GOÄ 4605: Uricult korrekt abrechnen – Leitfaden

5 Min. Lesezeit
GOÄ 4605
Untersuchung zur Bestimmung der Keimzahl mittels Eintauchobjektträgerkultur (z. B. Cult-dip Plus, Dip-Slide, Uricount, Uricult, Uriline, Urotube) , semiquantitativ , je Urinuntersuchung
Punktzahl 60  
Einfachsatz 3,50 € 1,0x
Regelhöchstsatz 4,02 € 1,1x
Höchstsatz 4,55 € 1,3x

Die Abrechnung der Keimzahlbestimmung nach GOÄ 4605 wirft oft Fragen auf. Erfahren Sie alles zu Indikationen, Uricult-Systemen und Kombinationsmöglichkeiten.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4605

Untersuchung zur Bestimmung der Keimzahl mittels Eintauchobjektträgerkultur (z. B. Cult-dip Plus, Dip-Slide, Uricount, Uricult, Uriline, Urotube), semiquantitativ, je Urinuntersuchung

Die GOÄ-Ziffer 4605 beschreibt eine klassische Methode der mikrobiologischen Basisdiagnostik in der Arztpraxis. Ziel der Untersuchung ist die semiquantitative Bestimmung der bakteriellen Keimzahl im Urin. Diese Untersuchung wird mithilfe eines speziellen Eintauchkultursystems durchgeführt, das im klinischen Alltag häufig unter dem Handelsnamen Uricult bekannt ist.

Der Leistungsinhalt umfasst die vollständige Durchführung des Tests von der Benetzung des Objektträgers bis zur Auswertung. Der Objektträger ist in der Regel zweiseitig mit unterschiedlichen Nährmedien wie dem universellen CLED-Agar und dem selektiven MacConkey-Agar beschichtet. Nach einer Bebrütung von 16 bis 24 Stunden bei 36 °C erfolgt die Ablesung durch den Vergleich mit standardisiertem Bildmaterial des Herstellers. Die Ziffer ist dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) der GOÄ zugeordnet.

GOÄ 4605 in der Praxis: Indikationen und klinischer Nutzen

Die Durchführung einer Eintauchobjektträgerkultur ist bei begründetem Verdacht auf eine Infektion der ableitenden Harnwege indiziert. Typische Symptome, die diese Untersuchung rechtfertigen, sind Dysurie, Pollakisurie oder Schmerzen im Unterbauch. Auch bei unklarem Fieber oder Flankenschmerz kann die Keimzahlbestimmung wichtige diagnostische Hinweise liefern.

Ein weiterer wichtiger Anwendungsbereich ist das Screening bei asymptomatischen Risikogruppen. Insbesondere im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge oder bei Patienten mit auffälligem Urinstreifentest (Leukozyturie, Erythrozyturie oder positivem Nitritfeld) ist die Untersuchung sinnvoll. Sie dient dem Ausschluss einer asymptomatischen Bakteriurie, die in der Schwangerschaft schwerwiegende Komplikationen verursachen kann.

Tipp: Achten Sie darauf, dass für die Untersuchung möglichst frischer Mittelstrahlurin verwendet wird. Eine längere Stehzeit des Urins vor dem Eintauchen kann zu einer künstlichen Keimvermehrung führen und das Ergebnis verfälschen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4605

Fallbeispiel 1: Verdacht auf Pyelonephritis bei einem männlichen Patienten

Ein männlicher Patient stellt sich mit Flankenschmerzen, Fieber und Dysurie in der Praxis vor. Zum Ausschluss einer Pyelonephritis wird eine Urinuntersuchung mittels Uricult veranlasst. Nach 18 Stunden Inkubation zeigt sich ein signifikantes Keimwachstum von über 10^5 KBE/ml. Neben der symptombezogenen Untersuchung wird die GOÄ-Ziffer 4605 für die Keimzahlbestimmung erfolgreich abgerechnet.

Fallbeispiel 2: Asymptomatische Schwangere mit positivem Nitrit-Test

Im Rahmen einer Routineuntersuchung einer schwangeren Patientin zeigt der Urinstreifentest ein positives Nitritfeld. Zur Abklärung einer asymptomatischen Bakteriurie wird eine Eintauchobjektträgerkultur angelegt. Das Ergebnis ist mit unter 10^2 KBE/ml unauffällig. Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 4605 ist hier vollumfänglich begründet und erstattungsfähig.

Fallbeispiel 3: Negativer Kulturbefund bei anhaltenden Beschwerden

Eine Patientin klagt trotz Antibiotikatherapie weiterhin über Beschwerden beim Wasserlassen. Die angelegte Eintauchkultur bleibt nach 24 Stunden ohne Keimwachstum. Zum Ausschluss von verbliebenen Antibiotika-Rückständen im Urin wird zusätzlich ein Hemmstofftest nach GOÄ 4607 durchgeführt. In diesem Fall können die GOÄ-Ziffern 4605 und 4607 nebeneinander abgerechnet werden.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4605: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ-Ziffer 4605 ist die Anwendung bei Patientinnen mit einer unkomplizierten Zystitis. Die medizinischen Leitlinien und die GOÄ-Kommentierung schließen die Indikation in diesem Fall explizit aus. Bei einer unkomplizierten Blasenentzündung der Frau ist eine Keimzahlbestimmung mittels Kultur primär nicht notwendig und wird von privaten Krankenversicherungen oft gestrichen.

Zudem darf die Ziffer nur einmal je Urinuntersuchung abgerechnet werden. Das bedeutet, dass auch bei der Verwendung von Systemen mit mehreren unterschiedlichen Nährmedien auf einem Objektträger keine Mehrfachabrechnung erfolgen darf. Private Kassen prüfen zudem genau, ob bei positiv gemeldetem Befund direkt weiterführende mikrobiologische Leistungen abgerechnet wurden, ohne dass eine entsprechende Dokumentation vorliegt.

Achtung: Die Abrechnung der GOÄ 4605 ist ausgeschlossen, wenn am selben Untersuchungstag eine aufwendigere quantitative Urinkultur in einem externen Labor veranlasst wurde, es sei denn, es handelt sich um eine medizinisch begründete Stufendiagnostik.

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Dokumentation der GOÄ 4605: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. In der Patientenakte muss die medizinische Indikation für die Keimzahlbestimmung klar ersichtlich sein. Dazu gehören die Dokumentation der Symptome oder das Ergebnis eines vorausgegangenen Urinstreifentests.

Darüber hinaus müssen das verwendete Testsystem, das Datum und die Uhrzeit des Ansatzes sowie das exakte Ergebnis festgehalten werden. Das Ergebnis sollte semiquantitativ in koloniebildenden Einheiten pro Milliliter (KBE/ml) angegeben werden. Auch negative Befunde müssen zwingend dokumentiert werden, um die Abrechnung zu rechtfertigen.

Dokumentation: V. a. Harnwegsinfekt bei Z. n. Katheterisierung. Uricult angesetzt am 12.10. um 10:00 Uhr. Ablesung am 13.10. um 08:30 Uhr: Befund positiv, ca. 10^5 KBE/ml (CLED-Agar bewachsen, MacConkey-Agar kein Wachstum). Abrechnung nach GOÄ 4605.

GOÄ 4605: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Als Leistung des Abschnitts M (Labor) unterliegt die GOÄ-Ziffer 4605 einem eingeschränkten Gebührenrahmen. Der Regelhöchstsatz liegt beim 1,15-fachen Satz, was einem Betrag von 4,02 € entspricht. Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 1,3-fach (4,55 €) ist nur mit einer schriftlichen Begründung auf der Rechnung möglich. Typische Begründungen sind ein ungewöhnlich hoher Zeitaufwand bei der Differenzierung von Mischkulturen oder extreme Verunreinigungen der Probe.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ-Ziffer 4605 lässt sich hervorragend mit anderen diagnostischen Leistungen kombinieren. Häufig geht der Kultur eine orientierende Untersuchung voraus, die nach GOÄ-Ziffer 3511 (Urin-Streifentest) abgerechnet wird. Bei einem negativen Kulturbefund und klinischem Verdacht auf Hemmstoffe ist die zusätzliche Abrechnung der GOÄ-Ziffer 4607 zulässig. Sollte sich eine Reinkultur oder eine Resistenzbestimmung anschließen, können die entsprechenden Spezialziffern aus dem Abschnitt M IV separat berechnet werden.

Ziffer 4605 in der neuen GOÄ

Die semiquantitative Keimzahlbestimmung mittels Eintauchobjektträgerkultur (z. B. Uricult, Dip-Slide) wird zur neuen Nummer 12472 — Keimzahl, Eintauchobjektträger, je Urin. Festpreis 3,29 € je Urin (heute beim 2,3-fachen Satz: 4,02 €). Auch bei mehrfach beschichtetem Träger ist 12472 nur einmal je Urinprobe berechnungsfähig; neben dem Oberflächen- oder Plattengussverfahren nicht berechnungsfähig.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4605

Die GOÄ 4605 darf nicht bei Frauen mit einer unkomplizierten Zystitis abgerechnet werden. In diesen Fällen ist die Keimzahlbestimmung mittels Eintauchobjektträgerkultur medizinisch nicht indiziert. Bei komplizierten Verläufen oder anderen Patientengruppen bleibt die Abrechnung jedoch zulässig.
Ja, die zusätzliche Abrechnung der GOÄ 4607 für den Hemmstofftest ist bei einem negativen Befund zulässig. Dies dient dem Ausschluss von antibiotischen Substanzen im Urin, die das Keimwachstum verhindern könnten. Beide Leistungen müssen separat dokumentiert werden.
Für die GOÄ 4605 gilt als Laborleistung des Abschnitts M ein Regelhöchstsatz von 1,15-fach (4,02 €). Unter Angabe einer besonderen Begründung kann die Gebühr bis zum 1,3-fachen Höchstsatz (4,55 €) gesteigert werden. Höhere Faktoren sind für diese Ziffer nicht zulässig.
In der Patientenakte müssen die Indikation, das verwendete Testsystem sowie das semiquantitative Ergebnis in KBE/ml dokumentiert werden. Auch die Inkubationsdauer und -temperatur sollten festgehalten werden. Eine lückenlose Dokumentation schützt vor Honorarkürzungen bei Prüfungen.
Ja, schließt sich an die Eintauchkultur eine Weiterzüchtung zur Reinkultur, Identifizierung oder ein Antibiogramm an, sind diese Leistungen gesondert berechnungsfähig. Hierfür kommen die entsprechenden Ziffern aus den Abschnitten M IV. 1. b, c und f der GOÄ zum Einsatz.
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