GOÄ 4556: Bakterien-Mikroskopie korrekt abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ 4556
Lichtmikroskopische Untersuchung angezüchteter Bakterien - einschließlich Anfärbung-, qualitativ, je Untersuchung -Untersuchungen mit ähnlichem methodischen Aufwand
Punktzahl 60  
Einfachsatz 3,50 € 1,0x
Regelhöchstsatz 4,02 € 1,1x
Höchstsatz 4,55 € 1,3x

Die durchgeführten Färbungen sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4556

Die Gebührenordnung für Ärzte beschreibt die Leistung unter der Ziffer 4556 im Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) wie folgt:

Lichtmikroskopische Untersuchung angezüchteter Bakterien - einschließlich Anfärbung -, qualitativ, je Untersuchung - Untersuchungen mit ähnlichem methodischen Aufwand. Die durchgeführten Färbungen sind in der Rechnung anzugeben.

Diese Ziffer bewertet die qualitative Differenzierung von Bakterien, die zuvor auf Kulturmedien angezüchtet wurden. Die mikroskopische Beurteilung erfolgt nach Durchführung einer spezifischen Färbung, um morphologische Eigenschaften wie Form, Anordnung und Färbeverhalten zu bestimmen. Typische Verfahren sind beispielsweise die Gram-Färbung oder die Methylenblau-Färbung.

GOÄ 4556 in der Praxis: Korrekte Anwendung und Indikation

Die Abrechnung der GOÄ 4556 setzt voraus, dass zuvor eine bakteriologische Kultur angelegt wurde. Erst wenn Kolonien gewachsen sind, erfolgt die Entnahme von Probenmaterial für die anschließende mikroskopische Untersuchung. Diese Methode dient der schnellen Vordiagnose und Orientierung hinsichtlich der vorliegenden Erregergattung.

Typische Indikationen sind der Verdacht auf Wundinfektionen, Harnwegsinfekte oder respiratorische Infekte, bei denen nach der Anzucht eine genaue morphologische Zuordnung erforderlich ist. Die Ziffer ist je Untersuchung berechenbar, was bedeutet, dass bei unterschiedlichen Kolonien oder verschiedenen Färbeverfahren eine mehrfache Berechnung infrage kommen kann.

Tipp: Dokumentieren Sie jede einzelne Kolonie, die Sie mikroskopieren, separat in den Laboraufzeichnungen, um die Mehrfachberechnung transparent zu begründen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4556

Fallbeispiel 1: Verdacht auf Wundinfektion mit Staphylokokken

Nach der Anzucht von Erregern aus einem Wundabstrich zeigt sich ein aerobes Wachstum. Zur weiteren Differenzierung führt das Labor eine Gram-Färbung und anschließende lichtmikroskopische Beurteilung durch. Es zeigen sich grampositive Haufenkokken. Abgerechnet wird die GOÄ 4556 mit dem Zusatz "Gram-Färbung" auf der Liquidation.

Fallbeispiel 2: Differenzierung von Sputum-Kulturen

Bei einem Patienten mit Verdacht auf Pneumonie wurden Bakterien aus dem Sputum angezüchtet. Zur Identifizierung von Pneumokokken erfolgt eine Färbung und mikroskopische Auswertung der gewachsenen Kolonien. Neben der Kulturziffer wird die GOÄ 4556 unter Nennung der Färbemethode (z. B. Methylenblau) liquidiert.

Fallbeispiel 3: Nachweis von säurefesten Stäbchen

Aus einer Kultur wird bei Verdacht auf eine Mykobakteriose eine Spezialfärbung nach Ziehl-Neelsen durchgeführt. Die anschließende qualitative Beurteilung im Lichtmikroskop bestätigt den Verdacht. Da es sich um eine Untersuchung mit ähnlichem methodischen Aufwand handelt, ist die Abrechnung der GOÄ 4556 mit Angabe der Ziehl-Neelsen-Färbung korrekt.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4556: Was Prüfer beanstanden

Der häufigste Fehler bei der Liquidation der GOÄ 4556 ist das Fehlen der Färbeangabe auf der Rechnung. Die GOÄ schreibt explizit vor, dass die durchgeführten Färbungen anzugeben sind. Fehlt dieser Zusatz, führt dies regelmäßig zur Kürzung oder Zurückweisung durch private Krankenversicherungen.

Ein weiterer Fehler ist die Verwechslung mit der Direktmikroskopie aus dem Nativpräparat (z. B. nach GOÄ 3500). Die GOÄ 4556 darf nur für angezüchtete Bakterien, also nach einer vorherigen Kultur, berechnet werden. Die direkte Mikroskopie von Patientenmaterial ohne vorherige Anzucht ist nach anderen Ziffern zu bewerten.

Achtung: Achten Sie darauf, dass Sie die GOÄ 4556 nicht fälschlicherweise für die bloße Beurteilung von Nativpräparaten ohne vorherige kulturelle Vermehrung ansetzen.

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Dokumentation der GOÄ 4556: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte beziehungsweise im Laborbuch müssen das Ausgangsmaterial, die Wachstumscharakteristika der Kultur sowie die spezifische Färbemethode dokumentiert werden. Auch das mikroskopische Ergebnis gehört zwingend in den Befundbericht.

Zusätzlich sollte die Uhrzeit oder das Datum der Mikroskopie im Verhältnis zur Kulturanlegung ersichtlich sein. Dies belegt den logischen chronologischen Ablauf der Diagnostik. Bei Rückfragen von Kostenträgern kann so sofort der Nachweis der erbrachten Leistung erbracht werden.

Dokumentationsbeispiel: Kultur aus Wundabstrich (aerob) nach 24h gewachsen. Präparation einer Kolonie, Gram-Färbung durchgeführt. Lichtmikroskopie: Grampositive Kokken in Ketten (Verdacht auf Streptokokken). Befund an behandelnden Arzt übermittelt.

GOÄ 4556: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da die GOÄ 4556 dem Abschnitt M (Laborleistungen) angehört, ist der Gebührenrahmen stark eingeschränkt. Der Regelhöchstsatz beträgt 1,15, der Höchstsatz liegt bei 1,3. Eine Überschreitung des Schwellenwertes von 1,15 ist nur mit einer schriftlichen Begründung zulässig, die auf außergewöhnliche Schwierigkeiten oder einen extremen Zeitaufwand (z. B. stark verunreinigte Kulturen oder schwer differenzierbare Mischkulturen) hinweist.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 4556 wird typischerweise mit den Ziffern für die bakteriologische Kultur (z. B. GOÄ 4530 oder GOÄ 4538) kombiniert. Auch die Kombination mit nachfolgenden Empfindlichkeitsprüfungen (z. B. GOÄ 4600 für das Antibiogramm) ist im klinischen Alltag die Regel. Es ist jedoch darauf zu achten, dass keine unzulässigen Doppelberechnungen für dieselbe methodische Leistung erfolgen.

Ziffer 4556 in der neuen GOÄ

Die Auffangziffer für lichtmikroskopische Untersuchungen angezüchteter Bakterien mit ähnlichem methodischen Aufwand hat im Entwurf keine eigenständige Nachfolgeleistung. (Heute beim 2,3-fachen Satz: 4,02 €.)

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4556

Die GOÄ 4556 wird für die lichtmikroskopische Untersuchung von Bakterien berechnet, die zuvor auf einem Kulturmedium angezüchtet wurden. Voraussetzung ist die Durchführung und Dokumentation einer spezifischen Färbung.
Auf der Liquidation muss zwingend die konkret angewendete Färbemethode angegeben werden. Fehlt diese Angabe (z. B. Gram-Färbung), kann der Kostenträger die Erstattung verweigern.
Ja, die Ziffer ist je Untersuchung berechenbar. Werden verschiedene angezüchtete Kolonien mit unterschiedlichen Färbungen untersucht, kann die Ziffer mehrfach angesetzt werden, was jedoch genau dokumentiert sein muss.
Die GOÄ 3500 betrifft die einfache Orientierungsuntersuchung aus nativem Material ohne vorherige Anzucht. Die GOÄ 4556 hingegen setzt zwingend eine vorherige bakterielle Kultur und eine Färbung voraus.
Als Laborleistung des Abschnitts M gilt für die GOÄ 4556 der reduzierte Gebührenrahmen. Der Regelhöchstsatz liegt bei 1,15-fach (4,02 €) und darf nur bei besonderem Aufwand auf maximal 1,3-fach (4,55 €) gesteigert werden.
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