GOÄ 4607: Hemmstofftest korrekt abrechnen – Tipps & Beispiele

5 Min. Lesezeit
GOÄ 4607
Untersuchung zum Nachweis von Hemmstoffen , je Material
Punktzahl 60  
Einfachsatz 3,50 € 1,0x
Regelhöchstsatz 4,02 € 1,1x
Höchstsatz 4,55 € 1,3x

Die GOÄ-Ziffer 4607 regelt den Nachweis von Hemmstoffen im Labor. Erfahren Sie, wie Sie die Ziffer rechtssicher kombinieren, steigern und dokumentieren.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4607

Untersuchung zum Nachweis von Hemmstoffen, je Material - Punktzahl: 60

Die Gebührenordnungsziffer 4607 beschreibt eine klassische Methode aus der mikrobiologischen Labordiagnostik. Ziel dieser Untersuchung ist es, das Vorhandensein von bakteriostatischen oder bakteriziden Substanzen in einer biologischen Probe nachzuweisen. In der täglichen Praxis betrifft dies fast ausschließlich Urinproben, während Liquorproben eine seltene Ausnahme darstellen.

Der methodische Ablauf erfordert das Tränken eines standardisierten Filterpapierblättchens mit dem Untersuchungsmaterial. Dieses Blättchen wird anschließend auf einen Nährboden aufgelegt, der zuvor mit einem hochsensiblen Indikatorbakterium beimpft wurde. Nach einer Bebrütungszeit von 16 bis 24 Stunden bei einer konstanten Temperatur von 36 °C erfolgt die Auswertung. Zeigt sich um das Blättchen herum ein sichtbarer Hemmhof, gilt der Test als positiv.

GOÄ 4607 in der Praxis: Indikation und klinischer Nutzen

Die Durchführung des Hemmstofftests ist in zwei klinischen Hauptszenarien von entscheidender Bedeutung. Das häufigste Szenario ist die Flankierung einer Keimzahlbestimmung bei Verdacht auf einen Harnwegsinfekt. Liegt eine Vorbehandlung mit Antibiotika vor, kann die Keimzahlbestimmung fälschlicherweise ein negatives oder zu niedriges Ergebnis liefern. Der Nachweis von Hemmstoffen schützt hier vor einer folgenschweren Fehldiagnose.

Ein weiteres wichtiges Einsatzgebiet ist die Überprüfung der Therapietreue (Compliance) des Patienten. Durch den Test lässt sich schnell und zuverlässig feststellen, ob ein verschriebenes Antibiotikum tatsächlich eingenommen wird. Dies ist besonders bei ausbleibendem Therapieerfolg oder chronischen Infektverläufen eine wertvolle diagnostische Hilfestellung.

Tipp: Führen Sie den Hemmstofftest routinemäßig bei jeder Urinkultur durch, wenn der Patient anamnestisch bereits Antibiotika eingenommen hat oder die klinischen Symptome nicht zum mikrobiologischen Befund passen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4607

Fallbeispiel 1: Verdacht auf Harnwegsinfekt bei antibiotischer Vorbehandlung

Eine Patientin stellt sich mit anhaltenden Dysurie-Beschwerden vor, hat jedoch bereits eigenständig eine Restdosis eines Antibiotikums eingenommen. Zur exakten Diagnostik erfolgt eine Keimzahlbestimmung mittels Eintauchnährboden sowie parallel ein Hemmstofftest. Der Hemmstofftest fällt positiv aus, was die niedrige Keimzahl als artefiziell entlarvt. Abgerechnet werden die GOÄ 4605 und die GOÄ 4607.

Fallbeispiel 2: Compliance-Überprüfung bei chronischer Zystitis

Ein Patient unter laufender oralen Antibiotikatherapie zeigt keine klinische Besserung seiner Beschwerden. Um eine mangelnde Compliance von einer bakteriellen Resistenz abzugrenzen, wird ein Hemmstoffnachweis im Urin durchgeführt. Der Test zeigt keinen Hemmhof, was auf eine fehlende Einnahme hindeutet. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 4607 als solitäre Leistung.

Fallbeispiel 3: Multilokuläre Probenentnahme bei kompliziertem Infekt

Bei einem Patienten mit Verdacht auf eine aszendierende Infektion werden getrennte Urinproben aus dem Katheterurin und dem Spontanurin untersucht. Für beide Proben wird jeweils ein separates Testblättchen vorbereitet und bebrütet. Da die Leistung je Material berechnungsfähig ist, kann die GOÄ 4607 zweifach angesetzt werden. Die Dokumentation muss die getrennten Entnahmeorte klar ausweisen.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4607: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler liegt in der unvollständigen Dokumentation, wenn die Ziffer ohne eine begleitende Keimzahlbestimmung abgerechnet wird. Private Krankenversicherungen fordern in diesen Fällen oft eine detaillierte Begründung für die medizinische Notwendigkeit an. Ohne den Nachweis einer konkreten Fragestellung, wie etwa der Compliance-Prüfung, drohen Honorarkürzungen.

Zudem darf die Ziffer nicht pauschal für jede Urinuntersuchung im Schnelltestverfahren (z. B. Teststreifen) berechnet werden. Die GOÄ 4607 setzt zwingend das mikrobiologische Kulturverfahren mit Bebrütung voraus. Reine chemische oder physikalische Schnelltests sind mit dieser Ziffer nicht abdeckbar und führen bei Prüfungen unweigerlich zur Stornierung der Leistung.

Achtung: Die Abrechnung mehrerer Testblättchen auf einer einzigen Nährbodenplatte ist nur dann zulässig, wenn es sich um unterschiedliche Untersuchungsmaterialien oder getrennte Entnahmestellen handelt. Eine künstliche Vervielfachung der Ziffer aus derselben homogenen Probe ist unzulässig.

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Dokumentation der GOÄ 4607: Praxisbewährte Hinweise

Für eine rechtssichere Abrechnung ist eine lückenlose Dokumentation in der Patientenakte unerlässlich. Neben der Indikation müssen auch die methodischen Parameter wie die Bebrütungszeit und die Temperatur festgehalten werden. Auch das verwendete Indikatorbakterium sollte im Laborbuch oder der digitalen Akte hinterlegt sein.

Das Testergebnis muss eindeutig als positiv (Hemmhof vorhanden) oder negativ (kein Hemmhof) dokumentiert werden. Bei positiven Befunden empfiehlt sich zudem die Angabe des ungefähren Hemmhofdurchmessers in Millimetern. Dies erhöht die Plausibilität bei eventuellen Rückfragen der Kostenträger erheblich.

Dokumentationsbeispiel: Urin-Hemmstofftest nach GOÄ 4607 bei V. a. vorbehandelten HWI. Methode: Filterplättchen auf beimpftem Nährboden (E. coli ATCC 25922). Bebrütung: 18 Std. bei 36 °C. Befund: Positiv, Hemmhofdurchmesser 14 mm. Antibiotische Aktivität im Urin nachgewiesen.

GOÄ 4607: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die GOÄ-Ziffer 4607 kann im begründeten Einzelfall über den Regelhöchstsatz von 1,15-fach bis zum Höchstsatz von 1,3-fach gesteigert werden. Typische Begründungen für eine Schwellenüberschreitung sind ein ungewöhnlich hoher Aufwand bei der Probenaufbereitung oder extrem zähflüssige Materialien. Auch eine verzögerte Auswertung durch schwer interpretierbare, unregelmäßige Hemmhofgrenzen rechtfertigt einen höheren Faktor.

Typische Ziffernkombinationen

In der täglichen Praxis wird die GOÄ 4607 fast immer in Kombination mit den Ziffern für die Keimzahlbestimmung erbracht. Hierzu zählen insbesondere die GOÄ 4605 (Eintauchnährboden) und die GOÄ 4606 (Oberflächenausstrich). Diese Kombinationen sind medizinisch sinnvoll und gebührenrechtlich vollkommen zulässig, da sie sich gegenseitig in ihrer Aussagekraft ergänzen.

Ziffer 4607 in der neuen GOÄ

Der Hemmstoffnachweis je Material (z. B. Urin, Liquor, Blutkultur) wird zur neuen Nummer 12471 — Hemmstofftest. Festpreis 4,34 € je Material (heute beim 2,3-fachen Satz: 4,02 €). Das Prinzip (beimpfter Schwärmagar, visuelle Hemmhof-Auswertung) bleibt identisch.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4607

Mit der GOÄ-Ziffer 4607 wird der mikrobiologische Nachweis von Hemmstoffen wie Antibiotika in einem Untersuchungsmaterial abgerechnet. Die Leistung umfasst das Tränken eines Testblättchens, das Auflegen auf einen beimpften Nährboden und die anschließende Bebrütung. Meistens wird diese Untersuchung bei Urinproben durchgeführt.
Ein Hemmstofftest ist besonders als Ergänzung zur Keimzahlbestimmung sinnvoll, um falsch-negative Befunde durch eine antibiotische Vorbehandlung auszuschließen. Zudem eignet sich das Verfahren zur Überprüfung der Therapietreue des Patienten. So lässt sich feststellen, ob verordnete Antibiotika tatsächlich eingenommen werden.
Ja, die GOÄ 4607 ist je Material berechnungsfähig und kann daher bei unterschiedlichen Proben mehrfach am selben Tag angesetzt werden. Werden mehrere Testblättchen auf einer Nährbodenplatte platziert, ist die Leistung entsprechend mehrfach abrechenbar. Voraussetzung ist eine klare Dokumentation der unterschiedlichen Probenherkünfte.
Die GOÄ 4607 wird standardmäßig mit den Ziffern für die Keimzahlbestimmung kombiniert, insbesondere mit der GOÄ 4605 oder der GOÄ 4606. Diese Kombination liefert ein vollständiges Bild über die bakterielle Belastung und eventuell vorhandene antibiotische Wirkstoffe. Andere Laboruntersuchungen aus dem Abschnitt M sind ebenfalls kombinierbar.
Der maximale Steigerungssatz für die GOÄ-Ziffer 4607 liegt bei dem für Laborleistungen geltenden Höchstsatz von 1,3-fach. Dies entspricht einem Betrag von 4,55 Euro pro Leistung. Eine Steigerung über den Regelhöchstsatz von 1,15-fach erfordert eine schriftliche Begründung auf der Rechnung.
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