GOÄ 4606: Keimzahlbestimmung korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 4606
Untersuchung zur Bestimmung der Keimzahl in Flüssigkeiten mittels Oberflächenkulturen oder Plattengußverfahren nach quantitativer Aufbringung des Untersuchungsmaterials , je Untersuchungsmaterial
Punktzahl 250  
Einfachsatz 14,57 € 1,0x
Regelhöchstsatz 16,76 € 1,1x
Höchstsatz 18,94 € 1,3x

Die quantitative Keimzahlbestimmung nach GOÄ 4606 bietet hohe Präzision. Erfahren Sie, wie Sie die Ziffer rechtssicher und fehlerfrei abrechnen.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4606

Untersuchung zur Bestimmung der Keimzahl in Flüssigkeiten mittels Oberflächenkulturen oder Plattengußverfahren nach quantitativer Aufbringung des Untersuchungsmaterials, je Untersuchungsmaterial

Die GOÄ-Ziffer 4606 beschreibt eine präzise mikrobiologische Laboruntersuchung zur exakten Ermittlung der Keimkonzentration. Im Gegensatz zu einfachen Screening-Verfahren erfordert diese Leistung das Aufbringen eines exakt definierten Volumens des Untersuchungsmaterials. Dies geschieht entweder durch das Ausstreichen auf festen Nährböden oder durch das Einmischen in flüssigen Agar, der anschließend in Petrischalen erstarrt.

Durch das systematische Anlegen von Verdünnungsreihen wird sichergestellt, dass die heranwachsenden Bakterienkolonien einzeln ausgezählt werden können. Das Ergebnis wird schließlich als koloniebildende Einheiten pro Milliliter (KBE/ml) angegeben. Diese aufwendige Methodik rechtfertigt die deutlich höhere Bewertung von 250 Punkten im Vergleich zu einfachen Eintauchkulturen.

GOÄ 4606 in der Praxis: Präzise Keimzahlbestimmung vs. Schnelltest

In der täglichen Praxis dient die Ziffer 4606 vor allem der differenzierten Diagnostik bei Verdacht auf komplizierte Harnwegsinfektionen. Während für ein einfaches Screening oft die Eintauchkultur nach GOÄ 4605 ausreicht, ist die quantitative Bestimmung bei unklaren Befunden unerlässlich. Auch die Überprüfung der Wirksamkeit einer laufenden antibiotischen Therapie lässt sich hiermit exakt überwachen.

Neben Urinproben kommt das Verfahren auch bei anderen Körperflüssigkeiten wie Liquor oder bronchoalveolärer Lavage (BAL) zum Einsatz. Gerade bei sterilen Körperflüssigkeiten ist eine exakte Keimzahlbestimmung für die therapeutische Entscheidung von kritischer Bedeutung. Die Methode liefert dem behandelnden Arzt verlässliche quantitative Daten, die weit über ein reines Ja-Nein-Ergebnis hinausgehen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4606

Fallbeispiel 1: Verlaufskontrolle bei kompliziertem Harnwegsinfekt

Ein Patient stellt sich mit anhaltenden Beschwerden unter laufender Antibiotikatherapie vor. Zur Überprüfung der Therapiewirksamkeit wird eine quantitative Bestimmung der Keimzahl im Urin mittels Oberflächenausstrichverfahren durchgeführt. Gleichzeitig erfolgt ein Hemmstofftest, um die Aktivität des Antibiotikums im Urin nachzuweisen. Abgerechnet werden die GOÄ 4606 sowie die GOÄ 4607 für den Hemmstofftest.

Fallbeispiel 2: Verdacht auf Shunt-Infektion bei Hydrozephalus

Bei einem Patienten mit implantiertem Liquor-Shunt besteht der Verdacht auf eine bakterielle Infektion. Es wird Liquor entnommen und eine präzise Keimzahlbestimmung mittels Plattengussverfahren eingeleitet. Da das Plattengussverfahren als hochpräzises Referenzverfahren gilt, liefert es die notwendige diagnostische Sicherheit. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 4606 zum Regelsatz.

Fallbeispiel 3: Diagnostik einer beatmungsassoziierten Pneumonie

Zur Abklärung einer pulmonalen Infektion bei einem intensivpflichtigen Patienten wird eine bronchoalveoläre Lavage gewonnen. Im Labor wird die Flüssigkeit quantitativ aufbereitet, um die genaue Erregerkonzentration zu bestimmen. Dies erlaubt die Abgrenzung einer bloßen Kolonisation von einer behandlungsbedürftigen Infektion. Die Leistung wird nach GOÄ 4606 liquidiert.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4606: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die gleichzeitige Berechnung der GOÄ-Ziffern 4605 und 4606 für dieselbe Probe. Da die GOÄ 4606 das methodisch aufwendigere Verfahren darstellt, schließt sie die einfachere Eintauchkultur für dasselbe Untersuchungsmaterial aus. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen kürzen solche Doppelabrechnungen konsequent.

Achtung: Die GOÄ 4606 darf nicht pro verwendeter Kulturplatte oder Verdünnungsstufe berechnet werden. Die Leistungsbeschreibung definiert die Abrechnungseinheit ausdrücklich als "je Untersuchungsmaterial". Mehrfachansätze für dieselbe Urinprobe werden bei Prüfungen sofort gestrichen.

Zudem fordern Kostenträger bei häufiger Anwendung der GOÄ 4606 oft den Nachweis der medizinischen Notwendigkeit gegenüber der günstigeren GOÄ 4605. Eine präzise Dokumentation der klinischen Fragestellung, wie etwa die Überwachung einer Antibiotikatherapie, schützt hier vor Regressen.

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Dokumentation der GOÄ 4606: Praxisbewährte Hinweise

Für eine rechtssichere Abrechnung muss die Dokumentation in der Patientenakte den quantitativen Charakter der Untersuchung widerspiegeln. Es reicht nicht aus, lediglich das Vorhandensein von Keimen zu vermerken. Die Dokumentation sollte Angaben zur Methode, den Verdünnungsschritten und dem konkreten quantitativen Ergebnis enthalten.

Dokumentation: Quantitative Keimzahlbestimmung aus Mittelstrahlurin mittels Oberflächenkultur auf CLED-Agar. Verdünnungsreihe 1:10 bis 1:1000. Ergebnis nach 24 Stunden Inkubation: 10^5 KBE/ml Escherichia coli. Parallel durchgeführter Hemmstofftest: negativ.

Auch die Indikation für das aufwendigere Verfahren sollte kurz skizziert werden, insbesondere wenn es sich um Verlaufskontrollen handelt. Eine lückenlose Erfassung der Laborparameter stellt sicher, dass Rückfragen von privaten Krankenversicherungen schnell und erfolgreich beantwortet werden können.

GOÄ 4606: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da Leistungen des Abschnitts M (Laboratoriumsuntersuchungen) strengen Begrenzungen unterliegen, ist der Gebührenrahmen für die GOÄ 4606 auf den 1,15-fachen Regelsatz beschränkt. Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 1,3 ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Typische Begründungen sind ein extrem hoher Viskositätsgrad der Probe (z. B. bei zähem Bronchialsekret) oder ein außergewöhnlicher Aufwand durch notwendige zusätzliche Verdünnungsschritte bei massiver Überwucherung.

Typische Ziffernkombinationen

In der mikrobiologischen Diagnostik wird die GOÄ 4606 sehr häufig mit dem Hemmstofftest nach GOÄ 4607 kombiniert. Diese Kombination ist zulässig und medizinisch sinnvoll, um festzustellen, ob bereits Antibiotika im Untersuchungsmaterial aktiv sind. Schließen sich an die Keimzahlbestimmung weitere Differenzierungen oder ein Antibiogramm an, können die Ziffern GOÄ 4610 (Erregeridentifizierung) und GOÄ 4613 (Empfindlichkeitsprüfung) zusätzlich in Ansatz gebracht werden.

Tipp: Achten Sie darauf, dass nachfolgende Identifizierungsleistungen (z. B. GOÄ 4610) und Resistenzbestimmungen (z. B. GOÄ 4613) immer als eigenständige Leistungen neben der Keimzahlbestimmung dokumentiert und abgerechnet werden dürfen.

Ziffer 4606 in der neuen GOÄ

Die quantitative Keimzahlbestimmung mittels Oberflächenkultur oder Plattengussverfahren wird in der neuen GOÄ nach der eingesetzten Technik aufgeteilt:

  • 12473 Keimzahl, Oberflächenkulturverfahren — je Untersuchungsmaterial (5,05 €)
  • 12474 Keimzahl, Plattengussverfahren — je Untersuchungsmaterial (7,08 €)

Heute bringt die 4606 beim 2,3-fachen Satz 16,76 €. 12473 und 12474 schließen sich gegenseitig aus.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4606

Nein, eine nebeneinanderstehende Abrechnung der GOÄ-Ziffern 4605 und 4606 für dasselbe Untersuchungsmaterial ist ausgeschlossen. Die GOÄ 4606 stellt das höherwertige, quantitative Verfahren dar, welches die einfachere Eintauchkultur konsumiert. Für unterschiedliche Proben am selben Tag ist eine getrennte Abrechnung mit entsprechender Begründung jedoch denkbar.
Der Hauptunterschied liegt in der Methodik und der Präzision der Keimzahlbestimmung. Während die GOÄ 4605 ein semi-quantitatives Screening mittels Eintauchkultur (Dipslide) beschreibt, erfordert die GOÄ 4606 ein exakt definiertes Probenvolumen und serielle Verdünnungen. Dadurch ermöglicht die GOÄ 4606 eine präzise quantitative Angabe in KBE/ml.
Der Regelhöchstsatz (Schwellenwert) für die GOÄ-Ziffer 4606 liegt beim 1,15-fachen Satz und beträgt 16,76 Euro. Der einfache Gebührensatz liegt bei 14,57 Euro. Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 1,3x (18,94 Euro) ist nur mit einer medizinischen Begründung zulässig.
Ja, der mikrobiologische Hemmstofftest nach GOÄ-Ziffer 4607 ist neben der GOÄ 4606 voll berechnungsfähig. Da beide Tests in der Praxis meist parallel aus derselben Probe durchgeführt werden, ist diese Kombination im Laboralltag sehr häufig. Eine gegenseitige Ausschlussregelung existiert in der GOÄ nicht.
Die GOÄ-Ziffer 4606 wird je Untersuchungsmaterial und nicht je verwendetem Nährboden oder Verdünnungsstufe abgerechnet. Selbst wenn für eine präzise Bestimmung mehrere Platten oder Verdünnungsreihen angelegt werden müssen, darf die Ziffer nur einmal pro Probe (z. B. Urin) angesetzt werden. Eine Vervielfachung der Ziffer für dieselbe Probe ist unzulässig.
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