GOÄ 4538: Bakterienanzucht korrekt abrechnen – Tipps

5 Min. Lesezeit
GOÄ 4538
Untersuchung zum Nachweis von Bakterien durch Anzüchtung oder Weiterzüchtung auf Selektiv- oder Anreicherungsmedien, aerob (z. B. Blutagar mit Antibiotikazusätzen , Schokoladen- , Yersinien- , Columbia- , Kochsalz-Mannit-Agar , Thayer-Martin-Medium ), je Nährmedium
Punktzahl 120  
Einfachsatz 6,99 € 1,0x
Regelhöchstsatz 8,04 € 1,1x
Höchstsatz 9,09 € 1,3x

Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 4538: So rechnen Sie bakterielle Kulturen auf Selektivmedien rechtssicher ab und vermeiden Honorarverluste bei der Abrechnung.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4538

Untersuchung zum Nachweis von Bakterien durch Anzüchtung oder Weiterzüchtung auf Selektiv- oder Anreicherungsmedien, aerob (z. B. Blutagar mit Antibiotikazusätzen, Schokoladen-, Yersinien-, Columbia-, Kochsalz-Mannit-Agar, Thayer-Martin-Medium), je Nährmedium

Die GOÄ-Ziffer 4538 beschreibt eine spezialisierte Laborleistung aus dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen). Im Zentrum steht die aerobe Anzüchtung oder Weiterzüchtung von bakteriellen Erregern. Dies geschieht unter Verwendung von Selektiv- oder Anreicherungsmedien, die das Wachstum bestimmter Keime gezielt fördern oder unerwünschte Begleitflora unterdrücken.

Die Abrechnung erfolgt je verwendetem Nährmedium, was eine präzise Dokumentation der eingesetzten Medien erfordert. Die Leistungsbeschreibung nennt beispielhaft sechs feste Nährmedien, die diese Kriterien erfüllen. Die Ziffer ist mit 120 Punkten bewertet und liegt damit deutlich über der einfacheren Ziffer 4530 für Universalmedien.

GOÄ 4538 in der Praxis: Selektive Bakterienanzucht im Labor

In der täglichen Praxis kommt die GOÄ 4538 immer dann zum Einsatz, wenn eine gezielte Suche nach bestimmten pathogenen Erregern aus klinischem Material notwendig ist. Typische Indikationen sind Untersuchungen von nicht sterilen Proben wie Stuhl, Wundabstrichen oder urogenitalen Abstrichen. Hier verhindert die physiologische Begleitflora oft den direkten Nachweis der Krankheitserreger auf einfachen Universalmedien.

Durch den Einsatz von Selektivmedien wie dem Yersinien-Agar (CIN-Agar) oder dem Thayer-Martin-Medium für Neisserien wird die Begleitflora effektiv unterdrückt. Dies ermöglicht eine zuverlässige Isolierung der gesuchten Bakterien. Auch die Verwendung von Optimalmedien wie dem Schokoladen-Agar fällt unter diese Ziffer, da dieses Medium explizit in der Leistungslegende aufgeführt ist.

Tipp: Nutzen Sie die GOÄ 4538 bevorzugt gegenüber der niedriger bewerteten GOÄ 4530, wenn Sie eines der in der Legende genannten Spezialmedien einsetzen. Dies sichert Ihnen eine adäquate Vergütung des höheren laborchemischen Aufwands.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4538

Fallbeispiel 1: Verdacht auf Yersinien-Enteritis

Ein Patient stellt sich mit anhaltenden, schweren Durchfällen vor. Zum Ausschluss einer Infektion mit Yersinia enterocolitica wird eine Stuhlprobe auf einem speziellen Yersinien-Agar (CIN-Agar) aerob angezüchtet. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 4538 für das selektive Nährmedium.

Fallbeispiel 2: Wundinfektion mit Verdacht auf Mischflora

Bei einer chronischen Wundinfektion wird ein Abstrich entnommen. Um grampositive Erreger wie Staphylokokken isoliert darzustellen, erfolgt die Anzucht parallel auf einem Columbia-CNA-Agar (Blutagar mit Antibiotikazusätzen) und einem Schokoladen-Agar. Da zwei unterschiedliche Spezialmedien eingesetzt wurden, ist die GOÄ 4538 zweifach berechnungsfähig.

Fallbeispiel 3: Verdacht auf Gonorrhoe

Bei Verdacht auf eine Infektion mit Neisseria gonorrhoeae wird ein urogenitaler Abstrich auf einem selektiven Thayer-Martin-Medium kultiviert. Dieses Medium unterdrückt die physiologische Schleimhautflora. Die Leistung wird als einmalige GOÄ 4538 abgerechnet.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4538: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 4538 ist das Überschreiten der Mengenbegrenzung. Die Ziffer darf laut den Bestimmungen der GOÄ maximal viermal aus demselben Untersuchungsmaterial berechnet werden. Werden für eine Probe fünf oder mehr Selektivmedien verwendet, dürfen die überzähligen Medien nicht mehr über die 4538 abgerechnet werden.

Ein weiterer Streitpunkt mit privaten Krankenversicherungen ist die Abgrenzung zur GOÄ 4530. Versicherer versuchen gelegentlich, die Abrechnung von Columbia-Agar oder Schokoladen-Agar auf die niedrigere Ziffer 4530 herunterzustufen, da es sich hierbei um Universal- bzw. Optimalmedien handelt. Dieser Argumentation kann jedoch mit Verweis auf den expliziten Wortlaut der Legende der GOÄ 4538 widersprochen werden.

Achtung: Achten Sie penibel darauf, dass bei Mehrfachabrechnung der GOÄ 4538 (bis zu 4-mal) die verschiedenen Nährmedien namentlich in der Rechnung aufgeführt werden. Pauschale Mengenangaben ohne Spezifizierung führen fast immer zu Beanstandungen.

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Dokumentation der GOÄ 4538: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte und auf dem Laborblatt müssen das entnommene Untersuchungsmaterial sowie die genauen Bezeichnungen der verwendeten Nährmedien dokumentiert werden. Auch der aerobe Charakter der Bebrütung sollte festgehalten werden.

Zusätzlich sollte das Ergebnis der Anzucht (z. B. Koloniewachstum oder sterile Kultur nach definierter Laufzeit) dokumentiert werden. Dies belegt die vollständige Erbringung der Leistung und dient als Grundlage für eventuelle Folgeschritte wie Differenzierungen oder Resistenzprüfungen.

Dokumentationsbeispiel: Aerobe Anzucht aus Wundabstrich (rechter Unterschenkel) auf Columbia-CNA-Agar und Schokoladen-Agar zum Nachweis von grampositiven Erregern. Nach 24h Bebrütung reichlich Wachstum von Staphylococcus aureus auf beiden Medien.

GOÄ 4538: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da die GOÄ 4538 dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) angehört, unterliegt sie besonderen Gebührenrahmen. Der Regelhöchstsatz beträgt das 1,15-Fache des Gebührensatzes. Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 1,3 ist nur bei außergewöhnlich hohem Aufwand zulässig, beispielsweise bei extrem langsam wachsenden Keimen oder massiver Überwucherung durch Begleitflora, die eine wiederholte Passage erfordert.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 4538 steht selten allein. Häufig geht ihr eine mikroskopische Untersuchung voraus, beispielsweise nach GOÄ 4500 oder 4504 (Gram-Färbung). Nach erfolgreicher Anzucht schließen sich meist die Differenzierung der Erreger (z. B. nach GOÄ 4540) sowie eine Resistenzbestimmung (z. B. nach GOÄ 4600) an. Diese Leistungen sind nebeneinander voll berechnungsfähig, da sie eigenständige diagnostische Schritte darstellen.

Ziffer 4538 in der neuen GOÄ

Die aerobe Anzüchtung auf Selektiv- oder Anreicherungsmedien je Nährmedium wird in der neuen GOÄ nach Medientyp differenziert. Die meisten in der alten Ziffer genannten Medien (Blutagar mit Antibiotikazusätzen, Schokoladen-Agar, Yersinien-Agar, Kochsalz-Mannit-Agar, Thayer-Martin-Medium) fallen unter:

  • 12403 Optimalnährmedium oder selektives Differenzialnährmedium (z. B. Columbia-Blut-CNA-Agar, CIN-Agar, XLD-Agar, MRSA-Screening-Agar) — 4,84 € je Nährmedium, bis zu 4× je Probenmaterial

Plain Columbia-Agar ohne Antibiotikazusatz gilt als Universalnährmedium (12401, 4,56 €). Das Probenmaterial ist jeweils anzugeben. Heute bringt die 4538 beim 2,3-fachen Satz 8,04 €.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4538

Die GOÄ-Ziffer 4538 darf maximal viermal aus demselben Untersuchungsmaterial berechnet werden. Jedes verwendete Nährmedium wird dabei als einzelne Leistung gezählt. Eine darüber hinausgehende Abrechnung für dieselbe Probe ist nicht zulässig.
Die GOÄ 4530 betrifft die Anzüchtung auf einfachen Universalmedien, während die GOÄ 4538 für spezielle Selektiv- oder Anreicherungsmedien herangezogen wird. Da die GOÄ 4538 mit 120 Punkten höher bewertet ist als die GOÄ 4530 mit 80 Punkten, sollte bei der Verwendung von in der Legende genannten Spezialmedien stets die 4538 gewählt werden.
Ja, Schokoladen-Agar darf über die GOÄ-Ziffer 4538 abgerechnet werden. Obwohl es sich fachlich um ein Optimalmedium handelt, ist es in der offiziellen Leistungsbeschreibung der Ziffer 4538 explizit als Beispiel aufgeführt. Dies sichert die höher bewertete Abrechnung ab.
Für die GOÄ-Ziffer 4538 gilt im Regelfall der einfache Gebührensatz von 6,99 € oder der Regelhöchstsatz von 8,04 € mit dem Faktor 1,15. Ein Abweichen bis zum Höchstsatz von 1,3 (9,09 €) ist nur mit einer schriftlichen Begründung bei besonderem Aufwand zulässig.
Ja, die Abrechnung der GOÄ 4538 ist neben einer anschließenden Resistenzbestimmung nach den entsprechenden GOÄ-Ziffern zulässig. Die Anzucht des Erregers stellt einen eigenständigen, vorbereitenden Arbeitsschritt dar, der separat honoriert wird.
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