Die untersuchten Keime sind in der Rechnung anzugeben.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4568
Untersuchung von angezüchteten Bakterien über Metabolitprofil mittels Gaschromatographie, je Untersuchung -Untersuchungen mit ähnlichem methodischen Aufwand. Die untersuchten Keime sind in der Rechnung anzugeben.
Die GOÄ-Ziffer 4568 beschreibt eine hochspezialisierte Laborleistung aus dem Bereich der Identifizierung und Typisierung von Mikroorganismen. Im Fokus steht die Analyse von Stoffwechselprodukten (Metaboliten), die von zuvor in Kultur angezüchteten Bakterien freigesetzt werden. Durch die Gaschromatographie lassen sich diese Profile hochpräzise auftrennen und Mustern bekannter Erreger zuordnen.
Diese Methode kommt insbesondere dann zum Einsatz, wenn herkömmliche biochemische Differenzierungsverfahren an ihre Grenzen stoßen. Die Ziffer ist im Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) der Gebührenordnung verortet und unterliegt den dortigen Abrechnungsbestimmungen. Wichtig ist die explizite Vorgabe, dass die untersuchten Keime auf der Liquidation namentlich aufgeführt werden müssen.
GOÄ 4568 in der Praxis: Identifizierung von Problemkeimen mittels Gaschromatographie
In der täglichen Laborpraxis wird die Ziffer 4568 vor allem bei der Differenzierung von schwer anzüchtbaren Erregern oder anaeroben Bakterien relevant. Typische Anwendungsbereiche sind beispielsweise die Identifizierung von Clostridien, Bacteroides-Spezies oder bestimmten Mykobakterien. Das Metabolitprofil liefert hierbei oft den entscheidenden Hinweis auf die genaue Spezies, was für die gezielte Therapieentscheidung essenziell ist.
Die medizinische Indikation für diese aufwendige Untersuchung ist gegeben, wenn Standardverfahren keine eindeutige Identifizierung zulassen. Dies betrifft häufig chronische Infektionen, nosokomiale Infektionen oder Patienten mit multiresistenten Erregern. Durch die präzise Bestimmung des Erregers kann eine gezielte therapeutische Intervention eingeleitet werden, was den klinischen Verlauf maßgeblich positiv beeinflusst.
Tipp: Es ist darauf zu achten, dass die medizinische Notwendigkeit der Gaschromatographie bei der Identifizierung komplexer Erreger lückenlos aus der Überweisung oder der eigenen Patientenakte hervorgeht.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4568
Fallbeispiel 1: Differenzierung anaerober Wundkeime
Ein Patient stellt sich mit einer tiefen, schlecht heilenden Wundinfektion nach einer abdominalchirurgischen Operation vor. In der anaeroben Kultur wachsen gramnegative Stäbchen, die sich mit Standardmethoden nicht sicher differenzieren lassen. Es erfolgt die Erstellung eines Metabolitprofils mittels Gaschromatographie zur Identifizierung von Bacteroides fragilis.
Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 4568 zum 1,15-fachen Satz. Auf der Rechnung wird der identifizierte Keim Bacteroides fragilis explizit angegeben. Dies sichert die Erstattungsfähigkeit der Leistung durch die privaten Krankenversicherungen.
Fallbeispiel 2: Nachweis von Clostridioides-Spezies
Bei einem Patienten mit einer schweren postantibiotischen Diarrhö wird eine Stuhlkultur angelegt. Zur sicheren Abgrenzung von Clostridioides difficile gegenüber anderen, nicht-pathogenen Clostridien wird das Metabolitprofil der angezüchteten Bakterien analysiert. Die gaschromatographische Analyse liefert ein eindeutiges Fettsäuremuster.
Abgerechnet wird die Ziffer 4568. Die Dokumentation und die Liquidation weisen den Keim Clostridioides difficile aus. Die Abrechnung erfolgt regelkonform mit dem Regelsatz für Laborleistungen.
Fallbeispiel 3: Identifizierung atypischer Mykobakterien
Bei einem immunsupprimierten Patienten besteht der Verdacht auf eine pulmonale Infektion mit atypischen Mykobakterien. Nach erfolgreicher Anzucht in einem Spezialmedium wird die Gaschromatographie zur Speziesdifferenzierung eingesetzt. Das Verfahren identifiziert Mycobacterium avium.
Die Leistung wird nach GOÄ 4568 liquidiert. Als untersuchter Keim wird Mycobacterium avium auf der Rechnung vermerkt. Aufgrund des erhöhten Aufwands bei der Probenvorbereitung von Mykobakterien kann eine Steigerung des Faktors erwogen werden.
Häufige Fehler bei der GOÄ 4568: Was Prüfer beanstanden
Der häufigste formelle Fehler bei der Abrechnung der GOÄ-Ziffer 4568 ist das Fehlen der Keimbezeichnung auf der Rechnung. Die GOÄ schreibt im Leistungstext zwingend vor, dass die untersuchten Keime anzugeben sind. Fehlt diese Angabe, führt dies fast ausnahmslos zur Beanstandung und Kürzung durch die privaten Krankenversicherungen oder Beihilfestellen.
Ein weiterer Fehler ist die unzulässige Doppelabrechnung. Wird derselbe Keim parallel mit einem anderen, gleichwertigen Identifizierungsverfahren untersucht, darf die GOÄ 4568 nur dann zusätzlich abgerechnet werden, wenn eine medizinische Begründung für die Redundanz vorliegt. Reine Bestätigungstests ohne therapeutischen Mehrwert werden von Prüfern häufig gestrichen.
Achtung: Die bloße Angabe "Bakterien-Identifizierung" reicht auf der Liquidation nicht aus. Es muss der konkrete Gattungs- oder Artname (z. B. "Clostridium perfringens") aufgeführt werden.
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Dokumentation der GOÄ 4568: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament für eine erfolgreiche Abrechnung und die Abwehr von Regressen. In der Patientenakte bzw. dem Laborbuch muss der gesamte Prozess von der Kultivierung bis zur gaschromatographischen Analyse nachvollziehbar dokumentiert sein. Dazu gehören die Rohdaten des Chromatogramms sowie die Zuordnung zum spezifischen Metabolitprofil.
Zudem sollte die medizinische Indikation für den Einsatz dieses speziellen Verfahrens dokumentiert werden. Insbesondere bei der Anwendung des erhöhten Steigerungssatzes ist eine detaillierte Begründung in den Krankenunterlagen unverzichtbar. Dies erleichtert die Argumentation bei eventuellen Rückfragen der Kostenträger erheblich.
Dokumentation: Anzucht aus Wundabstrich (anaerob). Verdacht auf Mischinfektion. Gaschromatographische Analyse des Metabolitprofils zur Differenzierung. Identifizierter Keim: Prevotella melaninogenica. Befund an behandelnden Arzt übermittelt.
GOÄ 4568: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die GOÄ-Ziffer 4568 kann im Rahmen der Höchstsätze gesteigert werden, wenn die Untersuchung einen überdurchschnittlichen Aufwand erfordert. Dies ist beispielsweise bei schwer aufzuschließenden Bakterienzellwänden (wie bei Mykobakterien) oder bei sehr geringen Probenmengen der Fall. Auch eine komplexe Mischkultur, die eine aufwendige mathematische Entflechtung der Chromatogramme erfordert, rechtfertigt eine Steigerung des Gebührensatzes.
Die Begründung für die Überschreitung des Regelsatzes (1,15-fach) bis zum Höchstsatz (1,3-fach) muss für den medizinischen Laien verständlich auf der Rechnung formuliert werden. Typische Begründungen sind "erhöhter Zeitaufwand bei der Probenvorbereitung durch extrem zähe Zellwände" oder "schwierige Differenzierung bei ausgeprägter Begleitflora".
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ 4568 wird selten isoliert abgerechnet. Sie steht am Ende einer diagnostischen Kette, die mit der Probengewinnung und der Primärkultur beginnt. Daher wird sie häufig mit Ziffern für die mikrobiologische Kultur (z. B. GOÄ 4510 oder GOÄ 4515) kombiniert. Auch die Kombination mit Resistenzbestimmungen (z. B. GOÄ 4600 oder GOÄ 4610) ist im klinischen Alltag die Regel.
Nicht zulässig ist hingegen die Abrechnung von Ziffern, die methodisch bereits in der Gaschromatographie enthalten sind oder eine unzulässige Doppelbewertung darstellen. Eine sorgfältige Prüfung der Ausschlussbestimmungen im Abschnitt M der GOÄ ist daher vor jeder Rechnungsstellung dringend zu empfehlen.
Ziffer 4568 in der neuen GOÄ
Die Auffangziffer für GC-basierte Metabolitprofiluntersuchungen mit ähnlichem methodischen Aufwand wird der neuen Nummer 12420 zugeordnet, Festpreis 22,70 € je Reinkultur (heute beim 2,3-fachen Satz: 27,48 €). Das untersuchte Bakterium ist anzugeben.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4568
Was hat nicht gestimmt?