Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4500
Untersuchung zum Nachweis von Bakterien im Nativmaterial mittels Agglutination, je Antiserum -Betahämolysierende Streptokokken Typ B
Die Gebührenordnungsziffer 4500 beschreibt eine immunologische Schnellmethode zur Identifikation von Streptokokken der serologischen Gruppe B (Streptococcus agalactiae). Diese Untersuchung erfolgt direkt aus dem gewonnenen Nativmaterial wie Vaginalabstrichen, Rektalabstrichen oder Liquor. Durch die Verwendung spezifischer Antiseren kommt es bei positivem Befund zu einer sichtbaren Verklumpung (Agglutination).
Die Leistung ist dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen), Unterabschnitt M I (Untersuchungen im Nativmaterial) zugeordnet. Da es sich um eine spezialisierte manuelle oder halbautomatische Laborleistung handelt, gelten hier die besonderen Bestimmungen für Laborabrechnungen im reduzierten Gebührenrahmen.
GOÄ 4500 in der Praxis: Diagnostik bei Schwangeren und Neugeborenen
Der klinische Haupteinsatzbereich der GOÄ 4500 liegt in der gynäkologischen und pädiatrischen Diagnostik. Besonders relevant ist das Screening auf beta-hämolysierende Streptokokken der Gruppe B (GBS) bei Schwangeren in der 35. bis 37. Schwangerschaftswoche. Eine unentdeckte Besiedlung des Geburtskanals kann unter der Geburt zu einer lebensbedrohlichen Neugeborenensepsis, Meningitis oder Pneumonie führen.
Ein weiteres wichtiges Einsatzgebiet ist der schnelle Erregernachweis bei Verdacht auf eine neonatale Sepsis direkt aus dem Liquor oder Blut des Neugeborenen. Durch die schnelle Agglutinationsreaktion liegt das Ergebnis innerhalb weniger Minuten vor, was eine sofortige kalkulierte Antibiotikatherapie ermöglicht. Die Ziffer ist somit ein unverzichtbares Werkzeug für die Akutdiagnostik in der Praxis und im Kreißsaal.
Tipp: Führen Sie das GBS-Screening als Selbstzahlerleistung (IGeL) bei gesetzlich versicherten Schwangeren durch, kann die GOÄ 4500 ebenfalls analog den privaten Abrechnungsregeln liquidiert werden.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4500
Fallbeispiel 1: Routine-GBS-Screening in der Schwangerschaft
Eine schwangere Patientin stellt sich in der 36. Schwangerschaftswoche zur Vorsorge vor. Zur Vermeidung einer neonatalen Infektion wird ein kombinierter vaginal-rektaler Abstrich entnommen. Der anschließende Agglutinationstest in der Praxis verläuft negativ. Abgerechnet werden die gynäkologische Untersuchung, die Probenentnahme sowie die Laborleistung nach GOÄ 4500.
Fallbeispiel 2: Verdacht auf vorzeitigen Blasensprung mit Infektionsrisiko
Bei einer Schwangeren in der 38. Schwangerschaftswoche besteht der Verdacht auf einen vorzeitigen Blasensprung. Um das Risiko einer aufsteigenden Infektion zu bewerten, erfolgt ein Schnellnachweis auf B-Streptokokken mittels Agglutination direkt aus dem Vaginalsekret. Neben den klinischen Überwachungsleistungen wird die Ziffer 4500 für den Schnelltest erfolgreich angesetzt.
Fallbeispiel 3: Pädiatrische Notfalldiagnostik bei Neugeborenensepsis
Ein wenige Tage altes Neugeborenes zeigt Symptome einer beginnenden Sepsis. Nach der Entnahme von Liquor erfolgt der sofortige Erregernachweis im Liquor-Nativmaterial mittels Agglutinationstest auf Streptokokken Typ B. Die schnelle Diagnose sichert die sofortige therapeutische Intervention, und die Ziffer 4500 wird neben den intensivmedizinischen Erstmaßnahmen liquidiert.
Häufige Fehler bei der GOÄ 4500: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 4500 ist das Fehlen der konkreten Parameterangabe auf der Rechnung. Der Verordnungsgeber schreibt explizit vor, dass die untersuchten Parameter (hier: "Nachweis von beta-hämolysierenden Streptokokken Typ B") namentlich aufgeführt werden müssen. Fehlt dieser Zusatz, kann die private Krankenversicherung die Erstattung der gesamten Position rechtmäßig verweigern.
Zudem darf die Ziffer nicht mit aufwendigeren, kulturellen Erregeranzuchten (z. B. nach GOÄ 4710) verwechselt oder unzulässig kombiniert werden, wenn diese aus derselben Probe ohne eigenständigen Arbeitsschritt erfolgen. Auch die Abgrenzung zu molekularbiologischen Nachweisverfahren (PCR nach GOÄ 4780 ff.) muss strikt beachtet werden, da diese eigene, höher bewertete Ziffern besitzen.
Achtung: Die mehrfache Abrechnung der GOÄ 4500 für dieselbe biologische Probe ist unzulässig. Werden jedoch getrennte Proben (z. B. Liquor und Blut) separat untersucht, ist die Ziffer pro Untersuchung ansetzbar, was jedoch detailliert begründet werden muss.
Neue Ziffern-Artikel & Abrechnungstipps, kostenlos und jederzeit abbestellbar.
Dokumentation der GOÄ 4500: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament jeder rechtssicheren Abrechnung. In der Patientenakte müssen der genaue Zeitpunkt der Probenentnahme, die Art des Nativmaterials (z. B. Vaginalsekret) sowie das exakte Testergebnis (positiv/negativ) dokumentiert werden. Auch die Chargennummer des verwendeten Agglutinationstests sollte zur Qualitätssicherung festgehalten werden.
Sollte ein unvorhergesehener Mehraufwand entstehen, der eine Steigerung des Gebührensatzes rechtfertigt, muss dieser direkt in der Akte stichhaltig begründet werden. Dies erleichtert die spätere Argumentation gegenüber Erstattungsstellen erheblich.
Dokumentationsbeispiel:
36. SSW, GBS-Screening durchgeführt. Kombinierter Vaginal-Rektal-Abstrich entnommen. Agglutinationstest auf beta-hämolysierende Streptokokken Typ B (GOÄ 4500) durchgeführt. Ergebnis: Negativ. Chargen-Nr. des Testkits: GBS-99821.
GOÄ 4500: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Da die GOÄ 4500 dem Abschnitt M (Laborleistungen) angehört, unterliegt sie einem eingeschränkten Gebührenrahmen. Der Regelhöchstsatz liegt bei 1,15-fach (8,71 €), der maximale Höchstsatz bei 1,3-fach (9,85 €). Eine Überschreitung des Schwellenwertes von 1,15 bis zum 1,3-fachen Satz erfordert eine medizinische Begründung.
Typische Begründungen für eine Faktorerhöhung sind schwierige Probenaufbereitungen bei stark verunreinigtem Nativmaterial oder eine erschwerte Ablesbarkeit der Agglutinationsreaktion bei zähem Sekret. Diese Besonderheiten müssen auf der Rechnung verständlich dargelegt werden.
Typische Ziffernkombinationen
In der täglichen Praxis wird die GOÄ 4500 häufig mit Beratungs- und Untersuchungsleistungen kombiniert. Zulässig ist die Nebeneinanderberechnung mit der Symptombezogenen Untersuchung (GOÄ 5) oder der Beratung (GOÄ 1). Auch die Probenentnahme (z. B. Abstrich nach GOÄ 298) ist in der Regel neben der Laborleistung berechnungsfähig, sofern die allgemeinen Bestimmungen eingehalten werden.
Ziffer 4500 in der neuen GOÄ
Der Agglutinationstest zum Nachweis von Beta-hämolysierenden Streptokokken Typ B aus Nativmaterial wird zur neuen Nummer 12374 — „Streptococcus agalactiae (B-Streptokokken), Antigen-AT Antigennachweis; Nativmaterial; Agglutinationstest; Auswertung: visuell-qualitativ". Festpreis: 10,88 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 8,72 €). Die alte Ziffer war je Antiserum berechnungsfähig; die neue Ziffer wird je untersuchtem Nativmaterial abgerechnet. Das untersuchte Nativmaterial ist in der Rechnung anzugeben.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4500
Was hat nicht gestimmt?