Die durchgeführten Färbungen sind in der Rechnung anzugeben.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4554
Lichtmikroskopische Untersuchung angezüchteter Bakterien - einschließlich Anfärbung-, qualitativ, je Untersuchung -Neisser Färbung (Bakterienkulturausstrich)
Die durchgeführten Färbungen sind in der Rechnung anzugeben.
Die Leistungsziffer 4554 GOÄ beschreibt die qualitative lichtmikroskopische Analyse von zuvor auf Nährböden angezüchteten Bakterien. Diese Untersuchung dient der morphologischen Differenzierung und Identifizierung von Erregern nach einer erfolgreichen Bakterienkultur. Der Leistungsinhalt umfasst explizit die Herstellung des Ausstrichs, die Fixierung sowie die spezifische Färbung des Präparats.
Ein zentraler Bestandteil dieser Ziffer ist die Neisser-Färbung, welche klassischerweise zum Nachweis von Polkörperchen (Metachromatische Granula) eingesetzt wird. Diese Färbemethode ist von entscheidender Bedeutung für die Diagnose von Corynebacterium diphtheriae. Die Rechnungslegung erfordert gemäß den Bestimmungen der GOÄ die namentliche Nennung der angewandten Färbeverfahren.
GOÄ 4554 in der Praxis: Indikation und klinischer Einsatz
Die Anwendung der GOÄ-Ziffer 4554 ist im klinischen Alltag eng mit dem Verdacht auf spezifische bakterielle Infektionen verknüpft. Der primäre Einsatzbereich liegt in der Differenzierung von Corynebakterien, insbesondere beim klinischen Verdacht auf Diphtherie. Nach der primären Anzucht auf Spezialmedien wie dem Löffler-Serum-Nährboden erfolgt die mikroskopische Absicherung.
Die Neisser-Färbung macht die charakteristischen Polkörperchen der Bakterien sichtbar, was eine schnelle qualitative Verdachtsdiagnose ermöglicht. Auch für die Abgrenzung von apathogenen Corynebakterien der normalen Rachenflora ist diese Methode ein etabliertes Werkzeug. Die Abrechnung setzt voraus, dass die Bakterien zuvor erfolgreich angezüchtet wurden; ein direkter Abstrichausstrich ohne vorherige Kultur rechtfertigt diese Ziffer nicht.
Tipp: Für den Direktnachweis von Erregern aus nativem Untersuchungsmaterial ohne vorherige Anzucht sind andere Ziffern des Abschnitts M (z. B. GOÄ 3500 ff.) heranzuziehen.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4554
Fallbeispiel 1: Verdacht auf Rachendiphtherie
Ein Patient stellt sich mit schweren, pseudomembranösen Tonsillitiden und bellendem Husten vor. Nach Entnahme eines Rachenabstriches und Anzucht auf einem Löffler-Nährboden zeigt sich Bakterienwachstum. Zur weiteren Identifizierung wird ein Kulturausstrich angefertigt und mittels Neisser-Färbung mikroskopiert.
Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 4554 für die mikroskopische Untersuchung der Kultur. Auf der Rechnung wird die Angabe „Neisser-Färbung“ vermerkt. Zusätzlich werden die Kulturverfahren nach den entsprechenden Ziffern (z. B. GOÄ 4530) liquidiert.
Fallbeispiel 2: Differenzierung von Hautkeimen
Bei einer chronischen Wundinfektion werden im Abstrich pleomorphe Stäbchenbakterien vermutet. Nach der Anzucht auf Blutagar wird eine Kolonie isoliert, ausgestrichen und einer Spezialfärbung unterzogen, um Corynebacterium minutissimum auszuschließen. Die mikroskopische Beurteilung bestätigt den Verdacht.
Die qualitative Untersuchung des Kulturausstrichs wird mit der Gebührennummer 4554 abgerechnet. Die Dokumentation weist die Durchführung der spezifischen Färbung aus, um die Abrechnungsvoraussetzungen vollständig zu erfüllen.
Fallbeispiel 3: Identifikation von Fremdkeimen in der HNO-Praxis
In einer HNO-Praxis wird nach einer erfolglosen Antibiotikatherapie eine Kultur angelegt. Die gewachsenen Kolonien weisen morphologische Besonderheiten auf, die eine mikroskopische Differenzierung mittels Spezialfärbung erfordern. Der Arzt führt die Färbung und die anschließende lichtmikroskopische Beurteilung selbst durch.
Da die Leistung in der eigenen Praxis erbracht wurde, kann die GOÄ 4554 direkt im Eigenlabor abgerechnet werden. Die Angabe der Färbung auf der Liquidation sichert die Erstattungsfähigkeit durch die private Krankenversicherung.
Häufige Fehler bei der GOÄ 4554: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ-Ziffer 4554 ist das Fehlen der konkreten Färbebezeichnung auf der Rechnung. Die Leistungsbeschreibung fordert explizit, dass die durchgeführten Färbungen anzugeben sind. Fehlt dieser Zusatz, führt dies regelmäßig zu Beanstandungen und Rechnungskürzungen durch private Krankenversicherungen oder Beihilfestellen.
Zudem darf die Ziffer 4554 nicht für die Mikroskopie von Direktpräparaten (ohne vorherige Anzucht) herangezogen werden. Für native Ausstriche aus Körpersekreten ohne kulturelle Vorbereitung existieren eigene Gebührenordnungsnummern im Laborbereich. Prüfstellen vergleichen das Datum der Probenentnahme und der kulturellen Entwicklung, um unzulässige Doppelabrechnungen zu identifizieren.
Achtung: Die Nebeneinanderberechnung von Ziffer 4554 und anderen einfachen Orientierungsfärbungen (wie der Methylenblau-Färbung nach GOÄ 3509) aus derselben Kulturkolonie ist im Regelfall nicht zulässig, da die höherwertige Spezialfärbung die einfachere Färbung konsumiert.
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Dokumentation der GOÄ 4554: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament für eine erfolgreiche Honorardurchsetzung. In der Patientenakte muss klar ersichtlich sein, von welcher Kulturplatte oder welchem Nährboden die Kolonien für den Ausstrich entnommen wurden. Auch der Zeitpunkt der Mikroskopie und das mikroskopische Ergebnis müssen detailliert festgehalten werden.
Neben dem Befund (z. B. „Nachweis von Polkörperchen-tragenden Stäbchen“) muss das exakte Färbeprotokoll beziehungsweise die verwendete Methode dokumentiert sein. Dies dient als Nachweis bei eventuellen Rückfragen der Prüfgremien und sichert die medizinische Plausibilität des gesamten Behandlungsablaufs.
Dokumentationsbeispiel:
Kultur von Rachenabstrich (Löffler-Agar) nach 24h Bebrütung. Präparateherstellung und Durchführung der Neisser-Färbung. Lichtmikroskopische Untersuchung: Nachweis von grampositiven, keulenförmigen Stäbchen mit ausgeprägten Polkörperchen (Verdacht auf Corynebacterium diphtheriae). Befund an Einsender übermittelt.
GOÄ 4554: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Da die GOÄ-Ziffer 4554 dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) angehört, unterliegt sie besonderen Bestimmungen bezüglich des Gebührenrahmens. Der Regelhöchstsatz für Laborleistungen im Speziallabor liegt beim 1,15-fachen Satz (4,02 €). Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 1,3 (4,55 €) ist nur unter Angabe von besonderen, begründeten Erschwernissen zulässig.
Gründe für eine Überschreitung des Schwellenwertes können beispielsweise ein extrem schwer abgrenzbares Wachstum von Begleitflora oder technische Schwierigkeiten bei der Fixierung aufgrund von Schleimbildung sein. Die Begründung muss individuell und patientenbezogen auf der Rechnung formuliert werden.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ 4554 wird selten isoliert abgerechnet. Sie steht meist am Ende einer diagnostischen Kette, die mit der Probenentnahme beginnt. Typische Kombinationspartner sind die Ziffern für die Erregeranzucht (z. B. GOÄ 4530, 4538) sowie die vorausgehende symptombezogene Untersuchung (GOÄ 5) oder Beratung (GOÄ 1).
Nicht zulässig ist die gleichzeitige Abrechnung von Ziffern, die denselben analytischen Schritt abbilden. Wird die Identifizierung mittels automatisierter Systeme (z. B. MALDI-TOF oder biochemische Bunten Reihen) durchgeführt, sind die dafür spezifischen Ziffern zu wählen, was eine Nebeneinanderberechnung der rein morphologischen Ziffer 4554 meist ausschließt.
Ziffer 4554 in der neuen GOÄ
Die Neisser-Färbung aus dem Bakterienkulturausstrich hat im Entwurf keine eigenständige Nachfolgeleistung. (Heute beim 2,3-fachen Satz: 4,02 €.)
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4554
Was hat nicht gestimmt?