Die untersuchten Keime sind in der Rechnung anzugeben.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4567
GOÄ Ziffer 4567: Untersuchung von angezüchteten Bakterien über Metabolitprofil mittels Gaschromatographie, je Untersuchung -Anaerobier. Die untersuchten Keime sind in der Rechnung anzugeben.
Diese Gebührenposition beschreibt die hochspezifische Identifizierung von anaeroben Bakterien, die zuvor in einer Kultur angezüchtet wurden. Die Differenzierung erfolgt über die Analyse flüchtiger Fettsäuren und anderer Stoffwechselprodukte mittels Gaschromatographie. Diese Methode erlaubt eine präzise Zuordnung auf Gattungs- oder Artebene, wenn morphologische oder biochemische Standardtests unzureichend sind.
Die Leistung ist im Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen), Unterabschnitt M III (Identifizierung / Typisierung) der GOÄ verortet. Da es sich um eine Spezialleistung handelt, ist die Einhaltung der formalen Vorgaben, insbesondere der Keimbenennung auf der Liquidation, essenziell für eine erfolgreiche Erstattung.
GOÄ 4567 in der Praxis: Identifizierung von Anaerobiern im Speziallabor
Die Anwendung der GOÄ-Ziffer 4567 ist in der medizinischen Mikrobiologie von großer Bedeutung, da anaerobe Erreger oft schwer zu kultivieren und zu identifizieren sind. Typische klinische Szenarien umfassen tiefe Gewebeinfektionen, Abszesse, Peritonitis oder nekrotisierende Fasziitiden. Sobald ein anaerobes Wachstum auf speziellen Nährmedien nachgewiesen wurde, dient die Gaschromatographie der exakten Bestimmung.
Durch die Erstellung des Metabolitprofils können flüchtige organische Säuren detektiert werden, die für bestimmte Bakteriengattungen charakteristisch sind. Diese Methode sichert die Diagnose ab und ermöglicht eine gezielte, kalkulierte Antibiotikatherapie. Die Abrechnung erfolgt je Untersuchung, was bedeutet, dass bei der parallelen Differenzierung unterschiedlicher Keime aus einer Probe die Ziffer mehrfach ansetzbar sein kann, sofern die medizinische Notwendigkeit gegeben ist.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4567
Fallbeispiel 1: Tiefer Weichteilabszess
Nach der chirurgischen Sanierung eines tiefen Gesäßabszesses erfolgt die mikrobiologische Kultur. Es zeigt sich ein anaerobes Wachstum, das mittels Gaschromatographie als Bacteroides fragilis identifiziert wird. Die Abrechnung erfolgt einfach nach GOÄ 4567 unter Angabe des identifizierten Keims auf der Rechnung.
Fallbeispiel 2: Verdacht auf Gasbrand bei Wundinfektion
Bei einer schweren, nekrotisierenden Wundinfektion besteht der dringende Verdacht auf eine Clostridien-Infektion. Die gaschromatographische Analyse der Kultur bestätigt das Vorliegen von Clostridium perfringens. Neben den Basiskulturen wird die GOÄ 4567 für die spezifische Identifizierung des Anaerobiers liquidiert.
Fallbeispiel 3: Mischinfektion bei sekundärer Peritonitis
Aus einer intraoperativ gewonnenen Peritonealflüssigkeit werden zwei unterschiedliche anaerobe Keime angezüchtet. Die Differenzierung mittels Gaschromatographie ergibt den Nachweis von Peptostreptococcus anaerobius und Prevotella melaninogenica. In diesem Fall ist eine Mehrfachabrechnung der GOÄ 4567 (zweifach) zulässig, da zwei getrennte Keimidentifizierungen durchgeführt und auf der Rechnung dokumentiert wurden.
Häufige Fehler bei der GOÄ 4567: Was Prüfer beanstanden
Der häufigste formale Fehler bei der Liquidation der GOÄ 4567 ist das Fehlen der konkreten Keimbezeichnung auf der Rechnung. Die GOÄ schreibt explizit vor, dass die untersuchten Keime anzugeben sind. Fehlt diese Angabe, führt dies bei der Rechnungslegung unweigerlich zur Beanstandung und zum temporären Honorarverlust.
Achtung: Die bloße Angabe 'Anaerobier-Identifizierung' reicht nicht aus. Es muss der konkrete Gattungs- oder Artname (z. B. Bacteroides spp.) auf der Liquidation ausgewiesen werden.
Ein weiterer Streitpunkt mit privaten Krankenversicherungen ist die unzulässige Kombination mit anderen Identifizierungsverfahren für denselben Keim. Wird ein Keim bereits mittels MALDI-TOF (GOÄ 4566) oder biochemischer Bunten Reihe (GOÄ 4564) eindeutig identifiziert, ist die zusätzliche Abrechnung der GOÄ 4567 für denselben Erreger in der Regel nicht begründbar. Es müssen klare Ausschlusskriterien beachtet werden, um Doppelabrechnungen zu vermeiden.
Zudem gilt für Laborleistungen des Abschnitts M ein reduzierter Gebührenrahmen. Der Regelhöchstsatz für Speziallaborleistungen liegt bei 1,15-fach. Eine Überschreitung dieses Satzes bis zum 1,3-fachen Höchstsatz erfordert eine besonders detaillierte und patientenbezogene Begründung, die über die typischen Schwierigkeiten bei der Kultivierung von M-Laborleistungen hinausgeht.
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Dokumentation der GOÄ 4567: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament jeder rechtssicheren Abrechnung. Im Laborbuch bzw. in der elektronischen Patientenakte müssen der Ausgangsbefund (z. B. anaerobes Wachstum in der Vorkultur), das Datum der gaschromatographischen Analyse sowie das spezifische Peak-Muster der Metaboliten dokumentiert werden. Der abschließende Befundbericht muss den identifizierten Keim klar benennen.
Dokumentation: Anaerobe Vorkultur aus Abstrich (tiefer Wundinfekt) positiv. Gaschromatographische Analyse des Metabolitprofils (Lauf-Nr. GC-2023-894) zeigt typische Peaks für Buttersäure und Isovaleriansäure. Identifizierung: Clostridium perfringens. Befund an Einsender übermittelt.
Auch die gerätespezifische Qualitätskontrolle des Gaschromatographen sollte im Rahmen des Qualitätsmanagements archiviert werden. Bei Rückfragen von Kostenträgern kann so jederzeit nachgewiesen werden, dass die Untersuchung den fachlichen Standards entsprach und die Dokumentationspflicht vollumfänglich erfüllt wurde.
GOÄ 4567: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Da es sich bei der GOÄ 4567 um eine Leistung des Speziallabors handelt, ist der Gebührenrahmen auf das 1,3-fache begrenzt, wobei der Schwellenwert bei 1,15-fach liegt. Ein Überschreiten des Schwellenwerts ist nur bei außergewöhnlich hohem Aufwand zulässig. Typische Begründungen für einen erhöhten Steigerungsfaktor sind komplexe Peak-Muster bei Mischkulturen, die eine zeitaufwendige manuelle Auswertung der Chromatogramme erfordern, oder technische Schwierigkeiten bei der Probenaufbereitung extrem zähflüssiger Sekrete.
Tipp: Formulieren Sie die Begründung für die Schwellenwertüberschreitung stets patienten- und befundspezifisch. Pauschale Textbausteine wie 'erhöhter Zeitaufwand' werden von privaten Krankenversicherungen meist abgelehnt.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ 4567 steht selten isoliert. Sie wird typischerweise mit Ziffern für die Probenaufbereitung und die vorausgehende Kultur kombiniert. Häufige Ziffernkombinationen im Rahmen der anaeroben Diagnostik umfassen die Ziffern für die anaerobe Kultur (z. B. GOÄ 4538) sowie vorbereitende Färbeverfahren wie die Gram-Färbung (GOÄ 4515). Bei der Abrechnung im Speziallabor ist darauf zu achten, dass die Ziffern der Abschnitte M II und M III korrekt voneinander abgegrenzt werden, um Überschneidungen zu vermeiden.
Ziffer 4567 in der neuen GOÄ
Die Untersuchung von angezüchteten Anaerobiern über Metabolitprofil mittels Gaschromatographie wird der neuen Nummer 12420 zugeordnet — Bacterium-Identifizierung II, je Reinkultur, mittels Chromatographie. Der Festpreis beträgt 22,70 € je Reinkultur (heute beim 2,3-fachen Satz: 27,48 €). Das Verfahrensprinzip — isoliertes Ganzzell-(Bakterien-)Hydrolysat, chromatographische Auswertung, visuell-qualitativ — bleibt strukturell identisch. Das untersuchte Bakterium ist anzugeben.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4567
Was hat nicht gestimmt?