GOÄ 4563: Legionellen-Antigentest korrekt abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ 4563
Untersuchung zum Nachweis von Bakterienantigenen mittels Ligandenassay (z.B. Enzym- und Radioimmunassay) - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve-, qualitativ, je Untersuchung -Legionellen
Punktzahl 250  
Einfachsatz 14,57 € 1,0x
Regelhöchstsatz 16,76 € 1,1x
Höchstsatz 18,94 € 1,3x

Die untersuchten Keime sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4563

Die Gebührenordnung für Ärzte beschreibt die Leistung unter der Ziffer 4563 im Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) sehr präzise. Der offizielle Leistungstext lautet:

Untersuchung zum Nachweis von Bakterienantigenen mittels Ligandenassay (z.B. Enzym- und Radioimmunassay) - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve-, qualitativ, je Untersuchung -Legionellen. Die untersuchten Keime sind in der Rechnung anzugeben.

Diese Ziffer deckt den qualitativen Nachweis von Legionellen-Antigenen ab. Typischerweise erfolgt dies über moderne Ligandenassays wie den Enzym-Immunassay (EIA) oder immunchromatographische Schnelltests. Eventuelle Doppelbestimmungen oder das Erstellen einer Bezugskurve sind mit dieser Gebühr bereits abgegolten.

GOÄ 4563 in der Praxis: Diagnostik bei Verdacht auf Legionellen-Pneumonie

Die Bestimmung von Legionellen-Antigenen im Urin gehört zum diagnostischen Standard bei Verdacht auf eine atypische Pneumonie. Besonders bei Patienten mit schwerem Krankheitsverlauf, nach Auslandsreisen oder bei Exposition gegenüber Aerosolen aus Warmwassersystemen ist dieser Test indiziert. Der Vorteil dieses Verfahrens liegt in der schnellen Verfügbarkeit der Ergebnisse innerhalb weniger Stunden.

Klinisch relevant ist meist der Nachweis von Legionella pneumophila der Serogruppe 1, da diese für den Großteil der humanen Infektionen verantwortlich ist. Die Abrechnung der GOÄ 4563 setzt voraus, dass die Untersuchung direkt in der Praxis oder im angeschlossenen Labor durchgeführt wird. Bei Überweisung an ein Großlabor rechnet das Labor die Ziffer selbstständig ab.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4563

Fallbeispiel 1: Verdacht auf Legionellose nach Hotelaufenthalt

Ein Patient stellt sich mit hohem Fieber, trockenem Husten und Verwirrtheitszuständen vor. Da er vor einer Woche aus dem Urlaub zurückgekehrt ist, besteht der dringende Verdacht auf eine Legionellen-Pneumonie. Der Arzt führt in der Praxis einen Urinschnelltest auf Legionellen-Antigene durch. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 4563 neben der symptombezogenen Untersuchung nach GOÄ 5.

Fallbeispiel 2: Abklärung bei therapierefraktärer Pneumonie

Eine Patientin spricht nicht auf die empirische Therapie mit Beta-Laktam-Antibiotika an. Zur weiteren Differenzierung veranlasst der Arzt eine Antigendiagnostik aus dem Urin. Der Nachweis verläuft positiv, woraufhin die Antibiose angepasst wird. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ 4563 mit Angabe des nachgewiesenen Keims auf der Liquidation.

Fallbeispiel 3: Nosokomialer Infektionsverdacht

Bei einem immunsupprimierten Patienten auf der Station entwickelt sich eine pulmonale Symptomatik. Zum Ausschluss einer nosokomialen Legionellose wird umgehend ein Ligandenassay durchgeführt. Die Abrechnung der GOÄ 4563 erfolgt hierbei im Rahmen der stationären Zusatzleistungen.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4563: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Liquidation dieser Ziffer ist das Fehlen der Keimangabe auf der Rechnung. Der Verordnungstext schreibt explizit vor, dass die untersuchten Keime genannt werden müssen. Ohne diesen Zusatz riskieren Praxen eine berechtigte Kürzung oder Zurückweisung durch die private Krankenversicherung.

Achtung: Die Angabe des konkreten Erregers (z. B. Legionella pneumophila) auf der Liquidation ist eine zwingende formale Voraussetzung für die Erstattungsfähigkeit der GOÄ 4563.

Zudem darf die Ziffer nicht mehrfach für denselben Erreger am selben Tag berechnet werden, selbst wenn verschiedene Testkits zum Einsatz kamen. Auch die Kombination mit aufwendigeren molekularbiologischen Nachweisverfahren (wie PCR nach GOÄ 4783) für denselben Erreger am selben Tag führt regelmäßig zu Beanstandungen.

GOÄ-Updates per E-Mail

Neue Ziffern-Artikel & Abrechnungstipps, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Dokumentation der GOÄ 4563: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das beste Schild gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen die klinische Indikation, der genaue Zeitpunkt der Probenentnahme und das Testergebnis dokumentiert werden. Auch die Chargennummer des verwendeten Testkits sollte erfasst werden.

Dokumentation: Verdacht auf atypische Pneumonie bei Z.n. Auslandsreise. Urin-Ligandenassay auf Legionella pneumophila (Serogruppe 1) durchgeführt. Ergebnis: Positiv. Chargen-Nr. des Testkits: LEG-99821.

Durch diese detaillierte Erfassung im Praxisverwaltungssystem (PVS) lässt sich die medizinische Notwendigkeit im Falle einer Wirtschaftlichkeitsprüfung jederzeit zweifelsfrei nachweisen.

Tipp: Es empfiehlt sich, im PVS eine Standard-Dokumentationsvorlage für Antigen-Schnelltests zu hinterlegen, um alle geforderten Angaben zeitsparend und vollständig zu erfassen.

GOÄ 4563: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Als Leistung des Abschnitts M II (Speziallabor) ist die Steigerung der GOÄ 4563 streng reglementiert. Der Regelhöchstsatz liegt beim 1,15-fachen Satz, der maximale Höchstsatz beim 1,3-fachen Satz. Eine Überschreitung des Schwellenwertes erfordert eine schriftliche Begründung auf der Rechnung, wie beispielsweise ein extrem zähflüssiges oder verunreinigtes Probenmaterial, das eine aufwendige Vorbehandlung nötig machte.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 4563 wird selten isoliert erbracht. Typische Kombinationen umfassen die Beratung nach GOÄ 1 oder GOÄ 3 sowie die symptombezogene Untersuchung nach GOÄ 5. Häufig wird parallel auch die Blutentnahme nach GOÄ 250 zur Bestimmung von Entzündungsparametern wie CRP (GOÄ 3524) abgerechnet. Eine zeitgleiche Abrechnung von Urinkulturen nach GOÄ 4605 ist bei entsprechender Indikation ebenfalls zulässig.

Ziffer 4563 in der neuen GOÄ

Der Ligandenassay zum Nachweis von Legionellen-Antigenen wird der neuen Nummer 12424 zugeordnet — Bacterium-Identifizierung, je Reinkultur und Antigen, mittels Signal-(Tracer-)verstärktem Immunoassay, Festpreis 12,92 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 16,76 €). Mengenbegrenzung: maximal fünfmal je Reinkultur. Das untersuchte Bakterium ist anzugeben. Hinweis: Der Legionella-spezifische Agglutinationstest ist methodisch verschieden und kein Nachfolger für den Ligandenassay.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4563

Der Regelhöchstsatz (1,15-facher Satz) für die GOÄ-Ziffer 4563 beträgt 16,76 Euro. Der einfache Gebührensatz liegt bei 14,57 Euro. Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 18,94 Euro ist nur mit einer medizinischen Begründung zulässig.
Ja, laut offiziellem Leistungstext der GOÄ 4563 müssen die untersuchten Keime zwingend auf der Liquidation angegeben werden. Fehlt diese Angabe, kann die private Krankenversicherung die Erstattung verweigern. Meist wird hier 'Legionella pneumophila' vermerkt.
Eine Nebeneinanderberechnung von Antigen-Ligandenassay und PCR-Nachweis für denselben Erreger am selben Tag ist in der Regel nicht erstattungsfähig. Private Kassen bewerten dies meist als medizinisch nicht notwendige Doppeluntersuchung. Bei unterschiedlichen Erregern ist die Kombination hingegen möglich.
Für den Nachweis von Legionellen-Antigenen mittels Ligandenassay nach GOÄ 4563 wird in der Praxis fast ausschließlich Urin verwendet. Der Test detektiert lösliche Antigene, die über die Niere ausgeschieden werden. Eine Gewinnung von Sputum oder anderen Sekreten ist für diesen spezifischen Test nicht erforderlich.
Ja, sofern die Praxis über die entsprechende apparative Ausstattung zur Durchführung des Ligandenassays verfügt, darf die Ziffer abgerechnet werden. Wird die Probe an ein externes Labor übersandt, erfolgt die Abrechnung direkt durch den Laborarzt. Die überweisende Praxis darf die Ziffer in diesem Fall nicht liquidieren.
War dieser Artikel hilfreich?

Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

Nächster Schritt

Dranbleiben oder direkt loslegen

GOÄ-Updates erhalten

Neue Artikel, Abrechnungstipps und GOÄ-Änderungen, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Kein Spam. Nur relevante Inhalte zur GOÄ-Abrechnung.

Doctario kennenlernen

In 30 Minuten zeigen wir Ihnen, wie Doctario Ihre privatärztliche Abrechnung automatisiert, persönlich und unverbindlich.

  • Automatische GOÄ-Erkennung
  • Transparente Abrechnung
  • Persönlicher Support
Erstgespräch buchen
30 Minuten Kostenlos Unverbindlich