GOÄ 4564: Neisseria meningitidis korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 4564
Untersuchung zum Nachweis von Bakterienantigenen mittels Ligandenassay (z.B. Enzym- und Radioimmunassay) - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve-, qualitativ, je Untersuchung -Neisseria meningitidis
Punktzahl 250  
Einfachsatz 14,57 € 1,0x
Regelhöchstsatz 16,76 € 1,1x
Höchstsatz 18,94 € 1,3x

Die untersuchten Keime sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4564

Untersuchung zum Nachweis von Bakterienantigenen mittels Ligandenassay (z.B. Enzym- und Radioimmunassay) - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve-, qualitativ, je Untersuchung -Neisseria meningitidis-

Die Gebührenziffer 4564 beschreibt den qualitativen Nachweis von Antigenen des Erregers Neisseria meningitidis (Meningokokken). Diese Leistung wird mittels eines Ligandenassays, wie beispielsweise einem Enzym- oder Radioimmunassay, durchgeführt. Die Ziffer ist im Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen), Unterabschnitt M II (Identifizierung und Typisierung) der Gebührenordnung für Ärzte verortet.

In der Leistung sind eventuelle Doppelbestimmungen sowie das Erstellen einer aktuellen Bezugskurve bereits vollständig abgegolten. Eine separate Berechnung dieser Teilschritte ist daher unzulässig. Gemäß den Abrechnungsbestimmungen ist der konkret untersuchte Keim zwingend auf der Liquidation anzugeben.

GOÄ 4564 in der Praxis: Schnelle Diagnostik bei Meningitis-Verdacht

Die klinische Relevanz dieser Ziffer liegt in der schnellen Identifikation von Meningokokken, insbesondere bei akutem Verdacht auf eine bakterielle Meningitis oder Sepsis. Da es sich um ein potenziell lebensbedrohliches Krankheitsbild handelt, ist eine rasche Erregerbestimmung für die gezielte Antibiotikatherapie essenziell. Die Untersuchung erfolgt meist aus Liquor oder Blutserum.

Der qualitative Nachweis mittels Ligandenassay bietet im Vergleich zur klassischen Kultur einen erheblichen Zeitvorteil. Die Abrechnung der GOÄ 4564 setzt voraus, dass die Untersuchung direkt in der Praxis oder im angeschlossenen Labor durchgeführt wird. Bei Überweisung an ein Großlabor rechnet das ausführende Labor die Ziffer selbstständig ab.

Tipp: Achten Sie darauf, dass bei der Abrechnung der GOÄ 4564 der Zusatz „Neisseria meningitidis“ explizit auf der Rechnung aufgeführt wird, um Rückfragen der Kostenträger zu vermeiden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4564

Fallbeispiel 1: Akuter Verdacht auf Meningokokken-Meningitis

Ein Patient stellt sich mit akutem Fieber, Nackensteifigkeit und Petechien in der Notaufnahme vor. Nach einer Lumbalpunktion wird der gewonnene Liquor umgehend mittels Ligandenassay auf Meningokokken-Antigene untersucht. Der Schnelltest liefert ein positives Ergebnis für Neisseria meningitidis.

Die Begründung für die Abrechnung liegt in der medizinischen Notwendigkeit der sofortigen Erregerdifferenzierung bei hochgradigem Verdacht auf Meningitis. Abgerechnet werden die Liquorpunktion (z. B. GOÄ 300) sowie die GOÄ 4564 für den Antigen-Nachweis.

Fallbeispiel 2: Ausschlussdiagnostik bei unklarem Fiebersyndrom

Ein Kleinkind zeigt hohes, unklares Fieber und zunehmende Apathie ohne eindeutige meningitische Zeichen. Zum schnellen Ausschluss einer Meningokokken-Sepsis wird eine Blutprobe entnommen und ein Antigen-Schnelltest auf Neisseria meningitidis durchgeführt.

Die Indikation zur schnellen Ausschlussdiagnostik rechtfertigt die Durchführung des Ligandenassays. Neben der Blutentnahme (GOÄ 250) wird die GOÄ 4564 mit dem einfachen oder gesteigerten Satz liquidiert.

Fallbeispiel 3: Erregerbestimmung bei Kontaktpersonen

Nach einem bestätigten Meningokokken-Fall im Umfeld wird eine enge Kontaktperson mit beginnenden respiratorischen Symptomen untersucht. Es erfolgt ein Rachenabstrich zur Antigen-Bestimmung mittels Ligandenassay, um eine frühzeitige Besiedlung nachzuweisen.

Die präventive bzw. frühdiagnostische Abklärung bei konkretem Expositionsverdacht begründet die Leistung. Abgerechnet wird die Abstrichnahme zusammen mit der GOÄ 4564 für die spezifische Antigen-Untersuchung.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4564: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 4564 ist das Fehlen der konkreten Keimbezeichnung auf der Liquidation. Die GOÄ schreibt explizit vor, dass der untersuchte Keim – in diesem Fall Neisseria meningitidis – auf der Rechnung genannt werden muss. Fehlt diese Angabe, führt dies regelmäßig zur Beanstandung und Kürzung durch private Krankenversicherungen.

Zudem darf die Ziffer nicht neben anderen methodisch identischen Verfahren für denselben Erreger aus derselben Probe berechnet werden. Wird beispielsweise parallel eine PCR-Untersuchung durchgeführt, sind die strengen Kombinationsregeln der GOÄ zu beachten. Ein Nebeneinander von Antigen-Nachweis und kultureller Anzucht aus derselben Probe ist hingegen bei medizinischer Begründung zulässig.

Achtung: Die Doppelbestimmung ist bereits in der Gebühr der GOÄ 4564 enthalten. Eine zweifache Abrechnung der Ziffer für dieselbe Probe zur Absicherung des Ergebnisses ist nicht statthaft.

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Dokumentation der GOÄ 4564: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament für eine erfolgreiche Abrechnung und wehrt Regressansprüche effektiv ab. In der Patientenakte müssen die klinische Indikation, der Entnahmeort des Untersuchungsmaterials (z. B. Liquor, Serum) sowie die exakte Uhrzeit der Probenverarbeitung festgehalten werden. Auch das Testergebnis inklusive der verwendeten Chargennummer des Testkits sollte dokumentiert sein.

Besonders bei der Anwendung des Schwellenwerts oder bei einer Steigerung des Faktors ist eine detaillierte Begründung in den Krankenunterlagen unverzichtbar. Dies erleichtert die Argumentation gegenüber den Kostenträgern erheblich.

Dokumentationsbeispiel:
Verdacht auf bakterielle Meningitis bei akutem Meningismus. Lumbalpunktion durchgeführt (Liquor klar). Durchführung Ligandenassay zum Nachweis von Neisseria meningitidis (GOÄ 4564). Ergebnis: Positiv. Chargen-Nr. Testkit: MN-9982-X. Einleitung der gezielten Therapie.

GOÄ 4564: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da die GOÄ 4564 dem Abschnitt M II angehört, liegt der Regelhöchstsatz bei 1,15 (16,76 €) und der Höchstsatz bei 1,3 (18,94 €). Eine Überschreitung des Regelhöchstsatzes bis zum Höchstsatz von 1,3 ist nur mit einer schriftlichen, patientenbezogenen Begründung zulässig. Typische Begründungen sind ein extrem zähflüssiges Untersuchungsmaterial, das eine aufwendige Vorbereitung erfordert, oder schwierige Differenzierungsprozesse bei atypischen Proben.

Typische Ziffernkombinationen

Häufig wird die GOÄ 4564 zusammen mit Leistungen der Probenentnahme kombiniert. Hierzu gehören die GOÄ 250 (Blutentnahme) oder die GOÄ 300 (Lumbalpunktion). Auch die Kombination mit allgemeinen Beratungsleistungen wie der GOÄ 1 oder GOÄ 3 bei der Befundbesprechung ist üblich, sofern die formalen Voraussetzungen erfüllt sind.

Nicht zulässig ist die gleichzeitige Abrechnung von anderen unspezifischen Antigen-Suchtests aus derselben Probe, wenn diese denselben Erreger betreffen. Die Kombination mit mikroskopischen Untersuchungen (z. B. GOÄ 4515 für den Liquor-Ausstrich) ist dagegen klinisch sinnvoll und abrechnungstechnisch voll statthaft.

Ziffer 4564 in der neuen GOÄ

Der Ligandenassay zum Nachweis von Neisseria-meningitidis-Antigenen wird der neuen Nummer 12424 zugeordnet, Festpreis 12,92 € je Reinkultur und Antigen (heute beim 2,3-fachen Satz: 16,76 €), maximal fünfmal je Reinkultur. Das untersuchte Bakterium ist in der Rechnung anzugeben.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4564

Ja, die GOÄ 4564 kann mehrfach am selben Tag abgerechnet werden, wenn es sich um unterschiedliche Proben wie Liquor und Blut handelt. In diesem Fall muss die getrennte Probenentnahme und Untersuchung auf der Rechnung transparent dokumentiert werden.
Für die GOÄ 4564 gilt als Laborleistung des Abschnitts M der reduzierte Gebührenrahmen. Der Regelhöchstsatz liegt bei 1,15-fach (16,76 €) und der maximale Höchstsatz bei 1,3-fach (18,94 €).
Ja, gemäß den Abrechnungsbestimmungen der GOÄ ist die Angabe des untersuchten Keims auf der Rechnung zwingend erforderlich. Für die Ziffer 4564 muss daher explizit Neisseria meningitidis aufgeführt werden.
Ja, eine eventuell erforderliche Doppelbestimmung sowie die Erstellung einer aktuellen Bezugskurve sind bereits in der Gebühr der GOÄ 4564 enthalten. Diese Leistungen dürfen nicht separat in Rechnung gestellt werden.
Die parallele Abrechnung eines Antigen-Nachweises und einer PCR aus derselben Probe ist in der Regel nicht zulässig, wenn sie demselben diagnostischen Ziel dienen. Bei unterschiedlichen Fragestellungen oder Probenmaterialien ist eine getrennte Abrechnung mit entsprechender Begründung möglich.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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