Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 4560 bietet trotz seltener Anwendung finanzielle Spielräume. Erfahren Sie, wie Sie die Untersuchung je Antiserum korrekt ansetzen.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4560
Lichtmikroskopische, immunologische Untersuchung von angezüchteten Bakterien – einschließlich Fluoreszenz-, Enzym- oder anderer Markierung – , je Antiserum
Die GOÄ-Ziffer 4560 beschreibt eine hochspezifische Laborleistung aus dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen). Der Leistungsinhalt umfasst den lichtmikroskopischen Nachweis von spezifischen Antigenen in einer zuvor angezüchteten Reinkultur. Hierbei kommen markierte Antikörper zum Einsatz, die im Rahmen einer Antigen-Antikörper-Reaktion an das gesuchte Antigen binden.
Diese Methode ermöglicht eine präzise Identifizierung und Typisierung von Erregern. Die Ziffer ist im Unterabschnitt c (Identifizierung/Typisierung) angesiedelt und setzt zwingend das Vorhandensein einer verfügbaren Reinkultur voraus. Ohne diese vorherige Anzüchtung ist der Ansatz dieser Ziffer nicht statthaft.
GOÄ 4560 in der Praxis: Indikation und methodische Abgrenzung
In der täglichen Praxis findet die GOÄ 4560 vor allem bei der Differenzierung von schwer bestimmbaren Erregern Anwendung. Typische klinische Szenarien betreffen den Nachweis von Chlamydien, Legionellen oder Francisellen. Diese Erreger erfordern oft eine immunologische Absicherung, um eine zielgerichtete Therapie einzuleiten.
Ein wesentlicher Aspekt ist die Abgrenzung zu Untersuchungen aus Nativmaterial, wie sie unter der Ziffer 4518 abgerechnet werden. Während dort direkt das Patientenmaterial untersucht wird, basiert die GOÄ 4560 auf der Analyse von Kulturmaterial. Dies erhöht die Spezifität, erfordert jedoch den vorherigen Arbeitsschritt der Erregeranzucht.
Tipp: Nutzen Sie die GOÄ 4560 gezielt, wenn nach der Primärkultur eine genaue Serogruppenbestimmung notwendig ist, um epidemiologische oder therapeutische Konsequenzen zu ziehen.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4560
Fallbeispiel 1: Verdacht auf Legionellen-Pneumonie
Bei einem Patienten mit schwerer Pneumonie wird eine Kultur angelegt. Nach erfolgreicher Anzüchtung erfolgt die Identifizierung mittels spezifischer Immunfluoreszenz unter Verwendung eines Antiserums. Abgerechnet wird die Primärkultur sowie einmal die GOÄ-Ziffer 4560 mit dem Regelsatz.
Fallbeispiel 2: Differenzierung von Chlamydien
Aus einer Urogenitalprobe wird eine Kultur zur Erregeranzucht etabliert. Zur definitiven Bestimmung der Chlamydien-Spezies wird eine lichtmikroskopische Untersuchung mit einem markierten Antiserum durchgeführt. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ 4560 neben den entsprechenden Kulturziffern.
Fallbeispiel 3: Serogruppenbestimmung mittels mehrerer Antiseren
Zur genauen Typisierung eines bakteriellen Erregers werden parallel drei verschiedene, markierte Antiseren eingesetzt. Da die Abrechnung je Antiserum erfolgt, kann die GOÄ-Ziffer 4560 in diesem Fall dreimal nebeneinander abgerechnet werden. Eine Mengenbegrenzung existiert hierbei im Gegensatz zu Nativmaterial-Untersuchungen nicht.
Häufige Fehler bei der GOÄ 4560: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die Verwechslung mit der Ziffer 4518. Prüfstellen der privaten Krankenversicherungen (PKV) reklamieren den Ansatz der GOÄ 4560, wenn keine vorherige Erregeranzucht dokumentiert ist. Ohne Reinkultur darf nur die Untersuchung aus dem Nativmaterial berechnet werden.
Zudem wird oft die medizinische Notwendigkeit bezweifelt, wenn extrem viele Antiseren parallel eingesetzt werden. Obwohl formal keine Mengenbegrenzung besteht, muss der Einsatz jedes einzelnen Antiserums medizinisch begründet und nachvollziehbar sein. Unplausible Häufungen führen regelmäßig zu Honorarkürzungen.
Achtung: Achten Sie darauf, dass die GOÄ 4560 nicht fälschlicherweise für rein orientierende Schnelltests ohne mikroskopische Auswertung herangezogen wird. Solche Verfahren sind unter anderen Ziffern des Abschnitts M abzubilden.
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Dokumentation der GOÄ 4560: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarrückforderungen. In der Patientenakte muss klar ersichtlich sein, aus welcher Kultur die Bakterien stammen. Zudem müssen die verwendeten Antiseren namentlich und mit ihrer spezifischen Markierung erfasst werden.
Auch das mikroskopische Ergebnis sollte präzise beschrieben werden. Ein einfacher Verweis auf ein "positives Testergebnis" reicht bei einer Wirtschaftlichkeitsprüfung oft nicht aus. Die Dokumentation sollte das spezifische Fluoreszenzmuster oder die enzymatische Färbung beschreiben.
Dokumentation: Reinkultur aus Sputum-Probe (Legionella spp.). Immunologische Identifizierung mittels FITC-markiertem Antiserum gegen Legionella pneumophila Serogruppe 1. Ergebnis: Positiv, deutliche periphere Fluoreszenz.
GOÄ 4560: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Da es sich bei der GOÄ 4560 um eine Laborleistung des Abschnitts M handelt, liegt der Regelhöchstsatz bei 1,15. Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 1,3 ist nur bei erhöhtem Zeitaufwand oder schwierigen morphologischen Verhältnissen möglich. Typische Begründungen sind beispielsweise eine atypische Erregermorphologie oder störende Hintergrundfluoreszenz.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ 4560 wird regelhaft in Kombination mit den Ziffern für die Erregeranzucht und Primärkultur (z. B. aus den Bereichen M XI oder M XII) abgerechnet. Nicht zulässig ist die Nebeneinanderberechnung mit anderen Ziffern, die dieselbe immunologische Identifizierung bereits als Leistungsinhalt abdecken. Achten Sie stets auf eine saubere Trennung der einzelnen diagnostischen Schritte.
Ziffer 4560 in der neuen GOÄ
Der immunologische Nachweis von angezüchteten Bakterien mittels markiertem Antiserum (Fluoreszenz-, Enzym- oder anderer Markierung) wird zur neuen Nummer 12425 — Bacterium-Identifizierung, je Reinkultur und Antiserum, mit Immunfluoreszenzmikroskopie. Der Festpreis beträgt 18,42 € je Reinkultur und Antiserum (heute beim 2,3-fachen Satz: 19,43 €). Entscheidende Änderung: Die alte Ziffer galt je Antiserum ohne Mengenbegrenzung — 12425 ist pro Reinkultur auf maximal fünfmal beschränkt. Bei mehr als fünf Antiseren je Reinkultur ist eine fallbezogene medizinische Begründung in der Rechnung anzugeben. Das untersuchte Bakterium und das Antiserum sind anzugeben.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4560
Was hat nicht gestimmt?