Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 4538: So rechnen Sie bakterielle Kulturen auf Selektivmedien rechtssicher ab und vermeiden Honorarverluste bei der Abrechnung.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4538
Untersuchung zum Nachweis von Bakterien durch Anzüchtung oder Weiterzüchtung auf Selektiv- oder Anreicherungsmedien, aerob (z. B. Blutagar mit Antibiotikazusätzen, Schokoladen-, Yersinien-, Columbia-, Kochsalz-Mannit-Agar, Thayer-Martin-Medium), je Nährmedium
Die GOÄ-Ziffer 4538 beschreibt eine spezialisierte Laborleistung aus dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen). Im Zentrum steht die aerobe Anzüchtung oder Weiterzüchtung von bakteriellen Erregern. Dies geschieht unter Verwendung von Selektiv- oder Anreicherungsmedien, die das Wachstum bestimmter Keime gezielt fördern oder unerwünschte Begleitflora unterdrücken.
Die Abrechnung erfolgt je verwendetem Nährmedium, was eine präzise Dokumentation der eingesetzten Medien erfordert. Die Leistungsbeschreibung nennt beispielhaft sechs feste Nährmedien, die diese Kriterien erfüllen. Die Ziffer ist mit 120 Punkten bewertet und liegt damit deutlich über der einfacheren Ziffer 4530 für Universalmedien.
GOÄ 4538 in der Praxis: Selektive Bakterienanzucht im Labor
In der täglichen Praxis kommt die GOÄ 4538 immer dann zum Einsatz, wenn eine gezielte Suche nach bestimmten pathogenen Erregern aus klinischem Material notwendig ist. Typische Indikationen sind Untersuchungen von nicht sterilen Proben wie Stuhl, Wundabstrichen oder urogenitalen Abstrichen. Hier verhindert die physiologische Begleitflora oft den direkten Nachweis der Krankheitserreger auf einfachen Universalmedien.
Durch den Einsatz von Selektivmedien wie dem Yersinien-Agar (CIN-Agar) oder dem Thayer-Martin-Medium für Neisserien wird die Begleitflora effektiv unterdrückt. Dies ermöglicht eine zuverlässige Isolierung der gesuchten Bakterien. Auch die Verwendung von Optimalmedien wie dem Schokoladen-Agar fällt unter diese Ziffer, da dieses Medium explizit in der Leistungslegende aufgeführt ist.
Tipp: Nutzen Sie die GOÄ 4538 bevorzugt gegenüber der niedriger bewerteten GOÄ 4530, wenn Sie eines der in der Legende genannten Spezialmedien einsetzen. Dies sichert Ihnen eine adäquate Vergütung des höheren laborchemischen Aufwands.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4538
Fallbeispiel 1: Verdacht auf Yersinien-Enteritis
Ein Patient stellt sich mit anhaltenden, schweren Durchfällen vor. Zum Ausschluss einer Infektion mit Yersinia enterocolitica wird eine Stuhlprobe auf einem speziellen Yersinien-Agar (CIN-Agar) aerob angezüchtet. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 4538 für das selektive Nährmedium.
Fallbeispiel 2: Wundinfektion mit Verdacht auf Mischflora
Bei einer chronischen Wundinfektion wird ein Abstrich entnommen. Um grampositive Erreger wie Staphylokokken isoliert darzustellen, erfolgt die Anzucht parallel auf einem Columbia-CNA-Agar (Blutagar mit Antibiotikazusätzen) und einem Schokoladen-Agar. Da zwei unterschiedliche Spezialmedien eingesetzt wurden, ist die GOÄ 4538 zweifach berechnungsfähig.
Fallbeispiel 3: Verdacht auf Gonorrhoe
Bei Verdacht auf eine Infektion mit Neisseria gonorrhoeae wird ein urogenitaler Abstrich auf einem selektiven Thayer-Martin-Medium kultiviert. Dieses Medium unterdrückt die physiologische Schleimhautflora. Die Leistung wird als einmalige GOÄ 4538 abgerechnet.
Häufige Fehler bei der GOÄ 4538: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 4538 ist das Überschreiten der Mengenbegrenzung. Die Ziffer darf laut den Bestimmungen der GOÄ maximal viermal aus demselben Untersuchungsmaterial berechnet werden. Werden für eine Probe fünf oder mehr Selektivmedien verwendet, dürfen die überzähligen Medien nicht mehr über die 4538 abgerechnet werden.
Ein weiterer Streitpunkt mit privaten Krankenversicherungen ist die Abgrenzung zur GOÄ 4530. Versicherer versuchen gelegentlich, die Abrechnung von Columbia-Agar oder Schokoladen-Agar auf die niedrigere Ziffer 4530 herunterzustufen, da es sich hierbei um Universal- bzw. Optimalmedien handelt. Dieser Argumentation kann jedoch mit Verweis auf den expliziten Wortlaut der Legende der GOÄ 4538 widersprochen werden.
Achtung: Achten Sie penibel darauf, dass bei Mehrfachabrechnung der GOÄ 4538 (bis zu 4-mal) die verschiedenen Nährmedien namentlich in der Rechnung aufgeführt werden. Pauschale Mengenangaben ohne Spezifizierung führen fast immer zu Beanstandungen.
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Dokumentation der GOÄ 4538: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte und auf dem Laborblatt müssen das entnommene Untersuchungsmaterial sowie die genauen Bezeichnungen der verwendeten Nährmedien dokumentiert werden. Auch der aerobe Charakter der Bebrütung sollte festgehalten werden.
Zusätzlich sollte das Ergebnis der Anzucht (z. B. Koloniewachstum oder sterile Kultur nach definierter Laufzeit) dokumentiert werden. Dies belegt die vollständige Erbringung der Leistung und dient als Grundlage für eventuelle Folgeschritte wie Differenzierungen oder Resistenzprüfungen.
Dokumentationsbeispiel: Aerobe Anzucht aus Wundabstrich (rechter Unterschenkel) auf Columbia-CNA-Agar und Schokoladen-Agar zum Nachweis von grampositiven Erregern. Nach 24h Bebrütung reichlich Wachstum von Staphylococcus aureus auf beiden Medien.
GOÄ 4538: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Da die GOÄ 4538 dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) angehört, unterliegt sie besonderen Gebührenrahmen. Der Regelhöchstsatz beträgt das 1,15-Fache des Gebührensatzes. Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 1,3 ist nur bei außergewöhnlich hohem Aufwand zulässig, beispielsweise bei extrem langsam wachsenden Keimen oder massiver Überwucherung durch Begleitflora, die eine wiederholte Passage erfordert.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ 4538 steht selten allein. Häufig geht ihr eine mikroskopische Untersuchung voraus, beispielsweise nach GOÄ 4500 oder 4504 (Gram-Färbung). Nach erfolgreicher Anzucht schließen sich meist die Differenzierung der Erreger (z. B. nach GOÄ 4540) sowie eine Resistenzbestimmung (z. B. nach GOÄ 4600) an. Diese Leistungen sind nebeneinander voll berechnungsfähig, da sie eigenständige diagnostische Schritte darstellen.
Ziffer 4538 in der neuen GOÄ
Die aerobe Anzüchtung auf Selektiv- oder Anreicherungsmedien je Nährmedium wird in der neuen GOÄ nach Medientyp differenziert. Die meisten in der alten Ziffer genannten Medien (Blutagar mit Antibiotikazusätzen, Schokoladen-Agar, Yersinien-Agar, Kochsalz-Mannit-Agar, Thayer-Martin-Medium) fallen unter:
- 12403 Optimalnährmedium oder selektives Differenzialnährmedium (z. B. Columbia-Blut-CNA-Agar, CIN-Agar, XLD-Agar, MRSA-Screening-Agar) — 4,84 € je Nährmedium, bis zu 4× je Probenmaterial
Plain Columbia-Agar ohne Antibiotikazusatz gilt als Universalnährmedium (12401, 4,56 €). Das Probenmaterial ist jeweils anzugeben. Heute bringt die 4538 beim 2,3-fachen Satz 8,04 €.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4538
Was hat nicht gestimmt?