Die GOÄ-Ziffer 4546 regelt die Abrechnung aufwendiger bakteriologischer Identifizierungstests. Erfahren Sie alles zu Fallstricken und Kombinationsmöglichkeiten.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4546
Identifizierung, Untersuchung von angezüchteten Bakterien mit aufwendigeren Verfahren (z. B. Äskulinspaltung, Methylenblau-, Nitratreduktion, Harnstoffspaltung, Koagulase-, cAMP-, O-F-, Ammen-, DNAase-Test), je Test und Keim
Die GOÄ-Ziffer 4546 bewertet die Identifizierung angezüchteter Bakterien mittels spezieller, aufwendigerer physiologischer oder biochemischer Reaktionen. Diese Verfahren dienen der präzisen Bestimmung einer bakteriellen Reinkultur. Im Vergleich zu den einfacheren Tests nach Ziffer 4545 zeichnen sich diese Methoden durch einen deutlich höheren zeitlichen und inhaltlichen Aufwand aus.
Die Abrechnung erfolgt explizit je Test und Keim. Dies bedeutet, dass bei der parallelen Durchführung mehrerer unterschiedlicher Reaktionen oder bei der Untersuchung verschiedener Erreger die Ziffer mehrfach angesetzt werden kann. Die in der Leistungsbeschreibung genannten Beispiele sind nicht abschließend, sondern verdeutlichen den geforderten methodischen Standard.
GOÄ 4546 in der Praxis: Differenzierung von Reinkulturen mittels Spezialtests
In der mikrobiologischen Diagnostik ist die exakte Bestimmung von Krankheitserregern essenziell für die gezielte Therapie. Die GOÄ-Ziffer 4546 kommt zum Einsatz, wenn Standardverfahren nicht ausreichen und spezifische Stoffwechseleigenschaften der Bakterien untersucht werden müssen. Typische Beispiele hierfür sind die Äskulinspaltung zur Identifizierung von Enterokokken oder der Koagulase-Test zur Differenzierung von Staphylokokken.
Auch der Urease-Test (Harnstoffspaltung), der beispielsweise beim Nachweis von Helicobacter pylori eine zentrale Rolle spielt, fällt unter diese Gebührenposition. Ebenso gehört der CAMP-Test zur Hämolyseverstärkung bei B-Streptokokken in dieses Leistungsspektrum. Jedes dieser Verfahren erfordert eine präzise Vorbereitung der Reinkultur und oft eine Bebrütung über 24 bis 48 Stunden.
Tipp: Nicht namentlich in der GOÄ erwähnte Identifizierungsverfahren können nach billigem Ermessen analog einer der beiden Ziffern 4545 oder 4546 zugeordnet werden. Ausschlaggebend für die Zuordnung zur höher bewerteten Ziffer 4546 ist primär der nachweisbare zeitliche und technische Mehraufwand des Tests.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4546
Fallbeispiel 1: Differenzierung von Staphylokokken
Bei einer Wundinfektion wird eine Reinkultur von Gram-positiven Kokken isoliert. Zur Differenzierung zwischen dem pathogenen Staphylococcus aureus und koagulasenegativen Staphylokokken wird ein Röhrchenkoagulase-Test durchgeführt. Zusätzlich erfolgt ein DNAase-Test zur Absicherung des Befundes. Abgerechnet werden in diesem Fall zweimal die GOÄ-Ziffer 4546, da zwei eigenständige, aufwendige Tests an einem Keim durchgeführt wurden.
Fallbeispiel 2: Verdacht auf Helicobacter-pylori-Infektion
Aus einer Magenbiopsie wird eine Kultur angezüchtet, bei der der Verdacht auf Helicobacter pylori besteht. Zum schnellen Nachweis der charakteristischen enzymatischen Aktivität wird eine Harnstoff-Bouillon (Urease-Test) inokuliert. Nach deutlichem Farbumschlag innerhalb von vier Stunden ist der Keim identifiziert. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 4546 für die Harnstoffspaltung.
Fallbeispiel 3: Abklärung von B-Streptokokken in der Schwangerschaftsvorsorge
Im Rahmen des Screenings einer Schwangeren wird ein vaginaler Abstrich mikrobiologisch untersucht. Zur sicheren Identifizierung von Streptococcus agalactiae (B-Streptokokken) wird ein konventioneller CAMP-Test auf einer Blut-Agar-Platte angesetzt. Nach Bebrütung über Nacht zeigt sich der typische kappenförmige Hämolysehof. Dieser aufwendige Nachweis berechtigt zum Ansatz der GOÄ-Ziffer 4546.
Häufige Fehler bei der GOÄ 4546: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Praxis ist die Verwechslung des physiologischen Methylenblau-Tests mit der einfachen Methylenblau-Färbung. Während der physiologische Test zur Streptokokkendiagnostik nach GOÄ 4546 berechnet wird, stellt die reine Färbung einer Reinkultur eine Leistung nach Ziffer 4556 dar. Eine fälschliche Deklaration der Färbung als aufwendiger Test führt bei Prüfungen regelmäßig zur Honorarkürzung.
Zudem beanstanden private Krankenversicherungen häufig die mehrfache Abrechnung, wenn die medizinische Notwendigkeit nicht klar aus der Dokumentation hervorgeht. Jede Abrechnung der Ziffer 4546 muss zwingend an eine konkrete Reinkultur und ein spezifisches Testverfahren gekoppelt sein. Pauschale Mehrfachansätze ohne Differenzierung der untersuchten Keime werden nicht anerkannt.
Achtung: Achten Sie darauf, dass veraltete Verfahren wie der Ammen-Test oder der Methylenblau-Test heute kaum noch leitlinienkonform sind. Werden modernere, gleichwertige Testkits verwendet, müssen diese präzise dokumentiert und gegebenenfalls analog herangezogen werden, um Beanstandungen zu vermeiden.
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Dokumentation der GOÄ 4546: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist das wirksamste Mittel zur Abwehr von Honorarkürzungen. Für jeden Ansatz der GOÄ-Ziffer 4546 müssen der spezifische Name des Tests (z. B. Nitratreduktion) und der untersuchte Keim exakt festgehalten werden. Auch die Bebrütungszeit und das eindeutige Testergebnis gehören zwingend in die Patientenakte.
Zusätzlich sollte dokumentiert werden, aus welcher Primärkultur die Reinkultur gewonnen wurde. Dies belegt die medizinische Notwendigkeit der weiterführenden Differenzierung. Bei der Verwendung von analogen Testverfahren ist zudem eine kurze Begründung des technischen Aufwands ratsam.
Dokumentation: Reinkultur aus Wundabstrich (Verdacht auf S. aureus). Durchführung Röhrchenkoagulase-Test zum Nachweis freier Koagulase. Bebrütung bei 37 °C für 4 Stunden. Ergebnis: Positiv (Gerinnselbildung). Abrechnung: 1× GOÄ 4546.
GOÄ 4546: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Da die GOÄ-Ziffer 4546 dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) angehört, liegt der maximale Steigerungssatz bei 1,3. Der Regelhöchstsatz beträgt 1,15. Eine Steigerung über den Schwellenwert hinaus ist nur bei besonderem Aufwand zulässig, beispielsweise bei extrem langsam wachsenden Keimen oder untypischen Reaktionsausfällen, die eine verlängerte Beobachtung erfordern.
Typische Ziffernkombinationen
Die Leistung nach GOÄ 4546 ist uneingeschränkt neben den Ziffern für die "Bunte Reihe" (GOÄ 4548 oder 4549) berechnungsfähig. Dies ist klinisch sinnvoll, da Spezialtests oft zur Absicherung unklarer Ergebnisse der Bunten Reihe notwendig sind. Auch die Kombination mit mikroskopischen Untersuchungen nach Ziffer 4555 oder Färbeverfahren nach Ziffer 4556 ist am selben Behandlungstag zulässig.
Ziffer 4546 in der neuen GOÄ
Die Identifizierung angezüchteter Bakterien mit aufwendigeren Verfahren (Äskulinspaltung, Methylenblau, Nitratreduktion, Harnstoffspaltung, Koagulase-, cAMP-, O-F-, Ammen-, DNAse-Test) je Test und Keim wird zur neuen Nummer 12418 — „Bacterium-Identifizierung I, je Reinkultur und Test; spezielles kulturelles und/oder biochemisches Einzelverfahren". Festpreis: 4,90 € je Test und Reinkultur, bis zu 5× pro Reinkultur (heute beim 2,3-fachen Satz: 8,04 €). Das Bacterium und der/die Tests sind anzugeben.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4546
Was hat nicht gestimmt?