GOÄ 4567: Anaerobier-Identifizierung korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 4567
Untersuchung von angezüchteten Bakterien über Metabolitprofil mittels Gaschromatographie, je Untersuchung -Anaerobier
Punktzahl 410  
Einfachsatz 23,90 € 1,0x
Regelhöchstsatz 27,48 € 1,1x
Höchstsatz 31,07 € 1,3x

Die untersuchten Keime sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4567

GOÄ Ziffer 4567: Untersuchung von angezüchteten Bakterien über Metabolitprofil mittels Gaschromatographie, je Untersuchung -Anaerobier. Die untersuchten Keime sind in der Rechnung anzugeben.

Diese Gebührenposition beschreibt die hochspezifische Identifizierung von anaeroben Bakterien, die zuvor in einer Kultur angezüchtet wurden. Die Differenzierung erfolgt über die Analyse flüchtiger Fettsäuren und anderer Stoffwechselprodukte mittels Gaschromatographie. Diese Methode erlaubt eine präzise Zuordnung auf Gattungs- oder Artebene, wenn morphologische oder biochemische Standardtests unzureichend sind.

Die Leistung ist im Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen), Unterabschnitt M III (Identifizierung / Typisierung) der GOÄ verortet. Da es sich um eine Spezialleistung handelt, ist die Einhaltung der formalen Vorgaben, insbesondere der Keimbenennung auf der Liquidation, essenziell für eine erfolgreiche Erstattung.

GOÄ 4567 in der Praxis: Identifizierung von Anaerobiern im Speziallabor

Die Anwendung der GOÄ-Ziffer 4567 ist in der medizinischen Mikrobiologie von großer Bedeutung, da anaerobe Erreger oft schwer zu kultivieren und zu identifizieren sind. Typische klinische Szenarien umfassen tiefe Gewebeinfektionen, Abszesse, Peritonitis oder nekrotisierende Fasziitiden. Sobald ein anaerobes Wachstum auf speziellen Nährmedien nachgewiesen wurde, dient die Gaschromatographie der exakten Bestimmung.

Durch die Erstellung des Metabolitprofils können flüchtige organische Säuren detektiert werden, die für bestimmte Bakteriengattungen charakteristisch sind. Diese Methode sichert die Diagnose ab und ermöglicht eine gezielte, kalkulierte Antibiotikatherapie. Die Abrechnung erfolgt je Untersuchung, was bedeutet, dass bei der parallelen Differenzierung unterschiedlicher Keime aus einer Probe die Ziffer mehrfach ansetzbar sein kann, sofern die medizinische Notwendigkeit gegeben ist.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4567

Fallbeispiel 1: Tiefer Weichteilabszess

Nach der chirurgischen Sanierung eines tiefen Gesäßabszesses erfolgt die mikrobiologische Kultur. Es zeigt sich ein anaerobes Wachstum, das mittels Gaschromatographie als Bacteroides fragilis identifiziert wird. Die Abrechnung erfolgt einfach nach GOÄ 4567 unter Angabe des identifizierten Keims auf der Rechnung.

Fallbeispiel 2: Verdacht auf Gasbrand bei Wundinfektion

Bei einer schweren, nekrotisierenden Wundinfektion besteht der dringende Verdacht auf eine Clostridien-Infektion. Die gaschromatographische Analyse der Kultur bestätigt das Vorliegen von Clostridium perfringens. Neben den Basiskulturen wird die GOÄ 4567 für die spezifische Identifizierung des Anaerobiers liquidiert.

Fallbeispiel 3: Mischinfektion bei sekundärer Peritonitis

Aus einer intraoperativ gewonnenen Peritonealflüssigkeit werden zwei unterschiedliche anaerobe Keime angezüchtet. Die Differenzierung mittels Gaschromatographie ergibt den Nachweis von Peptostreptococcus anaerobius und Prevotella melaninogenica. In diesem Fall ist eine Mehrfachabrechnung der GOÄ 4567 (zweifach) zulässig, da zwei getrennte Keimidentifizierungen durchgeführt und auf der Rechnung dokumentiert wurden.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4567: Was Prüfer beanstanden

Der häufigste formale Fehler bei der Liquidation der GOÄ 4567 ist das Fehlen der konkreten Keimbezeichnung auf der Rechnung. Die GOÄ schreibt explizit vor, dass die untersuchten Keime anzugeben sind. Fehlt diese Angabe, führt dies bei der Rechnungslegung unweigerlich zur Beanstandung und zum temporären Honorarverlust.

Achtung: Die bloße Angabe 'Anaerobier-Identifizierung' reicht nicht aus. Es muss der konkrete Gattungs- oder Artname (z. B. Bacteroides spp.) auf der Liquidation ausgewiesen werden.

Ein weiterer Streitpunkt mit privaten Krankenversicherungen ist die unzulässige Kombination mit anderen Identifizierungsverfahren für denselben Keim. Wird ein Keim bereits mittels MALDI-TOF (GOÄ 4566) oder biochemischer Bunten Reihe (GOÄ 4564) eindeutig identifiziert, ist die zusätzliche Abrechnung der GOÄ 4567 für denselben Erreger in der Regel nicht begründbar. Es müssen klare Ausschlusskriterien beachtet werden, um Doppelabrechnungen zu vermeiden.

Zudem gilt für Laborleistungen des Abschnitts M ein reduzierter Gebührenrahmen. Der Regelhöchstsatz für Speziallaborleistungen liegt bei 1,15-fach. Eine Überschreitung dieses Satzes bis zum 1,3-fachen Höchstsatz erfordert eine besonders detaillierte und patientenbezogene Begründung, die über die typischen Schwierigkeiten bei der Kultivierung von M-Laborleistungen hinausgeht.

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Dokumentation der GOÄ 4567: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament jeder rechtssicheren Abrechnung. Im Laborbuch bzw. in der elektronischen Patientenakte müssen der Ausgangsbefund (z. B. anaerobes Wachstum in der Vorkultur), das Datum der gaschromatographischen Analyse sowie das spezifische Peak-Muster der Metaboliten dokumentiert werden. Der abschließende Befundbericht muss den identifizierten Keim klar benennen.

Dokumentation: Anaerobe Vorkultur aus Abstrich (tiefer Wundinfekt) positiv. Gaschromatographische Analyse des Metabolitprofils (Lauf-Nr. GC-2023-894) zeigt typische Peaks für Buttersäure und Isovaleriansäure. Identifizierung: Clostridium perfringens. Befund an Einsender übermittelt.

Auch die gerätespezifische Qualitätskontrolle des Gaschromatographen sollte im Rahmen des Qualitätsmanagements archiviert werden. Bei Rückfragen von Kostenträgern kann so jederzeit nachgewiesen werden, dass die Untersuchung den fachlichen Standards entsprach und die Dokumentationspflicht vollumfänglich erfüllt wurde.

GOÄ 4567: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da es sich bei der GOÄ 4567 um eine Leistung des Speziallabors handelt, ist der Gebührenrahmen auf das 1,3-fache begrenzt, wobei der Schwellenwert bei 1,15-fach liegt. Ein Überschreiten des Schwellenwerts ist nur bei außergewöhnlich hohem Aufwand zulässig. Typische Begründungen für einen erhöhten Steigerungsfaktor sind komplexe Peak-Muster bei Mischkulturen, die eine zeitaufwendige manuelle Auswertung der Chromatogramme erfordern, oder technische Schwierigkeiten bei der Probenaufbereitung extrem zähflüssiger Sekrete.

Tipp: Formulieren Sie die Begründung für die Schwellenwertüberschreitung stets patienten- und befundspezifisch. Pauschale Textbausteine wie 'erhöhter Zeitaufwand' werden von privaten Krankenversicherungen meist abgelehnt.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 4567 steht selten isoliert. Sie wird typischerweise mit Ziffern für die Probenaufbereitung und die vorausgehende Kultur kombiniert. Häufige Ziffernkombinationen im Rahmen der anaeroben Diagnostik umfassen die Ziffern für die anaerobe Kultur (z. B. GOÄ 4538) sowie vorbereitende Färbeverfahren wie die Gram-Färbung (GOÄ 4515). Bei der Abrechnung im Speziallabor ist darauf zu achten, dass die Ziffern der Abschnitte M II und M III korrekt voneinander abgegrenzt werden, um Überschneidungen zu vermeiden.

Ziffer 4567 in der neuen GOÄ

Die Untersuchung von angezüchteten Anaerobiern über Metabolitprofil mittels Gaschromatographie wird der neuen Nummer 12420 zugeordnet — Bacterium-Identifizierung II, je Reinkultur, mittels Chromatographie. Der Festpreis beträgt 22,70 € je Reinkultur (heute beim 2,3-fachen Satz: 27,48 €). Das Verfahrensprinzip — isoliertes Ganzzell-(Bakterien-)Hydrolysat, chromatographische Auswertung, visuell-qualitativ — bleibt strukturell identisch. Das untersuchte Bakterium ist anzugeben.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4567

Die GOÄ-Ziffer 4567 darf abgerechnet werden, wenn angezüchtete anaerobe Bakterien mittels Gaschromatographie über ihr Metabolitprofil identifiziert werden. Dies geschieht typischerweise im Speziallabor nach erfolgreicher Vorkultur. Die Abrechnung setzt voraus, dass die untersuchten Keime namentlich auf der Rechnung aufgeführt werden.
Es müssen die konkret identifizierten anaeroben Bakterien namentlich auf der Liquidation angegeben werden, wie beispielsweise Bacteroides fragilis oder Clostridium perfringens. Eine pauschale Bezeichnung wie 'Anaerobier' ist nicht ausreichend und führt zu Beanstandungen. Ohne diese Angabe ist die Rechnung formal fehlerhaft.
Ja, die GOÄ 4567 kann mehrfach abgerechnet werden, wenn verschiedene angezüchtete Keime separat mittels Gaschromatographie identifiziert werden. Jede einzelne Keimidentifizierung stellt eine eigenständige Untersuchung dar. Wichtig ist, dass alle identifizierten Keime einzeln auf der Rechnung aufgeführt werden.
Der Regelhöchstsatz für die GOÄ-Ziffer 4567 beträgt 27,48 € bei einem Steigerungsfaktor von 1,15. Da es sich um eine Speziallaborleistung des Abschnitts M handelt, liegt der Schwellenwert niedriger als bei klinischen Leistungen. Der maximale Höchstsatz von 1,3-fach entspricht 31,07 € und erfordert eine besondere Begründung.
Die GOÄ 4567 kann nicht für denselben Keim abgerechnet werden, wenn dieser bereits über ein anderes physikalisches oder chemisches Verfahren wie MALDI-TOF (GOÄ 4566) identifiziert wurde. Zudem sind allgemeine labortechnische Überschneidungen und Doppelabrechnungen am selben Untersuchungstag zu vermeiden. Die medizinische Notwendigkeit einer parallelen Methodik muss im Zweifel gut dokumentiert sein.
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