Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 4570 erfordert Präzision. Erfahren Sie alles über die Voraussetzungen wie Reinkultur, Probenvorbereitung und Gaschromatographie.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4570
Untersuchung von angezüchteten Bakterien über Metabolitprofil (z. B. Fettsäurenprofil) mittels Gaschromatographie – einschließlich aufwendiger Probenvorbereitung (z. B. Extraktion) und Derivatisierungsreaktion –, je Untersuchung
Die GOÄ-Ziffer 4570 beschreibt eine hochspezialisierte labormedizinische Untersuchung zur Identifizierung von Bakterien. Diese Methode basiert auf der Analyse des Metabolitprofils, häufig in Form eines Fettsäurenprofils, unter Verwendung der Gaschromatographie (GC).
Die Leistung setzt voraus, dass die zu untersuchenden Erreger bereits in einer Reinkultur vorliegen. Erst nach der erfolgreichen Anzucht kann die komplexe physikalisch-chemische Analyse beginnen.
GOÄ 4570 in der Praxis: Indikation und methodischer Ablauf
In der medizinischen Praxis kommt die GOÄ-Ziffer 4570 vor allem dann zum Einsatz, wenn Standardverfahren zur Keimbestimmung keine eindeutigen Ergebnisse liefern. Die Erstellung eines Fettsäurenprofils dient in diesen Fällen als hochpräziser Referenzbefund.
Der methodische Ablauf erfordert zwingend eine aufwendige Probenvorbereitung vor dem eigentlichen gaschromatographischen Lauf. Die Bakterien müssen zunächst lysiert werden, um die zellulären Bestandteile freizusetzen.
Anschließend erfolgt die Extraktion der relevanten Metaboliten sowie eine chemische Derivatisierungsreaktion, um die Substanzen für die Gaschromatographie flüchtig zu machen. Jede dieser Phasen ist für den Erfolg der Analyse essenziell.
Tipp: Da diese Methode sehr zeit- und kostenintensiv ist, sollte die medizinische Notwendigkeit für den Einzelfall stets klar aus der Patientenakte hervorgehen.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4570
Fallbeispiel 1: Identifizierung eines atypischen Mykobakteriums
Ein Patient stellt sich mit einer therapierefraktären pulmonalen Infektion vor. Nach der Anzucht in einer Spezialkultur lässt sich der Erreger mit Standardmethoden nicht eindeutig klassifizieren. Es erfolgt die Bestimmung des Fettsäurenmusters mittels Gaschromatographie.
Die aufwendige Probenvorbereitung und der anschließende GC-Lauf sichern die Diagnose eines atypischen Mykobakteriums. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 4570 zum Regelsatz.
Fallbeispiel 2: Differenzierung anaerober Sporenbildner
Bei dem Verdacht auf eine seltene Wundinfektion wird eine anaerobe Reinkultur angezüchtet. Zur definitiven Abgrenzung hochpathogener Clostridien-Spezies wird ein Metabolitprofil erstellt.
Die chemische Derivatisierung und die gaschromatographische Analyse bestätigen den spezifischen Erreger. Die Abrechnung der GOÄ 4570 ist hier vollumfänglich gerechtfertigt.
Fallbeispiel 3: Referenzanalytik bei unklarem Erregerbild
In einem komplexen infektiologischen Fall versagen die biochemischen Standard-Identifizierungssysteme. Das Labor führt zur endgültigen Klärung eine Fettsäureanalyse der Reinkultur durch.
Der Befund liefert den entscheidenden Hinweis für die gezielte Antibiotikatherapie. Abgerechnet wird die Ziffer 4570 je durchgeführtem GC-Lauf.
Häufige Fehler bei der GOÄ 4570: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler liegt in der separaten Abrechnung der Probenvorbereitung. Die Schritte der Lysis, Extraktion und Derivatisierung sind jedoch obligater Bestandteil der Ziffer 4570 und dürfen nicht zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
Zudem beanstanden private Krankenversicherungen häufig die Abrechnung, wenn keine Reinkultur als Ausgangsmaterial vorlag. Die direkte Anwendung der Gaschromatographie auf Primärmaterial ohne vorherige Anzucht entspricht nicht dem Leistungsinhalt.
Achtung: Die Nebeneinanderberechnung von einfachen Identifizierungsverfahren aus derselben Kolonie ohne methodische Trennung führt regelmäßig zu Honorarkürzungen.
Abrechnungsstellen achten zudem penibel darauf, dass die Ziffer nur je Untersuchung (also je GC-Lauf einer Reinkultur) und nicht pro nachgewiesener Einzelsubstanz berechnet wird.
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Dokumentation der GOÄ 4570: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist das wirksamste Mittel gegen Honorarkürzungen. In der Laborakte muss der Nachweis der erfolgreichen Reinkultur sowie die Durchführung der einzelnen Vorbereitungsschritte dokumentiert sein.
Auch das erhaltene Chromatogramm und die daraus abgeleitete Interpretation des Metabolitprofils müssen archiviert werden. Dies dient als physischer Beleg für die erbrachte Leistung.
Dokumentationsbeispiel: Reinkultur Stamm X12 vorhanden. Lysis, Flüssig-Flüssig-Extraktion und Derivatisierung durchgeführt. GC-Lauf zur Erstellung des Fettsäurenprofils erfolgt. Identifizierung als Clostridium sp. gesichert.
GOÄ 4570: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Da die GOÄ-Ziffer 4570 dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) angehört, gilt der eingeschränkte Gebührenrahmen. Der Regelhöchstsatz liegt bei 1,15, während der maximale Höchstsatz bei 1,3 liegt.
Eine Überschreitung des Schwellenwertes bis zum Faktor 1,3 erfordert eine schriftliche Begründung. Typische Gründe sind ein extrem hoher Aufwand bei der Derivatisierung schwer löslicher Probenkomponenten.
Typische Ziffernkombinationen
Die Ziffer 4570 wird typischerweise mit den Ziffern für die Erregeranzucht (z. B. GOÄ 4530 ff.) kombiniert. Ohne die vorherige kulturelle Anzüchtung ist die Erbringung der Leistung unmöglich.
Nicht zulässig ist die Kombination mit anderen, methodisch einfacheren Identifizierungsverfahren für denselben Erreger, es sei denn, diese dienten der Vorbereitung und werden entsprechend abgegrenzt dokumentiert.
Ziffer 4570 in der neuen GOÄ
Die aufwendige GC-Untersuchung angezüchteter Bakterien einschließlich Extraktion und Derivatisierungsreaktion (z. B. Fettsäurenprofil) wird der neuen Nummer 12420 zugeordnet — Bacterium-Identifizierung II, je Reinkultur, Festpreis 22,70 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 38,20 €). Die neue GOÄ unterscheidet nicht mehr zwischen einfacher und aufwendiger Probenvorbereitung vor der Chromatographie — die bisher separate Bewertungsstufe entfällt. Das untersuchte Bakterium ist anzugeben.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4570
Was hat nicht gestimmt?