Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 4612 stellt Praxen oft vor Herausforderungen. Erfahren Sie alles über MHK-Bestimmung, Mengenbegrenzung und analoge E-Tests.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4612
Untersuchung zur Prüfung der Empfindlichkeit von Bakterien gegen Antibiotika und/oder Chemotherapeutika mittels semiquantitativem Antibiotikadilutionstest (Agardilution oder MHK-Bestimmung) , bis zu acht Substanzen, je geprüfter Substanz
Die GOÄ-Ziffer 4612 beschreibt eine spezialisierte Laborleistung zur phänotypischen Empfindlichkeitstestung von bakteriellen Erregern. Im Zentrum steht hierbei die Ermittlung der minimalen Hemmkonzentration (MHK) eines Antibiotikums gegenüber einer Reinkultur. Diese quantitative Aussage unterscheidet das Verfahren grundlegend von einfachen qualitativen Tests.
Die Leistung wird im Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) unter der Rubrik der Empfindlichkeitstestungen geführt. Sie ist mit 50 Punkten bewertet, was im einfachen Gebührensatz einem Honorar von 2,91 € entspricht. Da die Abrechnung je geprüfter Substanz erfolgt, multipliziert sich dieser Betrag mit der Anzahl der getesteten Antibiotika.
GOÄ 4612 in der Praxis: Indikation und klinischer Stellenwert
Die Durchführung einer MHK-Bestimmung nach GOÄ 4612 ist medizinisch indiziert, wenn die exakte therapeutische Konzentration eines Wirkstoffs von direktem klinischen Interesse ist. Dies ist häufig bei schweren Infektionen wie Endokarditis, Sepsis oder bei einem klinischen Therapieversagen der Fall. Auch bei multiresistenten Erregern liefert die quantitative Bestimmung entscheidende Therapiehinweise.
Als Goldstandard gilt hierbei die Mikrobouillondilution in standardisierten Mikrotiterplatten. Alternativ kommt bei anspruchsvollen oder anaeroben Keimen die Agardilution zum Einsatz. Beide Methoden erlauben es, die niedrigste Wirkstoffkonzentration zu ermitteln, die das bakterielle Wachstum sichtbar hemmt.
Achtung: Die Abrechnung der GOÄ 4612 anstelle der günstigeren Ziffern 4610 oder 4611 ist nur zulässig, wenn die MHK selbst therapeutisch relevant ist. Geht es lediglich um die grobe Einteilung in die Kategorien sensibel, intermediär oder resistent (S-I-R), müssen die einfacheren Ziffern gewählt werden.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4612
Fallbeispiel 1: Verdacht auf Therapieversagen bei Pseudomonas-Sepsis
Bei einem Patienten mit einer Pseudomonas-Sepsis zeigt die Standardtherapie keine ausreichende Wirkung. Zur Optimierung der Dosierung wird eine präzise MHK-Bestimmung für sechs relevante Antibiotika durchgeführt. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 4612 sechsfach (6 x 3,35 € im Regelsatz), da sechs Substanzen gezielt quantitativ getestet wurden.
Fallbeispiel 2: MHK-Bestimmung bei anaeroben Wundinfektionen
Aus einer tiefen Wundinfektion wird ein anaerober Erreger isoliert. Aufgrund der schwierigen Wachstumsbedingungen erfolgt die Empfindlichkeitstestung mittels Agardilution für vier ausgewählte Substanzen. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ 4612 mit dem vierfachen Ansatz, da die Agardilution die Methode der Wahl für Anaerobier darstellt.
Fallbeispiel 3: Analoge Anwendung beim Gradientendiffusionstest (E-Test)
Zur Abklärung einer vermuteten Low-Level-Resistenz bei einem Enterokokken-Stamm wird ein Gradientendiffusionstest (E-Test) für drei Substanzen durchgeführt. Da dieser Test das Prinzip der Diffusion mit der MHK-Bestimmung verbindet, erfolgt die Abrechnung analog nach GOÄ 4612. Es werden drei analoge Ansätze dokumentiert und berechnet.
Häufige Fehler bei der GOÄ 4612: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Streitpunkt mit privaten Krankenversicherungen ist die strikte Mengenbegrenzung der Ziffer. Laut Leistungsbeschreibung sind maximal acht Substanzen je geprüfter Bakterienspezies berechnungsfähig. Auch wenn kommerzielle Testplatten herstellerseitig oft mehr als acht Antibiotika enthalten, darf das Limit in der Rechnung nicht überschritten werden.
Ein weiterer Fehler ist die Abrechnung der Ziffer pro Verdünnungsstufe. Die GOÄ definiert die Leistung klar je geprüfter Substanz und nicht je Dilutionsschritt. Zudem beanstanden Prüfer regelmäßig die unberechtigte Anwendung der Ziffer 4612, wenn ein einfaches Antibiogramm nach GOÄ 4610 für die Therapieentscheidung ausreichend gewesen wäre.
Tipp: Achten Sie bei der Verwendung von kommerziellen Multitest-Systemen darauf, dass in der Abrechnung nur die medizinisch notwendigen und tatsächlich bewerteten Substanzen bis zum Höchstwert von acht aufgeführt werden.
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Dokumentation der GOÄ 4612: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte muss die spezifische medizinische Indikation für die quantitative MHK-Bestimmung klar hervorgehen. Dies gilt insbesondere zur Abgrenzung gegenüber dem einfachen, qualitativen Antibiogramm.
Zusätzlich müssen der isolierte Keim, die getesteten Substanzen sowie die konkret ermittelten MHK-Grenzwerte dokumentiert werden. Bei analogen Anwendungen wie dem E-Test ist zudem die Methodik explizit zu vermerken.
Dokumentation: Nachweis von Pseudomonas aeruginosa aus Blutkultur. Indikation zur MHK-Bestimmung bei klinischem Therapieversagen unter Standardtherapie. MHK-Bestimmung mittels Mikrobouillondilution für 5 Substanzen (Imipenem, Meropenem, Ceftazidim, Piperacillin/Tazobactam, Ciprofloxacin). Ergebnisse in Patientenakte hinterlegt.
GOÄ 4612: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Der Regelhöchstsatz für Laborleistungen im Abschnitt M beträgt das 1,15-Fache des Gebührensatzes. Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 1,3 ist bei Vorliegen besonderer Erschwernisse möglich. Typische Begründungen sind ein extrem langsames Wachstum des Erregers oder hochgradig anspruchsvolle Kulturbedingungen, die einen deutlich erhöhten Überwachungsaufwand erfordern.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ 4612 wird regelhaft mit den Ziffern für die Erregeranzucht (z. B. GOÄ 4530 oder 4538) sowie der Identifizierung des Keims (z. B. GOÄ 4590) kombiniert. Eine gleichzeitige Abrechnung der einfacheren Empfindlichkeitstests nach GOÄ 4610 oder 4611 für denselben Erreger ist jedoch ausgeschlossen und führt bei Prüfungen unweigerlich zur Streichung.
Ziffer 4612 in der neuen GOÄ
Die Antibiotika-Dilutionsuntersuchung zur MHK-Bestimmung wird in der neuen GOÄ je nach eingesetzter Methode aufgeteilt:
- 12484 Dilutionsverfahren zur MHK-Bestimmung, je Keim und Testsubstanz (Mikrobouillondilution oder Agardilution) — bis zu 16-mal je pathogenem Keim (5,69 €)
- 12485 Gradientendiffusionstest (Etest) zur MHK-Bestimmung, je Keim und Testsubstanz — bis zu 16-mal je pathogenem Keim (8,48 €)
Heute bringt die 4612 beim 2,3-fachen Satz 3,35 €. Der Etest, der bisher analog nach 4612 abgerechnet wurde, erhält eine eigene Ziffer. 12484 und 12485 schließen sich gegenseitig aus.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4612
Was hat nicht gestimmt?