GOÄ 4572: Streptokokken-Agglutination korrekt abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ 4572
Untersuchung von angezüchteten Bakterien mittels Agglutination (bis zu höchstens 15 Antiseren je Keim), je Antiserum -Beta-hämolysierende Streptokokken
Punktzahl 120  
Einfachsatz 6,99 € 1,0x
Regelhöchstsatz 8,04 € 1,1x
Höchstsatz 9,09 € 1,3x

Die untersuchten Keime sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4572

Untersuchung von angezüchteten Bakterien mittels Agglutination (bis zu höchstens 15 Antiseren je Keim), je Antiserum -Beta-hämolysierende Streptokokken. Die untersuchten Keime sind in der Rechnung anzugeben.

Die Gebührenordnungsziffer 4572 beschreibt eine spezialisierte Laborleistung zur Identifizierung und Typisierung von Bakterien. Konkret geht es um den Nachweis von beta-hämolysierenden Streptokokken aus einer zuvor angelegten Kultur. Die Methode der Wahl ist hierbei die Agglutination, bei der spezifische Antikörper mit den bakteriellen Antigenen reagieren und eine sichtbare Verklumpung erzeugen.

Diese Leistung wird je verwendetem Antiserum abgerechnet, wobei eine Obergrenze von maximal 15 Antiseren pro Keim gilt. Wichtig ist, dass die Leistung eine erfolgreiche Anzüchtung der Erreger voraussetzt. Reine Direktnachweise aus dem Patientenabstrich fallen nicht unter diese Ziffer.

GOÄ 4572 in der Praxis: Differenzierung von Streptokokken-Kulturen

In der täglichen Praxis kommt die GOÄ 4572 vor allem dann zum Einsatz, wenn nach einem positiven Kulturbefund die genaue Serogruppe der Streptokokken bestimmt werden muss. Dies ist klinisch hochrelevant, da beispielsweise Streptokokken der Gruppe A (Streptococcus pyogenes) eine andere therapeutische Konsequenz erfordern als Streptokokken der Gruppe B (Streptococcus agalactiae).

Typische Indikationen sind die Abklärung von schweren Racheninfektionen, Haut- und Weichteilinfektionen oder das GBS-Screening bei Schwangeren. Durch die präzise Typisierung lässt sich eine gezielte antibiotische Therapie einleiten. Die Abgrenzung zu unspezifischen Orientierungstests ist dabei für die korrekte Liquidation entscheidend.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4572

Fallbeispiel 1: Verdacht auf Scharlach bei therapierefraktärer Tonsillitis

Ein Patient stellt sich mit einer schweren, therapieresistenten Tonsillopharyngitis vor. Es wird ein Rachenabstrich genommen und eine Bakterienkultur angelegt. Nach dem Wachstum beta-hämolysierender Kolonien erfolgt die Differenzierung mittels Agglutination gegen Antiserum der Gruppe A. Abgerechnet wird die Kultur nach GOÄ 4530 sowie die Identifizierung nach GOÄ 4572.

Fallbeispiel 2: Schwangerschaftsvorsorge auf B-Streptokokken

Im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge erfolgt in der 36. Schwangerschaftswoche ein vaginal-rektaler Abstrich zum Ausschluss einer neonatalen Sepsis. Nach der Anzüchtung auf Selektivmedien wird die Agglutination mit Antiserum der Gruppe B durchgeführt. Die Abrechnung der GOÄ 4572 erfolgt hierbei neben den entsprechenden Kulturziffern.

Fallbeispiel 3: Wundinfektion nach chirurgischem Eingriff

Bei einer infizierten postoperativen Wunde wird ein Abstrich entnommen. Die mikrobiologische Diagnostik zeigt ein Wachstum von beta-hämolysierenden Streptokokken, die mittels Agglutination als Gruppe C oder G identifiziert werden. Für jedes eingesetzte Antiserum wird die GOÄ 4572 separat berechnet.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4572: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 4572 ist das Fehlen der konkreten Keimbezeichnung auf der Rechnung. Der Verordnungstext schreibt explizit vor, dass die untersuchten Keime anzugeben sind. Fehlt diese Angabe, führt dies regelmäßig zu Beanstandungen durch private Krankenversicherungen.

Zudem darf die Ziffer nicht mit einfachen Antigen-Schnelltests (z. B. GOÄ 4610) verwechselt werden, die direkt aus dem Abstrichmaterial ohne vorherige Kultur durchgeführt werden. Solche Direktnachweise sind separat geregelt und dürfen nicht fälschlicherweise als GOÄ 4572 deklariert werden.

Achtung: Die Angabe der spezifischen Streptokokken-Gruppe (z. B. "Streptokokken der Gruppe A") auf der Liquidation ist eine zwingende formale Voraussetzung für die Erstattung.

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Dokumentation der GOÄ 4572: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen sowohl der Ausgangsbefund der Kultur als auch das Ergebnis der Agglutinationsreaktion detailliert festgehalten werden. Auch die Anzahl der verwendeten Antiseren muss klar nachvollziehbar sein.

Für die Abrechnungsprüfung empfiehlt es sich, das verwendete Testkit und die Chargennummer im Laborbuch zu dokumentieren. Dies belegt die Qualitätssicherung im Praxislabor und erleichtert den Nachweis der erbrachten Leistung im Zweifelsfall.

Dokumentation: Kultur positiv auf beta-hämolysierende Streptokokken. Latex-Agglutination durchgeführt: Gruppe A positiv, Gruppen B, C, G negativ. Verwendete Antiseren: 4.

GOÄ 4572: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da die GOÄ 4572 dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) angehört, ist der Gebührenrahmen stark eingeschränkt. Der Höchstsatz liegt beim 1,3-fachen Satz. Eine Steigerung über den Regelhöchstsatz von 1,15 hinaus ist nur bei besonderem Aufwand, wie beispielsweise extrem schwer differenzierbaren Mischkulturen, zulässig.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 4572 wird regelhaft in Kombination mit den Ziffern für die Erregeranzüchtung abgerechnet. Dazu gehören insbesondere die GOÄ 4530 (Bakterienkultur) oder die GOÄ 4538. Eine Kombination mit der GOÄ 298 für die Materialentnahme ist ebenfalls üblich und zulässig.

Tipp: Es ist darauf zu achten, dass bei der Abrechnung mehrerer Antiseren die Ziffer 4572 entsprechend der Anzahl der eingesetzten Seren multipliziert aufgeführt wird.

Ziffer 4572 in der neuen GOÄ

Die Agglutinationsuntersuchung von angezüchteten Beta-hämolysierenden Streptokokken je Antiserum wird zur neuen Nummer 12427 — Beta-hämolysierende Streptokokken, Antigen-AT, je Antiserum. Der Festpreis beträgt 7,37 € je Antiserum (heute beim 2,3-fachen Satz: 8,04 €). Abrechnungsänderung: Die alte Ziffer erlaubte bis zu 15 Antiseren je Keim — 12427 begrenzt auf maximal zehnmal je Reinkultur.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4572

Mit der GOÄ-Ziffer 4572 wird die Identifizierung von angezüchteten beta-hämolysierenden Streptokokken mittels Agglutination abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt je verwendetem Antiserum für bis zu 15 Antiseren pro Keim. Typische Anwendungsbereiche sind die Differenzierung von Streptokokken der Gruppen A, B, C oder G.
Der Regelhöchstsatz (Schwellenwert) für die GOÄ-Ziffer 4572 liegt beim 1,15-fachen Satz und beträgt 8,04 Euro. Der einfache Gebührensatz liegt bei 6,99 Euro, während der Höchstsatz mit dem 1,3-fachen Faktor 9,09 Euro beträgt. Höhere Steigerungssätze sind im Laborbereich der GOÄ grundsätzlich ausgeschlossen.
Ja, die Angabe der untersuchten Keime auf der Liquidation ist eine zwingende Voraussetzung für die Erstattungsfähigkeit der GOÄ 4572. Ohne diese konkrete Angabe kann die Rechnung von privaten Krankenversicherungen oder Beihilfestellen beanstandet werden. Eine allgemeine Formulierung reicht hierfür nicht aus.
Die Nebeneinanderberechnung von GOÄ 4572 und einem Direktnachweis wie der GOÄ 4610 ist nur bei unterschiedlichen Zielsetzungen oder getrennten Proben zulässig. Da die GOÄ 4572 eine vorherige Anzüchtung (Kultur) voraussetzt, unterscheidet sie sich grundlegend vom Antigen-Schnelltest. Eine genaue Dokumentation der medizinischen Notwendigkeit ist in solchen Fällen unerlässlich.
Eine Steigerung bis zum 1,3-fachen Höchstsatz ist bei der GOÄ 4572 nur bei außergewöhnlich hohem Aufwand möglich. Typische Begründungen sind schwer differenzierbare Mischkulturen oder atypische Agglutinationsreaktionen, die zusätzliche Arbeitsschritte erfordern. Die Begründung muss individuell und nachvollziehbar auf der Rechnung dargelegt werden.
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