Die untersuchten Keime sind in der Rechnung anzugeben.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4575
Untersuchung von angezüchteten Bakterien mittels Agglutination (bis zu höchstens 15 Antiseren je Keim), je Antiserum -Shigellen
Die untersuchten Keime sind in der Rechnung anzugeben.
Die Gebührenordnung für Ärzte beschreibt mit der GOÄ-Ziffer 4575 eine hochspezifische Laborleistung zur Identifizierung von Bakterien. Diese Methode basiert auf der Antigen-Antikörper-Reaktion, bei der sichtbare Verklumpungen entstehen. Der Fokus liegt hierbei ausschließlich auf der Differenzierung von Shigellen-Spezies aus zuvor angelegten Kulturen.
Die Leistung wird pro eingesetztem Antiserum berechnet. Dies ermöglicht eine flexible Anpassung an den tatsächlichen diagnostischen Aufwand im Labor. Die Obergrenze von 15 Antiseren pro Keim deckt auch komplexe Differenzierungen zuverlässig ab.
GOÄ 4575 in der Praxis: Diagnostik von Shigellosen
Die klinische Relevanz dieser Ziffer zeigt sich vor allem bei der Abklärung von schweren, fieberhaften Durchfallerkrankungen. Da Shigellen hochinfektiös sind, ist eine schnelle und präzise Erregeridentifizierung für den Infektionsschutz essenziell. Die Agglutination sichert den Verdacht nach der Primärkultur biochemisch und serologisch ab.
Typische Indikationen sind anhaltende Enteritiden nach Auslandsaufenthalten oder im Rahmen von lokalen Ausbrüchen. Die Differenzierung erlaubt die Zuordnung zu den vier Hauptgruppen Shigella dysenteriae, flexneri, boydii und sonnei. Diese präzise Typisierung ist auch für epidemiologische Meldungen nach dem Infektionsschutzgesetz von Bedeutung.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4575
Fallbeispiel 1: Verdacht auf Reise-Dysenterie
Ein Patient stellt sich mit blutigem Durchfall nach einer Indienreise vor. In der Stuhlkultur zeigen sich verdächtige Kolonien, die mittels dreier spezifischer Antiseren als Shigella flexneri identifiziert werden. Abgerechnet wird die GOÄ 4575 dreifach neben der zugrundeliegenden Kulturleistung.
Fallbeispiel 2: Ausbruchsaufklärung in einer Gemeinschaftseinrichtung
Im Rahmen eines lokalen Ausbruchs wird bei einem Kind der Verdacht auf eine Shigellose laborchemisch untersucht. Zur genauen Bestimmung des Serotyps kommen fünf verschiedene Antiseren zum Einsatz. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ 4575 fünffach unter Angabe des Keims auf der Liquidation.
Fallbeispiel 3: Differenzierung von Shigella sonnei
Bei einer Routineuntersuchung wird ein verdächtiger Keim isoliert. Mittels zweier Antiseren wird der Verdacht auf Shigella sonnei erhärtet und bestätigt. Die Praxis rechnet die GOÄ 4575 zweifach ab und dokumentiert die Keimbezeichnung präzise.
Häufige Fehler bei der GOÄ 4575: Was Prüfer beanstanden
Der häufigste Fehler bei der Abrechnung dieser Ziffer ist das Fehlen der konkreten Keimbezeichnung auf der Rechnung. Die GOÄ schreibt explizit vor, dass die untersuchten Keime anzugeben sind. Fehlt dieser Eintrag, führt dies regelmäßig zur Kürzung durch private Krankenversicherungen.
Achtung: Die Abrechnung ist streng auf maximal 15 Antiseren je Keim limitiert. Ein Überschreiten dieser Grenze ohne außergewöhnliche Begründung wird von Prüfstellen sofort abgewiesen.
Zudem darf die Ziffer nicht für die Identifizierung anderer Erreger zweckentfremdet werden. Für Salmonellen oder andere Bakterien existieren eigene, spezifische Ziffern im selben Abschnitt der GOÄ. Eine Verwechslung führt zum Vorwurf der Falschabrechnung.
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Dokumentation der GOÄ 4575: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist das beste Schutzschild gegen Honorarkürzungen. Im Laborbuch und in der Patientenakte müssen die verwendeten Antiseren einzeln aufgelistet werden. Auch das jeweilige Testergebnis der Agglutination muss klar ersichtlich sein.
Dokumentation: Nachweis von Shigella sonnei aus Stuhlkultur. Agglutination durchgeführt mit Antiserum Gruppe D (positiv) und Gruppe A (negativ). Ansatz von 2 Antiseren gemäß GOÄ 4575.
Zusätzlich sollte die medizinische Indikation für die erweiterte Typisierung dokumentiert werden. Dies ist besonders wichtig, wenn eine höhere Anzahl an Antiseren verbraucht wurde. Eine nachvollziehbare Befunddokumentation sichert den Vergütungsanspruch.
GOÄ 4575: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Da es sich um eine Leistung des Abschnitts M handelt, ist der Gebührenrahmen stark eingeschränkt. Der Regelsatz beträgt das 1,15-Fache der Gebühr. Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 1,3-fach ist nur bei besonderem Aufwand, wie etwa stark autoagglutinierenden Stämmen, zulässig.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ 4575 wird regelmäßig mit den Ziffern für die Erregeranzucht kombiniert. Dazu gehört beispielsweise die Ziffer 4530 für die Anlage einer Bakterienkultur. Auch die Kombination mit Resistenzbestimmungen nach Ziffer 4600 ist im klinischen Alltag häufig und vollkommen zulässig.
Tipp: Bei der Kombination ist darauf zu achten, dass die Kulturen und die anschließende Agglutination zeitlich und logisch zusammenhängen, um Rückfragen der Erstattungsstellen zu vermeiden.
Ziffer 4575 in der neuen GOÄ
Die Agglutinationsuntersuchung von Shigellen je Antiserum wird zur neuen Nummer 12438 — Shigella, Antigen-AT, je Antiserum. Festpreis 11,91 € je Antiserum (heute beim 2,3-fachen Satz: 8,04 €). Erhebliche Einschränkung: Die alte Ziffer erlaubte bis zu 15 Antiseren je Keim — 12438 begrenzt auf maximal sechsmal je Reinkultur.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4575
Was hat nicht gestimmt?