GOÄ 4565: Bakterienantigene korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 4565
Untersuchung zum Nachweis von Bakterienantigenen mittels Ligandenassay (z.B. Enzym- und Radioimmunassay) - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve-, qualitativ, je Untersuchung -Untersuchungen mit ähnlichem methodischen Aufwand
Punktzahl 250  
Einfachsatz 14,57 € 1,0x
Regelhöchstsatz 16,76 € 1,1x
Höchstsatz 18,94 € 1,3x

Die untersuchten Keime sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4565

Untersuchung zum Nachweis von Bakterienantigenen mittels Ligandenassay (z.B. Enzym- und Radioimmunassay) - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve-, qualitativ, je Untersuchung -Untersuchungen mit ähnlichem methodischen Aufwand. Die untersuchten Keime sind in der Rechnung anzugeben.

Die GOÄ-Ziffer 4565 beschreibt eine qualitative Laboruntersuchung zum Nachweis spezifischer Bakterienantigene. Als methodische Grundlage dient ein Ligandenassay, wozu beispielsweise Enzymimmunoassays (EIA/ELISA) oder Radioimmunoassays (RIA) zählen. Diese hochspezifischen Bindungsanalysen erlauben eine schnelle Identifizierung von Erregern direkt aus dem Patientenmaterial.

In der Leistung sind eventuelle Doppelbestimmungen sowie die Erstellung einer aktuellen Bezugskurve bereits enthalten. Diese qualitätssichernden Maßnahmen dürfen daher nicht separat in Rechnung gestellt werden. Die Abrechnung erfolgt je Untersuchung, wobei die Angabe des untersuchten Keims auf der Liquidation zwingend vorgeschrieben ist.

GOÄ 4565 in der Praxis: Indikationen und klinischer Einsatz

Der klinische Einsatz der GOÄ 4565 konzentriert sich auf Situationen, in denen ein schneller und präziser Erregernachweis für die therapeutische Entscheidung erforderlich ist. Typische Beispiele sind der Nachweis von Legionella pneumophila oder Streptococcus pneumoniae im Urin bei Verdacht auf eine schwere Pneumonie. Auch der Nachweis von Clostridium-difficile-Toxinen im Stuhl fällt unter diese Ziffer.

Im Vergleich zu langwierigen kulturellen Verfahren bietet der Ligandenassay einen erheblichen Zeitvorteil. Dies ist besonders in der Akutmedizin von Bedeutung, um eine gezielte antibiotische Therapie einzuleiten. Die Abgrenzung zu einfachen Schnelltests ist wichtig, da diese oft einen geringeren methodischen Aufwand aufweisen und gegebenenfalls nach anderen Ziffern bewertet werden müssen.

Tipp: Achten Sie darauf, dass die verwendete Labormethode tatsächlich den Kriterien eines Ligandenassays entspricht, um Honorarverluste oder Beanstandungen bei der Abrechnung zu vermeiden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4565

Fallbeispiel 1: Verdacht auf Legionellen-Pneumonie

Ein Patient stellt sich mit hohem Fieber, trockenem Husten und Dyspnoe in der Praxis vor. Zum schnellen Ausschluss einer Legionellose wird ein Urinschnelltest zum Nachweis von Legionella-Antigenen mittels ELISA durchgeführt. Der Nachweis verläuft positiv, woraufhin sofort eine spezifische Therapie eingeleitet wird. Abgerechnet wird die GOÄ 4565 mit dem Zusatz des nachgewiesenen Keims.

Fallbeispiel 2: Abklärung einer Clostridioides-difficile-Assoziierten Diarrhö

Nach einer mehrtägigen Antibiotikatherapie klagt eine Patientin über schweren, wässrigen Durchfall. Es besteht der Verdacht auf eine Clostridioides-difficile-Infektion. Im Labor wird eine Stuhlprobe mittels Ligandenassay auf Clostridium-difficile-Toxin A und B untersucht. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ 4565 unter Nennung des untersuchten Toxins beziehungsweise Keims auf der Rechnung.

Fallbeispiel 3: Pneumokokken-Nachweis bei akuter Otitis media

Bei einem Kleinkind mit therapieresistenter Otitis media wird eine Parazentese durchgeführt. Das gewonnene Sekret wird mittels Ligandenassay auf Pneumokokken-Antigene untersucht, um die Erregeridentität rasch zu klären. Die Untersuchung verläuft erfolgreich und wird unter der Ziffer 4565 liquidiert, wobei der Keim als Streptococcus pneumoniae auf der Rechnung ausgewiesen wird.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4565: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Liquidation der GOÄ 4565 ist das Fehlen der konkreten Keimbezeichnung auf der Rechnung. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen kürzen diese Position regelmäßig, wenn lediglich die Ziffer ohne den dazugehörigen Freitext angegeben wird. Die Angabe des untersuchten Erregers ist eine formale Voraussetzung für die Prüfbarkeit der Liquidation.

Ein weiterer Streitpunkt ist die Abgrenzung zu molekularbiologischen Untersuchungen. Wird parallel eine PCR-Untersuchung für denselben Erreger durchgeführt, ist die Nebeneinanderberechnung der GOÄ 4565 für denselben Keim in der Regel ausgeschlossen. Prüfstellen monieren hierbei eine unzulässige Doppelabrechnung für dieselbe diagnostische Fragestellung.

Achtung: Die Durchführung einer Doppelbestimmung zur internen Qualitätskontrolle rechtfertigt keine zweifache Abrechnung der Ziffer 4565, da diese methodische Absicherung bereits im Leistungstext explizit abgegolten ist.

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Dokumentation der GOÄ 4565: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament jeder rechtssicheren Abrechnung. In der Patientenakte müssen das entnommene Untersuchungsmaterial, die klinische Fragestellung sowie die angewandte Ligandenassay-Methode präzise festgehalten werden. Auch das Testergebnis inklusive der Validierungsschritte sollte dokumentiert sein.

Für die Rechnungsstellung muss der Bezug zwischen der Dokumentation und dem Rechnungstext nahtlos nachvollziehbar sein. Insbesondere bei der Abrechnung mehrerer unterschiedlicher Keime am selben Tag müssen die getrennten Untersuchungsgänge und deren jeweilige Indikation aus der Akte hervorgehen.

Dokumentation: Urinprobe bei V. a. atypische Pneumonie. Durchführung ELISA zum Nachweis von Legionella-pneumophila-Antigen (Gruppe 1). Ergebnis: Positiv. Validierung durch Dr. med. Muster am 15.10.2023.

GOÄ 4565: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da die GOÄ 4565 dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) angehört, unterliegt sie besonderen Bestimmungen bezüglich der Steigerung. Der Regelhöchstsatz für Leistungen des Abschnitts M III/IV liegt beim 1,15-fachen Satz. Eine Steigerung bis zum 1,3-fachen Höchstsatz ist nur in medizinisch begründeten Ausnahmefällen möglich.

Gründe für eine Schwellenwertüberschreitung können beispielsweise schwierige Probenaufbereitungen bei stark kontaminiertem Untersuchungsmaterial oder unerwartete Kreuzreaktivitäten sein, die eine zusätzliche differenzialdiagnostische Abklärung erforderten. Die Begründung muss patientenbezogen und für den medizinischen Laien verständlich auf der Rechnung formuliert werden.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 4565 wird häufig mit Leistungen der Probenentnahme kombiniert, wie etwa der Blutentnahme (GOÄ 250) oder der Abstrichentnahme (GOÄ 298). Auch die Kombination mit grundlegenden Beratungsleistungen (GOÄ 1 oder GOÄ 3) im Rahmen der Befundbesprechung ist üblich und zulässig. Eine Kombination mit anderen spezifischen Erregernachweisen ist bei unterschiedlichen methodischen Ansätzen möglich, sofern keine Ausschlussbestimmungen verletzt werden.

Ziffer 4565 in der neuen GOÄ

Die Auffangziffer für Ligandenassay-basierte Antigennachweise bei Bakterien mit ähnlichem methodischen Aufwand wird der neuen Nummer 12424 zugeordnet, Festpreis 12,92 € je Reinkultur und Antigen (heute beim 2,3-fachen Satz: 16,76 €), maximal fünfmal je Reinkultur. Das untersuchte Bakterium ist in der Rechnung anzugeben.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4565

Die GOÄ-Ziffer 4565 wird für den qualitativen Nachweis von Bakterienantigenen mittels Ligandenassay berechnet. Typische Anwendungsbereiche sind der schnelle Nachweis von Erregern wie Legionellen, Pneumokokken oder Clostridien. Die Abrechnung erfolgt je Untersuchung und erfordert die Angabe des untersuchten Keims auf der Rechnung.
Der Regelhöchstsatz für Laborleistungen des Abschnitts M beträgt das 1,15-fache des Gebührensatzes, was bei der GOÄ 4565 einem Betrag von 16,76 € entspricht. Der einfache Satz liegt bei 14,57 €, während der Höchstsatz mit dem 1,3-fachen Faktor bei 18,94 € liegt. Eine Überschreitung des Schwellenwertes ist im Laborbereich nur mit einer besonders detaillierten Begründung möglich.
Ja, die Angabe der untersuchten Keime ist eine zwingende Abrechnungsvoraussetzung gemäß dem offiziellen Leistungstext der GOÄ 4565. Ohne diese konkrete Benennung in der Liquidation kann die Erstattung durch private Krankenversicherungen oder Beihilfestellen rechtmäßig verweigert werden.
Die GOÄ 4565 kann mehrfach am selben Tag abgerechnet werden, wenn verschiedene Bakterienantigene in getrennten Untersuchungen nachgewiesen werden. Jede Untersuchung muss eigenständig medizinisch indiziert sein und der jeweilige Keim muss separat auf der Rechnung aufgeführt werden. Eine Doppelbestimmung desselben Keims zur Qualitätssicherung ist jedoch bereits in der Ziffer enthalten und nicht mehrfach berechenbar.
Die GOÄ 4565 darf nicht neben anderen Ziffern für denselben Erregernachweis berechnet werden, wenn dieser bereits durch spezifischere oder umfassendere Laborverfahren abgedeckt ist. Insbesondere sind Überschneidungen mit molekularbiologischen Untersuchungen oder einfachen Schnelltests ohne Ligandenassay-Methodik zu vermeiden.
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