Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 4571 wirft im Laboralltag oft Fragen auf. Erfahren Sie, wie Sie MALDI-TOF-MS analog abrechnen und typische Fehler vermeiden.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4571
Untersuchung von angezüchteten Bakterien mittels chromatographischer Analyse struktureller Komponenten, je Untersuchung (570 Punkte, Einfachsatz 33,22 €, Regelhöchstsatz 38,20 €, Höchstsatz 43,19 €)
Die Gebührenordnungsziffer 4571 beschreibt eine hochspezialisierte Methode zur Identifizierung und Typisierung von Bakterien. Im Fokus steht dabei die chromatographische Auftrennung von Substanzgemischen, um strukturelle Komponenten der Erreger präzise zu analysieren. Diese physikochemische Interaktion zwischen einer mobilen und einer stationären Phase ermöglicht eine exakte Differenzierung.
In der modernen Laboratoriumsmedizin wird hierfür vor allem die Flüssigchromatographie (HPLC) eingesetzt. Die Ziffer ist Teil des Abschnitts M (Laboratoriumsuntersuchungen) und dort dem Unterabschnitt c (Identifizierung/Typisierung) zugeordnet. Sie stellt ein wichtiges Werkzeug dar, wenn konventionelle Methoden an ihre Grenzen stoßen.
GOÄ 4571 in der Praxis: MALDI-TOF-MS und HPLC im Laboralltag
In der täglichen Laborpraxis hat sich das Anwendungsspektrum der GOÄ 4571 stark verschoben. Während die Ziffer primär für HPLC-basierte Verfahren konzipiert wurde, wird sie heute überwiegend für die analoge Abrechnung der MALDI-TOF-MS genutzt. Diese massenspektrometrische Proteomanalyse hat die mikrobiologische Diagnostik revolutioniert, da sie innerhalb weniger Minuten präzise Ergebnisse liefert.
Die klinische Indikation für eine chromatographische Analyse nach GOÄ 4571 ist insbesondere dann gegeben, wenn eine definitive Identifizierung nur über spezifische strukturelle Merkmale wie die Fettsäurezusammensetzung möglich ist. Ein klassisches Beispiel hierfür ist die Differenzierung von langsam wachsenden Mykobakterien. Hier bietet die Methode eine unersetzliche diagnostische Sicherheit.
Tipp: Die MALDI-TOF-MS-Analyse wird aufgrund der fehlenden Abbildung moderner Massenspektrometrie in der veralteten GOÄ völlig regelkonform analog nach der Ziffer 4571 berechnet. Dies sichert eine betriebswirtschaftlich tragfähige Abrechnung dieser innovativen Technologie.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4571
Fallbeispiel 1: Identifizierung von Mykobakterien mittels HPLC
Bei einem Patienten mit Verdacht auf eine atypische Mykobakteriose wird eine Sputumkultur angelegt. Nach erfolgreicher Anzucht erfolgt die definitive Speziesbestimmung mittels Flüssigchromatographie (HPLC) der Mykolsäuren. Die Abrechnung erfolgt regulär mit der GOÄ-Ziffer 4571 zum 1,15-fachen Satz, da die chromatographische Analyse der strukturellen Komponenten zwingend erforderlich war.
Fallbeispiel 2: Schnelle Erregeridentifizierung via MALDI-TOF-MS
Aus einer Blutkultur wird ein gramnegatives Stäbchenbakterium isoliert. Zur schnellen Einleitung einer gezielten Antibiotikatherapie wird eine Proteomanalyse mittels MALDI-TOF-MS durchgeführt. Da diese Methode strukturelle Proteine analysiert, wird die Leistung analog nach GOÄ 4571 berechnet. Dies ermöglicht eine Befundung innerhalb von Minuten nach der Reinkultur.
Fallbeispiel 3: Differenzierung von anspruchsvollen Anaerobiern
Aus einer Wundinfektion wird ein anspruchsvoller anaerober Erreger angezüchtet. Die biochemische Identifizierung liefert kein eindeutiges Ergebnis, weshalb eine massenspektrometrische Untersuchung (MALDI-TOF-MS) angeschlossen wird. Die Abrechnung erfolgt analog nach GOÄ 4571 für die Untersuchung der vorliegenden Reinkultur.
Häufige Fehler bei der GOÄ 4571: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 4571 ist die unzulässige Kombination mit anderen Identifizierungsverfahren. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen verstärkt, ob neben der modernen Massenspektrometrie zusätzlich klassische Verfahren wie die Bunte Reihe (GOÄ 4548 oder 4549) oder automatisierte Gerätesysteme (GOÄ 4584) abgerechnet wurden. Eine solche parallele Abrechnung verstößt gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot gemäß § 1 Abs. 2 GOÄ.
Zudem darf die Ziffer 4571 nur dann berechnet werden, wenn tatsächlich eine angezüchtete Reinkultur als Ausgangsmaterial vorlag. Die direkte Anwendung chromatographischer oder massenspektrometrischer Verfahren auf primäres Patientenmaterial ohne vorherige Isolation des Erregers erfüllt nicht die Leistungslegende und führt bei Prüfungen unweigerlich zur Honorarkürzung.
Achtung: Die zeitgleiche Abrechnung der GOÄ 4571 und der GOÄ 4584 für denselben Keim ist medizinisch redundant. Achten Sie darauf, dass pro isoliertem Erregerstamm nur das tatsächlich führende und entscheidende Identifizierungsverfahren liquidiert wird.
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Dokumentation der GOÄ 4571: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wirksamste Mittel zur Abwehr von Honorarkürzungen. In der Patientenakte beziehungsweise im Laborbuch muss eindeutig dokumentiert sein, von welcher Reinkultur die Probe stammt und welches konkrete Verfahren angewendet wurde. Bei analoger Abrechnung der MALDI-TOF-MS sollte dies explizit vermerkt werden.
Zusätzlich muss das Ergebnis der Analyse, also das ermittelte Massenspektrum oder das Chromatogramm sowie die daraus resultierende Speziesidentifikation mit Angabe der Wahrscheinlichkeit (Score-Wert), archiviert werden. Diese Daten dienen im Streitfall als objektiver Nachweis der Leistungserbringung.
Dokumentation: Reinkultur aus Wundabstrich (Kolonie-ID: 3b) isoliert. Identifizierung mittels MALDI-TOF-MS (analog GOÄ 4571). Ergebnis: Staphylococcus aureus mit einem Score-Wert von 2,4 (hohe Identifikationssicherheit). Massenspektrum im Labor-EDV-System unter ID 98765 archiviert.
GOÄ 4571: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Als Laborleistung des Abschnitts M ist die GOÄ-Ziffer 4571 im Regelfall mit dem 1,15-fachen Gebührensatz abzurechnen. Ein Überschreiten dieses Regelsatzes bis zum 1,3-fachen Höchstsatz ist nur in medizinisch begründeten Ausnahmefällen zulässig. Ein erhöhter Schwierigkeitsgrad, beispielsweise durch extrem schwer lysierbare Zellwände bei bestimmten Mykobakterien oder eine aufwendige Probenvorbereitung bei stark verunreinigten Kulturen, kann eine Faktorerhöhung rechtfertigen.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ 4571 wird typischerweise im Komplex der mikrobiologischen Stufendiagnostik erbracht. Sinnvoll und zulässig ist die Kombination mit den vorausgehenden Schritten der Erregeranzucht, wie beispielsweise den Ziffern für die aerobe (GOÄ 4530) oder anaerobe Kultur (GOÄ 4538). Nicht zulässig ist hingegen die parallele Abrechnung von alternativen, komplexen Identifizierungssystemen für denselben Erreger, um eine Überversorgung zu vermeiden.
Ziffer 4571 in der neuen GOÄ
Die chromatographische Analyse struktureller Komponenten angezüchteter Bakterien wird in der neuen GOÄ je nach eingesetzter Methode aufgeteilt:
- 12422 Bacterium-Identifizierung III, je Reinkultur, bei MALDI-TOF-MS oder GC-MS (46,13 €) — gilt für die Mehrheit der bisherigen 4571-Fälle
- 12420 Bacterium-Identifizierung II, je Reinkultur, bei HPLC oder anderer Flüssigchromatographie ohne Massenspektrometrie (22,70 €)
- 12564 Pilz-Identifizierung IV, je Reinkultur, bei MALDI-TOF-Identifizierung einer Pilz-Reinkultur (46,13 €)
Heute bringt die 4571 beim 2,3-fachen Satz 38,20 €. Die Methode und das untersuchte Material entscheiden über die Ziffer.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4571
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