GOÄ 4533: Anaerobier-Anzucht korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 4533
Untersuchung zum Nachweis von Bakterien durch Anzüchtung oder Weiterzüchtung in anaerober oder mikroaerophiler Atmosphäre , je Nährmedium
Punktzahl 250  
Einfachsatz 14,57 € 1,0x
Regelhöchstsatz 16,76 € 1,1x
Höchstsatz 18,94 € 1,3x

Die Abrechnung der anaeroben Bakterienanzucht nach GOÄ-Ziffer 4533 erfordert Präzision. Erfahren Sie alles über Mengenbegrenzungen, Indikationen und Fallbeispiele.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4533

4533: Untersuchung zum Nachweis von Bakterien durch Anzüchtung oder Weiterzüchtung in anaerober oder mikroaerophiler Atmosphäre, je Nährmedium

Die Gebührenordnungsziffer 4533 beschreibt eine spezialisierte Laborleistung zur Anzucht anspruchsvoller Bakterien. Der Leistungsinhalt fordert explizit die Bebrütung in einer sauerstofffreien (anaeroben) oder sauerstoffreduzierten (mikroaerophilen) Atmosphäre. Diese Bebrütungsformen erfordern im Vergleich zur aeroben Kultur einen deutlich höheren technisch-personellen Aufwand.

Die Abrechnung erfolgt je verwendetem Nährmedium. Eine anaerobe Atmosphäre zeichnet sich durch das fast vollständige Fehlen von Sauerstoff aus, während eine mikroaerophile Atmosphäre einen definierten Sauerstoffanteil von 5 bis 10 Prozent aufweist. Beide Verfahren dienen der Isolation von Erregern, die unter normalen atmosphärischen Bedingungen nicht oder nur unzureichend wachsen.

GOÄ 4533 in der Praxis: Indikationen und Probenqualität

Die Indikation zur anaeroben Kultur stellt sich vor allem bei tiefen, sauerstoffarmen Infektionsherden. Typische Beispiele sind Abszesse, Empyeme und tiefe Gewebeinfektionen. Da die menschliche Haut- und Schleimhautflora reich an anaeroben Begleitkeimen ist, erfordert die Probengewinnung höchste Sorgfalt zur Vermeidung von Kontaminationen.

Als geeignetes Untersuchungsmaterial gelten steril gewonnene Punktate wie Aszites, Gelenkflüssigkeit oder Pleuraexsudat. Auch intraoperative Gewebeproben und tiefe, steril entnommene Abstriche eignen sich hervorragend für diese Diagnostik. Oberflächliche Wundabstriche weisen hingegen oft eine hohe Fehlerrate auf und erschweren die differenzialdiagnostische Abgrenzung der pathogenen Flora.

Tipp: Um die Überlebensfähigkeit der empfindlichen Anaerobier während des Transports zu sichern, sollten spezielle Transportmedien verwendet werden, die den Sauerstoffeintritt minimieren.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4533

Fallbeispiel 1: V. a. tiefe Weichteilinfektion nach Operation

Ein Patient stellt sich mit einer schmerzhaften Schwellung und Fluktuation im Bereich einer postoperativen Wunde vor. Der Arzt punktiert den Abszess unter sterilen Bedingungen und sendet das Punktat zur mikrobiologischen Untersuchung ein. Im Labor erfolgt die Anzüchtung auf zwei unterschiedlichen anaeroben Nährmedien zum Nachweis von Bacteroides-Spezies.

Die Abrechnung erfolgt durch den Ansatz der GOÄ-Ziffer 4533 im 1,15-fachen Satz, zweifach berechnet, da zwei separate Nährmedien verwendet wurden. Die sterile Punktion wird gesondert liquidiert.

Fallbeispiel 2: Verdacht auf Campylobacter-Enteritis

Bei einem Patienten mit fieberhafter Diarrhoe besteht der Verdacht auf eine Infektion mit Campylobacter jejuni. Die Stuhlprobe wird im Labor auf einem speziellen Selektivmedium in einer mikroaerophilen Atmosphäre bebrütet.

Da die Anzucht in mikroaerophiler Atmosphäre stattfindet, ist der Ansatz der GOÄ 4533 für das entsprechende Nährmedium korrekt. Die Abrechnung erfolgt einfach mit dem Regelsatz von 16,76 €.

Fallbeispiel 3: Gelenkempyem nach Knie-Endoprothetik

Bei Verdacht auf eine periprothetische Infektion wird eine Kniegelenkspunktion durchgeführt. Das gewonnene Punktat wird auf vier verschiedenen Nährmedien (darunter zwei anaerobe Selektivmedien und zwei anaerobe Universalmedien) bebrütet, um eine Mischinfektion auszuschließen.

Hier kann die GOÄ 4533 insgesamt viermal für dasselbe Untersuchungsmaterial abgerechnet werden. Damit ist die Mengenbegrenzung der Leistungsbeschreibung voll ausgeschöpft.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4533: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 4533 ist das Überschreiten der Höchstgrenze. Die Leistungsbeschreibung schränkt die Berechnung auf maximal vier Nährmedien pro Untersuchungsmaterial ein. Jede darüber hinausgehende Bebrütung aus derselben Probe ist nicht berechnungsfähig.

Zudem beanstanden private Krankenversicherungen häufig die Nebeneinanderberechnung bei ungeeigneten Probenmaterialien. Wird beispielsweise ein einfacher, oberflächlicher Rachenabstrich ohne klinische Begründung anaerob kultiviert, kann dies als unwirtschaftliche Leistungserbringung eingestuft werden.

Achtung: Die anaerobe Bebrütung darf nicht pauschal für jede mikrobiologische Probe angesetzt werden. Es muss eine klare klinische Indikation für den Verdacht auf anaerobe Erreger vorliegen.

Ein weiterer Prüfpunkt ist die Abgrenzung zur GOÄ-Ziffer 4539 (Spezialmedien für Clostridium difficile). Da diese Ziffer bereits eine anaerobe Bebrütung impliziert, führt eine zusätzliche Abrechnung der 4533 für dasselbe Medium regelmäßig zu Honorarkürzungen.

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Dokumentation der GOÄ 4533: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte und im Laborbuch müssen die Art des Untersuchungsmaterials, die klinische Fragestellung sowie die spezifischen Kulturbedingungen exakt festgehalten werden.

Insbesondere die Anzahl der verwendeten Nährmedien und die Art der Atmosphäre (anaerob oder mikroaerophil) müssen dokumentiert sein. Bei Überschreitung des Regelsatzes ist zudem die medizinische Begründung direkt in der Rechnung zu hinterlegen.

Dokumentationsbeispiel:
Entnahme von 5 ml Abszesspunktat (Kniegelenk) unter sterilen Bedingungen. Anforderung: Erregernachweis und Resistenzprüfung. Labor: Bebrütung auf 3 anaeroben Nährmedien (Schaedler-Agar, KV-Agar, Thioglycolat-Bouillon) in anaerober Atmosphäre (GasPak-System, 0% O2) über 48 Stunden.

GOÄ 4533: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da die GOÄ 4533 dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) angehört, liegt der normale Gebührenrahmen zwischen dem 1,0-fachen und dem 1,3-fachen Satz. Der Regelhöchstsatz beträgt das 1,15-Fache. Eine Steigerung auf das 1,3-Fache erfordert eine einzelfallbezogene Begründung.

Gerechtfertigt ist eine Steigerung beispielsweise bei extrem langsam wachsenden Erregern, die eine verlängerte Bebrütungszeit erfordern, oder bei einer massiven Begleitflora, die eine aufwendige Vereinzelung der Kolonien notwendig macht. Auch technische Probleme bei der Atmosphärenherstellung können im Ausnahmefall herangezogen werden.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 4533 wird selten isoliert erbracht. In der Regel erfolgt parallel eine aerobe Kultur nach den Ziffern 4530 oder 4538, um das gesamte Erregerspektrum abzubilden. Auch die Erregeridentifizierung (z. B. nach GOÄ 4545) und die anschließende Resistenzprüfung (z. B. nach GOÄ 4610) schließen sich bei positivem Befund regelmäßig an.

Nicht zulässig ist die Kombination mit anderen Ziffern, wenn diese die anaerobe Bebrütung bereits als methodischen Bestandteil enthalten. Eine sorgfältige Abstimmung der Laboranforderungen ist daher für eine konforme Abrechnung unerlässlich.

Ziffer 4533 in der neuen GOÄ

Die Anzüchtung in anaerober oder mikroaerophiler Atmosphäre je Nährmedium wird zur neuen Nummer 12404 — „Bacterium-Anzucht, anaerob oder mikroaerophil, je Nährmedium; Anaerobier-Nährmedium (z. B. Schaedler-Agar mit Schafblut, Thioglycolatbouillon); Bebrütung; Auswertung: visuell". Festpreis: 6,42 € je Nährmedium, bis zu 4× je Probenmaterial (heute beim 2,3-fachen Satz: 16,76 €). Die Mengenbegrenzung bleibt identisch. Das Probenmaterial ist in der Rechnung anzugeben.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4533

Die GOÄ-Ziffer 4533 darf maximal viermal pro Untersuchungsmaterial berechnet werden. Dabei werden anaerobe und mikroaerophile Bebrütungen zusammengezählt.
Eine anaerobe Bebrütung erfolgt in einer völlig sauerstofffreien Atmosphäre zur Anzucht obligater Anaerobier. Die mikroaerophile Bebrütung nutzt einen reduzierten Sauerstoffgehalt von 5 bis 10 Prozent für spezielle Erreger wie Campylobacter.
Die Nebeneinanderberechnung ist grundsätzlich möglich, sofern es sich um unterschiedliche Nährmedien handelt. Da der Clostridium-difficile-Agar nach Nr. 4539 bereits eine anaerobe Anzucht impliziert, muss auf die strikte Einhaltung der Mengenbegrenzungen geachtet werden.
Geeignete Materialien sind vor allem sterile Punktate, Abszesse, tiefe Wundabstriche oder Bronchiallavagen. Oberflächliche Abstriche sind aufgrund der hohen Kontaminationsgefahr mit der normalen Haut- und Schleimhautflora ungeeignet.
Als Leistung des Abschnitts M (Labor) beträgt der Regelhöchstsatz für die GOÄ 4533 das 1,15-Fache des Gebührensatzes. Ein Abweichen bis zum Höchstsatz des 1,3-Fachen ist nur mit einer medizinischen Begründung zulässig.
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