Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 4539 für aufwendige Bakterienanzucht birgt Fallstricke. Erfahren Sie, wie Sie die Mengenbegrenzung und Dokumentation meistern.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4539
Untersuchung zum Nachweis von Bakterien durch besonders aufwendige Anzüchtung oder Weiterzüchtung auf Selektiv- oder Anreicherungsmedien (z. B. Campylobacter- , Legionellen- , Mycoplasmen- , Clostridium difficile-Agar ), je Nährmedium
Die GOÄ-Ziffer 4539 ist im Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) unter dem Unterabschnitt b (Züchtung/Gewebekultur) angesiedelt. Der Leistungsinhalt beschreibt die besonders aufwendige An- oder Weiterzüchtung von Bakterien auf speziellen Nährmedien. Diese Medien dienen dazu, anspruchsvolle Erreger gezielt zu isolieren und gleichzeitig die störende Begleitflora effektiv zu unterdrücken.
Der hohe Aufwand dieser Ziffer rechtfertigt sich durch komplexe Inkubationsbedingungen, spezielle Bebrütungsatmosphären oder extrem lange Bebrütungszeiten. Zudem erfordern viele dieser Untersuchungen eine zeitintensive Probenvorbereitung sowie eine engmaschige, oft mikroskopische Beurteilung der Kolonien. Da trotz des hohen Aufwands keine Garantie für ein positives Kulturergebnis besteht, ist die Ziffer adäquat bewertet.
GOÄ 4539 in der Praxis: Indikationen und mikrobiologische Besonderheiten
In der täglichen Praxis kommt die GOÄ 4539 bei Verdacht auf spezifische, schwer kultivierbare Erreger zum Einsatz. Typische Beispiele sind der Nachweis von Campylobacter-Spezies aus Stuhlproben oder von Legionellen aus respiratorischem Sekret. Auch die Anzucht von Mycoplasmen oder Clostridium difficile fällt unter dieses Leistungsspektrum.
Jedes dieser Verfahren stellt eigene, hochspezifische Anforderungen an das Labor. So erfordert die Kultivierung von Campylobacter eine mikroaerophile Atmosphäre bei exakt regulierten Temperaturen. Legionellen- und Mycoplasmen-Kulturen hingegen benötigen extrem lange Bebrütungszeiten von bis zu 14 beziehungsweise 20 Tagen, was einen erheblichen logistischen und apparativen Aufwand bedeutet.
Tipp: Die Abrechnung erfolgt je Nährmedium. Werden für eine Probe parallel verschiedene Selektivmedien angesetzt, kann die Ziffer mehrfach berechnet werden, solange die Höchstgrenze nicht überschritten wird.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4539
Fallbeispiel 1: Verdacht auf Campylobacter-Enteritis
Ein Patient stellt sich mit schweren, fieberhaften Durchfällen vor. Zum Ausschluss einer Campylobacter-Infektion wird eine Stuhlprobe auf einem speziellen Campylobacter-Selektivagar unter mikroaerophilen Bedingungen bebrütet. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 4539 (1-facher Ansatz, da ein Nährmedium verwendet wurde).
Fallbeispiel 2: Diagnostik bei atypischer Pneumonie
Bei Verdacht auf eine Legionellen-Pneumonie wird bronchoalveoläre Lavageflüssigkeit gewonnen. Die Probe wird auf zwei unterschiedlichen, auf BCYE-Agar basierenden Selektivmedien (z. B. mit verschiedenen Antibiotika-Zusätzen) ausgestrichen und über 14 Tage inkubiert. Da zwei unterschiedliche Nährmedien für dasselbe Untersuchungsmaterial genutzt wurden, ist die GOÄ 4539 zweifach berechnungsfähig.
Fallbeispiel 3: Urogenitaldiagnostik auf Mycoplasmen
Zur Abklärung einer chronischen Urethritis wird ein Urogenitalabstrich entnommen. Nach einer flüssigen Voranreicherung erfolgt die Auslegung auf einem festen Mycoplasma-Agar (PPLO-Agar). Die aufwendige Bebrütung in einer feuchten Kammer rechtfertigt den Ansatz der GOÄ-Ziffer 4539 für das feste Nährmedium.
Häufige Fehler bei der GOÄ 4539: Was Prüfer beanstanden
Der häufigste Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 4539 ist das Überschreiten der strikten Mengenbegrenzung. Laut den Bestimmungen darf die Ziffer maximal viermal aus demselben Untersuchungsmaterial berechnet werden. Werden fünf oder mehr Medien für dieselbe Probe angesetzt, müssen die überzähligen Ansätze über andere, allgemeinere Ziffern oder gar nicht abgerechnet werden.
Ein weiterer Streitpunkt mit privaten Krankenversicherungen ist die Abgrenzung zur GOÄ-Ziffer 4533 (anaerobe Anzucht). Da beispielsweise der Clostridium-difficile-Agar zwingend eine anaerobe Bebrütung erfordert, sehen Prüfer hier oft eine unzulässige Doppelabrechnung. Hier muss klar dargelegt werden, dass die GOÄ 4539 den spezifischen Aufwand des Selektivmediums honoriert, während die GOÄ 4533 die allgemeine anaerobe Methodik betrifft.
Achtung: Die pauschale Abrechnung von Standard-Nährböden unter der GOÄ 4539 ist unzulässig. Einfache Universalmedien ohne selektive oder anreichernde Zusätze müssen über die günstigeren Basisziffern des Abschnitts M abgerechnet werden.
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Dokumentation der GOÄ 4539: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte und im Laborbuch müssen die konkret verwendeten Selektiv- oder Anreicherungsmedien namentlich erfasst werden. Auch die besonderen Kulturbedingungen wie Bebrütungsdauer, Temperatur und Atmosphäre sollten dokumentiert sein.
Besonders bei Ausschöpfung des Höchstsatzes oder bei Mehrfachansätzen ist die medizinische Notwendigkeit transparent darzustellen. Dies gilt insbesondere, wenn unterschiedliche Medien parallel eingesetzt werden, um die Sensitivität des Erregernachweises zu erhöhen.
Dokumentation: "Verdacht auf Legionellose. Anzucht aus Sputum auf BCYE-Selektivagar (Medium 1) und BMPA-Selektivagar (Medium 2). Bebrütung bei 36 °C mit 3 % CO2-Anteil. Ablesung an Tag 1, 5 und 14. Befund: Legionella pneumophila nachgewiesen."
GOÄ 4539: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Da es sich um eine Laborleistung des Abschnitts M handelt, liegt der normale Gebührenrahmen zwischen dem 1,0-fachen und dem 1,3-fachen Satz, wobei der Regelhöchstsatz bei 1,15 liegt. Eine Steigerung auf den Höchstsatz von 1,3 ist nur bei außergewöhnlich hohem Aufwand zulässig. Typische Begründungen sind eine extrem langsame Erregervermehrung, eine massive Begleitflora, die zusätzliche Reinigungsschritte erfordert, oder eine besonders aufwendige Probenvorbehandlung.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ 4539 wird häufig mit vorbereitenden oder nachfolgenden Leistungen kombiniert. Sinnvoll und zulässig ist die Kombination mit der Probenvorbereitung oder mit nachfolgenden Identifizierungsreaktionen (z. B. biochemische Differenzierung oder MALDI-TOF). Nicht kombiniert werden darf sie für dasselbe Medium mit einfachen Anzuchtziffern, wenn diese denselben Arbeitsschritt beschreiben.
Ziffer 4539 in der neuen GOÄ
Die besonders aufwendige Anzüchtung auf Selektiv- oder Anreicherungsmedien (z. B. Campylobacter-, Legionellen-, Mykoplasmen-, Clostridium-difficile-Agar) wird je nach verwendetem Medium in der neuen GOÄ unterschiedlich abgebildet:
- 12402 für aerobe Spezialnährmedien (z. B. Legionella- und Mykoplasmen-Agar) — 5,80 € je Nährmedium, bis zu 4× je Probenmaterial
- 12403 für aerobe Optimal- oder selektive Differenzialnährmedien — 4,84 € je Nährmedium
- 12404 für anaerobe oder mikroaerophile Medien (z. B. Clostridium-difficile-Agar, Campylobacter-Selektivmedium) — 6,42 € je Nährmedium
Das Probenmaterial ist jeweils in der Rechnung anzugeben. Heute bringt die 4539 beim 2,3-fachen Satz 16,76 €.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4539
Was hat nicht gestimmt?