GOÄ 4546: Bakterien-Identifizierung richtig abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 4546
Identifizierung, Untersuchung von angezüchteten Bakterien mit aufwendigeren Verfahren (z. B. Äskulinspaltung , Methylenblau- , Nitratreduktion , Harnstoffspaltung , Koagulase- , cAMP- , O-F- , Ammen- , DNAase-Test ), je Test und Keim
Punktzahl 120  
Einfachsatz 6,99 € 1,0x
Regelhöchstsatz 8,04 € 1,1x
Höchstsatz 9,09 € 1,3x

Die GOÄ-Ziffer 4546 regelt die Abrechnung aufwendiger bakteriologischer Identifizierungstests. Erfahren Sie alles zu Fallstricken und Kombinationsmöglichkeiten.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4546

Identifizierung, Untersuchung von angezüchteten Bakterien mit aufwendigeren Verfahren (z. B. Äskulinspaltung, Methylenblau-, Nitratreduktion, Harnstoffspaltung, Koagulase-, cAMP-, O-F-, Ammen-, DNAase-Test), je Test und Keim

Die GOÄ-Ziffer 4546 bewertet die Identifizierung angezüchteter Bakterien mittels spezieller, aufwendigerer physiologischer oder biochemischer Reaktionen. Diese Verfahren dienen der präzisen Bestimmung einer bakteriellen Reinkultur. Im Vergleich zu den einfacheren Tests nach Ziffer 4545 zeichnen sich diese Methoden durch einen deutlich höheren zeitlichen und inhaltlichen Aufwand aus.

Die Abrechnung erfolgt explizit je Test und Keim. Dies bedeutet, dass bei der parallelen Durchführung mehrerer unterschiedlicher Reaktionen oder bei der Untersuchung verschiedener Erreger die Ziffer mehrfach angesetzt werden kann. Die in der Leistungsbeschreibung genannten Beispiele sind nicht abschließend, sondern verdeutlichen den geforderten methodischen Standard.

GOÄ 4546 in der Praxis: Differenzierung von Reinkulturen mittels Spezialtests

In der mikrobiologischen Diagnostik ist die exakte Bestimmung von Krankheitserregern essenziell für die gezielte Therapie. Die GOÄ-Ziffer 4546 kommt zum Einsatz, wenn Standardverfahren nicht ausreichen und spezifische Stoffwechseleigenschaften der Bakterien untersucht werden müssen. Typische Beispiele hierfür sind die Äskulinspaltung zur Identifizierung von Enterokokken oder der Koagulase-Test zur Differenzierung von Staphylokokken.

Auch der Urease-Test (Harnstoffspaltung), der beispielsweise beim Nachweis von Helicobacter pylori eine zentrale Rolle spielt, fällt unter diese Gebührenposition. Ebenso gehört der CAMP-Test zur Hämolyseverstärkung bei B-Streptokokken in dieses Leistungsspektrum. Jedes dieser Verfahren erfordert eine präzise Vorbereitung der Reinkultur und oft eine Bebrütung über 24 bis 48 Stunden.

Tipp: Nicht namentlich in der GOÄ erwähnte Identifizierungsverfahren können nach billigem Ermessen analog einer der beiden Ziffern 4545 oder 4546 zugeordnet werden. Ausschlaggebend für die Zuordnung zur höher bewerteten Ziffer 4546 ist primär der nachweisbare zeitliche und technische Mehraufwand des Tests.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4546

Fallbeispiel 1: Differenzierung von Staphylokokken

Bei einer Wundinfektion wird eine Reinkultur von Gram-positiven Kokken isoliert. Zur Differenzierung zwischen dem pathogenen Staphylococcus aureus und koagulasenegativen Staphylokokken wird ein Röhrchenkoagulase-Test durchgeführt. Zusätzlich erfolgt ein DNAase-Test zur Absicherung des Befundes. Abgerechnet werden in diesem Fall zweimal die GOÄ-Ziffer 4546, da zwei eigenständige, aufwendige Tests an einem Keim durchgeführt wurden.

Fallbeispiel 2: Verdacht auf Helicobacter-pylori-Infektion

Aus einer Magenbiopsie wird eine Kultur angezüchtet, bei der der Verdacht auf Helicobacter pylori besteht. Zum schnellen Nachweis der charakteristischen enzymatischen Aktivität wird eine Harnstoff-Bouillon (Urease-Test) inokuliert. Nach deutlichem Farbumschlag innerhalb von vier Stunden ist der Keim identifiziert. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 4546 für die Harnstoffspaltung.

Fallbeispiel 3: Abklärung von B-Streptokokken in der Schwangerschaftsvorsorge

Im Rahmen des Screenings einer Schwangeren wird ein vaginaler Abstrich mikrobiologisch untersucht. Zur sicheren Identifizierung von Streptococcus agalactiae (B-Streptokokken) wird ein konventioneller CAMP-Test auf einer Blut-Agar-Platte angesetzt. Nach Bebrütung über Nacht zeigt sich der typische kappenförmige Hämolysehof. Dieser aufwendige Nachweis berechtigt zum Ansatz der GOÄ-Ziffer 4546.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4546: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Praxis ist die Verwechslung des physiologischen Methylenblau-Tests mit der einfachen Methylenblau-Färbung. Während der physiologische Test zur Streptokokkendiagnostik nach GOÄ 4546 berechnet wird, stellt die reine Färbung einer Reinkultur eine Leistung nach Ziffer 4556 dar. Eine fälschliche Deklaration der Färbung als aufwendiger Test führt bei Prüfungen regelmäßig zur Honorarkürzung.

Zudem beanstanden private Krankenversicherungen häufig die mehrfache Abrechnung, wenn die medizinische Notwendigkeit nicht klar aus der Dokumentation hervorgeht. Jede Abrechnung der Ziffer 4546 muss zwingend an eine konkrete Reinkultur und ein spezifisches Testverfahren gekoppelt sein. Pauschale Mehrfachansätze ohne Differenzierung der untersuchten Keime werden nicht anerkannt.

Achtung: Achten Sie darauf, dass veraltete Verfahren wie der Ammen-Test oder der Methylenblau-Test heute kaum noch leitlinienkonform sind. Werden modernere, gleichwertige Testkits verwendet, müssen diese präzise dokumentiert und gegebenenfalls analog herangezogen werden, um Beanstandungen zu vermeiden.

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Dokumentation der GOÄ 4546: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das wirksamste Mittel zur Abwehr von Honorarkürzungen. Für jeden Ansatz der GOÄ-Ziffer 4546 müssen der spezifische Name des Tests (z. B. Nitratreduktion) und der untersuchte Keim exakt festgehalten werden. Auch die Bebrütungszeit und das eindeutige Testergebnis gehören zwingend in die Patientenakte.

Zusätzlich sollte dokumentiert werden, aus welcher Primärkultur die Reinkultur gewonnen wurde. Dies belegt die medizinische Notwendigkeit der weiterführenden Differenzierung. Bei der Verwendung von analogen Testverfahren ist zudem eine kurze Begründung des technischen Aufwands ratsam.

Dokumentation: Reinkultur aus Wundabstrich (Verdacht auf S. aureus). Durchführung Röhrchenkoagulase-Test zum Nachweis freier Koagulase. Bebrütung bei 37 °C für 4 Stunden. Ergebnis: Positiv (Gerinnselbildung). Abrechnung: 1× GOÄ 4546.

GOÄ 4546: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da die GOÄ-Ziffer 4546 dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) angehört, liegt der maximale Steigerungssatz bei 1,3. Der Regelhöchstsatz beträgt 1,15. Eine Steigerung über den Schwellenwert hinaus ist nur bei besonderem Aufwand zulässig, beispielsweise bei extrem langsam wachsenden Keimen oder untypischen Reaktionsausfällen, die eine verlängerte Beobachtung erfordern.

Typische Ziffernkombinationen

Die Leistung nach GOÄ 4546 ist uneingeschränkt neben den Ziffern für die "Bunte Reihe" (GOÄ 4548 oder 4549) berechnungsfähig. Dies ist klinisch sinnvoll, da Spezialtests oft zur Absicherung unklarer Ergebnisse der Bunten Reihe notwendig sind. Auch die Kombination mit mikroskopischen Untersuchungen nach Ziffer 4555 oder Färbeverfahren nach Ziffer 4556 ist am selben Behandlungstag zulässig.

Ziffer 4546 in der neuen GOÄ

Die Identifizierung angezüchteter Bakterien mit aufwendigeren Verfahren (Äskulinspaltung, Methylenblau, Nitratreduktion, Harnstoffspaltung, Koagulase-, cAMP-, O-F-, Ammen-, DNAse-Test) je Test und Keim wird zur neuen Nummer 12418 — „Bacterium-Identifizierung I, je Reinkultur und Test; spezielles kulturelles und/oder biochemisches Einzelverfahren". Festpreis: 4,90 € je Test und Reinkultur, bis zu 5× pro Reinkultur (heute beim 2,3-fachen Satz: 8,04 €). Das Bacterium und der/die Tests sind anzugeben.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4546

Ja, die GOÄ-Ziffer 4546 ist je durchgeführtem Test und je identifiziertem Keim berechnungsfähig. Werden bei einem Patienten mehrere unterschiedliche Keime mit verschiedenen aufwendigen Tests untersucht, kann die Ziffer entsprechend mehrfach angesetzt werden. Dies muss in der Liquidation durch Angabe der jeweiligen Keime und Tests transparent dargestellt werden.
Der wesentliche Unterschied liegt im zeitlichen und inhaltlichen Aufwand der angewandten Testverfahren. Während die GOÄ 4545 einfache Identifizierungsreaktionen umfasst, ist die GOÄ 4546 für komplexere, zeitaufwendigere Spezialtests wie die Äskulinspaltung oder den Koagulase-Test vorgesehen. Die diagnostische Zielsetzung der Keimidentifizierung bleibt dabei jedoch vergleichbar.
Nein, eine reine Methylenblau-Färbung zur mikroskopischen Beurteilung darf nicht nach GOÄ 4546 berechnet werden. Für diese Färbung ist ausschließlich die GOÄ-Ziffer 4556 anzusetzen. Die Ziffer 4546 betrifft hingegen den physiologischen Methylenblau-Test zur Differenzierung von Streptokokken, welcher heute in der Praxis kaum noch eine Rolle spielt.
Ja, die GOÄ-Ziffer 4546 ist uneingeschränkt neben den Leistungen für die Bunte Reihe nach den Ziffern 4548 und 4549 abrechenbar. Da es sich um eigenständige, ergänzende Identifizierungsverfahren handelt, besteht hier kein Ausschluss. Die medizinische Notwendigkeit der zusätzlichen Spezialtests sollte jedoch stets dokumentiert werden.
Für die GOÄ-Ziffer 4546 gilt als Laborleistung des Abschnitts M ein maximaler Steigerungssatz von 1,3. Der medizinische Regelhöchstsatz liegt bei 1,15. Eine Überschreitung des Schwellenwerts auf bis zu 1,3-fach erfordert eine patientenbezogene, schriftliche Begründung auf der Rechnung.`
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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