Die durchgeführten Färbungen sind in der Rechnung anzugeben.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4553
Lichtmikroskopische Untersuchung angezüchteter Bakterien - einschließlich Anfärbung-, qualitativ, je Untersuchung -Gramfärbung (Bakterienkulturausstrich) - Die durchgeführten Färbungen sind in der Rechnung anzugeben.
Die GOÄ-Ziffer 4553 beschreibt eine klassische Methode der mikrobiologischen Diagnostik im Labor. Ziel dieser Leistung ist die qualitative Bestimmung von Bakterien, die zuvor auf einem Nährmedium angezüchtet wurden. Durch die anschließende Gramfärbung lassen sich die Erreger in grampositive und gramnegative Keime differenzieren.
Diese Differenzierung ist ein entscheidender Schritt für die Einleitung einer gezielten kalkulierten Antibiotikatherapie. Die Leistung umfasst sowohl die Präparation des Ausstrichs als auch den eigentlichen Färbeprozess und die anschließende lichtmikroskopische Beurteilung. Wichtig ist, dass die Ziffer je Untersuchung und damit je separatem Ausstrich berechnet werden kann.
GOÄ 4553 in der Praxis: Indikation und mikrobiologische Diagnostik
In der täglichen Praxis findet die GOÄ 4553 Anwendung, sobald nach einer erfolgreichen Bakterienkultur die genaue Morphologie der Erreger bestimmt werden muss. Typische klinische Szenarien umfassen die Abklärung von Harnwegsinfektionen, Wundinfektionen oder Atemwegserkrankungen, bei denen eine Erregeridentifikation notwendig ist. Erst durch die mikroskopische Begutachtung des gefärbten Ausstrichs kann der Arzt die Form (z. B. Kokken oder Stäbchen) und das Färbeverhalten beurteilen.
Die Abgrenzung zu anderen Ziffern ist hierbei essenziell. Während die GOÄ 4553 die Untersuchung von angezüchtetem Material voraussetzt, bezieht sich beispielsweise die GOÄ 3500 auf native Proben ohne vorherige Kultur. Eine Verwechslung dieser Ausgangsmaterialien führt in der Abrechnung regelmäßig zu Unstimmigkeiten mit den privaten Krankenversicherungen.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4553
Fallbeispiel 1: Vordiagnostik bei rezidivierender Zystitis
Bei einer Patientin mit rezidivierender Zystitis wird eine Urinkultur angelegt. Nach dem Wachstum von Kolonien erfolgt die Erstellung eines Ausstrichs und die Durchführung einer Gramfärbung zur ersten Keimdifferenzierung. Der Befund zeigt gramnegative Stäbchenbakterien. Abgerechnet wird die Kulturleistung zusammen mit der GOÄ-Ziffer 4553 für die mikroskopische Untersuchung des Ausstrichs.
Fallbeispiel 2: Wundinfekt nach chirurgischem Eingriff
Nach einer operativen Versorgung zeigt eine Wunde Anzeichen einer bakteriellen Infektion. Ein Wundabststrich wird kultiviert, und die gewachsenen Erreger werden mittels Gramfärbung mikroskopisch untersucht. Es zeigen sich grampositive Kokken in Haufen (Verdacht auf Staphylokokken). Die Praxis rechnet die GOÄ 4553 ab und gibt die "Gramfärbung" explizit auf der Liquidation an.
Fallbeispiel 3: Differenzierung bei respiratorischem Infekt
Bei Verdacht auf eine bakterielle Pneumonie wird Sputum auf Nährböden kultiviert. Zur schnellen Orientierung über die Erregerart wird ein Kulturausstrich angefertigt und gefärbt. Die mikroskopische Analyse ergibt grampositive Diplokokken. Neben den Kulturziffern wird die lichtmikroskopische Untersuchung nach GOÄ 4553 korrekt in Ansatz gebracht.
Häufige Fehler bei der GOÄ 4553: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 4553 ist das Fehlen der konkreten Färbebezeichnung auf der Rechnung. Der Verordnungstext schreibt zwingend vor, dass die durchgeführten Färbungen anzugeben sind. Fehlt dieser Zusatz (z. B. "Gramfärbung"), wird die Rechnung von privaten Krankenversicherungen oder Beihilfestellen oft moniert und gekürzt.
Zudem darf die Ziffer nicht für die Untersuchung von direktem, nicht angezüchtetem Patientenmaterial verwendet werden. Für native Ausstriche ohne vorherige Kultur ist die GOÄ 4553 nicht anwendbar. Hier müssen die entsprechenden Ziffern aus dem Bereich der mikroskopischen Untersuchungen (z. B. GOÄ 3500) gewählt werden.
Achtung: Die Doppelabrechnung der GOÄ 4553 für dieselbe Probe ohne medizinische Begründung ist unzulässig. Führen Sie mehrere Färbungen an derselben Kultur durch, muss die medizinische Notwendigkeit exakt dokumentiert sein, um Honorarkürzungen zu vermeiden.
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Dokumentation der GOÄ 4553: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament einer erfolgreichen Abrechnung. In der Patientenakte muss klar ersichtlich sein, von welcher Kultur der Ausstrich genommen wurde und welches Färbeverfahren angewendet wurde. Auch das mikroskopische Ergebnis (z. B. "grampositive Kokken in Ketten") muss detailliert festgehalten werden.
Zusätzlich sollte die Uhrzeit und das Datum der Untersuchung dokumentiert werden, insbesondere wenn im Verlauf mehrere Untersuchungen stattfinden. Dies erleichtert bei Rückfragen der Kostenträger den Nachweis der medizinischen Notwendigkeit und sichert das Honorar der Praxis.
Dokumentationsbeispiel: Urinkultur vom 12.10. zeigt Koloniewachstum. Kulturausstrich angefertigt, Gramfärbung durchgeführt. Lichtmikroskopischer Befund: Gramnegative Stäbchen. Abrechnung nach GOÄ 4553.
GOÄ 4553: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Da die GOÄ 4553 dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) angehört, liegt der normale Gebührenrahmen zwischen dem 1,0-fachen und dem 1,3-fachen Satz. Der Regelhöchstsatz beträgt das 1,15-fache (4,02 €). Eine Steigerung auf den Höchstsatz von 1,3-fach (4,55 €) ist nur bei erhöhtem Zeitaufwand oder besonderen Schwierigkeiten zulässig, beispielsweise bei stark verunreinigten Kulturen oder schwer differenzierbaren Mischkulturen.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ 4553 wird typischerweise mit den Ziffern für die Erregeranzucht kombiniert. Dazu gehören beispielsweise die Ziffern für einfache oder komplexe Bakterienkulturen (z. B. GOÄ 4530 oder GOÄ 4538). Auch die Kombination mit nachfolgenden Empfindlichkeitsprüfungen (Antibiogramm) nach GOÄ 4600 ist im klinischen Alltag die Regel und abrechnungstechnisch vollkommen zulässig.
Tipp: Achten Sie bei der Kombination von Kulturverfahren und anschließender Mikroskopie darauf, dass alle Einzelschritte zeitlich und logisch zusammenpassen. Eine strukturierte Labordokumentation verhindert hierbei Unstimmigkeiten bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen.
Ziffer 4553 in der neuen GOÄ
Die Gram-Färbung aus dem Bakterienkulturausstrich wird zur neuen Nummer 12430 — Gram-Färbung, je Reinkultur. Der Festpreis beträgt 4,50 € je Reinkultur (heute beim 2,3-fachen Satz: 4,02 €). Das untersuchte Bakterium ist in der Rechnung anzugeben.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4553
Was hat nicht gestimmt?