GOÄ 4630: Rota-Viren-Nachweis korrekt abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ 4630
Nachweis von viralen Antigenen im Nativmaterial mittels Agglutinationsreaktion (z.B. Latex-Agglutination), je Untersuchung -Rota-Viren
Punktzahl 60  
Einfachsatz 3,50 € 1,0x
Regelhöchstsatz 4,02 € 1,1x
Höchstsatz 4,55 € 1,3x

Die untersuchten Viren sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4630

Nachweis von viralen Antigenen im Nativmaterial mittels Agglutinationsreaktion (z.B. Latex-Agglutination), je Untersuchung -Rota-Viren

Die Leistung beschreibt den qualitativen Nachweis von Rota-Viren-Antigenen direkt aus unverändertem Patientenmaterial. In der Praxis wird hierfür meist eine Stuhlprobe verwendet, die ohne vorherige Anreicherung untersucht wird. Die Methode der Agglutinationsreaktion, häufig als Latex-Agglutinationstest durchgeführt, erlaubt eine schnelle visuelle Auswertung direkt in der Praxis.

Gemäß den Bestimmungen der Gebührenordnung ist die Angabe des konkret untersuchten Virus auf der Liquidation verpflichtend. Diese Ziffer ist dem Abschnitt M I (Untersuchungen im Nativmaterial) zugeordnet. Sie stellt eine kostengünstige und zeitnahe Diagnostikmethode dar.

GOÄ 4630 in der Praxis: Indikation und klinischer Stellenwert

Die Bestimmung von Rota-Viren ist besonders in der pädiatrischen Praxis von hoher Relevanz. Da Rota-Viren hochinfektiös sind und schwere Gastroenteritiden verursachen, ist eine schnelle Diagnose für das Hygienemanagement entscheidend. Der Test liefert innerhalb weniger Minuten ein Ergebnis und ermöglicht sofortige therapeutische Entscheidungen.

Typische Indikationen sind akuter, wässriger Durchfall, Erbrechen und Fieber bei Säuglingen und Kleinkindern. Auch bei Verdacht auf Ausbrüche in Gemeinschaftseinrichtungen ist der Einsatz medizinisch begründet. Die Abgrenzung zu bakteriellen Infektionen gelingt so im patientennahen Labor besonders rasch.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4630

Fallbeispiel 1: Akute Gastroenteritis bei einem Kleinkind

Ein 14 Monate alter Patient wird mit akutem, wässrigem Durchfall und Dehydrationszeichen vorgestellt. Zum schnellen Ausschluss einer viralen Infektion führt das Praxisteam einen Latex-Agglutinationstest im Stuhl durch. Das Ergebnis ist positiv, weshalb sofortige Isolationsmaßnahmen und eine Rehydrationstherapie eingeleitet werden.

Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 4630 zum Regelhöchstsatz. Auf der Rechnung wird der Zusatz „Nachweis Rota-Viren“ vermerkt.

Fallbeispiel 2: Abklärung bei Ausbruchsgeschehen

In einer Kindertagesstätte sind mehrere Fälle von Rotavirus-Gastroenteritis aufgetreten. Ein dreijähriges Kind zeigt erste milde Symptome und wird zur Abklärung der Infektionskette untersucht. Der Schnelltest bestätigt den Verdacht zeitnah.

Neben der symptombezogenen Untersuchung wird die GOÄ 4630 abgerechnet. Die Dokumentation hält den epidemiologischen Zusammenhang fest.

Fallbeispiel 3: Differentialdiagnostik bei unklarem Durchfall

Ein älterer Patient leidet nach einem Klinikaufenthalt unter plötzlichem Durchfall. Zur Differentialdiagnostik wird neben Clostridien auch auf Rota-Viren mittels Agglutination getestet. Das negative Testergebnis hilft, den Fokus auf andere Ursachen zu richten.

Die Untersuchung wird über die Ziffer 4630 liquidiert. Die Dokumentation sichert die medizinische Notwendigkeit ab.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4630: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger formaler Fehler ist das Fehlen der Erregerbezeichnung auf der Liquidation. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen weisen Rechnungen ohne den expliziten Zusatz „Rota-Viren“ regelmäßig zurück. Die Angabe ist laut Leistungstext eine zwingende Voraussetzung.

Achtung: Die bloße Angabe der Ziffernnummer ohne die Spezifizierung des Erregers führt fast immer zur Beanstandung durch die Prüfstellen.

Zudem darf die Ziffer nicht neben höherwertigen Verfahren wie dem Antigennachweis mittels Enzymimmunoassay (ELISA) für denselben Erreger abgerechnet werden. Wenn ein aufwendigeres Verfahren gewählt wird, ist die entsprechende Spezialziffer anzusetzen. Eine Doppelabrechnung aus derselben Probe ist unzulässig.

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Dokumentation der GOÄ 4630: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation schützt vor Honorarrückforderungen bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen. In der Patientenakte müssen die klinische Indikation und die Art des Probenmaterials klar vermerkt sein. Auch die Chargennummer des verwendeten Testkits sollte dokumentiert werden.

Dokumentation: Akuter Brechdurchfall seit 24h, V. a. Rotavirus-Infektion. Stuhlprobe entnommen. Latex-Agglutinationstest (Charge: ROT-12345) durchgeführt. Ergebnis nach 10 Minuten: positiv. Befund mit Eltern besprochen.

Der Eintrag des exakten Testergebnisses und der Uhrzeit der Ablesung ist essenziell. Dies belegt die fachgerechte Durchführung der Untersuchung im praxiseigenen Labor.

Tipp: Die Verwendung einer standardisierten Dokumentationsvorlage in der Praxissoftware spart Zeit und sichert die Abrechnung bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen ab.

GOÄ 4630: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Als Laborleistung des Abschnitts M I ist die Steigerung der GOÄ 4630 auf den Höchstsatz von 1,3 begrenzt. Eine Überschreitung des Regelhöchstsatzes (1,15-fach) erfordert eine schriftliche Begründung auf der Rechnung. Typische Gründe sind ein erhöhter Zeitaufwand bei zähflüssigen Stuhlproben, die eine aufwendige Homogenisierung erfordern.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 4630 wird häufig mit klinischen Leistungen kombiniert. Dazu gehören die symptombezogene Untersuchung nach GOÄ 5 oder die Beratung nach GOÄ 1. Auch die Kombination mit anderen Schnelltests aus dem Stuhl, wie dem Adenovirus-Nachweis, ist bei entsprechender Indikation zulässig.

Ziffer 4630 in der neuen GOÄ

Der Nachweis von Rota-Viren-Antigenen im Nativmaterial mittels Agglutinationsreaktion wird zur neuen Nummer 12602 — Rotavirus, Antigen-AT. Festpreis 11,08 € je Untersuchung (heute beim 2,3-fachen Satz: 4,02 €). Das Nativmaterial ist anzugeben. 12602 (Agglutinationstest) und 12603 (Immunoassay) schließen sich gegenseitig aus.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4630

Nein, die GOÄ 4630 ist in der Regel nur einmal je Untersuchung abrechenbar. Sollten mehrere unterschiedliche Proben desselben Patienten an einem Tag untersucht werden müssen, ist dies auf der Rechnung detailliert zu begründen. Meistens ist jedoch nur eine einmalige Berechnung pro Behandlungstag erstattungsfähig.
Auf der Liquidation muss zwingend das untersuchte Virus angegeben werden, in diesem Fall "Rota-Viren". Ohne diesen spezifischen Zusatz ist die Rechnung formal fehlerhaft und kann von privaten Krankenversicherungen zurückgewiesen werden. Die Angabe dient der Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Laborleistung.
Der maximale Steigerungssatz für diese Laborleistung beträgt das 1,3-Fache des Gebührensatzes. Da es sich um eine Leistung des Abschnitts M handelt, liegt der Regelhöchstsatz bei 1,15-fach. Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 1,3-fach erfordert eine medizinische Begründung auf der Rechnung.
Eine Nebeneinanderberechnung von Agglutinationstest und PCR-Nachweis für denselben Erreger aus derselben Probe ist nicht zulässig. Wenn ein aufwendigeres molekularbiologisches Verfahren durchgeführt wird, ist nur dieses abzurechnen. Die GOÄ 4630 entfällt in diesem Fall, um eine Doppelabrechnung zu vermeiden.
Für den Nachweis von Rota-Viren mittels GOÄ 4630 wird in der Praxis natives Stuhlmaterial verwendet. Das Material muss ohne Zusätze oder vorherige Anreicherung direkt für den Agglutinationstest eingesetzt werden. Eine ordnungsgemäße Dokumentation der Probenbeschaffenheit in der Patientenakte wird empfohlen.
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