Die untersuchten Keime sind in der Rechnung anzugeben.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4562
Untersuchung zum Nachweis von Bakterienantigenen mittels Ligandenassay (z.B. Enzym- und Radioimmunassay) - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve-, qualitativ, je Untersuchung -Enteropathogene Escherichia coli-Stämme
Die untersuchten Keime sind in der Rechnung anzugeben.
Die Gebührenordnungsziffer 4562 beschreibt eine spezialisierte Laborleistung aus dem Bereich der medizinischen Mikrobiologie. Sie dient dem qualitativen Nachweis von Antigenen enteropathogener Escherichia coli-Stämme (EPEC) mittels moderner Ligandenassays. Zu diesen Verfahren zählen insbesondere der Enzym-Immunassay (ELISA) sowie der Radioimmunassay (RIA).
Die Leistung umfasst alle notwendigen Teilschritte der Analyse. Hierzu gehören die Probenvorbereitung, eine eventuelle Doppelbestimmung zur Qualitätssicherung sowie das Erstellen einer aktuellen Bezugskurve. Gemäß den allgemeinen Bestimmungen des Abschnitts M (Laboratoriumsuntersuchungen) ist die Ziffer dem Speziallabor (Bereich M III) zugeordnet.
GOÄ 4562 in der Praxis: Diagnostik der Säuglingsdiarrhö
Der klinische Einsatz der GOÄ 4562 konzentriert sich vor allem auf die pädiatrische Gastroenterologie. Da enteropathogene E. coli-Stämme eine Hauptursache für schwere, wässrige Durchfälle bei Säuglingen und Kleinkindern darstellen, ist eine schnelle Erregeridentifikation essenziell. Die diagnostische Abklärung erfolgt meist bei anhaltenden Durchfallerkrankungen, die mit Dehydration einhergehen.
Die Abgrenzung zu anderen Durchfallerregern ist klinisch von hoher Relevanz. Häufig wird die Untersuchung veranlasst, wenn herkömmliche kulturelle Verfahren zu langsam sind oder ein schneller Ausschluss von EPEC zur Vermeidung von nosokomialen Ausbrüchen in Gemeinschaftseinrichtungen erforderlich ist. Der Ligandenassay liefert hierbei zeitnah verlässliche qualitative Ergebnisse.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4562
Fallbeispiel 1: Anhaltende Diarrhö bei einem Säugling
Ein sechs Monate alter Säugling wird mit akutem, wässrigem Durchfall und beginnender Exsikkose in der Praxis vorgestellt. Zur schnellen Abklärung wird eine Stuhlprobe mittels ELISA auf EPEC-Antigene untersucht. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 4562 zum Regelsatz von 16,76 € (1,15-facher Satz), da es sich um eine Standard-Laborleistung handelt.
Fallbeispiel 2: Verdacht auf Kita-Ausbruch
In einer Kindertagesstätte treten gehäuft Fälle von Gastroenteritis auf. Ein betroffenes zweijähriges Kind zeigt schwere Symptome. Zum Ausschluss einer EPEC-Infektion veranlasst die Praxis den Ligandenassay. Die Abrechnung der Ziffer 4562 erfolgt neben der symptombezogenen Untersuchung nach GOÄ-Ziffer 5.
Fallbeispiel 3: Differenzialdiagnostik bei Reisediarrhö
Ein erwachsener Patient kehrt mit persistierendem Durchfall aus einem Entwicklungsland zurück. Neben Salmonellen und Shigellen soll auch eine Infektion mit enteropathogenen E. coli ausgeschlossen werden. Der Behandler veranlasst die spezifische Antigenbestimmung. Die Abrechnung der GOÄ 4562 erfolgt unter Angabe des konkreten Keims auf der Liquidation.
Häufige Fehler bei der GOÄ 4562: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Formfehler bei der Abrechnung dieser Ziffer ist das Fehlen der Keimangabe auf der Rechnung. Der Verordnungstext schreibt explizit vor, dass die untersuchten Keime anzugeben sind. Fehlt dieser Zusatz, führt dies regelmäßig zur Beanstandung und Verweigerung der Erstattung durch private Krankenversicherungen oder Beihilfestellen.
Ein weiterer Fehler betrifft die unzulässige Doppelabrechnung. Wird am selben Tag für denselben Erreger sowohl ein Ligandenassay nach GOÄ 4562 als auch eine teurere PCR-Untersuchung durchgeführt, ist dies medizinisch meist nicht begründbar. Prüfstellen streichen in solchen Fällen die redundante Antigen-Bestimmung konsequent.
Achtung: Die Angabe des konkreten Erregers (z. B. 'EPEC') auf der Rechnung ist eine zwingende formale Voraussetzung für die Liquidationsfähigkeit der GOÄ 4562.
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Dokumentation der GOÄ 4562: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament jeder rechtssicheren Abrechnung. In der Patientenakte müssen die klinische Indikation, das Entnahmedatum der Stuhlprobe sowie das konkrete Testverfahren dokumentiert werden. Auch das qualitative Testergebnis (positiv oder negativ) muss unverzüglich eingetragen werden.
Zusätzlich sollten eventuelle Besonderheiten bei der Probenaufbereitung festgehalten werden. Dies ist besonders wichtig, falls eine Steigerung des Gebührensatzes erwogen wird. Eine präzise Dokumentation schützt die Praxis vor Honorarrückforderungen im Rahmen von Wirtschaftlichkeitsprüfungen.
Dokumentation: Stuhlprobe vom 15.10.2023. Indikation: Persistierende Diarrhö bei Säugling (6 Monate). Durchführung Ligandenassay (ELISA) zum Nachweis von enteropathogenen E. coli-Stämmen (EPEC). Ergebnis: Negativ. Validierung der Bezugskurve erfolgt.
GOÄ 4562: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Als Laborleistung des Speziallabors unterliegt die GOÄ 4562 einem eingeschränkten Gebührenrahmen. Der Regelhöchstsatz liegt beim 1,15-fachen Satz. Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 1,3-fach ist nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig. Typische Begründungen sind ein extrem hoher Zeitaufwand durch stark verunreinigte Proben oder schwierige Differenzierungsprozesse im Labor.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ 4562 wird häufig im Rahmen einer umfassenden Stuhldiagnostik mit anderen Ziffern kombiniert. Zulässig ist die gemeinsame Abrechnung mit Ziffern für den Nachweis anderer viraler oder bakterieller Erreger, wie etwa Rotaviren (GOÄ 4560) oder Adenoviren (GOÄ 4561). Auch die Kombination mit der Beratung nach GOÄ 1 oder der symptombezogenen Untersuchung nach GOÄ 5 am Tag der Probenübergabe ist üblich und erstattungsfähig.
Tipp: Bei Kombinationen mit anderen Antigen-Nachweisen ist darauf zu achten, dass jede Ziffer auf der Rechnung einzeln begründet und der jeweilige Keim separat ausgewiesen wird.
Ziffer 4562 in der neuen GOÄ
Der Ligandenassay zum Nachweis von Antigenen enteropathogener Escherichia-coli-Stämme wird der neuen Nummer 12424 zugeordnet — Bacterium-Identifizierung, je Reinkultur und Antigen, mittels Signal-(Tracer-)verstärktem Immunoassay, Festpreis 12,92 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 16,76 €). Auch hier gilt die neue Mengenbegrenzung von maximal fünfmal je Reinkultur. Das untersuchte Bakterium (z. B. enteropathogener E.-coli-Stamm) ist anzugeben.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4562
Was hat nicht gestimmt?