611
Untersuchung zur Prüfung der Empfindlichkeit von Bakterien gegen Antibiotika und/oder Chemotherapeutika nach der Break-Point-Methode, bis zu acht Substanzen, je geprüfter Substanz
Die Leistungsbeschreibung der GOÄ-Ziffer 4611 umfasst die phänotypische Empfindlichkeitstestung von in Reinkultur angezüchteten Bakterien. Diese Untersuchung erfolgt mithilfe der standardisierten Break-Point-Methode. Ziel ist es, die therapeutische Wirksamkeit von Antibiotika oder Chemotherapeutika präzise zu bestimmen.
Im Gegensatz zu anderen Verfahren basiert diese Methode auf der Verwendung spezifischer Grenzkonzentrationen, den sogenannten Breakpoints. Die Einordnung der Ergebnisse erfolgt in die Kategorien sensibel (S), intermediär bzw. sensibel bei erhöhter Exposition (I) oder resistent (R). Die Ziffer ist im Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) unter der Rubrik der Empfindlichkeitstestungen angesiedelt.
GOÄ 4611 in der Praxis: Indikation und Abgrenzung bei anspruchsvollen Keimen
Die Break-Point-Methode nutzt in der Praxis meist die Mikrobouillondilution in speziellen, kommerziell erhältlichen Kunststoff-Streifen. Diese Streifen enthalten Vertiefungen mit getrockneten Antibiotika in definierten Konzentrationen. Nach der Beimpfung mit dem flüssigen Nährmedium und einer Inkubationszeit von mindestens 24 Stunden wird das bakterielle Wachstum visuell oder automatisiert ausgewertet.
Die Abrechnung nach GOÄ 4611 ist im Vergleich zur einfacheren Agardiffusion nach GOÄ 4610 an strenge Voraussetzungen geknüpft. Sie ist nur dann zulässig, wenn die Agardiffusionsmethode aus methodischen Gründen nicht infrage kommt. Dies betrifft insbesondere anspruchsvolle Keime sowie obligat anaerobe Bakterien, die im Standardverfahren nicht zuverlässig wachsen.
Tipp: Die medizinische Notwendigkeit für die Wahl der Break-Point-Methode gegenüber der Agardiffusion sollte bei der Dokumentation stets plausibel aus der Keimspezies hervorgehen.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4611
Fallbeispiel 1: Nachweis von Bacteroides fragilis
Bei einem Patienten mit einer intraabdominellen Infektion wird der anaerobe Erreger Bacteroides fragilis isoliert. Da es sich um ein anaerobes Bakterium handelt, ist die Agardiffusionsmethode ungeeignet. Es erfolgt eine Empfindlichkeitstestung mittels Break-Point-Methode für acht relevante Antibiotika. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 4611 achtfach (8 x 1,75 € im Einfachsatz).
Fallbeispiel 2: Multiresistenter Pseudomonas aeruginosa
Aus einem chronischen Wundabstrich wird Pseudomonas aeruginosa angezüchtet. Aufgrund des Verdachts auf Multiresistenz wird ein kommerzieller Teststreifen mit zwölf Antibiotika eingesetzt. Da die Ziffer 4611 einer Mengenbegrenzung unterliegt, dürfen maximal acht Substanzen berechnet werden. Die Abrechnung erfolgt daher mit dem Höchstansatz von acht Einheiten der GOÄ 4611.
Fallbeispiel 3: Streptococcus pneumoniae bei Pneumonie
Bei einer lobären Pneumonie wird Streptococcus pneumoniae aus dem Sputum isoliert. Da dieser Erreger zu den anspruchsvollen Bakterien gehört, wird die Break-Point-Methode für sechs Antibiotika durchgeführt. Die Abrechnung erfolgt korrekt über sechs Einheiten der GOÄ-Ziffer 4611.
Häufige Fehler bei der GOÄ 4611: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Praxis ist das Überschreiten der Abrechnungsgrenze von acht Substanzen. Obwohl moderne Teststreifen oft mehr als acht Antibiotika enthalten, setzt die GOÄ eine strikte Mengenbegrenzung pro Bakterienspezies fest. Jede darüber hinausgehende Substanzprüfung ist mit der Gebühr abgegolten und darf nicht zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
Zudem beanstanden private Krankenversicherungen häufig die unzulässige Nebeneinanderberechnung der GOÄ-Ziffern 4610 und 4611 für denselben Erreger. Die beiden Methoden schließen sich für denselben Keim gegenseitig aus. Eine parallele Abrechnung ist nur dann denkbar, wenn unterschiedliche Erreger aus derselben Probe mit verschiedenen Testverfahren untersucht werden müssen.
Achtung: Die Abrechnung der GOÄ 4611 je Konzentration statt je geprüfter Substanz ist unzulässig. Maßgebend ist immer die Anzahl der getesteten Wirkstoffe, unabhängig davon, ob eine oder zwei Konzentrationen pro Substanz vorlagen.
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Dokumentation der GOÄ 4611: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen die identifizierte Bakterienspezies sowie die konkret getesteten Antibiotika namentlich aufgeführt werden. Auch die Zuordnung der Ergebnisse zu den Kategorien S, I oder R muss klar ersichtlich sein.
Zusätzlich sollte die methodische Notwendigkeit dokumentiert werden, warum die höherwertige Break-Point-Methode gewählt wurde. Dies gilt besonders bei Keimen, bei denen die Agardiffusion theoretisch möglich, aber klinisch unzureichend wäre. Eine präzise Befunddokumentation sichert den Vergütungsanspruch im Prüffall ab.
Dokumentation: Nachweis von Streptococcus pneumoniae. Empfindlichkeitstestung nach der Break-Point-Methode (GOÄ 4611) für: Penicillin G (S), Amoxicillin (S), Clarithromycin (R), Levofloxacin (S), Linezolid (S), Co-Trimoxazol (I). Begründung: Anspruchsvoller Erreger, Agardiffusion ungeeignet.
GOÄ 4611: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die GOÄ-Ziffer 4611 gehört zum Abschnitt M und unterliegt einem eingeschränkten Gebührenrahmen. Der Regelhöchstsatz liegt beim 1,15-fachen Satz, der maximale Höchstsatz beim 1,3-fachen Satz. Eine Überschreitung des Schwellenwertes auf den Höchstsatz von 1,3 erfordert eine schriftliche Begründung auf der Rechnung.
Als Begründung für eine Steigerung kommen ein außergewöhnlich langsames Wachstum des Erregers oder schwierige Ablesebedingungen durch untypische Trübungsverhalten infrage. Auch ein extrem hoher Aufwand bei der Probenaufbereitung von hochpathogenen Keimen kann eine Steigerung rechtfertigen.
Typische Ziffernkombinationen
Die Bestimmung der Antibiotikaempfindlichkeit erfolgt nie isoliert. Typischerweise wird die GOÄ 4611 mit Ziffern für die Erregeranzucht wie der GOÄ 4530 oder GOÄ 4538 kombiniert. Auch die vorherige oder parallele Keimidentifizierung mittels biochemischer Methoden nach GOÄ 4590 ist eine regelmäßige Begleituntersuchung.
Ziffer 4611 in der neuen GOÄ
Die Empfindlichkeitsprüfung nach der Break-Point-Methode je geprüfter Substanz wird zur neuen Nummer 12482 — Break-Point-Methode, je Keim und Testsubstanz. Festpreis 1,85 € je Keim und Testsubstanz (heute beim 2,3-fachen Satz: 2,01 €). Die Mengenobergrenze steigt von acht auf bis zu 16-mal je pathogenem Keim. Das untersuchte Bakterium und das Regelwerk sind anzugeben. Achtung: 12482 ist neben 12481 (Agardiffusion) nicht berechnungsfähig — diese Kombination war in der alten GOÄ noch möglich.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4611
Was hat nicht gestimmt?