Die GOÄ-Ziffer 4783 regelt die Abrechnung der PCR-Amplifikation. Erfahren Sie alles über Abrechnungskriterien, Analogbewertungen und typische Kombinationsfehler.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4783
GOÄ 4783: Amplifikation von Nukleinsäuren oder Nukleinsäurefragmenten mit Polymerasekettenreaktion (PCR) - Gebühr: 500 Punkte
Die Ziffer 4783 beschreibt die gezielte Vermehrung von Nukleinsäuren oder deren Fragmenten im Labor. Diese Methode basiert auf der klassischen Polymerase-Kettenreaktion (PCR), die erregerspezifische DNA-Zielsequenzen vervielfältigt. Die Leistung bildet den zentralen Kernschritt der modernen molekularbiologischen Infektionsdiagnostik.
Im Rahmen der Abrechnung ist zu beachten, dass dieser Ziffer in der Regel weitere selbstständige Schritte vorausgehen. Dazu gehört insbesondere die Nukleinsäure-Isolierung nach der GOÄ-Ziffer 4780. Auch ein eventueller Nukleinsäure-Verdau oder eine reverse Transkription bei RNA-Viren werden separat berechnet.
GOÄ 4783 in der Praxis: Abrechnungssystematik und klinische Indikationen
Die PCR-Diagnostik ist heute der Goldstandard für den Nachweis zahlreicher bakterieller und viraler Erreger. Typische Indikationen umfassen den schnellen Nachweis von respiratorischen Erregern, sexuell übertragbaren Infektionen oder die Bestimmung der Viruslast bei chronischen Infektionen. Die Methode zeichnet sich durch eine extrem hohe Sensitivität und Spezifität aus.
Für die Abrechnung ist entscheidend, dass die Leistung je analytischem Ansatz berechnet wird. Es ist dabei unerheblich, wie viele Primer oder Zielsequenzen innerhalb dieses Ansatzes verwendet werden. Dies bedeutet, dass auch hochkomplexe Multiplex-PCR-Verfahren, die mehrere Erreger gleichzeitig amplifizieren, nur einmal über die Ziffer 4783 abgerechnet werden können.
Achtung: Die Anzahl der parallel nachweisbaren Erreger stellt kein Kriterium für eine Mehrfachabrechnung der Ziffer 4783 dar. Ein syndromisches Panel wird bezüglich der Amplifikation als ein einziger Ansatz gewertet.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4783
Fallbeispiel 1: Verdacht auf Influenza-Infektion
Ein Patient stellt sich mit akuten respiratorischen Symptomen in der Praxis vor. Zum schnellen Ausschluss einer Influenza-Infektion wird ein Rachenabstrich entnommen und im Labor mittels Multiplex-Real-Time-PCR untersucht. Nach der Probenvorbereitung erfolgt die Amplifikation der viralen RNA.
Die Abrechnung erfolgt über die Kombination aus Nukleinsäure-Isolierung, reverser Transkription und der Amplifikation nach GOÄ 4783. Die anschließende Detektion des Amplifikationsprodukts wird gesondert in Rechnung gestellt. Da es sich um einen einzigen Ansatz handelt, wird die Ziffer 4783 genau einmal angesetzt.
Fallbeispiel 2: Quantifizierung der HIV-1-Viruslast
Bei einem HIV-positiven Patienten unter antiretroviraler Therapie soll die Viruslast im Plasma quantitativ bestimmt werden. Hierzu wird die virale RNA isoliert, in cDNA umgeschrieben und mittels quantitativer Real-Time-PCR amplifiziert. Die Auswertung erfolgt über den systemimmanenten Cycle-Threshold-Wert (CT-Wert).
Neben der Isolierung und der reversen Transkription wird die Amplifikation über die Ziffer 4783 abgerechnet. Die quantitative Bestimmung und Detektion erfolgt über die Ziffer 4785. Diese Kombination ermöglicht eine präzise Abbildung des gesamten analytischen Prozesses.
Fallbeispiel 3: Point-of-Care-Diagnostik mittels isothermaler LAMP-Methode
In einer Praxis wird ein Schnelltest auf SARS-CoV-2 mittels der isothermalen LAMP-Methode (Loop-Mediated Isothermal Amplification) durchgeführt. Da dieses Verfahren bei konstanter Temperatur arbeitet, handelt es sich nicht um eine klassische PCR. Die Amplifikation erfolgt jedoch mit vergleichbarer Zielrichtung.
Da für isothermale Verfahren keine eigene Ziffer existiert, erfolgt die Abrechnung analog zur GOÄ-Ziffer 4783. Auf der Liquidation muss diese Leistung zwingend als Analogbewertung gekennzeichnet werden. Die Kriterien der Abrechnung entsprechen ansonsten der regulären PCR-Amplifikation.
Häufige Fehler bei der GOÄ 4783: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung molekularbiologischer Leistungen ist die unzulässige Mehrfachabrechnung der Ziffer 4783 bei Multiplex-Verfahren. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen genau, ob für ein einziges Probengefäß im selben Lauf fälschlicherweise mehrere Amplifikationsberechnungen durchgeführt wurden. Dies führt regelmäßig zu Beanstandungen und Honorarkürzungen.
Ein weiterer systematischer Fehler ist die Verwechslung von Zielsequenz-Amplifikation und Signalamplifikation. Verfahren, die lediglich das Detektionssignal verstärken, dürfen nicht nach Ziffer 4783 abgerechnet werden. Diese sondenbasierten Nachweise sind stattdessen über die Ziffer 4785 abzubilden.
Tipp: Achten Sie bei der Nutzung von isothermalen Amplifikationsverfahren wie TMA oder NASBA penibel auf die korrekte Kennzeichnung als Analogabrechnung. Fehlt der Hinweis auf die analoge Anwendung, kann die gesamte Position vom Kostenträger gestrichen werden.
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Dokumentation der GOÄ 4783: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist die beste Absicherung gegen Honorarrückforderungen. In der Patientenakte müssen alle Teilschritte des molekularbiologischen Baukastensystems nachvollziehbar dokumentiert sein. Dazu gehören Angaben zum verwendeten Probenmaterial, der Extraktionsmethode und dem spezifischen Amplifikationsverfahren.
Besonders bei der Anwendung von Analogbewertungen für isothermale Verfahren muss die Dokumentation die medizinische Notwendigkeit und die Gleichwertigkeit des Verfahrens widerspiegeln. Auch die Angabe von CT-Werten bei quantitativen Untersuchungen stützt die Plausibilität der Abrechnung im Falle einer Prüfung durch Kostenträger.
Dokumentation: PCR-Amplifikation (GOÄ 4783) zum Nachweis von HSV-1/2 aus Liquor. Extraktion mittels Säulenmethode (GOÄ 4780), Amplifikation im Thermocycler (Ansatz 1), Detektion mittels spezifischer Sonden (GOÄ 4785).
GOÄ 4783: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die Ziffer 4783 unterliegt als Leistung des Abschnitts M (Laboratoriumsuntersuchungen) dem speziellen Gebührenrahmen für Laborleistungen. Der Regelhöchstsatz beträgt hierbei das 1,15-Fache der Gebühr. Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 1,3 ist nur unter Angabe besonderer Begründungen zulässig.
Gründe für eine Überschreitung des Schwellenwerts können ein ungewöhnlich hoher Vorbereitungsaufwand bei schwierigen Probenmatrizes (z. B. hochviskoses Sputum) sein. Auch das Vorliegen von bekannten Inhibitoren der PCR, die zusätzliche Reinigungsschritte erfordern, kann eine Steigerung rechtfertigen.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ-Ziffer 4783 wird fast nie isoliert abgerechnet, da sie einen Teilschritt eines mehrstufigen Prozesses darstellt. Typischerweise wird sie mit der Nukleinsäure-Isolierung (GOÄ 4780) kombiniert. Bei RNA-Viren kommt zwingend die reverse Transkription (GOÄ 4782) hinzu.
Der anschließende Nachweis des PCR-Produkts erfolgt meist über die Ziffer 4785 (Detektion mittels Sonden). Diese Kombinationen spiegeln das Baukastenprinzip der GOÄ im Bereich der molekulargenetischen Diagnostik perfekt wider und sind bei korrekter Indikationsstellung vollständig nebeneinander berechnungsfähig.
Ziffer 4783 in der neuen GOÄ
Die PCR-Amplifikation von Nukleinsäuren oder Nukleinsäurefragmenten (alt 2,3-fach: 33,51 €) verteilt sich in der neuen GOÄ auf eine Vielzahl spezialisierter Ziffern. Die Wahl hängt vom Verfahren und dem untersuchten Erreger ab:
Einzelansatz und allgemeine Verfahren
- 12282 PCR als Einzelansatz (ein Primerpaar), je Krankheitserreger-Genom: 33,62 € (Auffangregel)
- 12284 Real-Time-PCR (homogene PCR), je Krankheitserreger-Genom: 37,59 €
- 12285 Spezielle Nukleinsäure-Amplifikationsverfahren (z. B. TMA, NASBA, LCR, branched DNA), je Verfahren und Erreger-Genom: 45,07 €
Multiplex-PCR
- 12280 Multiplex-PCR, 2–15 Genus-/Spezies-spezifische Detektionen (Erregerspektrum I), insgesamt je Erregerspektrum: 122,89 €
- 12281 Multiplex-PCR, mindestens 16 Detektionen (Erregerspektrum II): 169,70 €
Leitkeimspektrum und spezifische Erreger-Testkits
- 13910 Leitkeimspektrum im Stuhl mittels PCR: 153,31 €
- 12340 Chlamydia trachomatis (zertifiziertes Testkit): 41,77 €
- 12341 Cytomegalovirus (CMV), qualitativ: 49,75 €
- 12342 Cytomegalovirus (CMV), quantitativ: 57,55 €
- 12343 Enterovirus, Genus-spezifisch: 41,51 €
- 12345 Streptococcus agalactiae (GBS-Screening): 40,70 €
- 12346 Hepatitis-B-Virus, quantitativ: 103,49 €
- 12347 Hepatitis-C-Virus, qualitativ: 61,41 €
- 12348 Hepatitis-C-Virus, quantitativ (Therapiesteuerung): 126,84 €
- 12349 Humanes Immundefizienz-Virus Typ 1 (HIV-1), quantitativ: 123,93 €
- 12350 Multiresistenter Staphylococcus aureus (MRSA): 45,30 €
- 12351 Mycobacterium tuberculosis: 74,91 €
- 12352 Coronavirus, Spezies-spezifisch (z. B. SARS-CoV-2): 64,54 €
Der Krankheitserreger und ggf. das Probenmaterial sind in der Rechnung anzugeben. Mitgeführte Kontrollen und Standards sind Bestandteil der jeweiligen Leistung.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4783
Was hat nicht gestimmt?