GOÄ 4550: Anaerobier-Identifizierung korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 4550
Identifizierung, Untersuchung anaerob angezüchteter Bakterien mittels erweiterter bunter Reihe in anaerober oder mikroaerophiler Atmosphäre , je Keim
Punktzahl 330  
Einfachsatz 19,23 € 1,0x
Regelhöchstsatz 22,11 € 1,1x
Höchstsatz 25,00 € 1,3x
Ausschlüsse

Leitfaden zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer 4550 für die Identifizierung anaerober Bakterien mittels erweiterter bunter Reihe.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4550

Identifizierung, Untersuchung anaerob angezüchteter Bakterien mittels erweiterter bunter Reihe in anaerober oder mikroaerophiler Atmosphäre, je Keim

Die GOÄ-Ziffer 4550 beschreibt eine spezialisierte Laborleistung zur Identifizierung von Bakterien. Diese Leistung kommt zum Einsatz, wenn zuvor anaerob angezüchtete Erreger genauer bestimmt werden müssen. Die Identifizierung erfolgt über eine sogenannte erweiterte bunte Reihe.

Ein wesentliches Merkmal dieser Ziffer ist die kontrollierte Umgebung während der Bebrütung. Die Inkubation muss zwingend in einer anaeroben oder mikroaerophilen Atmosphäre stattfinden. Dies unterscheidet die Leistung maßgeblich von einfacheren Identifizierungsverfahren.

GOÄ 4550 in der Praxis: Indikation und mikrobiologische Relevanz

In der medizinischen Diagnostik ist der Nachweis anaerober Erreger oft zeitaufwendig. Typische Indikationen für diese Untersuchung sind tiefe Wundinfektionen, Abszesse oder Verdachtsfälle von Gasbrand. Für eine präzise Therapieentscheidung ist die exakte Bestimmung des ursächlichen Keims unerlässlich.

Der technisch-personelle Aufwand für die anaerobe Inkubation ist hoch. Die Bebrütung erfordert spezielle Gasgemische oder anaerobe Töpfe. Dieser Mehraufwand rechtfertigt die im Vergleich zu aeroben Verfahren um 90 Punkte höhere Bewertung der GOÄ 4550.

Es ist jedoch zu beachten, dass moderne Labore zunehmend auf die Massenspektrometrie setzen. Diese wird über die Ziffer 4571 abgerechnet. Die klassische bunte Reihe nach Ziffer 4550 macht heute nur noch einen geringen Anteil aller Abrechnungen in diesem Unterabschnitt aus.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4550

Fallbeispiel 1: Nachweis von Clostridium perfringens

Bei einem Patienten mit einer tiefen, nekrotisierenden Muskelverletzung besteht der Verdacht auf Gasbrand. Nach der anaeroben Anzucht erfolgt die Identifizierung des Erregers mittels einer erweiterten bunten Reihe unter anaeroben Bedingungen. Der Nachweis bestätigt Clostridium perfringens.

Die Abrechnung der GOÄ 4550 ist hier vollumfänglich gerechtfertigt. Die anaerobe Inkubation der bunten Reihe wurde ordnungsgemäß durchgeführt und dokumentiert. Es erfolgt die Berechnung zum Regelhöchstsatz von 22,11 €.

Fallbeispiel 2: Identifizierung von Bacteroides fragilis

Nach einer intraabdominellen Operation entwickelt ein Patient einen Abszess. Das Punktat wird mikrobiologisch untersucht. Nach der erfolgreichen Anzucht von Gram-negativen Stäbchen wird eine erweiterte bunte Reihe angesetzt, um Bacteroides fragilis zu identifizieren.

Da die biochemische Identifizierung unter anaeroben Bedingungen stattfand, ist die Ziffer 4550 ansetzbar. Die Dokumentation weist die spezifische Atmosphäre der Inkubation explizit aus.

Fallbeispiel 3: Nachweis einer anaeroben Mischinfektion

Bei einer chronischen Osteomyelitis werden im Labor zwei unterschiedliche anaerobe Keime isoliert. Beide Keime müssen separat mittels einer erweiterten bunten Reihe identifiziert werden. Beide Testreihen werden anaerob inkubiert.

Da die Ziffer 4550 je Keim berechnungsfähig ist, kann die Leistung in diesem Fall zweimal angesetzt werden. In der Liquidation wird die Ziffer 4550 daher mit dem Faktor 2 aufgeführt.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4550: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler betrifft die tatsächliche Atmosphäre während der Inkubation. Werden die biochemischen Reaktionen trotz anaerober Anzucht in einer aeroben Atmosphäre durchgeführt, ist die GOÄ 4550 ausgeschlossen. In solchen Fällen darf die Leistung nur analog nach GOÄ 4549 abgerechnet werden.

Zudem beanstanden Prüfstellen regelmäßig die unzulässige Nebeneinanderberechnung. Die GOÄ 4550 darf nicht am selben Keim neben den Ziffern 4548 und 4549 berechnet werden. Diese Ziffern schließen sich gegenseitig streng aus.

Achtung: Die Abrechnung der GOÄ 4550 setzt zwingend eine anaerobe oder mikroaerophile Bebrütung der bunten Reihe voraus. Eine aerobe Inkubation führt bei Prüfungen unweigerlich zur Honorarkürzung.

GOÄ-Updates per E-Mail

Neue Ziffern-Artikel & Abrechnungstipps, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Dokumentation der GOÄ 4550: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation schützt vor Regressen durch private Krankenversicherungen. In der Patientenakte muss der Nachweis der anaeroben oder mikroaerophilen Inkubationsbedingungen klar festgehalten werden. Auch der Name des identifizierten Keims muss dokumentiert sein.

Zusätzlich sollte die Methode der erweiterten bunten Reihe kurz beschrieben werden. Bei Mehrfachberechnungen bei Mischinfektionen ist die Differenzierung der einzelnen Keime zwingend erforderlich.

Dokumentationsbeispiel: Identifizierung von Keim 1 (Bacteroides fragilis) aus Abszesspunktat mittels erweiterter bunter Reihe. Inkubation in anaerober Atmosphäre für 48 Stunden abgeschlossen.

GOÄ 4550: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Für labormedizinische Leistungen des Abschnitts M gelten besondere Bestimmungen bezüglich der Steigerungssätze. Der Regelhöchstsatz liegt bei dem 1,15-fachen Satz. Eine Steigerung bis zum 1,3-fachen Höchstsatz ist nur mit einer fundierten medizinischen Begründung möglich.

Als Begründung für eine Überschreitung des Regelhöchstsatzes kommen ein außergewöhnlich langsames Wachstum des Erregers oder extrem komplexe biochemische Reaktionsmuster infrage. Dies muss im Einzelfall detailliert dargelegt werden.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 4550 ist uneingeschränkt neben den einfachen Identifizierungsleistungen nach den Ziffern 4545, 4546 und 4547 berechnungsfähig. Dies ermöglicht eine umfassende Abbildung des diagnostischen Prozesses bei komplexen bakteriologischen Fragestellungen.

Tipp: Da die Ziffer 4550 je Keim berechnet wird, sollte bei Mischinfektionen die genaue Anzahl der identifizierten anaeroben Erreger in der Rechnung transparent aufgeführt werden.

Ziffer 4550 in der neuen GOÄ

Die anaerobe Bakterienidentifizierung mittels erweiterter Bunter Reihe in anaerober oder mikroaerophiler Atmosphäre wird zur neuen Nummer 12423. Der Festpreis beträgt 15,27 € je anaerobe oder mikroaerophile Reinkultur (heute beim 2,3-fachen Satz: 22,11 €). Die neue Legende setzt mindestens 18 Reaktionskammern voraus. 12423 ist der einzige anaerobe Bunte-Reihe-Code im Entwurf; ein einfacherer anaerober Identifizierungscode existiert nicht. Das untersuchte Bakterium ist in der Rechnung anzugeben.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4550

Die GOÄ-Ziffer 4550 ist für die Identifizierung anaerob oder mikroaerophil angezogener Bakterien mittels einer erweiterten bunten Reihe berechnungsfähig. Voraussetzung ist, dass auch die Inkubation dieser bunten Reihe in einer anaeroben oder mikroaerophilen Atmosphäre erfolgt. Eine aerobe Bebrütung schließt die Abrechnung aus.
Die Leistung nach GOÄ 4550 ist je identifiziertem Keim einmal berechnungsfähig. Bei Mischinfektionen mit mehreren anaeroben Erregern kann die Ziffer entsprechend mehrfach angesetzt werden. Dies muss in der Dokumentation und Rechnung klar ersichtlich sein.
Die GOÄ 4550 darf nicht neben den Ziffern 4548 und 4549 für denselben Keim abgerechnet werden. Eine uneingeschränkte Nebeneinanderberechnung ist hingegen mit den Ziffern 4545, 4546 und 4547 zulässig. Dies verhindert Doppelabrechnungen ähnlicher Identifizierungsverfahren.
Nein, bei einer aeroben Inkubation der bunten Reihe ist die GOÄ 4550 nicht berechnungsfähig. Dies gilt selbst dann, wenn der Keim zuvor anaerob angezüchtet wurde. In diesem Fall muss die Abrechnung analog nach GOÄ-Ziffer 4549 erfolgen.
Die klassische bunte Reihe wurde in vielen Laboren durch modernere Verfahren wie die Massenspektrometrie ersetzt. Die Massenspektrometrie wird nach GOÄ-Ziffer 4571 abgerechnet und bietet eine schnellere Identifizierung. Dennoch bleibt die GOÄ 4550 für spezielle Fragestellungen und manuelle Bestätigungstests relevant.
War dieser Artikel hilfreich?

Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

Nächster Schritt

Dranbleiben oder direkt loslegen

GOÄ-Updates erhalten

Neue Artikel, Abrechnungstipps und GOÄ-Änderungen, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Kein Spam. Nur relevante Inhalte zur GOÄ-Abrechnung.

Doctario kennenlernen

In 30 Minuten zeigen wir Ihnen, wie Doctario Ihre privatärztliche Abrechnung automatisiert, persönlich und unverbindlich.

  • Automatische GOÄ-Erkennung
  • Transparente Abrechnung
  • Persönlicher Support
Erstgespräch buchen
30 Minuten Kostenlos Unverbindlich