GOÄ 4549: Erweiterte Bunte Reihe korrekt abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ 4549
Identifizierung, Untersuchung von aerob angezüchteten Bakterien mittels erweiterter bunter Reihe – mindestens zwanzig Reaktionen – , je Keim
Punktzahl 240  
Einfachsatz 13,99 € 1,0x
Regelhöchstsatz 16,09 € 1,1x
Höchstsatz 18,19 € 1,3x
Ausschlüsse

Die GOÄ-Ziffer 4549 regelt die Abrechnung der erweiterten bunten Reihe zur Keimidentifizierung. Erfahren Sie alles zu Ausschlüssen und Fallbeispielen.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4549

Identifizierung, Untersuchung von aerob angezüchteten Bakterien mittels erweiterter bunter Reihe – mindestens zwanzig Reaktionen – , je Keim

Die GOÄ-Ziffer 4549 beschreibt eine hochspezifische Laborleistung zur Identifizierung von aerob gewachsenen Bakterien. Diese Methode nutzt eine sogenannte erweiterte bunte Reihe, die sich durch eine hohe Anzahl biochemischer Reaktionen auszeichnet. Mindestens zwanzig Reaktionen müssen durchgeführt werden, um diese Ziffer abrechnen zu können.

Im Vergleich zu einfacheren Identifizierungsverfahren bietet diese Ziffer eine differenziertere Diagnostik. Die Leistung ist im Abschnitt M IV (Laboratoriumsuntersuchungen) der Gebührenordnung für Ärzte verortet. Sie dient der präzisen Bestimmung von Erregern bei komplexen Infektionen.

GOÄ 4549 in der Praxis: Differenzierte Keimidentifizierung

In der medizinischen Mikrobiologie ist die exakte Bestimmung des Erregers essenziell für eine gezielte Therapie. Die erweiterte bunte Reihe kommt dann zum Einsatz, wenn Standardverfahren keine eindeutige Identifizierung zulassen. Dies ist häufig bei seltenen oder schwer zu differenzierenden aeroben Bakterien der Fall.

Der entscheidende Unterschied zur GOÄ-Ziffer 4548 liegt im Umfang des Testpanels. Während die Ziffer 4548 für weniger als zwanzig Reaktionen herangezogen wird, fordert die Ziffer 4549 zwingend mindestens zwanzig Reaktionen. Dies rechtfertigt auch die höhere Bewertung von 240 Punkten.

Tipp: Die Abrechnung erfolgt je identifiziertem Keim. Werden in einer Probe mehrere unterschiedliche aerobe Bakterien mittels erweiterter bunter Reihe differenziert, ist die Ziffer 4549 entsprechend mehrfach ansetzbar.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4549

Fallbeispiel 1: Identifizierung von Pseudomonas-Spezies

Bei einem Patienten mit einer chronischen Wundinfektion wird eine Gewebeprobe entnommen. Nach aerober Anzucht zeigt sich ein gramnegatives Stäbchenbakterium, das mittels 22 biochemischer Reaktionen als Pseudomonas aeruginosa identifiziert wird. Da die Mindestanzahl von zwanzig Reaktionen überschritten ist, erfolgt die Abrechnung nach GOÄ 4549 zum 1,15-fachen Satz.

Fallbeispiel 2: Differenzierung von Enterobakterien bei Sepsis

Aus einer Blutkultur wird ein aerober Erreger isoliert. Zur genauen Speziesbestimmung führt das Labor eine erweiterte bunte Reihe mit 24 Testfeldern durch. Die Identifizierung ergibt Klebsiella pneumoniae. Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 4549 ist hier vollumfänglich begründet und berechnungsfähig.

Fallbeispiel 3: Multiresistente Erreger in der Urologie

Bei einem komplizierten Harnwegsinfekt wird ein Erreger isoliert, der ein untypisches biochemisches Profil aufweist. Erst durch den Einsatz von 20 spezifischen Stoffwechselreaktionen gelingt die exakte Zuordnung. Die Abrechnung der Keimidentifizierung erfolgt über die Ziffer 4549 je analysiertem Keim.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4549: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die Missachtung der strengen Ausschlusskriterien. Die GOÄ-Ziffer 4549 darf nicht neben den Ziffern 4548 (einfache bunte Reihe) oder 4550 (Identifizierung mittels Trägermaterial) für denselben Keim abgerechnet werden. Solche Doppelabrechnungen führen regelmäßig zu Kürzungen durch private Krankenversicherungen.

Zudem beanstanden Prüfstellen häufig das Fehlen der Mindestanzahl an Reaktionen. Werden weniger als zwanzig Reaktionen durchgeführt, muss zwingend auf die niedrigere Ziffer 4548 ausgewichen werden. Eine unvollständige Dokumentation der Einzelreaktionen gefährdet den Honoraranspruch.

Achtung: Die Ziffer 4549 bezieht sich ausschließlich auf aerob angezüchtete Bakterien. Für anaerobe Erreger gelten andere gebührenrechtliche Vorgaben, die strikt getrennt werden müssen.

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Dokumentation der GOÄ 4549: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das wirksamste Mittel gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte beziehungsweise im Laborbuch müssen alle durchgeführten Reaktionen namentlich oder über das verwendete Testsystem dokumentiert werden. Auch der Name des identifizierten aeroben Keims muss klar ersichtlich sein.

Bei der Abrechnung mehrerer Keime aus einer Probe muss die Dokumentation die biologische Verschiedenheit der Erreger belegen. Nur so lässt sich der mehrfache Ansatz der Ziffer plausibel begründen.

Dokumentationsbeispiel: Identifizierung von Keim 1 (Escherichia coli) mittels erweitertem Identifizierungspanel (API 20 E, 21 biochemische Reaktionen durchgeführt und ausgewertet).

GOÄ 4549: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Als Laborleistung des Abschnitts M ist die Steigerung der GOÄ 4549 streng reglementiert. Der Regelhöchstsatz liegt beim 1,15-fachen Satz, der Höchstsatz beim 1,3-fachen Satz. Ein Überschreiten des Schwellenwertes von 1,15 ist nur bei außergewöhnlich hohem Aufwand, wie extrem schwer differenzierbaren Keimen, mit schriftlicher Begründung zulässig.

Typische Ziffernkombinationen

Die Ziffer 4549 ist uneingeschränkt neben den Ziffern 4545 (Agglutinationsreaktion), 4546 (Präzipitationsreaktion) und 4547 (Flugzeitmassenspektrometrie) berechnungsfähig. Diese Kombinationen ermöglichen eine umfassende mikrobiologische Diagnostik. Der Ausschluss betrifft lediglich die direkte Konkurrenz zur Ziffer 4548 und 4550.

Ziffer 4549 in der neuen GOÄ

Die aerobe Bakterienidentifizierung mittels erweiterter Bunter Reihe (mindestens 20 Reaktionen) wird zur neuen Nummer 12419 — Bacterium-Identifizierung II, je aerobe Reinkultur. Der Festpreis beträgt 15,48 € je aerobe Reinkultur (heute beim 2,3-fachen Satz: 16,09 €). Methodik und taxonomische Einordnung bleiben identisch. Das untersuchte Bakterium ist in der Rechnung anzugeben. 12419 ist neben 12416 nicht berechnungsfähig.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4549

Die GOÄ-Ziffer 4549 darf abgerechnet werden, wenn ein aerob angezüchtetes Bakterium mittels einer erweiterten bunten Reihe mit mindestens zwanzig biochemischen Reaktionen identifiziert wird. Die Abrechnung erfolgt pro identifiziertem Keim. Weniger umfangreiche Testreihen müssen unter anderen Ziffern erfasst werden.
Der Hauptunterschied liegt in der Anzahl der durchgeführten biochemischen Reaktionen zur Keimidentifizierung. Während die GOÄ 4548 für einfache bunte Reihen mit weniger als zwanzig Reaktionen gilt, erfordert die GOÄ 4549 mindestens zwanzig Reaktionen. Entsprechend ist die GOÄ 4549 höher bewertet.
Ja, die GOÄ-Ziffer 4549 ist je identifiziertem Keim berechnungsfähig und kann daher bei mehreren unterschiedlichen Keimen mehrfach angesetzt werden. Die biologische Verschiedenheit der Erreger muss jedoch klar aus der Dokumentation hervorgehen. Eine mehrfache Abrechnung für denselben Keim ist unzulässig.
Die GOÄ-Ziffer 4549 darf nicht neben den Ziffern 4548 und 4550 für denselben Erreger abgerechnet werden. Diese Ziffern schlagen alternative Identifizierungsverfahren derselben Stufe fehl oder überschneiden sich methodisch. Eine Nebeneinanderberechnung führt bei Prüfungen regelmäßig zu Beanstandungen.
Der Regelhöchstsatz für die GOÄ-Ziffer 4549 liegt beim 1,15-fachen Satz, was einem Betrag von 16,09 € entspricht. Ein Steigern bis zum Höchstsatz von 1,3 (18,19 €) ist nur bei außergewöhnlich schwierigen Differenzierungen mit entsprechender Begründung möglich.
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