GOÄ 4508: Bakterien-Nachweis im Nativmaterial korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 4508
Lichtmikroskopische Untersuchung des Nativmaterials zum Nachweis von Bakterien - einschließlich einfacher Anfärbung, qualitativ, je Untersuchung -Untersuchungen mit ähnlichem methodischen Aufwand
Punktzahl 90  
Einfachsatz 5,25 € 1,0x
Regelhöchstsatz 6,03 € 1,1x
Höchstsatz 6,82 € 1,3x
Ausschlüsse

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4508

Lichtmikroskopische Untersuchung des Nativmaterials zum Nachweis von Bakterien - einschließlich einfacher Anfärbung, qualitativ, je Untersuchung -Untersuchungen mit ähnlichem methodischen Aufwand

Die GOÄ-Ziffer 4508 beschreibt eine grundlegende labormedizinische Untersuchung im Nativmaterial. Diese Leistung umfasst die direkte mikroskopische Beurteilung von Probenmaterial ohne vorherige Anzüchtung in einer Kultur. Ziel ist der schnelle, qualitative Nachweis von bakteriellen Erregern direkt in der Praxis.

In der Gebühr ist eine einfache Anfärbung (beispielsweise mit Methylenblau) bereits enthalten. Die Leistung wird je Untersuchung berechnet, sofern unterschiedliche Proben oder Fragestellungen vorliegen. Die Angabe der untersuchten Parameter auf der Rechnung ist eine zwingende formale Voraussetzung für die Erstattung.

GOÄ 4508 in der Praxis: Schnelle Erregerdiagnostik vor Ort

Die Bestimmung mittels GOÄ 4508 gehört zum Standardrepertoire in der Gynäkologie, Urologie, Dermatologie und Allgemeinmedizin. Typische Indikationen sind der Verdacht auf eine bakterielle Vaginose, akute Urethritis oder infizierte Hautwunden. Durch die sofortige Untersuchung des Nativpräparats erhält der Behandler unmittelbare therapeutische Hinweise.

Die Abgrenzung zu aufwendigeren Färbeverfahren ist essenziell. Eine differenzierte Gram-Färbung fällt beispielsweise nicht unter diese Ziffer, sondern wird separat nach anderen Ziffern des Abschnitts M bewertet. Die GOÄ 4508 konzentriert sich auf die einfache, orientierende mikroskopische Beurteilung.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4508

Fallbeispiel 1: Verdacht auf bakterielle Vaginose

Eine Patientin stellt sich mit verstärktem Fluor vor. Der Arzt entnimmt einen Vaginalabstrich, führt eine Nativuntersuchung mit Methylenblau-Färbung durch und diagnostiziert Schlüsselzellen (Clue Cells). Neben der gynäkologischen Untersuchung wird die GOÄ 4508 für die mikroskopische Untersuchung abgerechnet. Auf der Rechnung wird der Parameter 'Vaginalsekret auf Clue Cells/Bakterien' ausgewiesen.

Fallbeispiel 2: V. a. bakterielle Wundinfektion

Bei der Kontrolle einer infizierten OP-Wunde entnimmt der Chirurg Wundsekret. Die direkte lichtmikroskopische Untersuchung des Nativmaterials zeigt massenhaft Kokken. Dies rechtfertigt die sofortige Einleitung einer kalkulierten Antibiotikatherapie. Abgerechnet wird die GOÄ 4508 mit dem Rechnungsvermerk 'Wundsekret auf Bakterien'.

Fallbeispiel 3: Biochemischer Chlamydien-Schnelltest

Im Rahmen einer Screening-Untersuchung wird ein biochemischer Chlamydien-Schnelltest durchgeführt. Da für dieses moderne Verfahren keine eigene Ziffer existiert, erfolgt die Liquidation analog über die Ziffer 4508A. Die medizinische Begründung verweist auf den analogen Ansatz für den biochemischen Schnelltest gemäß Empfehlung der Bundesärztekammer.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4508: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist das Fehlen der konkreten Parameterbezeichnung auf der Liquidation. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen kürzen die Rechnung regelmäßig, wenn lediglich der Zifferntext ohne den Zusatz des untersuchten Parameters angegeben wird. Die Angabe wie 'Nachweis von Gardnerella vaginalis' oder 'Bakterien im Wundsekret' ist obligat.

Zudem ist der strikte Ausschluss der GOÄ-Ziffer 3509 (Harnsediment) zu beachten. Wird am selben Tag eine mikroskopische Untersuchung des Harnsediments durchgeführt, kann die GOÄ 4508 nicht für denselben Untersuchungsgang oder dasselbe Probenmaterial berechnet werden. Hier muss genau geprüft werden, welche Leistung im Vordergrund stand.

Achtung: Die Nebeneinanderberechnung von GOÄ 4508 und GOÄ 3509 am selben Kalendertag ist für dieselbe biologische Probe ausgeschlossen. Achten Sie bei der Rechnungsstellung penibel darauf, dass keine Überschneidungen bei Urinuntersuchungen vorliegen.

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Dokumentation der GOÄ 4508: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation schützt vor Honorarverlusten bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen. In der Patientenakte müssen das entnommene Material, die angewandte Färbemethode sowie das qualitative Ergebnis präzise festgehalten werden. Auch negative Befunde (z. B. 'keine Bakterien nachweisbar') sind explizit zu dokumentieren.

Für die analoge Anwendung bei Chlamydien-Schnelltests sollte zusätzlich das verwendete Testkit dokumentiert werden. Dies erleichtert die Argumentation bei eventuellen Rückfragen der Kostenträger.

Dokumentationsbeispiel:
Entnahme von Vaginalsekret bei V. a. Vaginose. Nativpräparat mit Methylenblau-Anfärbung. Lichtmikroskopie: Nachweis von Clue Cells und reichlich kokkoiden Stäbchen (Mischflora). Diagnose einer bakteriellen Vaginose gesichert.

Tipp: Hinterlegen Sie in Ihrer Praxissoftware eine feste Dokumentationsvorlage für die GOÄ 4508. So stellen Sie sicher, dass alle abrechnungsrelevanten Details wie Entnahmeort, Färbung und Parameter standardisiert erfasst werden.

GOÄ 4508: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da es sich bei der GOÄ 4508 um eine Leistung des Abschnitts M (Labor) handelt, liegt der Gebührenrahmen zwischen dem 1,0-fachen und dem 1,3-fachen Satz. Der Regelhöchstsatz beträgt das 1,15-fache der Gebühr. Eine Steigerung bis zum Höchstsatz (1,3-fach) erfordert eine schriftliche Begründung auf der Rechnung.

Gerechtfertigt ist eine Schwellenwertüberschreitung beispielsweise bei schwer differenzierbarem Probenmaterial, stark verunreinigten Abstrichen oder einem extrem hohen Zeitaufwand durch die Notwendigkeit multipler Blickfelder zur sicheren Befundung.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 4508 wird häufig mit Beratungsleistungen (GOÄ 1 oder GOÄ 3) sowie symptombezogenen Untersuchungen (GOÄ 5) kombiniert. Auch die Probenentnahme mittels Abstrich (z. B. GOÄ 298) ist eine regelmäßige Begleitleistung. Wichtig ist, dass die Laborleistung organisatorisch und zeitlich getrennt von der reinen Probenentnahme dargestellt wird.

Ziffer 4508 in der neuen GOÄ

Die Sammelziffer 4508 für lichtmikroskopische Bakterienfärbungen mit einfacher Anfärbung und ähnlichem methodischen Aufwand hat in der neuen GOÄ keinen generischen Nachfolger. Der Entwurf bildet jeden Färbetyp separat ab; welche neue Ziffer gilt, bestimmt sich nach der eingesetzten Färbemethode.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4508

Der Regelhöchstsatz (Schwellenwert) für die GOÄ-Ziffer 4508 liegt beim 1,15-fachen Satz, was einem Betrag von 6,03 € entspricht. Der einfache Gebührensatz beträgt 5,25 €, während der Höchstsatz beim 1,3-fachen Satz mit 6,82 € gedeckelt ist. Höhere Faktoren als 1,15 erfordern eine medizinische Begründung auf der Liquidation.
Nein, die Nebeneinanderberechnung der GOÄ-Ziffern 4508 und 3509 am selben Behandlungstag ist für dieselbe biologische Probe ausgeschlossen. Die GOÄ 3509 beschreibt die Untersuchung eines Harnsediments, welche die native Bakterienbestimmung im Urin bereits abdeckt. Bei unterschiedlichen Fragestellungen und getrennten Proben muss dies exakt dokumentiert werden.
Gemäß den Abrechnungsbestimmungen müssen die konkret untersuchten Parameter zwingend auf der Rechnung angegeben werden. Ein bloßer Verweis auf die Ziffer 4508 ohne nähere Spezifikation führt häufig zu Erstattungsproblemen mit privaten Krankenversicherungen. Beispiele für korrekte Angaben sind 'Nachweis von Clue Cells' oder 'Bakterien im Wundsekret'.
Ein biochemischer Chlamydien-Schnelltest kann analog über die GOÄ-Ziffer 4508 abgerechnet werden. Dies entspricht der offiziellen Empfehlung der Bundesärztekammer zur Abbildung moderner Schnelltestverfahren. Auf der Rechnung ist die Ziffer mit einem 'A' für analog zu kennzeichnen und entsprechend zu beschreiben.
Eine Steigerung auf den Höchstsatz von 1,3 ist bei einem außergewöhnlich hohen Zeitaufwand oder schwierigen Untersuchungsbedingungen zulässig. Typische Begründungen sind stark verunreinigtes Probenmaterial, das eine zeitintensive Differenzierung erfordert, oder die Notwendigkeit, extrem viele Blickfelder mikroskopisch abzusuchen.
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