GOÄ 4503: Pneumokokken-Schnelltest korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 4503
Untersuchung zum Nachweis von Bakterien im Nativmaterial mittels Agglutination, je Antiserum -Streptococcus pneumoniae
Punktzahl 130  
Einfachsatz 7,58 € 1,0x
Regelhöchstsatz 8,71 € 1,1x
Höchstsatz 9,85 € 1,3x

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4503

Untersuchung zum Nachweis von Bakterien im Nativmaterial mittels Agglutination, je Antiserum -Streptococcus pneumoniae. Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Die GOÄ-Ziffer 4503 beschreibt eine spezifische laboranalytische Leistung zum schnellen Nachweis von Pneumokokken-Antigenen. Diese Untersuchung erfolgt direkt aus dem gewonnenen Nativmaterial des Patienten, ohne dass zuvor eine zeitaufwendige Anzucht in einer Kultur stattfinden muss. Als Methode kommt die Agglutination zum Einsatz, bei der Antikörper-beladene Partikel mit den Antigenen der Probe reagieren.

Die Leistung ist im Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) unter den Untersuchungen im Nativmaterial eingegliedert. Da es sich um eine Speziallaborleistung handelt, gelten für die Abrechnung die besonderen Bestimmungen des Gebührenverzeichnisses für Ärzte bezüglich der Labor-Multiplikatoren. Der Schwellenwert liegt hier bei dem 1,15-fachen Satz.

GOÄ 4503 in der Praxis: Schnelldiagnostik bei Pneumokokken-Verdacht

Die klinische Relevanz von Streptococcus pneumoniae ist insbesondere bei schweren Infektionen wie der Pneumokokken-Meningitis oder der lobären Pneumonie extrem hoch. In solchen Akutsituationen liefert der Schnelltest mittels Agglutination innerhalb kürzester Zeit ein richtungsweisendes Ergebnis. Dies ermöglicht dem behandelnden Arzt die frühzeitige Einleitung einer zielgerichteten Antibiotikatherapie, noch bevor die Ergebnisse der klassischen Mikrobiologie vorliegen.

Typische Untersuchungsmaterialien für diesen Test sind Liquor cerebrospinalis, Pleuraexsudat oder Urin. Die Abrechnung der GOÄ 4503 setzt voraus, dass die Untersuchung direkt in der Praxis oder im angeschlossenen Labor durchgeführt wird. Eine Abgrenzung zu molekularbiologischen Verfahren (PCR) ist wichtig, da diese deutlich aufwendiger sind und unter anderen GOÄ-Ziffern abgerechnet werden müssen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4503

Fallbeispiel 1: Verdacht auf bakterielle Meningitis

Ein Patient stellt sich mit akutem Fieber, Nackensteifigkeit und Vigilanzminderung in der Praxis vor. Nach Durchführung einer Lumbalpunktion wird der gewonnene Liquor sofort mittels Agglutinationstest auf Streptococcus pneumoniae untersucht. Das positive Testergebnis sichert die Verdachtsdiagnose sofort ab. Abgerechnet werden die Liquorpunktion, die neurologische Untersuchung sowie die GOÄ 4503 für den Antigen-Schnelltest.

Fallbeispiel 2: Schwere ambulant erworbene Pneumonie

Eine ältere Patientin leidet unter hohem Fieber, produktivem Husten und Atemnot. Zur schnellen Erregerdifferenzierung wird eine Urinprobe mittels Latexagglutination auf Pneumokokken-Antigen untersucht. Die schnelle Diagnose erlaubt die sofortige Anpassung der kalkulierten Therapie. Neben der symptombezogenen Untersuchung wird die GOÄ 4503 für den Urin-Schnelltest erfolgreich liquidiert.

Fallbeispiel 3: Vordiagnostik bei Pleuraerguss

Bei einem Patienten mit anhaltenden Thoraxschmerzen wird eine Pleurapunktion durchgeführt. Das gewonnene Nativmaterial wird direkt in der Praxis auf das Vorliegen von Pneumokokken-Antigenen analysiert. Die Dokumentation weist das spezifische Antiserum aus. Die Abrechnung erfolgt über die Punktionsziffer und die GOÄ 4503 mit dem Regelhöchstsatz von 1,15.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4503: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 4503 ist das Fehlen der konkreten Parameterangabe auf der Liquidation. Die GOÄ schreibt explizit vor, dass die untersuchten Parameter in der Rechnung genannt werden müssen. Fehlt dieser Zusatz, kann die private Krankenversicherung oder die Beihilfestelle die Erstattung der gesamten Leistung verweigern.

Zudem darf die Ziffer nicht mehrfach für denselben Erreger aus derselben Probe berechnet werden, es sei denn, es wurden nachweislich unterschiedliche Antiseren verwendet. Auch die Verwechslung mit allgemeinen bakteriologischen Suchtests führt regelmäßig zu Beanstandungen. Die Agglutinationsreaktion muss als methodischer Kern der erbrachten Leistung klar erkennbar sein.

Achtung: Die Abrechnung der GOÄ 4503 ist nicht zulässig, wenn der Nachweis von Streptococcus pneumoniae über eine aufwendigere PCR-Methode erfolgt. Für molekularbiologische Untersuchungen müssen die entsprechenden Ziffern aus dem Speziallabor-Bereich gewählt werden.

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Dokumentation der GOÄ 4503: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das beste Schild gegen Honorarkürzungen und Rückfragen der Kostenträger. In der Patientenakte muss die Indikation für den Schnelltest, das genutzte Nativmaterial (z. B. Liquor oder Urin) sowie die genaue Uhrzeit der Probenentnahme und -verarbeitung dokumentiert werden. Auch das Testergebnis (positiv/negativ) gehört zwingend in die Akte.

Zusätzlich sollte die Chargennummer des verwendeten Testkits oder des spezifischen Antiserums festgehalten werden. Dies dient nicht nur der Qualitätssicherung, sondern belegt im Zweifelsfall auch die tatsächliche Durchführung der Agglutinationsreaktion. Ein strukturierter Eintrag erleichtert zudem die spätere Rechnungsstellung erheblich.

Dokumentation: Pleura-Punktat gewonnen. Latexagglutinationstest auf Streptococcus pneumoniae durchgeführt. Ergebnis: Positiv. Verwendetes Antiserum: Pneumo-Kit Charge 98765. Zeitbedarf: 10 Min.

GOÄ 4503: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da die GOÄ 4503 dem Abschnitt M angehört, liegt der Regelhöchstsatz bei dem 1,15-fachen Gebührensatz. Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 1,3 ist nur unter Angabe von besonderen medizinischen Gründen zulässig. Solche Gründe können beispielsweise eine extrem zähflüssige Probenbeschaffenheit oder störende Begleitfaktoren im Nativmaterial sein, die den Untersuchungsaufwand erheblich steigerten.

Typische Ziffernkombinationen

In der täglichen Praxis wird die GOÄ 4503 selten isoliert erbracht. Häufig kombiniert man sie mit Beratungsleistungen nach GOÄ 1 oder GOÄ 3 sowie mit Untersuchungsleistungen wie der GOÄ 5 oder GOÄ 8. Auch die Ziffern für die Probenentnahme (z. B. GOÄ 250 für die Blutentnahme oder GOÄ 300 für eine Punktion) sind in der Regel nebeneinander berechnungsfähig.

Tipp: Achten Sie bei der Kombination mit anderen Laborziffern darauf, dass keine methodischen Überschneidungen vorliegen. Die zeitgleiche Abrechnung einer mikroskopischen Untersuchung nach GOÄ 3500 ist bei unterschiedlicher Fragestellung und Dokumentation problemlos möglich.

Ziffer 4503 in der neuen GOÄ

Für den Pneumokokken-Antigennachweis aus Nativmaterial bietet die neue GOÄ je nach verwendetem Verfahren zwei Optionen:

  • 12388 „Streptococcus pneumoniae, Antigen-AT Antigennachweis; Nativmaterial; Agglutinationstest; Auswertung: visuell-qualitativ" (14,52 €, je Nativmaterial)
  • 11046 „Streptococcus pneumoniae (Urin, Liquor) Antigennachweis; immunologischer Schnelltest (z. B. Immunchromatographie); Auswertung: visuell-qualitativ" (29,92 €)

Zu beachten: 12388 und 11046 sind nicht nebeneinander berechnungsfähig, wenn die Untersuchung aus demselben Probenmaterial erfolgt. Das Nativmaterial ist stets in der Rechnung anzugeben. Heute bringt die 4503 beim 2,3-fachen Satz 8,72 €.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4503

Der Einfachsatz der GOÄ 4503 beträgt 7,58 € bei einer Bewertung von 130 Punkten. Im Regelfall wird die Ziffer mit dem 1,15-fachen Gebührensatz für Laborleistungen abgerechnet, was einem Betrag von 8,71 € entspricht.
Die Ziffer 4503 ist für den schnellen Nachweis von Streptococcus pneumoniae mittels Agglutination im Nativmaterial berechnungsfähig. Typische Untersuchungsmaterialien sind Liquor, Urin oder Serum bei Verdacht auf eine schwere Pneumokokken-Infektion.
In der Patientendokumentation müssen das entnommene Nativmaterial, das Testergebnis sowie das spezifisch verwendete Antiserum festgehalten werden. Zudem verlangt die GOÄ, dass die untersuchten Parameter explizit in der Rechnung angegeben werden.
Ja, die Abrechnung des Antigen-Schnelltests nach GOÄ 4503 ist neben einer kulturellen Erregeranzucht zulässig. Da es sich um unterschiedliche methodische Ansätze handelt, können beide Leistungen im Behandlungsfall nebeneinander erbracht und liquidiert werden.
Die GOÄ-Ziffer 4503 gehört zum Abschnitt M und kann mit Begründung bis zum Höchstsatz von 1,3 gesteigert werden. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes von 1,15 erfordert eine medizinische Begründung, wie etwa eine besonders schwierige Probenbeschaffenheit.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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