Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4506
Lichtmikroskopische Untersuchung des Nativmaterials zum Nachweis von Bakterien - einschließlich einfacher Anfärbung, qualitativ, je Untersuchung -Methylenblaufärbung. Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
Die GOÄ-Ziffer 4506 beschreibt eine grundlegende labormedizinische Leistung, die direkt in der Arztpraxis erbracht werden kann. Im Fokus steht die Lichtmikroskopische Untersuchung von nativem Patientenmaterial, um bakterielle Erreger qualitativ nachzuweisen. Die Leistung umfasst ausdrücklich auch die einfache Anfärbung des Präparats, wobei die Methylenblaufärbung als typisches Verfahren genannt wird.
Diese Ziffer ist dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) der Gebührenordnung für Ärzte zugeordnet. Da es sich um eine Untersuchung im Nativmaterial handelt, ist sie für die schnelle patientennahe Diagnostik prädestiniert. Der qualitative Nachweis dient der ersten Orientierung, bevor aufwendigere kulturelle Verfahren eingeleitet werden.
GOÄ 4506 in der Praxis: Schnelle Erregerdiagnostik im Praxisalltag
In der täglichen Praxis kommt die GOÄ-Ziffer 4506 vor allem dann zum Einsatz, wenn eine sofortige therapeutische Entscheidung getroffen werden muss. Typische Indikationsgebiete finden sich in der Gynäkologie, Urologie, Dermatologie und Allgemeinmedizin. Die Urogenitaldiagnostik profitiert besonders von dieser schnellen Methode, um bakterielle Infektionen von Pilzinfektionen abzugrenzen.
Durch die einfache Färbung lassen sich Bakterienformen wie Kokken oder Stäbchen unter dem Mikroskop schnell visualisieren. Dies ermöglicht eine sofortige therapeutische Weichenstellung, noch während der Patient in der Praxis anwesend ist. Abzugrenzen ist diese Leistung von aufwendigeren Färbeverfahren wie der Gram-Färbung, die unter einer anderen Gebührenziffer abgerechnet werden.Tipp: Nutzen Sie die GOÄ 4506 vor allem bei akutem Verdacht auf bakterielle Infektionen im Urogenitaltrakt, um sofort therapeutische Entscheidungen treffen zu können.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4506
Fallbeispiel 1: Verdacht auf bakterielle Vaginose
Eine Patientin stellt sich mit verstärktem, fischig riechendem Ausfluss in der gynäkologischen Sprechstunde vor. Zur Absicherung der Diagnose einer bakteriellen Vaginose entnimmt der Arzt ein Vaginalsekret und führt eine Methylenblaufärbung durch. Unter dem Mikroskop zeigt sich der typische Befund von Schlüsselzellen (Clue Cells).
Die Untersuchung dient dem qualitativen Nachweis der bakteriellen Besiedlung. Neben den klinischen Grundleistungen (z. B. GOÄ 1 und GOÄ 5) wird für die mikroskopische Untersuchung die GOÄ-Ziffer 4506 abgerechnet. Auf der Rechnung wird der Parameter „Nachweis von Clue Cells/Bakterien im Vaginalsekret“ angegeben.
Fallbeispiel 2: Verdacht auf bakterielle Urethritis
Ein männlicher Patient klagt über brennende Schmerzen beim Wasserlassen und eitrigen Ausfluss. Der Arzt entnimmt ein Abstrichpräparat der Harnröhre zur Untersuchung auf urethralem Fluor. Das Präparat wird fixiert, mit Methylenblau gefärbt und lichtmikroskopisch auf Diplokokken untersucht.
Diese schnelle Erregeridentifikation sichert die Verdachtsdiagnose einer Gonorrhoe oder unspezifischen Urethritis. Die Erbringung und Auswertung der Färbung wird mit der GOÄ-Ziffer 4506 liquidiert. Der untersuchte Parameter wird als „Bakteriennachweis im Urethralabstrich“ deklariert.
Fallbeispiel 3: Mikroskopische Beurteilung eines Wundsekrets
Bei einem Patienten zeigt sich eine postoperative Wundheilungsstörung mit Verdacht auf eine bakterielle Superinfektion. Der Arzt entnimmt Sekret direkt aus der Wunde, um eine erste Einschätzung der Keimbesiedlung vorzunehmen. Nach der Methylenblaufärbung erfolgt die Beurteilung des Wundsekrets unter dem Lichtmikroskop.
Der Nachweis von reichlich Bakterien und Granulozyten stützt die Entscheidung für eine lokale oder systemische Antibiotikatherapie. Die Abrechnung dieser labormedizinischen Schnelluntersuchung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 4506. Als Parameter wird „Bakteriennachweis im Wundsekret“ auf der Rechnung ausgewiesen.
Häufige Fehler bei der GOÄ 4506: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger formaler Fehler bei der Abrechnung der GOÄ-Ziffer 4506 ist das Fehlen der konkreten Parameter auf der Rechnung. Die GOÄ schreibt im Leistungstext explizit vor, dass die untersuchten Parameter bei der Rechnungslegung anzugeben sind. Fehlt diese Angabe, kann dies zur Verweigerung der Erstattung durch private Krankenversicherungen führen.
Ein weiterer kritischer Punkt ist der Ausschluss der Ziffer 3509. Die Ziffer 3509 beschreibt die mikroskopische Untersuchung eines Urin-Sediments. Wird aus derselben Urinprobe sowohl ein Sediment als auch eine gefärbte native Untersuchung nach 4506 durchgeführt, ist die Nebeneinanderberechnung ausgeschlossen.
Achtung: Die Angabe des untersuchten Parameters (z. B. „Nachweis von Bakterien im Vaginalsekret“) auf der Rechnung ist eine zwingende formale Voraussetzung für die Erstattungsfähigkeit.
Neue Ziffern-Artikel & Abrechnungstipps, kostenlos und jederzeit abbestellbar.
Dokumentation der GOÄ 4506: Praxisbewährte Hinweise
Für eine rechtssichere Abrechnung ist eine vollständige Dokumentation in der Patientenakte unerlässlich. Neben der Indikation für die Untersuchung müssen das entnommene Material und die angewandte Färbemethode dokumentiert werden. Auch das mikroskopische Ergebnis muss qualitativ festgehalten werden.
Insbesondere bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen oder Rückfragen von Kostenträgern dient die Dokumentation als Nachweis der medizinischen Notwendigkeit. Die Dokumentation sollte Details zur Präparateherstellung und die wesentlichen mikroskopischen Sichtbefunde enthalten.
Dokumentationsbeispiel: Entnahme von Vaginalsekret bei V. a. Vaginose. Präparatherstellung und Methylenblaufärbung. Lichtmikroskopische Untersuchung: Nachweis von Schlüsselzellen (Clue Cells) und reichlich Kokkobacillen, Befund vereinbar mit bakterieller Vaginose.
GOÄ 4506: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Als Leistung des Abschnitts M I (Untersuchungen im Nativmaterial) unterliegt die GOÄ-Ziffer 4506 einer besonderen Gebührenstruktur. Der 1,15-fache Gebührensatz stellt hierbei den Regelsatz dar. Eine Steigerungsfähigkeit bis zum Höchstsatz von 1,3-fach ist bei Vorliegen besonderer Erschwernisse möglich.
Gründe für eine Überschreitung des Regelsatzes können ein ungewöhnlich hoher Zeitaufwand bei stark verunreinigtem Probenmaterial sein. Auch eine schwierige Differenzierung bei ausgeprägtem Zellzerfall kann als Begründung dienen. Die Begründung muss individuell und nachvollziehbar auf der Rechnung formuliert werden.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ-Ziffer 4506 wird im Praxisalltag häufig mit klinischen Untersuchungsleistungen kombiniert. Sinnvolle Ziffernkombinationen ergeben sich beispielsweise mit der symptombezogenen Untersuchung nach GOÄ 5 oder der Untersuchung eines Organsystems nach GOÄ 7. Auch die Abstrichnahme (GOÄ 298) ist daneben berechnungsfähig.
Nicht zulässig ist hingegen die Kombination mit anderen Ziffern, die dieselbe mikroskopische Leistung aus demselben Material beinhalten. Hierzu zählt insbesondere der Ausschluss der Urinsediment-Ziffer 3509. Bei der Kombination mit weiteren Laborleistungen des Abschnitts M ist stets auf die Einhaltung der Höchstgrenzen zu achten.
Ziffer 4506 in der neuen GOÄ
Die Methylenblaufärbung zum lichtmikroskopischen Bakteriennachweis aus Nativmaterial wird zur neuen Nummer 12384 — „Methylenblau-Färbung, Nativmaterial; Färbung, Hellfeldmikroskopie; Auswertung: qualitativ". Festpreis: 2,32 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 6,04 €). Der Preis sinkt erheblich. Das untersuchte Nativmaterial ist in der Rechnung anzugeben; 12384 ist neben 11035 oder 11038 nicht berechnungsfähig, wenn aus demselben Probenmaterial untersucht wird.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4506
Was hat nicht gestimmt?