GOÄ 4520: Streptokokken-B-Nachweis korrekt abrechnen

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GOÄ 4520
Qualitative Untersuchung des Nativmaterials zum Nachweis von Bakterienantigenen mittels Ligandenassay (z.B. Enzym- und Radioimmunassay) - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve-, je Untersuchung -Beta-hämolysierende Streptokokken der Gruppe B
Punktzahl 250  
Einfachsatz 14,57 € 1,0x
Regelhöchstsatz 16,76 € 1,1x
Höchstsatz 18,94 € 1,3x

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4520

Qualitative Untersuchung des Nativmaterials zum Nachweis von Bakterienantigenen mittels Ligandenassay (z.B. Enzym- und Radioimmunassay) - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve-, je Untersuchung -Beta-hämolysierende Streptokokken der Gruppe B. Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Die GOÄ-Ziffer 4520 beschreibt eine spezifische laboratoriumsmedizinische Untersuchung aus dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen), Unterabschnitt M II (Untersuchungen im Nativmaterial). Der Fokus liegt hierbei auf dem qualitativen Nachweis von Antigenen der Gruppe-B-Streptokokken (Streptococcus agalactiae).

Die Leistung umfasst die Probenaufbereitung, die Durchführung des Ligandenassays sowie eventuell notwendige Doppelbestimmungen zur Qualitätssicherung. Auch die Erstellung einer aktuellen Bezugskurve ist mit der Gebühr abgegolten und darf nicht gesondert berechnet werden.

GOÄ 4520 in der Praxis: Indikationen und klinischer Alltag

Die Bestimmung von beta-hämolysierenden Streptokokken der Gruppe B ist insbesondere in der Geburtshilfe und Perinatalmedizin von herausragender Bedeutung. Ein Screening schwangerer Patientinnen zwischen der 35. und 37. Schwangerschaftswoche dient der Prävention einer neonatalen Sepsis.

Der Nachweis erfolgt in der Regel aus einem vaginal-rektalen Abstrich. Da es sich um eine Leistung des Speziallabors handelt, ist die Indikationsstellung präzise zu dokumentieren, um spätere Rückfragen von Kostenträgern zu vermeiden.

Tipp: Die Durchführung des Schnelltests direkt in der gynäkologischen Praxis ist unter Einhaltung der Qualitätsstandards möglich und wird nach GOÄ 4520 liquidiert, sofern die apparativen Voraussetzungen gegeben sind.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4520

Fallbeispiel 1: Routinescreening in der Schwangerschaft

Eine schwangere Patientin stellt sich in der 36. Schwangerschaftswoche zur Vorsorge vor. Es erfolgt ein vaginal-rektaler Abstrich zum Ausschluss einer vaginalen Besiedlung mit B-Streptokokken.

Die Praxis führt den Antigen-Nachweis mittels Ligandenassay (Schnelltest) direkt vor Ort durch. Abgerechnet werden die symptombezogene Untersuchung nach GOÄ 5, die Probenentnahme nach GOÄ 298 sowie der Antigen-Nachweis nach GOÄ 4520.

Fallbeispiel 2: Verdacht auf vorzeitigen Blasensprung

Eine Schwangere stellt sich mit Verdacht auf einen vorzeitigen Blasensprung in der 38. Schwangerschaftswoche vor. Zur Risikominimierung einer aszendierenden Infektion wird ein Schnelltest auf B-Streptokokken durchgeführt.

Neben den geburtshilflichen Basisleistungen wird die GOÄ 4520 für den qualitativen Antigen-Nachweis angesetzt. Die medizinische Notwendigkeit ergibt sich direkt aus der Akutsituation und der drohenden Infektion des Neugeborenen.

Fallbeispiel 3: Abklärung bei drohender Frühgeburt

Bei einer Patientin in der 32. Schwangerschaftswoche treten vorzeitige Wehen auf. Zur Entscheidung über eine intrapartale Antibiotikaprophylaxe wird ein vaginaler Abstrich auf B-Streptokokken entnommen und analysiert.

Der Schnelltest wird umgehend im Praxislabor ausgewertet. Die Abrechnung erfolgt mit dem 1,15-fachen Satz der GOÄ 4520, da die labortechnische Untersuchung im eigenen Labor stattfindet.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4520: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler liegt in der unvollständigen Rechnungslegung. Gemäß den Abrechnungsbestimmungen der GOÄ müssen die untersuchten Parameter zwingend auf der Liquidation angegeben werden; der bloße Verweis auf die Ziffernummer reicht nicht aus.

Zudem versuchen private Krankenversicherungen gelegentlich, den Ansatz der GOÄ 4520 zu kürzen, wenn gleichzeitig andere mikrobiologische Untersuchungen durchgeführt wurden. Eine Nebeneinanderberechnung ist jedoch zulässig, solange es sich um unterschiedliche Zielorganismen oder differenzierte methodische Ansätze handelt.

Achtung: Die Ziffer 4520 darf nicht neben anderen Ziffern für denselben Erreger aus derselben Probe berechnet werden, wenn diese bereits den Antigen-Nachweis abdecken (z. B. kulturelle Verfahren nach Abschnitt M).

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Dokumentation der GOÄ 4520: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation schützt vor Honorarausfällen. In der Patientenakte müssen das Entnahmedatum, die genaue Lokalisation der Probenentnahme (z. B. vaginal-rektal) sowie das Testergebnis (positiv/negativ) dokumentiert werden.

Auch die verwendete Methode (z. B. Immunoassay) und die Chargennummer des verwendeten Testkits sollten für eventuelle Qualitätskontrollen festgehalten werden. Dies erleichtert die Argumentation bei Nachfragen durch den Medizinischen Dienst oder private Versicherer.

Dokumentation: Vaginal-rektaler Abstrich in SSW 36+2 durchgeführt. Antigen-Nachweis auf beta-hämolysierende Streptokokken der Gruppe B mittels Ligandenassay (Schnelltest) durchgeführt. Ergebnis: Negativ. Charge-Nr. Testkit: 123456.

GOÄ 4520: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da die GOÄ 4520 dem Abschnitt M II angehört, liegt der Regelhöchstsatz beim 1,15-fachen Satz. Eine Steigerung bis zum 1,3-fachen Satz ist nur unter Angabe besonderer, patientenbezogener Erschwernisse zulässig.

Gründe für eine Überschreitung des Schwellenwertes können beispielsweise schwierige Probenaufbereitungen bei stark verunreinigtem Nativmaterial oder atypische Viskositäten des Abstrichsekrets sein, die einen erhöhten Zeitaufwand im Labor verursachen.

Typische Ziffernkombinationen

Häufig wird die GOÄ 4520 zusammen mit der GOÄ 298 (Probenentnahme) für den Abstrich abgerechnet. Auch die Kombination mit Beratungsleistungen nach GOÄ 1 oder GOÄ 3 sowie der symptombezogenen Untersuchung nach GOÄ 5 ist im klinischen Alltag üblich.

Nicht zulässig ist die gleichzeitige Abrechnung von allgemeinen mikrobiologischen Suchtests aus derselben Probe, wenn diese den spezifischen Nachweis von B-Streptokokken bereits beinhalten. Hier ist auf eine strikte Trennung der Indikationen zu achten.

Ziffer 4520 in der neuen GOÄ

Der qualitative Nachweis von Beta-hämolysierenden Streptokokken der Gruppe B aus Nativmaterial mittels Ligandenassay hat in der neuen GOÄ keine Nachfolgeleistung. Der Entwurf sieht für diesen spezifischen Nachweis keine eigene Ziffer vor.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4520

Die GOÄ 4520 wird für den qualitativen Nachweis von beta-hämolysierenden Streptokokken der Gruppe B mittels Ligandenassay berechnet. Typischerweise erfolgt dies im Rahmen des Schwangerschaftsscreenings in den Wochen 35 bis 37. Die Untersuchung muss medizinisch begründet und im Nativmaterial durchgeführt werden.
Der Regelhöchstsatz der GOÄ 4520 beträgt 16,76 € bei Anwendung des 1,15-fachen Steigerungssatzes. Da es sich um eine Laborleistung des Abschnitts M handelt, gilt dieser reduzierte Gebührenrahmen im Vergleich zu klinischen Leistungen. Der einfache Gebührensatz liegt bei 14,57 €.
Ja, eine Nebeneinanderberechnung ist zulässig, sofern es sich um unterschiedliche diagnostische Zielsetzungen oder getrennte Proben handelt. Der reine Antigen-Schnelltest nach GOÄ 4520 schließt eine nachfolgende kulturelle Differenzierung bei positivem Befund nicht aus. Die medizinische Notwendigkeit beider Schritte muss jedoch nachvollziehbar dokumentiert sein.
Auf der Liquidation müssen die konkret untersuchten Parameter explizit angegeben werden. Der bloße Verweis auf die Ziffer 4520 reicht für eine korrekte Abrechnung nicht aus. In diesem Fall ist die Angabe 'Beta-hämolysierende Streptokokken der Gruppe B' zwingend erforderlich.
Eine Steigerung bis zum 1,3-fachen Höchstsatz ist in begründeten Ausnahmefällen möglich. Dies erfordert eine detaillierte, patientenbezogene Begründung auf der Rechnung, wie etwa eine stark erschwerte Probenaufbereitung. Ohne eine solche Begründung weisen private Krankenversicherungen Beträge über dem Schwellenwert von 1,15-fach ab.`
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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