GOÄ 4504: Bakterien-Agglutination korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 4504
Untersuchung zum Nachweis von Bakterien im Nativmaterial mittels Agglutination, je Antiserum -Untersuchungen mit ähnlichem methodischen Aufwand
Punktzahl 130  
Einfachsatz 7,58 € 1,0x
Regelhöchstsatz 8,71 € 1,1x
Höchstsatz 9,85 € 1,3x

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4504

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Die GOÄ-Ziffer 4504 beschreibt eine klassische Methode der Schnelldiagnostik in der Mikrobiologie. Hierbei werden Bakterien direkt aus unbehandeltem Patientenmaterial nachgewiesen. Dies geschieht durch die sichtbare Verklumpung, die sogenannte Agglutination, nach Zugabe spezifischer Antiseren.

Die Leistung ist dem Abschnitt M II der Gebührenordnung zugeordnet. Sie zeichnet sich dadurch aus, dass sie pro verwendetem Antiserum berechnet werden kann. Dies ermöglicht eine flexible Anpassung an das diagnostische Spektrum.

GOÄ 4504 in der Praxis: Schnelle Erregerbestimmung im Fokus

In der täglichen Praxis kommt die GOÄ-Ziffer 4504 vor allem dann zum Einsatz, wenn ein zeitnahes Testergebnis für die Therapieentscheidung kritisch ist. Ein typisches Anwendungsgebiet ist der Verdacht auf eine bakterielle Meningitis. Hierbei kann der Erreger direkt aus dem Liquor bestimmt werden.

Auch beim Nachweis von Pneumokokken-Antigenen im Urin oder bei der Typisierung von Salmonellen findet dieses Verfahren Anwendung. Die Methode liefert innerhalb weniger Minuten ein Ergebnis. Dies stellt einen klaren Vorteil gegenüber zeitaufwendigen Kulturen dar.

Tipp: Da die Ziffer "je Antiserum" berechnet wird, kann bei der Verwendung mehrerer unterschiedlicher Antiseren die Ziffer 4504 mehrfach auf der Rechnung erscheinen. Eine genaue Dokumentation der einzelnen Antiseren ist hierbei zwingend erforderlich.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4504

Fallbeispiel 1: Verdacht auf bakterielle Meningitis

Ein Patient stellt sich mit akutem Meningismus in der Praxis vor. Es erfolgt eine Lumbalpunktion zur Gewinnung von Liquor. Zur schnellen Erregerdifferenzierung wird ein Latexagglutinationstest auf Meningokokken und Pneumokokken durchgeführt.

Die schnelle Identifikation ist lebensrettend und rechtfertigt den sofortigen Einsatz. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 4504 in diesem Fall zweifach, da zwei unterschiedliche Antiseren eingesetzt wurden.

Fallbeispiel 2: Bestimmung von Pneumokokken im Urin

Bei einem Patienten mit Verdacht auf schwere ambulant erworbene Pneumonie wird Urin gewonnen. Mittels Agglutinationstest wird nach Pneumokokken-Antigenen gesucht. Das Ergebnis liegt nach zehn Minuten vor und bestätigt den Verdacht.

Die Abrechnung erfolgt einfach über die Ziffer 4504. Die Angabe des Parameters "Pneumokokken-Antigen" ist auf der Liquidation verpflichtend.

Fallbeispiel 3: Typisierung von Salmonellen

Zur epidemiologischen Abklärung einer Gastroenteritis werden isolierte Kolonien mit spezifischen O- und H-Antiseren getestet. Es kommen insgesamt drei verschiedene spezifische Antiseren nacheinander zum Einsatz.

Da drei separate Testansätze durchgeführt wurden, ist die dreifache Abrechnung der Ziffer 4504 zulässig. Die Dokumentation muss die drei verwendeten Antiseren einzeln ausweisen.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4504: Was Prüfer beanstanden

Der häufigste Fehler bei der Abrechnung dieser Ziffer ist das Fehlen der konkreten Parameterbezeichnung auf der Rechnung. Private Krankenversicherungen fordern gemäß den Rechnungslegungsvorschriften die genaue Benennung des untersuchten Antigens oder Antiserums. Eine pauschale Nennung der Ziffer ohne Zusatz führt regelmäßig zu Kürzungen.

Ein weiterer Streitpunkt ist die Abgrenzung zu automatisierten Laborverfahren. Die GOÄ 4504 darf nur für manuelle oder vergleichbare Agglutinationstests herangezogen werden. Vollautomatische Großlaboranalysen fallen meist unter andere Abschnitte des Gebührenverzeichnisses.

Achtung: Die bloße Angabe "Agglutinationstest" auf der Liquidation reicht nicht aus. Es muss zwingend der konkrete Parameter (z. B. "Pneumokokken-Antigen") angegeben werden, um Erstattungsprobleme zu vermeiden.

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Dokumentation der GOÄ 4504: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation schützt vor Honorarverlusten bei Prüfungen. In der Patientenakte müssen das verwendete Nativmaterial sowie die genauen Bezeichnungen der eingesetzten Antiseren dokumentiert werden. Auch das Testergebnis und die Uhrzeit der Durchführung sollten festgehalten werden.

Besonders bei der Mehrfachabrechnung ist die detaillierte Auflistung der einzelnen Testschritte entscheidend. Dies belegt die medizinische Notwendigkeit der Mehrfachdiagnostik im Einzelfall.

Dokumentation: V. a. bakterielle Meningitis. Entnahme von Liquor um 10:15 Uhr. Durchführung Latexagglutination (GOÄ 4504) für N. meningitidis (negativ) und S. pneumoniae (positiv). Befundung um 10:30 Uhr.

GOÄ 4504: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da die Ziffer 4504 dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) angehört, gilt für sie ein eingeschränkter Gebührenrahmen. Der maximale Steigerungsfaktor liegt bei 1,3-fach, während der Regelhöchstsatz bei 1,15-fach liegt. Eine Steigerung auf den Höchstsatz erfordert eine schriftliche Begründung.

Gerechtfertigt ist eine Steigerung beispielsweise bei besonders zähflüssigem oder schwer aufzubereitendem Probenmaterial. Auch ein extrem hoher Zeitaufwand bei der visuellen Auswertung kann als Begründung dienen.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 4504 wird häufig mit Leistungen der Probenentnahme kombiniert. Dazu gehören beispielsweise die Lumbalpunktion nach Ziffer 300 oder die einfache Blutentnahme. Auch die Kombination mit grundlegenden Beratungsleistungen wie der Ziffer 1 oder 5 ist im Rahmen desselben Behandlungsfalles üblich.

Nicht zulässig ist die Kombination mit Ziffern, die dieselbe methodische Leistung bereits als Teilschritt enthalten. Eine sorgfältige Prüfung der Ausschlussziffern im Laborbereich ist daher ratsam.

Ziffer 4504 in der neuen GOÄ

Die Sammelziffer 4504 für Agglutinationstests zum Bakteriennachweis aus Nativmaterial mit ähnlichem Aufwand wird in der neuen GOÄ erregerspezifisch aufgelöst:

  • 12374 Streptococcus agalactiae (B-Streptokokken) — 10,88 €
  • 12380 Haemophilus influenzae Kapseltyp b — 14,52 €
  • 12387 Neisseria meningitidis (je Serogruppe) — 14,52 €
  • 12388 Streptococcus pneumoniae — 14,52 €

Das untersuchte Nativmaterial ist jeweils in der Rechnung anzugeben. Heute bringt die 4504 beim 2,3-fachen Satz 8,72 €.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4504

Ja, die GOÄ-Ziffer 4504 kann am selben Tag mehrfach abgerechnet werden, sofern unterschiedliche Antiseren verwendet wurden. Jeder einzelne untersuchte Parameter muss dafür separat auf der Rechnung ausgewiesen werden.
Auf der Liquidation muss der konkret untersuchte Parameter angegeben werden. Die bloße Nennung der Ziffer 4504 ohne Angabe des Antiserums führt in der Regel zur Ablehnung durch die privaten Krankenversicherungen.
Nein, für die GOÄ-Ziffer 4504 gilt als Laborleistung des Abschnitts M ein eingeschränkter Gebührenrahmen. Der Regelhöchstsatz liegt bei 1,15-fach und der maximale Steigerungssatz bei 1,3-fach.
Ja, die schnelle Antigenbestimmung mittels Agglutination ist neben der zeitaufwendigeren kulturellen Erregeranzucht berechnungsfähig. Beide Methoden dienen unterschiedlichen diagnostischen Zwecken und ergänzen sich.
Als Nativmaterial gelten unbehandelte Körperflüssigkeiten wie Liquor, Urin, Punktate oder Blutkulturen. Die direkte Untersuchung dieser Materialien ohne vorherige langwierige Anzucht ist das Kernmerkmal der Ziffer 4505}_4504.
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