Die untersuchten Viren sind in der Rechnung anzugeben.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4630
Nachweis von viralen Antigenen im Nativmaterial mittels Agglutinationsreaktion (z.B. Latex-Agglutination), je Untersuchung -Rota-Viren
Die Leistung beschreibt den qualitativen Nachweis von Rota-Viren-Antigenen direkt aus unverändertem Patientenmaterial. In der Praxis wird hierfür meist eine Stuhlprobe verwendet, die ohne vorherige Anreicherung untersucht wird. Die Methode der Agglutinationsreaktion, häufig als Latex-Agglutinationstest durchgeführt, erlaubt eine schnelle visuelle Auswertung direkt in der Praxis.
Gemäß den Bestimmungen der Gebührenordnung ist die Angabe des konkret untersuchten Virus auf der Liquidation verpflichtend. Diese Ziffer ist dem Abschnitt M I (Untersuchungen im Nativmaterial) zugeordnet. Sie stellt eine kostengünstige und zeitnahe Diagnostikmethode dar.
GOÄ 4630 in der Praxis: Indikation und klinischer Stellenwert
Die Bestimmung von Rota-Viren ist besonders in der pädiatrischen Praxis von hoher Relevanz. Da Rota-Viren hochinfektiös sind und schwere Gastroenteritiden verursachen, ist eine schnelle Diagnose für das Hygienemanagement entscheidend. Der Test liefert innerhalb weniger Minuten ein Ergebnis und ermöglicht sofortige therapeutische Entscheidungen.
Typische Indikationen sind akuter, wässriger Durchfall, Erbrechen und Fieber bei Säuglingen und Kleinkindern. Auch bei Verdacht auf Ausbrüche in Gemeinschaftseinrichtungen ist der Einsatz medizinisch begründet. Die Abgrenzung zu bakteriellen Infektionen gelingt so im patientennahen Labor besonders rasch.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4630
Fallbeispiel 1: Akute Gastroenteritis bei einem Kleinkind
Ein 14 Monate alter Patient wird mit akutem, wässrigem Durchfall und Dehydrationszeichen vorgestellt. Zum schnellen Ausschluss einer viralen Infektion führt das Praxisteam einen Latex-Agglutinationstest im Stuhl durch. Das Ergebnis ist positiv, weshalb sofortige Isolationsmaßnahmen und eine Rehydrationstherapie eingeleitet werden.
Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 4630 zum Regelhöchstsatz. Auf der Rechnung wird der Zusatz „Nachweis Rota-Viren“ vermerkt.
Fallbeispiel 2: Abklärung bei Ausbruchsgeschehen
In einer Kindertagesstätte sind mehrere Fälle von Rotavirus-Gastroenteritis aufgetreten. Ein dreijähriges Kind zeigt erste milde Symptome und wird zur Abklärung der Infektionskette untersucht. Der Schnelltest bestätigt den Verdacht zeitnah.
Neben der symptombezogenen Untersuchung wird die GOÄ 4630 abgerechnet. Die Dokumentation hält den epidemiologischen Zusammenhang fest.
Fallbeispiel 3: Differentialdiagnostik bei unklarem Durchfall
Ein älterer Patient leidet nach einem Klinikaufenthalt unter plötzlichem Durchfall. Zur Differentialdiagnostik wird neben Clostridien auch auf Rota-Viren mittels Agglutination getestet. Das negative Testergebnis hilft, den Fokus auf andere Ursachen zu richten.
Die Untersuchung wird über die Ziffer 4630 liquidiert. Die Dokumentation sichert die medizinische Notwendigkeit ab.
Häufige Fehler bei der GOÄ 4630: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger formaler Fehler ist das Fehlen der Erregerbezeichnung auf der Liquidation. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen weisen Rechnungen ohne den expliziten Zusatz „Rota-Viren“ regelmäßig zurück. Die Angabe ist laut Leistungstext eine zwingende Voraussetzung.
Achtung: Die bloße Angabe der Ziffernnummer ohne die Spezifizierung des Erregers führt fast immer zur Beanstandung durch die Prüfstellen.
Zudem darf die Ziffer nicht neben höherwertigen Verfahren wie dem Antigennachweis mittels Enzymimmunoassay (ELISA) für denselben Erreger abgerechnet werden. Wenn ein aufwendigeres Verfahren gewählt wird, ist die entsprechende Spezialziffer anzusetzen. Eine Doppelabrechnung aus derselben Probe ist unzulässig.
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Dokumentation der GOÄ 4630: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation schützt vor Honorarrückforderungen bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen. In der Patientenakte müssen die klinische Indikation und die Art des Probenmaterials klar vermerkt sein. Auch die Chargennummer des verwendeten Testkits sollte dokumentiert werden.
Dokumentation: Akuter Brechdurchfall seit 24h, V. a. Rotavirus-Infektion. Stuhlprobe entnommen. Latex-Agglutinationstest (Charge: ROT-12345) durchgeführt. Ergebnis nach 10 Minuten: positiv. Befund mit Eltern besprochen.
Der Eintrag des exakten Testergebnisses und der Uhrzeit der Ablesung ist essenziell. Dies belegt die fachgerechte Durchführung der Untersuchung im praxiseigenen Labor.
Tipp: Die Verwendung einer standardisierten Dokumentationsvorlage in der Praxissoftware spart Zeit und sichert die Abrechnung bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen ab.
GOÄ 4630: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Als Laborleistung des Abschnitts M I ist die Steigerung der GOÄ 4630 auf den Höchstsatz von 1,3 begrenzt. Eine Überschreitung des Regelhöchstsatzes (1,15-fach) erfordert eine schriftliche Begründung auf der Rechnung. Typische Gründe sind ein erhöhter Zeitaufwand bei zähflüssigen Stuhlproben, die eine aufwendige Homogenisierung erfordern.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ 4630 wird häufig mit klinischen Leistungen kombiniert. Dazu gehören die symptombezogene Untersuchung nach GOÄ 5 oder die Beratung nach GOÄ 1. Auch die Kombination mit anderen Schnelltests aus dem Stuhl, wie dem Adenovirus-Nachweis, ist bei entsprechender Indikation zulässig.
Ziffer 4630 in der neuen GOÄ
Der Nachweis von Rota-Viren-Antigenen im Nativmaterial mittels Agglutinationsreaktion wird zur neuen Nummer 12602 — Rotavirus, Antigen-AT. Festpreis 11,08 € je Untersuchung (heute beim 2,3-fachen Satz: 4,02 €). Das Nativmaterial ist anzugeben. 12602 (Agglutinationstest) und 12603 (Immunoassay) schließen sich gegenseitig aus.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4630
Was hat nicht gestimmt?