GOÄ 4502: Meningokokken-Schnelltest korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 4502
Untersuchung zum Nachweis von Bakterien im Nativmaterial mittels Agglutination, je Antiserum -Neisseria meningitidis Typen A und B
Punktzahl 130  
Einfachsatz 7,58 € 1,0x
Regelhöchstsatz 8,71 € 1,1x
Höchstsatz 9,85 € 1,3x

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4502

Untersuchung zum Nachweis von Bakterien im Nativmaterial mittels Agglutination, je Antiserum -Neisseria meningitidis Typen A und B
Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Die Gebührenordnungsziffer GOÄ 4502 beschreibt eine spezialisierte labordiagnostische Leistung zum direkten Erregernachweis. Im Fokus steht hierbei der Schnellnachweis von Neisseria meningitidis der Serogruppen A und B aus nativem Untersuchungsmaterial. Diese Untersuchung erfolgt mittels einer klassischen Agglutinationsreaktion, bei der spezifische Antiseren eingesetzt werden.

Die Leistung wird je verwendetem Antiserum abgerechnet, was bei der Testung beider Typen eine mehrfache Ansetzung ermöglicht. Eine wichtige formale Vorgabe der GOÄ ist, dass die untersuchten Parameter in der Liquidation explizit angegeben werden müssen. Ohne diese detaillierte Angabe ist die Rechnung nicht prüffähig und kann von Kostenträgern zurückgewiesen werden.

GOÄ 4502 in der Praxis: Schnelle Meningokokken-Diagnostik

Die klinische Relevanz dieser Ziffer liegt vor allem in der Notfalldiagnostik bei Verdacht auf eine bakterielle Meningitis. Da eine Infektion mit Meningokokken einen lebensbedrohlichen Verlauf nehmen kann, ist ein schneller Erregernachweis im Liquor oder Blut von entscheidender Bedeutung. Die Agglutination liefert innerhalb kürzester Zeit erste richtungsweisende Ergebnisse vor dem Vorliegen der Kultur.

Typische Indikationen umfassen akuten Meningismus, hohes Fieber unklarer Genese sowie petechiale Hautblutungen bei Verdacht auf Sepsis. Die Ziffer kommt primär in der pädiatrischen und neurologischen Akutmedizin sowie in spezialisierten Labors zum Einsatz. Eine Abgrenzung zu aufwendigeren molekularbiologischen Verfahren wie der PCR ist wichtig, da die Agglutination als Schnelltest im Nativmaterial dient.

Tipp: Da die Abrechnung je Antiserum erfolgt, sollte bei der Testung auf beide Typen (A und B) die Ziffer 4502 zweifach mit entsprechender Kennzeichnung der Parameter auf der Rechnung aufgeführt werden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4502

Fallbeispiel 1: Verdacht auf Meningokokken-Meningitis bei einem Kleinkind

Ein zweijähriges Kind wird mit hohem Fieber, Erbrechen und Nackensteifigkeit in der Notaufnahme vorgestellt. Nach einer umgehenden Lumbalpunktion erfolgt die sofortige Untersuchung des Liquors im praxiseigenen Labor. Zum schnellen Ausschluss einer Meningokokken-Infektion wird eine Agglutination mit Antiseren gegen Neisseria meningitidis Typ A und B durchgeführt.

Die Abrechnung erfolgt durch den zweifachen Ansatz der GOÄ 4502, da beide Antiseren separat getestet und dokumentiert wurden. Auf der Rechnung werden die Parameter Meningokokken Typ A und Meningokokken Typ B einzeln ausgewiesen.

Fallbeispiel 2: Vordiagnostik bei septischem Krankheitsbild

Ein erwachsener Patient zeigt schwere Sepsis-Symptome mit unklarem Fokus und beginnenden Hauteinblutungen. Neben der Anlage von Blutkulturen wird ein Agglutinationstest aus dem Vollblut (Nativmaterial) auf Meningokokken Typ B veranlasst. Das Testergebnis liegt nach wenigen Minuten vor und unterstützt die initiale antibiotische Therapieentscheidung.

In diesem Fall wird die GOÄ 4502 einfach abgerechnet. Als Parameter wird Neisseria meningitidis Typ B auf der Liquidation angegeben.

Fallbeispiel 3: Differenzialdiagnostik bei unklarem Liquor-Befund

Bei einem Patienten mit neurologischen Ausfällen und entzündlichem Liquor-Befund müssen verschiedene bakterielle Erreger schnell ausgeschlossen werden. Neben Pneumokokken wird auch gezielt nach Meningokokken der Serogruppe A gesucht. Die Agglutination liefert ein negatives Ergebnis, was die weitere differenzialdiagnostische Richtung beeinflusst.

Abgerechnet wird die GOÄ 4502 einfach für den durchgeführten Test auf Meningokokken Typ A. Die Dokumentation hält das negative Ergebnis sowie das verwendete spezifische Antiserum fest.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4502: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 4502 ist das Versäumnis, die konkreten Parameter auf der Rechnung anzugeben. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen kürzen die Erstattung regelmäßig, wenn lediglich die Ziffer ohne den Zusatz 'Typ A' oder 'Typ B' aufgeführt ist. Die Transparenz für den Zahlungspflichtigen muss hierbei stets gewahrt bleiben.

Zudem darf die Ziffer nicht fälschlicherweise für kulturelle Nachweise oder aufwendige PCR-Untersuchungen herangezogen werden. Für diese höherwertigen Verfahren existieren eigene, spezifische Ziffern im Abschnitt M der GOÄ. Ein unzulässiges Nebeneinanderabrechnen von Agglutinationstests und identischen Antigen-Nachweisen aus derselben Probe führt ebenfalls häufig zu Beanstandungen im Prüfverfahren.

Achtung: Achten Sie darauf, dass bei mehrfachem Ansatz der Ziffer 4502 am selben Behandlungstag die medizinische Notwendigkeit der getrennten Antiseren-Testung aus der Dokumentation hervorgeht.

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Dokumentation der GOÄ 4502: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament für eine erfolgreiche Honorardurchsetzung und schützt vor Regressansprüchen. In der Patientenakte muss die Indikation für den Schnelltest, das entnommene Nativmaterial sowie die genaue Uhrzeit der Entnahme und Auswertung festgehalten werden. Auch das Testergebnis (positiv/negativ) für jedes einzelne Antiserum ist zwingend zu protokollieren.

Darüber hinaus sollte die Chargennummer des verwendeten Testkits sowie der Name des durchführenden Mitarbeiters dokumentiert werden. Dies dient nicht nur der Abrechnungssicherheit, sondern auch der internen Qualitätssicherung im Praxislabor.

Dokumentationsbeispiel:
Verdacht auf bakterielle Meningitis bei akutem Meningismus. Lumbalpunktion durchgeführt, Gewinnung von klarem Liquor. Sofortiger Agglutinationstest (Ziffer 4502) auf Neisseria meningitidis Typ A (Ergebnis: negativ) und Typ B (Ergebnis: negativ). Testdurchführung mittels Kit-Charge #98765.

GOÄ 4502: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da es sich bei der GOÄ 4502 um eine Laborleistung des Abschnitts M handelt, unterliegt die Steigerung besonderen gesetzlichen Vorgaben. Der Regelhöchstsatz für Laborleistungen liegt bei 1,15-fach. Eine Überschreitung dieses Satzes bis zum Höchstsatz von 1,3-fach ist nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig, beispielsweise bei extrem schwierigen Viskositätsverhältnissen des Nativmaterials oder bei dringenden Notfallanalysen außerhalb der regulären Arbeitszeiten.

Typische Ziffernkombinationen

Häufig wird die GOÄ 4502 im Rahmen einer komplexen Liquordiagnostik mit anderen Ziffern kombiniert. Zulässig ist die Nebeneinanderberechnung mit der Ziffer für die Liquor-Entnahme sowie mit allgemeinen Liquoruntersuchungen wie der Zellzahlbestimmung. Auch die Kombination mit mikroskopischen Erregernachweisen nach GOÄ 4504 oder GOÄ 4515 ist bei entsprechender medizinischer Begründung möglich.

Ziffer 4502 in der neuen GOÄ

Der Agglutinationstest für Neisseria-meningitidis-Antigen aus Nativmaterial wird zur neuen Nummer 12387 — „Neisseria meningitidis, je Serogruppe, Antigen-AT Antigennachweis; Agglutinationstest; Auswertung: visuell-qualitativ". Festpreis: 14,52 € je Serogruppe (heute beim 2,3-fachen Satz: 8,72 €). Die neue Legende deckt alle Serogruppen ab (A, B, C, Y/W 135), nicht nur die alten Typen A und B. Das untersuchte Nativmaterial ist anzugeben.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4502

Die GOÄ-Ziffer 4502 wird je verwendetem Antiserum für den Nachweis von Neisseria meningitidis Typ A und B abgerechnet. Bei der Testung beider Typen kann die Ziffer somit zweifach angesetzt werden. Wichtig ist dabei die genaue Angabe der untersuchten Parameter auf der Liquidation.
Für die GOÄ 4502 gilt bei 130 Punkten ein Einfachsatz von 7,58 Euro. Der Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt 8,71 Euro, während der Höchstsatz (1,3-fach) bei 9,85 Euro liegt. Höhere Sätze als der Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ja, die Angabe der untersuchten Parameter ist laut Leistungsbeschreibung zwingend erforderlich. Fehlen Angaben wie 'Typ A' oder 'Typ B', kann der Kostenträger die Erstattung verweigern. Dies dient der Transparenz für den Patienten und den Prüfer.
Eine Nebeneinanderberechnung ist nur zulässig, wenn es sich um unterschiedliche diagnostische Fragestellungen oder zeitlich getrennte Probenentnahmen handelt. Der reine Ausschluss derselben Infektion mittels PCR am selben Tag schließt die einfache Agglutination meist aus. Prüfer achten hier besonders auf die medizinische Begründung.
Als Probenmaterial dient Nativmaterial, in der Praxis meist Liquor oder Blutserum. Die Untersuchung muss direkt aus diesem unveränderten Material ohne vorherige Anreicherung oder Kultur erfolgen. Dies ermöglicht die schnelle Diagnose im Notfall.
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