GOÄ 4585: Mykobakterien-Nachweis korrekt abrechnen

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GOÄ 4585
Untersuchung zum Nachweis und zur Identifizierung von Mykobakterien durch Anzüchtung in Flüssigmedien und photometrische, elektrochemische oder radiochemische Messung (z. B. teil- oder vollmechanisierte Geräte) , je Untersuchung
Punktzahl 350  
Einfachsatz 20,40 € 1,0x
Regelhöchstsatz 23,46 € 1,1x
Höchstsatz 26,52 € 1,3x

Leitfaden zur korrekten Abrechnung der GOÄ-Ziffer 4585 für den Nachweis von Mykobakterien in Flüssigmedien inklusive Analogbewertungen und Fallbeispielen.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4585

Untersuchung zum Nachweis und zur Identifizierung von Mykobakterien durch Anzüchtung in Flüssigmedien und photometrische, elektrochemische oder radiochemische Messung (z. B. teil- oder vollmechanisierte Geräte), je Untersuchung

Die Gebührenordnungsziffer 4585 beschreibt eine hochspezialisierte Laborleistung zur Anzüchtung von Mykobakterien. Diese Methode nutzt moderne, teil- oder vollmechanisierte Gerätesysteme, um das Wachstum der Erreger kontinuierlich zu überwachen. Im Gegensatz zu manuellen Verfahren bietet diese automatisierte Diagnostik eine deutlich höhere Sensitivität und schnellere Ergebnisse.

Der Leistungsinhalt umfasst die Beimpfung, die kontinuierliche Bebrütung sowie die messtechnische Überwachung der Kulturmedien. Obwohl der offizielle Text die Identifizierung nennt, erfolgt diese heute in der Praxis meist über nachgelagerte, modernere Verfahren. Die Ziffer ist dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) untergeordnet.

GOÄ 4585 in der Praxis: Moderne Mykobakterien-Diagnostik im Labor

Die Abrechnung der GOÄ 4585 ist primär bei der gezielten Suche nach Erregern der Tuberkulose-Gruppe oder atypischen Mykobakterien (MOTT) relevant. Als Untersuchungsmaterialien dienen neben Blutkulturen häufig auch respiratorische Sekrete wie Sputum oder Bronchiallavagen. Für die Anzucht werden spezielle, mit flüssigen Nährmedien wie dem Middlebrook-7H9-Medium befüllte Flaschen oder Röhrchen verwendet.

Die Bebrütung dieser Kulturen erfordert aufgrund des langsamen Wachstums der Mykobakterien einen Zeitraum von mindestens 42 Tagen bei einer konstanten Temperatur von 36 ± 1 °C. Erst nach Ablauf dieser Frist ohne messbares Signal darf ein Befund als endgültig negativ deklariert werden. Wegen der hohen biologischen Sicherheitsanforderungen (BioStoffV) ist diese Ziffer höher bewertet als herkömmliche Blutkulturen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4585

Fallbeispiel 1: Verdacht auf pulmonale Tuberkulose

Ein Patient stellt sich mit chronischem Husten, Nachtschweiß und Gewichtsverlust vor. Zum Ausschluss einer pulmonalen Tuberkulose wird eine Sputumprobe gewonnen, im Labor manuell aufbereitet und in ein automatisiertes Flüssigkultursystem eingebracht. Die Abrechnung erfolgt nach GOÄ 4585 für das genutzte Kulturröhrchen. Die vorbereitende Probenaufbereitung ist mit der Gebühr abgegolten.

Fallbeispiel 2: Disseminierte Mykobakteriose bei Immundefekt

Bei einem immunsupprimierten Patienten besteht der Verdacht auf eine systemische Infektion mit atypischen Mykobakterien. Es werden zwei spezielle Mykobakterien-Blutkulturflaschen beimpft und im Automaten kontinuierlich spektroskopisch überwacht. Nach 14 Tagen meldet das System ein positives Signal. Abgerechnet werden zweimal die GOÄ 4585 sowie die anschließenden mikroskopischen Differenzierungen.

Fallbeispiel 3: Analoge Anwendung zur Resistenzbestimmung

Zur Durchführung einer standardisierten Empfindlichkeitstestung gegen Erstrang-Tuberkulostatika werden mehrere wirkstoffhaltige Flüssigmedien beimpft. Diese aufwendige Methode wird analog der GOÄ 4585 je getestetem Medikament abgerechnet. Die parallel mitlaufenden Kontrollansätze ohne Wirkstoff sind nicht separat berechnungsfähig.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4585: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler liegt in der fehlerhaften Abgrenzung zur manuellen Kultur. Wird die Anzüchtung ohne kontinuierliche, gerätegestützte Messung durchgeführt, darf nicht die GOÄ 4585, sondern nur die GOÄ 4540 berechnet werden. Die manuelle Methode ist deutlich niedriger bewertet.

Achtung: Die manuelle Aufbereitung des Untersuchungsmaterials (z. B. Dekontamination von Sputum) sowie die Beimpfung der Medien sind Bestandteil der GOÄ 4585. Eine separate Abrechnung dieser vorbereitenden Schritte ist unzulässig und führt regelmäßig zu Beanstandungen durch private Krankenversicherungen.

Zudem versuchen Labore gelegentlich, die für die Resistenzbestimmung notwendigen Kontrollansätze als eigene Positionen abzurechnen. Diese Kontrollen sind jedoch zwingender Bestandteil der Analogleistung und dürfen nicht separat in Rechnung gestellt werden. Nur die wirkstoffhaltigen Ansätze sind einzeln berechnungsfähig.

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Dokumentation der GOÄ 4585: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist essenziell, um Rückfragen von Kostenträgern erfolgreich abzuwehren. In der Patientenakte müssen das genaue Untersuchungsmaterial, das verwendete Gerätesystem und das Datum der Beimpfung exakt erfasst werden. Auch die täglichen Messprotokolle des Automaten sollten archiviert werden.

Dokumentation: Sputum-Eingang am 12.04., manuelle Dekontamination nach Standardprotokoll. Beimpfung von 1x Flüssigmedium (System Bactec). Kontinuierliche photometrische Überwachung gestartet. Befund nach 42 Tagen Bebrütung: Negativ.

Bei positiven Befunden müssen zudem die Uhrzeit des Alarms sowie die unmittelbar eingeleiteten Folgeschritte dokumentiert werden. Dazu gehören die mikroskopische Präparateerstellung und das Anlegen von Subkulturen auf festen Nährmedien. Diese Folgeschritte sichern die medizinische Notwendigkeit der nachfolgend abgerechneten Ziffern.

Tipp: Vermerken Sie bei analogen Abrechnungen zur Resistenzbestimmung stets explizit die getesteten Tuberkulostatika auf der Liquidation. Dies belegt die Anzahl der abgerechneten Ziffern transparent für den medizinischen Dienst.

GOÄ 4585: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da Leistungen des Abschnitts M eigenen Höchstsätzen unterliegen, liegt der Regelhöchstsatz bei 1,15x und der maximale Steigerungssatz bei 1,3x. Eine Überschreitung des Schwellenwertes erfordert eine medizinische Begründung. Typische Gründe sind ein extrem verlangsamtes Wachstum atypischer Stämme oder stark verunreinigte Proben, die eine wiederholte, aufwendige Aufbereitung notwendig machten.

Typische Ziffernkombinationen

Sobald das System ein positives Wachstum signalisiert, sind weitere diagnostische Schritte zwingend erforderlich und separat berechnungsfähig. Die mikroskopische Untersuchung mittels Ziehl-Neelsen-Färbung wird nach GOÄ 4555 abgerechnet. Für ein ergänzendes Grampräparat kann die GOÄ 4553 herangezogen werden.

Das anschließende Anlegen von Subkulturen auf festen Nährmedien zur weiteren Differenzierung ist nach den Ziffern 4530 und 4540 berechnungsfähig. Moderne molekulargenetische Identifizierungsverfahren werden nach den entsprechenden Ziffern des Abschnitts M IV. 5. liquidiert.

Ziffer 4585 in der neuen GOÄ

Der automatisierte Mykobakteriennachweis in Flüssigmedien (z. B. photometrisch, elektrochemisch) wird zur neuen Nummer 12635 — Mycobacterium-Nachweis, automatisiert, je Nachweis. Festpreis 34,12 € je Nachweis (heute beim 2,3-fachen Satz: 23,46 €). Das untersuchte Probenmaterial ist in der Rechnung anzugeben.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4585

Die GOÄ 4585 wird für die automatisierte Anzüchtung von Mykobakterien in Flüssigmedien mit kontinuierlicher Messung berechnet. Die GOÄ 4540 hingegen kommt zum Einsatz, wenn die Anzüchtung rein manuell auf festen oder flüssigen Nährmedien erfolgt. Letztere ist deutlich niedriger bewertet.
Nein, die manuelle Aufbereitung und Dekontamination des Untersuchungsmaterials ist in der GOÄ 4585 bereits enthalten. Diese vorbereitenden Schritte dürfen nicht über separate Ziffern liquidiert werden. Erst nachgelagerte diagnostische Schritte bei positiver Kultur sind wieder eigenständig berechnungsfähig.
Die Empfindlichkeitstestung in flüssigen Medien wird analog nach GOÄ 4585 je getestetem Tuberkulostatikum abgerechnet. Dabei darf für jedes geprüfte Erstrangmedikament eine Gebühr angesetzt werden. Die für das Verfahren notwendigen Kontrollansätze sind jedoch nicht separat berechnungsfähig.
Bei einem positiven Kulturergebnis können die Ziehl-Neelsen-Färbung nach GOÄ 4555 und das Grampräparat nach GOÄ 4553 berechnet werden. Zudem ist das Anlegen von Subkulturen auf festen Nährmedien nach GOÄ 4530 und GOÄ 4540 separat liquidierbar. Auch molekulargenetische Identifizierungen sind zusätzlich ansetzbar.
Der Zusatz 'je Untersuchung' bezieht sich auf jede einzelne beimpfte und kontinuierlich überwachte Kulturflasche oder jedes einzelne Röhrchen. Werden für einen Patienten mehrere separate Probengefäße parallel bebrütet, kann die Ziffer entsprechend mehrfach abgerechnet werden. Dies muss jedoch medizinisch begründet und dokumentiert sein.
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