Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4501
Untersuchung zum Nachweis von Bakterien im Nativmaterial mittels Agglutination, je Antiserum - Hämophilus influenzae Kapseltyp B -
Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
Die GOÄ-Ziffer 4501 beschreibt eine spezialisierte bakteriologische Untersuchung im Nativmaterial. Hierbei wird mittels Agglutination das Vorhandensein von Antigenen des Erregers Haemophilus influenzae Kapseltyp B (Hib) überprüft. Diese Methode erlaubt einen schnellen und präzisen Nachweis direkt aus Körperflüssigkeiten.
Als Nativmaterialien kommen in der Praxis vor allem Liquor cerebrospinalis, Serum oder Gelenkpunktate infrage. Die Agglutinationsreaktion basiert auf der Verklumpung von Antigenen mit spezifischen Antiseren, was eine rasche Diagnose ermöglicht. Da es sich um eine Leistung des Abschnitts M I handelt, gelten besondere Bestimmungen für die Rechnungslegung.
GOÄ 4501 in der Praxis: Indikationen und klinischer Nutzen
Der klinische Einsatz der GOÄ-Ziffer 4501 ist vor allem in der pädiatrischen Akutmedizin und der Infektiologie von hoher Relevanz. Trotz der flächendeckenden Impfung gegen Haemophilus influenzae Typ B kann es in Einzelfällen zu schweren, lebensbedrohlichen Verläufen kommen. Typische Indikationen umfassen den Verdacht auf eine eitrige Meningitis oder eine akute Epiglottitis.
Da bei diesen Krankheitsbildern jede Minute zählt, liefert der Agglutinationstest deutlich schneller Ergebnisse als eine klassische Bakterienkultur. Die Abrechnung setzt voraus, dass die Untersuchung direkt im Anschluss an die Probenentnahme im praxiseigenen Labor oder als Auftragsleistung erfolgt. Die medizinische Notwendigkeit muss sich klar aus der Symptomatik des Patienten ergeben.
Tipp: Nutzen Sie diese Ziffer gezielt bei Verdacht auf invasive Hib-Infektionen, um den schnellen therapeutischen Richtungswechsel (z. B. die Wahl des Antibiotikums) labordiagnostisch abzusichern und zeitnah zu dokumentieren.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4501
Fallbeispiel 1: Verdacht auf bakterielle Meningitis
Ein zweijähriges Kind wird mit hohem Fieber, Nackensteifigkeit und Erbrechen in der Praxis vorstellig. Nach einer umgehenden Lumbalpunktion wird der gewonnene Liquor mittels Agglutinationstest auf Haemophilus influenzae Typ B untersucht. Der Test verläuft positiv, woraufhin sofort eine gezielte stationäre Therapie eingeleitet wird.
Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 4501 zum 1,15-fachen Satz (8,71 €). Zusätzlich werden die Liquorpunktion (GOÄ 300) sowie die symptombezogene Untersuchung (GOÄ 5) in Ansatz gebracht.
Fallbeispiel 2: Akute septische Arthritis des Kniegelenks
Ein erwachsener Patient präsentiert sich mit einem stark geschwollenen, überwärmten Kniegelenk und Verdacht auf eine bakterielle Gelenkinfektion. Es erfolgt eine Gelenkpunktion zur Gewinnung von Synovialflüssigkeit. Das Nativmaterial wird direkt im Labor mittels Agglutination auf Hib-Antigene untersucht.
Neben der Punktion (GOÄ 341) wird die Antigenbestimmung nach GOÄ 4501 liquidiert. Da der Test aufgrund einer hohen Viskosität des Punktats erschwert war, wird die Ziffer mit dem 1,3-fachen Satz abgerechnet.
Fallbeispiel 3: V.a. schwere Pneumonie bei ungeimpftem Kleinkind
Ein ungeimpftes Kleinkind zeigt schwere respiratorische Symptome und hohes Fieber. Zur schnellen Differenzierung der Erreger wird Serum entnommen und ein Agglutinationstest auf Haemophilus influenzae Typ B durchgeführt. Das Ergebnis liegt innerhalb weniger Minuten vor.
Abgerechnet wird die Blutentnahme (GOÄ 250) zusammen mit der GOÄ-Ziffer 4501 für den Erregernachweis. Die Dokumentation enthält den konkreten Verdacht und das Testergebnis.
Häufige Fehler bei der GOÄ 4501: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Liquidation der GOÄ 4501 ist das Fehlen der genauen Parameterangabe auf der Rechnung. Der Verordnungstext schreibt explizit vor, dass die untersuchten Parameter genannt werden müssen. Eine Rechnung, die lediglich die Ziffer ohne den Zusatz "Hämophilus influenzae Kapseltyp B" ausweist, kann formal beanstandet werden.
Zudem versuchen private Krankenversicherungen gelegentlich, die Ziffer zu kürzen, wenn parallel eine allgemeine Bakterienkultur abgerechnet wird. Dies ist jedoch unzulässig, da der Schnelltest eine eigenständige, zeitkritische Leistung darstellt. Die Kombination beider Verfahren ist medizinisch vollkommen begründet, um sowohl schnelle Vorentscheidungen als auch eine spätere Resistenzprüfung zu sichern.
Achtung: Achten Sie darauf, dass Sie die GOÄ 4501 nicht mehrfach für dasselbe Antiserum aus derselben Probe berechnen. Nur wenn unterschiedliche Antiseren oder verschiedene Probenmaterialien untersucht werden, ist eine mehrfache Abrechnung statthaft.
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Dokumentation der GOÄ 4501: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist das beste Schild gegen Honorarkürzungen und Rückfragen der Kostenträger. In der Patientenakte muss klar ersichtlich sein, welches Nativmaterial (z. B. Liquor, Serum, Punktat) gewonnen und untersucht wurde. Auch der genaue Zeitpunkt der Entnahme und der Testdurchführung sollte vermerkt werden.
Darüber hinaus gehört das Testergebnis (positiv/negativ) zwingend in die Akte. Bei einer Steigerung des Gebührensatzes über den Regelsatz hinaus müssen die erschwerenden Faktoren direkt in der Dokumentation begründet werden. Dies erleichtert die spätere Rechnungsstellung erheblich.
Dokumentation: Lumbalpunktion durchgeführt. Gewinnung von klarem Liquor. Umgehender Agglutinationstest (Latexagglutination) auf Haemophilus influenzae Kapseltyp B (GOÄ 4501) durchgeführt. Ergebnis: Negativ. Keine Verklumpung sichtbar.
GOÄ 4501: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Da die GOÄ-Ziffer 4501 dem Abschnitt M I (Laborleistungen) zugeordnet ist, gilt ein eingeschränkter Gebührenrahmen. Der Regelhöchstsatz liegt beim 1,15-fachen Satz (8,71 €). Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 1,3 (9,85 €) ist nur bei Vorliegen besonderer Umstände möglich.
Typische Begründungen für eine Schwellenüberschreitung sind eine stark erhöhte Viskosität des Probenmaterials, die eine aufwendige Vorbereitung erforderte, oder technische Schwierigkeiten bei der Ablesung der Agglutinationsreaktion. Diese Gründe müssen auf der Rechnung kurz und verständlich dargelegt werden.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ 4501 wird selten isoliert erbracht. Häufige Kombinationspartner sind Leistungen zur Probenentnahme wie die Lumbalpunktion (GOÄ 300) oder die Gelenkpunktion (GOÄ 341). Auch die symptombezogene Untersuchung nach GOÄ 5 oder die Beratung nach GOÄ 1 gehen der Diagnostik meist voraus.
Zudem kann die Ziffer mit weiteren Erregernachweisen kombiniert werden, beispielsweise dem Nachweis von Streptococcus pneumoniae (GOÄ 4504) oder Neisseria meningitidis. Wichtig ist hierbei, dass für jedes spezifische Antiserum die entsprechende Ziffer separat aufgeführt wird, sofern die medizinische Notwendigkeit gegeben ist.
Ziffer 4501 in der neuen GOÄ
Der Nachweis von Haemophilus-influenzae-Kapseltyp-b-Antigen aus Nativmaterial mittels Agglutination wird zur neuen Nummer 12380 — „Haemophilus influenzae Kapseltyp b, Antigen-AT Antigennachweis; Nativmaterial; Agglutinationstest; Auswertung: visuell-qualitativ". Festpreis: 14,52 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 8,72 €). Abrechnung je Nativmaterial, nicht mehr je Antiserum; das untersuchte Nativmaterial ist anzugeben.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4501
Was hat nicht gestimmt?