Die automatisierte Empfindlichkeitstestung nach GOÄ-Ziffer 4614 ist Standard in der Mikrobiologie. Erfahren Sie, wie Sie die Leistung rechtssicher abrechnen.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4614
Untersuchung zur quantitativen Prüfung der Empfindlichkeit von Bakterien gegen Antibiotika und/oder Chemotherapeutika durch Anzüchtung in entsprechenden Flüssigmedien und photometrische, turbidimetrische oder nephelometrische Messung (teil- oder vollmechanisierte Geräte), je Untersuchung
Die GOÄ-Ziffer 4614 beschreibt eine hochgradig standardisierte Laborleistung aus dem Bereich der medizinischen Mikrobiologie. Kern der Leistung ist die phänotypische Empfindlichkeitstestung von zuvor in Reinkultur angezüchteten bakteriellen Erregern. Hierbei kommen moderne, teil- oder vollautomatische Gerätesysteme zum Einsatz, die das Wachstum der Bakterien unter dem Einfluss verschiedener Antibiotikakonzentrationen überwachen.
Die Messung erfolgt kontinuierlich oder in engen Zeitintervallen über optische Verfahren wie die Turbidimetrie oder Nephelometrie. Durch die automatisierte Erfassung der Trübung im Flüssigmedium lässt sich die minimale Hemmkonzentration (MHK) präzise bestimmen. Diese Methode hat sich in der modernen Labordiagnostik als Standard etabliert, da sie schnelle und reproduzierbare Ergebnisse liefert.
GOÄ 4614 in der Praxis: Automatisierte Antibiogramme und MHK-Bestimmung
In der täglichen Praxis wird die GOÄ-Ziffer 4614 angewendet, sobald ein klinisch relevanter bakterieller Erreger isoliert wurde und eine gezielte Therapieentscheidung mit Antibiotika vorbereitet werden muss. Typische Indikationen sind schwere Infektionen wie Sepsis, komplizierte Harnwegsinfekte oder therapierefraktäre Atemwegsinfektionen. Das automatisierte System liefert innerhalb weniger Stunden ein vollständiges Antibiogramm.
Die technische Grundlage bildet meist die sogenannte Mikrobouillondilution in standardisierten Testpanels. Diese Panels enthalten vordefinierte Konzentrationsreihen verschiedener Antibiotika, die den aktuellen internationalen Richtlinien wie dem EUCAST-Regelwerk entsprechen. Das Wachstum des Inokulums wird meist alle 15 Minuten gemessen, wodurch ein integriertes Expertensystem mittels Regressionsanalysen die MHK berechnen kann.
Tipp: Da die Panels regelmäßig an neue EUCAST-Richtlinien angepasst werden, sollte das Labor stets die Aktualität der genutzten Software- und Panel-Versionen dokumentieren, um die medizinische Notwendigkeit der getesteten Substanzen zu untermauern.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4614
Fallbeispiel 1: Nachweis von Escherichia coli bei komplizierter Pyelonephritis
Bei einer Patientin mit einer schweren, fieberhaften Pyelonephritis wird im Labor eine Reinkultur von Escherichia coli angezüchtet. Zur Erstellung eines gezielten Antibiogramms wird ein automatisiertes Standard-Panel für gramnegative Stäbchenbakterien eingesetzt. Die Auswertung erfolgt turbidimetrisch über ein vollmechanisiertes System.
Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 4614 für die quantitative Empfindlichkeitstestung des isolierten Keims. Da ein einziges Panel ausreicht, wird die Ziffer einfach berechnet.
Fallbeispiel 2: Mischinfektion mit zwei pathogenen Keimen
Aus einer Wundsekret-Probe werden sowohl Staphylococcus aureus als auch Pseudomonas aeruginosa isoliert. Für beide Erreger muss aufgrund ihrer unterschiedlichen Resistenzprofile jeweils ein eigenes, spezifisches Testpanel (grampositiv und gramnegativ) auf dem Gerätesystem analysiert werden.
Da die Abrechnung je Untersuchung eines angezüchteten Bakteriums erfolgt, ist die GOÄ-Ziffer 4614 in diesem Fall zweifach berechnungsfähig. In der Rechnung sollte die getrennte Testung der beiden unterschiedlichen Keime explizit angegeben werden.
Fallbeispiel 3: Ergänzende manuelle Testung bei Resistenzverdacht
Bei der automatisierten Testung eines Klebsiella-pneumoniae-Stammes liefert das System ein unklares Ergebnis bezüglich einer potenziellen Carbapenem-Resistenz. Zudem soll ein neu zugelassenes Antibiotikum getestet werden, das noch nicht auf dem Standard-Panel des Geräts vorhanden ist.
Das Labor führt daher zusätzlich zur automatisierten Messung (GOÄ 4614) einen manuellen Blättchendiffusionstest für das spezielle Antibiotikum durch. In dieser Konstellation sind sowohl die GOÄ-Ziffer 4614 als auch die GOÄ-Ziffer 4610 für den manuellen Test nebeneinander berechnungsfähig.
Häufige Fehler bei der GOÄ 4614: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ-Ziffer 4614 ist die unzulässige Doppelabrechnung von automatisierten und manuellen Verfahren für dieselbe Substanz. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen verstärkt, ob für dasselbe Antibiotikum routinemäßig sowohl die GOÄ 4614 als auch manuelle Testungen nach den Ziffern 4610 bis 4613 abgerechnet wurden. Dies widerspricht dem Wirtschaftlichkeitsgebot des § 1 Abs. 2 GOÄ.
Ein weiterer Streitpunkt ist die Anzahl der abgerechneten Ziffern pro Patient. Die Ziffer 4614 ist an das untersuchte Bakterium und das genutzte Panel gebunden, nicht an die Anzahl der getesteten Antibiotika. Die Abrechnung der Ziffer 4614 für jedes einzelne getestete Antibiotikum innerhalb eines Panels ist strikt unzulässig und führt regelmäßig zu Honorarkürzungen.
Achtung: Die manuelle Zusatztestung neben der GOÄ 4614 ist nur dann erstattungsfähig, wenn eine medizinische Begründung vorliegt. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein Antibiotikum nicht im Panel enthalten ist oder das automatisierte System ein fehlerhaftes oder unplausibles Ergebnis anzeigt.
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Dokumentation der GOÄ 4614: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen und Rückforderungen. In der Patientenakte bzw. dem Laborbuch müssen der isolierte Keim, das verwendete Gerätesystem sowie das spezifische Testpanel exakt dokumentiert werden. Auch die ermittelten MHK-Werte und das resultierende Antibiogramm müssen dauerhaft archiviert werden.
Falls eine Mehrfachberechnung oder eine Kombination mit manuellen Verfahren stattfindet, muss die medizinische Notwendigkeit aus der Dokumentation klar hervorgehen. Dies betrifft insbesondere die Dokumentation von Gerätefehlermeldungen oder die Anforderung spezieller, nicht standardisierter Antibiotika.
Dokumentationsbeispiel:
Isolat: Pseudomonas aeruginosa (Reinkultur aus Sputum).
Methode: Automatisierte Mikrobouillondilution via Vitek-2-System, Panel AST-N389.
Ergebnis: MHK-Bestimmung erfolgreich, Antibiogramm erstellt und validiert.
Zusatz: Manuelle Testung von Ceftolozan/Tazobactam nach GOÄ 4610 erforderlich, da nicht auf Standard-Panel vorhanden.
GOÄ 4614: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Da es sich bei der GOÄ-Ziffer 4614 um eine Leistung des Abschnitts M (Laboratoriumsuntersuchungen) handelt, ist der Gebührenrahmen eingeschränkt. Der Regelhöchstsatz liegt beim 1,15-fachen Satz. Eine Steigerung bis zum 1,3-fachen Höchstsatz ist nur mit einer fundierten, patientenbezogenen Begründung möglich. Typische Begründungen sind ein extrem langsames Wachstum des Erregers oder technische Schwierigkeiten bei der Trübungsmessung durch stark visköse Probenmedien.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ 4614 wird typischerweise mit den Ziffern für die Erregeranzucht und -identifizierung kombiniert. Dazu gehören die Ziffer 4530 (bakteriologische Kultur) sowie die Ziffer 4584 für die automatisierte Identifizierung des Keims. Bei Verdacht auf Tuberkulose-Bakterien kann für die Empfindlichkeitstestung eine analoge Abrechnung nach Ziffer 4585 erwogen werden, da der hohe Sicherheitsaufwand bei Mykobakterien in der Ziffer 4614 betriebswirtschaftlich nicht adäquat abgebildet ist.
Ziffer 4614 in der neuen GOÄ
Die vollmechanisierte quantitative Empfindlichkeitstestung in Flüssigmedium wird in der neuen GOÄ nach dem untersuchten Organismus aufgeteilt:
- 12634 Mycobacterium-Empfindlichkeitstestung, automatisiert, je Tuberkulostatikum und Konzentration — bis zu achtmal berechnungsfähig (15,76 €)
- 12636 Pilz-Empfindlichkeitstestung, automatisiert, je Reinkultur und Antibiogramm (14,85 €)
- 12632 Bacterium-Empfindlichkeitstestung, automatisiert, je Reinkultur und Antibiogramm — Auffangpfad für Bakterien (22,81 €)
Heute bringt die 4614 beim 2,3-fachen Satz 16,76 €. Die Abrechnungseinheit ändert sich von je Untersuchung (substanzbezogen) zu je Reinkultur und Antibiogramm (kulturbezogen).
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4614
Was hat nicht gestimmt?