Die Bestimmung der minimalen bakteriziden Konzentration (MBK) nach GOÄ 4613 ist aufwendig. Unser Leitfaden zeigt, wie Sie die Ziffer rechtssicher abrechnen.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4613
Untersuchung zur Prüfung der Empfindlichkeit von Bakterien gegen Antibiotika und/oder Chemotherapeutika mittels semiquantitativer Bestimmung der minimalen mikrobiziden Antibiotikakonzentration (MBC) , bis zu acht Substanzen, je geprüfter Substanz
Die Gebührenordnungsziffer 4613 beschreibt eine hochspezifische Methode der phänotypischen Empfindlichkeitstestung im Labor. Ziel dieser Untersuchung ist die Ermittlung der minimalen bakteriziden beziehungsweise mikrobiziden Konzentration (MBK/MBC). Dies ist die geringste Wirkstoffkonzentration, die eine irreversible Abtötung der Erreger bewirkt.
Im Gegensatz zur reinen Wachstumshemmung erfordert diese Leistung einen erheblichen Mehraufwand im Laboralltag. Die Ziffer wird je geprüfter Substanz abgerechnet, wobei eine klare Obergrenze von maximal acht Substanzen pro Erreger definiert ist. Diese Begrenzung dient der Wirtschaftlichkeit im Laborbereich.
GOÄ 4613 in der Praxis: Indikation und klinische Relevanz
Die Bestimmung der MBK kommt vor allem dann zum Einsatz, wenn eine bloße Wachstumshemmung (Bakteriostase) für den Therapieerfolg nicht ausreicht. Typische Indikationen sind schwere, tief sitzende Infektionen wie eine infektiöse Endokarditis oder eine chronische Osteomyelitis. Auch bei stark immunsupprimierten Patienten ist der Nachweis einer echten Erregerabtötung oft überlebenswichtig.
In der Praxis wird das Verfahren meist als Erweiterung der Mikrobouillondilution durchgeführt. Nach der Bestimmung der minimalen Hemmkonzentration (MHK) werden Proben aus den Wells ohne sichtbares Wachstum auf feste Nährmedien übertragen. Erst nach einer erneuten Inkubation über Nacht lässt sich die tatsächliche Abtötungsrate von mindestens 99,9 Prozent verifizieren.
Tipp: Da die manuelle Durchführung extrem zeitaufwendig ist, sollte die Indikation streng gestellt werden. Sinnvoll ist die Bestimmung vor allem bei Substanzen mit konzentrationsabhängiger Bakterizidie wie Aminoglykosiden oder Fluorchinolonen.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4613
Fallbeispiel 1: Verdacht auf Endokarditis
Bei einem Patienten mit Verdacht auf eine bakterielle Endokarditis wird eine Blutkultur angelegt, die positiv auf Staphylococcus aureus testet. Zur Optimierung der Kombinationstherapie erfolgt die Bestimmung der MBK für zwei spezifische Antibiotika. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 4613, die in diesem Fall zweifach (für beide Substanzen) angesetzt wird.
Fallbeispiel 2: Chronische Osteomyelitis
Ein Patient leidet an einer therapierefraktären, chronischen Osteomyelitis durch Pseudomonas aeruginosa. Um eine sichere Erregereliminierung im Knochengewebe zu gewährleisten, wird die MBK von drei potenziellen Reserveantibiotika bestimmt. Der Laborarzt rechnet hierfür die Ziffer 4613 dreifach neben den grundlegenden Kulturverfahren ab.
Fallbeispiel 3: Sepsis bei Neutropenie
Bei einem onkologischen Patienten unter Chemotherapie kommt es zu einer schweren Sepsis. Nach Erregernachweis wird die MBK für vier bakterizid wirkende Substanzen ermittelt, um eine maximale Therapiesicherheit zu erzielen. Die Abrechnung der GOÄ 4613 erfolgt vierfach, da vier unterschiedliche Wirkstoffe separat geprüft wurden.
Häufige Fehler bei der GOÄ 4613: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler liegt in der Verwechslung der minimalen Hemmkonzentration (MHK) mit der minimalen bakteriziden Konzentration (MBK). Die MHK-Bestimmung ist nach GOÄ 4612 abzurechnen und darf nicht fälschlicherweise unter der höher bewerteten Ziffer 4613 deklariert werden. Prüfstellen fordern im Zweifel den Nachweis des zusätzlichen Subkulturschritts an.
Zudem wird oft die Mengenbegrenzung übersehen. Die Ziffer 4613 darf pro Bakterienstamm maximal achtmal abgerechnet werden. Werden mehr als acht Substanzen getestet, sind die darüber hinausgehenden Prüfungen nicht über diese Ziffer berechnungsfähig.
Achtung: Private Krankenversicherungen fordern bei häufiger Abrechnung der GOÄ 4613 detaillierte Begründungen an. Es muss klar dokumentiert sein, warum eine einfache Resistenzbestimmung nach MHK für den klinischen Verlauf nicht ausreichend war.
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Dokumentation der GOÄ 4613: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte beziehungsweise im Laborbuch müssen der isolierte Erreger, die getesteten Substanzen und die exakten Verdünnungsstufen dokumentiert werden. Auch die Ergebnisse der Subkulturen auf den festen Nährmedien müssen präzise erfasst sein.
Der Befundbericht sollte den ermittelten MBK-Wert explizit im Verhältnis zur MHK ausweisen. Nur so kann der medizinische Mehrwert der Untersuchung für den Therapieerfolg nachvollziehbar belegt werden.
Dokumentation: Nachweis von Pseudomonas aeruginosa aus Knochenbiopsie. Bestimmung der MBK für Tobramycin mittels Subkultur von der Mikrotiterplatte. MHK: 1 µg/ml, MBK: 4 µg/ml (Abtötung von >99,9% der Inokulummenge nachgewiesen).
GOÄ 4613: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Da es sich bei der GOÄ 4613 um eine Leistung des Abschnitts M (Laboratoriumsuntersuchungen) handelt, ist der Gebührenrahmen stark eingeschränkt. Der Regelhöchstsatz liegt beim 1,15-fachen Satz (5,03 €), der maximale Höchstsatz beim 1,3-fachen Satz (5,68 €). Eine Steigerung bis zum 1,3-fachen Satz erfordert eine schriftliche Begründung, wie etwa einen ungewöhnlich hohen manuellen Aufwand bei schwer anzüchtbaren, anspruchsvollen Keimen.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ 4613 wird regelhaft in Kombination mit den Ziffern für die Erregeranzucht (z. B. GOÄ 4530 ff.) und der primären Identifizierung abgerechnet. Da die MBK-Bestimmung auf der MHK-Bestimmung aufbaut, kann in vielen Fällen auch die GOÄ-Ziffer 4612 im Vorfeld oder parallel für andere Substanzen anfallen. Eine doppelte Abrechnung derselben Substanz nach beiden Ziffern ohne methodische Trennung ist jedoch unzulässig.
Ziffer 4613 in der neuen GOÄ
Die semiquantitative Bestimmung der minimalen mikrobiziden Antibiotikakonzentration (MBC) je geprüfter Substanz wird zur neuen Nummer 12483 — Dilutionsverfahren zur MBK-Bestimmung, je Keim und Testsubstanz. Festpreis 7,39 € je Keim und Testsubstanz (heute beim 2,3-fachen Satz: 5,03 €). Die Mengenobergrenze steigt auf bis zu 16-mal je pathogenem Keim. Das untersuchte Bakterium und das Regelwerk sind anzugeben.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4613
Was hat nicht gestimmt?