GOÄ 4561: Streptokokken-Antigennachweis korrekt abrechnen

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GOÄ 4561
Untersuchung zum Nachweis von Bakterienantigenen mittels Ligandenassay (z.B. Enzym- und Radioimmunassay) - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve-, qualitativ, je Untersuchung -Beta-hämolysierende Streptokokken
Punktzahl 250  
Einfachsatz 14,57 € 1,0x
Regelhöchstsatz 16,76 € 1,1x
Höchstsatz 18,94 € 1,3x

Die untersuchten Keime sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4561

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) beschreibt die Ziffer 4561 im Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) wie folgt:

Untersuchung zum Nachweis von Bakterienantigenen mittels Ligandenassay (z.B. Enzym- und Radioimmunassay) - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve-, qualitativ, je Untersuchung -Beta-hämolysierende Streptokokken. Die untersuchten Keime sind in der Rechnung anzugeben.

Diese Leistung umfasst den qualitativen Nachweis von Antigenen der Beta-hämolysierenden Streptokokken. Die methodische Vorgabe verlangt die Anwendung eines Ligandenassays, wie beispielsweise eines Enzymimmunoassays (EIA/ELISA) oder eines Radioimmunoassays (RIA). Eine eventuell durchgeführte Doppelbestimmung oder das Erstellen einer Bezugskurve zur Qualitätssicherung sind bereits mit der Gebühr abgegolten und dürfen nicht separat berechnet werden.

GOÄ 4561 in der Praxis: Indikationen und klinischer Alltag

In der täglichen Praxis kommt die GOÄ 4561 vor allem bei dem Verdacht auf eine akute, durch Beta-hämolysierende Streptokokken der Gruppe A (Streptococcus pyogenes) verursachte Tonsillopharyngitis zum Einsatz. Die schnelle Differenzierung zwischen einer viralen und einer bakteriellen Infektion des Rachenraums ist entscheidend für die Indikationsstellung einer antibiotischen Therapie. Der Test liefert innerhalb weniger Minuten ein Ergebnis und unterstützt somit die rationale Antibiotika-Verordnung.

Neben der klassischen Angina tonsillaris kann die Untersuchung auch bei Verdacht auf Scharlach oder andere streptokokkenbedingte Haut- und Weichteilinfektionen indiziert sein. Die Durchführung erfolgt meist als patientennahe Sofortdiagnostik (POCT) direkt in der Arztpraxis. Dies ermöglicht eine unmittelbare therapeutische Entscheidung noch während des Patientenkontakts.

Tipp: Auch wenn moderne Schnelltests in wenigen Minuten visuell abgelesen werden, handelt es sich methodisch um Ligandenassays (Immunoassays). Sie sind daher vollumfänglich unter der GOÄ-Ziffer 4561 berechnungsfähig, sofern die Dokumentation den Qualitätsansprüchen genügt.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4561

Die folgenden Fallbeispiele verdeutlichen die korrekte Anwendung und Kombination der GOÄ-Ziffer 4561 im medizinischen Alltag.

Fallbeispiel 1: Akute Pharyngitis beim Kind

Ein 8-jähriges Kind stellt sich mit akuten Schluckbeschwerden, Fieber und geschwollenen Halslymphknoten in der Praxis vor. Nach einer symptombezogenen Untersuchung wird ein Rachenabstrich entnommen und ein Streptokokken-A-Schnelltest durchgeführt. Der Test verläuft positiv, woraufhin eine antibiotische Therapie eingeleitet wird.

Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 5 (Symptombezogene Untersuchung), die GOÄ-Ziffer 298 (Rachenabstrich) sowie die GOÄ-Ziffer 4561 für den Antigennachweis. Auf der Liquidation wird der Keim explizit als "Beta-hämolysierende Streptokokken der Gruppe A" ausgewiesen.

Fallbeispiel 2: Verdacht auf Scharlach in der Hausarztpraxis

Ein erwachsener Patient präsentiert sich mit dem typischen feinfleckigen Exanthem, Himbeerzunge und Halsschmerzen. Zur Absicherung der Diagnose Scharlach führt das Praxisteam einen Antigen-Schnelltest mittels Rachenabstrich durch. Das Ergebnis bestätigt den Verdacht.

Neben der eingehenden Beratung nach GOÄ-Ziffer 3 und der Untersuchung nach GOÄ-Ziffer 7 wird die Probenentnahme mit der GOÄ-Ziffer 298 berechnet. Die Laboranalyse wird korrekt mit der GOÄ-Ziffer 4561 liquidiert, ergänzt durch die Angabe des nachgewiesenen Erregers.

Fallbeispiel 3: Ausschluss einer Streptokokken-Zweitinfektion

Eine Patientin mit einem bekannten viralen Infekt klagt nach einigen Tagen über eine plötzliche Verschlimmerung der Halsschmerzen. Um eine bakterielle Superinfektion mit Beta-hämolysierenden Streptokokken auszuschließen, wird ein qualitativer Ligandenassay durchgeführt. Der Test fällt negativ aus, weshalb auf Antibiotika verzichtet wird.

Abgerechnet werden die symptombezogene Untersuchung, die Materialentnahme und die GOÄ-Ziffer 4561. Auch bei einem negativen Testergebnis ist die Ziffer voll berechnungsfähig, da die diagnostische Leistung erbracht wurde.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4561: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Liquidation der GOÄ 4561 ist das Fehlen der obligaten Keimangabe auf der Rechnung. Die Leistungsbeschreibung fordert explizit: "Die untersuchten Keime sind in der Rechnung anzugeben." Fehlt dieser Zusatz, führt dies regelmäßig zu Rechnungskürzungen durch private Krankenversicherungen oder Beihilfestellen.

Ein weiterer Streitpunkt ist die Abgrenzung zu anderen Laborleistungen. Die GOÄ 4561 darf nicht mit allgemeinen bakteriologischen Untersuchungen verwechselt werden, die auf kulturellen Verfahren basieren. Zudem ist die Nebeneinanderberechnung von mehreren ähnlichen Antigennachweisen aus derselben Probe genau zu prüfen, um den Vorwurf einer unzulässigen Leistungsaufspaltung zu vermeiden.

Achtung: Die Durchführung einer Doppelbestimmung zur internen Qualitätskontrolle darf nicht als zwei getrennte Leistungen abgerechnet werden. Die Leistungsbeschreibung schließt die Doppelbestimmung ausdrücklich in das Honorar der Ziffer 4561 ein.

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Dokumentation der GOÄ 4561: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das beste Schild gegen Honorarkürzungen und Regresse. In der Patientenakte müssen neben der klinischen Indikation auch der genaue Typ des verwendeten Tests, die Chargennummer und das exakte Testergebnis festgehalten werden. Auch die Durchführung von Qualitätskontrollen im Rahmen der Richtlinie der Bundesärztekammer (Rili-BÄK) sollte im Praxis-QM-System dokumentiert sein.

Für die Abrechnung ist es ratsam, ein standardisiertes Dokumentationsschema zu nutzen. Dies erleichtert dem Praxispersonal die Arbeit und sichert die Nachvollziehbarkeit der Leistung bei eventuellen Rückfragen der Kostenträger.

Dokumentation: Rachenabstrich entnommen bei V. a. Tonsillitis. Durchführung Streptokokken-A-Schnelltest (Ligandenassay, Charge: 12345). Ergebnis: Positiv für Beta-hämolysierende Streptokokken der Gruppe A. Einleitung Therapie mit Penicillin V.

GOÄ 4561: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da die GOÄ-Ziffer 4561 dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) zugeordnet ist, unterliegt sie besonderen Bestimmungen bezüglich des Gebührenrahmens. Der Regelhöchstsatz für Laborleistungen im eigenen Praxislabor liegt bei dem 1,15-fachen Satz. Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 1,3-fach ist nur unter Angabe einer besonderen, patientenbezogenen Begründung zulässig.

Gründe für eine Schwellenwertüberschreitung können beispielsweise schwierige Entnahmebedingungen bei Kleinkindern oder Patienten mit starkem Würgereiz sein, die zu einem erhöhten zeitlichen Aufwand bei der Probenaufbereitung führen. Auch atypische Krankheitsverläufe, die eine besonders sorgfältige Differenzialdiagnostik erfordern, können als medizinische Begründung dienen.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 4561 wird im Praxisalltag selten isoliert erbracht. Typische Kombinationspartner sind klinische Untersuchungsleistungen wie die GOÄ-Ziffer 5 oder die GOÄ-Ziffer 7. Für die Probenentnahme mittels Abstrich wird regelmäßig die GOÄ-Ziffer 298 hinzugesetzt. Werden im Rahmen der Infektionsdiagnostik weitere Parameter wie das C-reaktive Protein (CRP) bestimmt, kann zusätzlich die Ziffer 3524 (CRP-Schnelltest) berechnet werden, sofern die jeweiligen Leistungsvoraussetzungen erfüllt sind.

Ziffer 4561 in der neuen GOÄ

Der Ligandenassay (Enzym-/Radioimmunoassay) zum Nachweis von Beta-hämolysierenden Streptokokken-Antigenen wird der neuen Nummer 12424 zugeordnet — Bacterium-Identifizierung, je Reinkultur und Antigen, mittels Signal-(Tracer-)verstärktem Immunoassay. Der Festpreis beträgt 12,92 € je Reinkultur und Antigen (heute beim 2,3-fachen Satz: 16,76 €). Die alte Ziffer galt je Untersuchung ohne Mengenbegrenzung — 12424 ist pro Reinkultur auf maximal fünfmal beschränkt. Das untersuchte Bakterium und der Immunoassay sind in der Rechnung anzugeben.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4561

Der Regelsatz für die GOÄ-Ziffer 4561 liegt bei dem 1,15-fachen Satz, was einem Betrag von 16,76 € entspricht. Da es sich um eine Laborleistung des Abschnitts M handelt, ist der Steigerungsrahmen im Vergleich zu klinischen Leistungen auf maximal 1,3-fach (18,94 €) begrenzt. Eine Überschreitung des Schwellenwerts erfordert eine medizinische Begründung auf der Rechnung.
Ja, die Entnahme des Probenmaterials ist eine eigenständige Leistung und kann separat berechnet werden. Hierfür kommt in der Regel die GOÄ-Ziffer 298 (Rachenabstrich) zum Einsatz. Die Ziffer 4561 deckt ausschließlich die anschließende Laboranalyse mittels Ligandenassay ab.
Ja, gemäß den Abrechnungsbestimmungen der GOÄ ist die Angabe des untersuchten Keims auf der Liquidation zwingend erforderlich. Bei der GOÄ 4561 muss daher explizit der Nachweis von Beta-hämolysierenden Streptokokken vermerkt werden. Ohne diese Angabe ist die Rechnung formal fehlerhaft und kann von Kostenträgern beanstandet werden.
Die GOÄ-Ziffer 4561 ist je Untersuchung berechnungsfähig, sofern es sich um unterschiedliche Proben oder getrennte Fragestellungen handelt. Eine routinemäßige Doppelbestimmung zur Qualitätssicherung innerhalb desselben Testlaufs ist jedoch bereits mit der Gebühr abgegolten. Bei mehrfacher Abrechnung am selben Tag muss die medizinische Notwendigkeit plausibel begründet werden.
Die GOÄ 4561 setzt ein immunologisches Verfahren mittels Ligandenassay voraus. Einfache visuelle Schnelltests (z. B. immunchromatographische Streifentests), die direkt in der Praxis durchgeführt werden, fallen ebenfalls unter diese Ziffer, sofern sie die methodischen Kriterien eines qualitativen Ligandenassays erfüllen. Wichtig ist dabei stets die Einhaltung der Qualitätsstandards für patientennahe Sofortdiagnostik.
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